Makaay schrieb:
Kämpfe mich weiter durch den Bürokratie-Dschungel...
Bürokratie
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
-
-
- Werbung
Schau mal hier:
Das könnte Dich interessieren Link klicken -
Momentan ist ja das blöde am Copterfliegen, das jeder uninformierte gleich Spionage und alles mögliche wittert, und dann die Polizei ruft.
Wenn alle mal die Klappe halten würden und du nicht im Sichtbereich eines Flughafens oder einer JVA etc. fliegst , wäre es so einfach....
Mit einer AE in der Hand kannste dich gelassen zurück lehnen und denen einen Finger der Mitte zeigen.... -
Old fart schrieb:
Momentan ist ja das blöde am Copterfliegen, das jeder uninformierte gleich Spionage und alles mögliche wittert, und dann die Polizei ruft.
Wenn alle mal die Klappe halten würden und du nicht im Sichtbereich eines Flughafens oder einer JVA etc. fliegst , wäre es so einfach....
Mit einer AE in der Hand kannste dich gelassen zurück lehnen und denen einen Finger der Mitte zeigen....
-
DJIPHV+ schrieb:
Das ging hier mit der allgemeinen 2-Jahres-Aufstiegserlaubnis.
Die Polizei sagte auch, sie leite meine Ankündigungen direkt an die Flugaufsicht Nürnberg weiter.
Die Flugaufsicht hat mich aber bisher noch nie kontaktiert, auch nicht, als wegen eines Unfalls ca. 2,5km vom angekündigten Kopter-Startplatz zur gleichen Zeit ein Polizeihubschrauber im Einsatz war.
Selbstverständlich blieb ich dort zu der Zeit dann am Boden.
-
@oldfaht
Das gelassen zurücklehnen und der Mittelfinger wiedersprechen sich für mich. Auch finde ich, dass rein privat zu fliegen einfacher wäre. Man muss nicht die Polizei informieren usw. Natürlich ist dann die auch nur geringfügige Absicht der Veröffentlichung oder irgendwann man einen Cent für eine Aufnahme zu verlagen "verboten" oder so wie von anderen oben beschrieben vielleicht umgehbar.
Aber ich habe auch schon gehört und auch schon auf Youtube mehrfach gesehen, dass ja das private HOBBIE und FOTOGRAFIE privat auch reingestellt werden darf.
Übrigens hat der Modellsportverband (dmfv.de) auch eine ganz gute Rechtsberatung, Dr. Sonnenschein (ja, das wünschen wir uns - Sonnenschein und Luftstille den ganzen Flugtag).
Flugmodelle mit Kamera, vom DMFV:
dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/ -
Was bei YT usw. veröffentlich wird, bzw. ist, muss nicht zwangsweise legal sein. In den AGB von vielen "Plattformen" steht häufig, das Fotos und Flime dem Plattformbetreiber zu Gewerblichen Nutzung überlassen werden. Und genau da liegt das Problem. Die einen sagen so, die anderen so. Da nütz mir ne Rechtsberatung garnix, wenn ich an einen Richter mit anderer Meinung treffe, habe ich ein Problem. Wenn ich zu Sport und Freizeitzwecken fliege, wird kein Mensch etwas sagen. Aber wenn ich zum Zweck der Fotoerstellung Fliege, habe ich evtl etwas mehr Probleme.
Ansonsten schliesse ich mich deiner Meinung nach Sonnenschein und gutem Flugwetter an..... -
Old fart schrieb:
In den AGB von vielen "Plattformen" steht häufig, das Fotos und Flime dem Plattformbetreiber zu Gewerblichen Nutzung überlassen werden. Und genau da liegt das Problem.
Ansonsten denke ich, ist eine Rechtsberatung keine Garantie, aber eine Expertenmeinung, die evtl. später einem Richter vorgetragen wird.
Hier im Forum jedoch immer nur die Ansicht des Einzelnen, daher ja auch oft schwammig, unrichtig, halb genau und ohne Verbindlichkeit.
Aber so lernen wir alle hinzu, und das ist gut so.
Zudem haben wir ja noch die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen BL's -
Old fart schrieb:
Was bei YT usw. veröffentlich wird, bzw. ist, muss nicht zwangsweise legal sein.
Der Aufstieg kann illegal sein, bzw. der Flug. ABER NICHT UND NIEMALS DAS FOTO/VIDEO!
-
FlyingTimo schrieb:
Old fart schrieb:
Was bei YT usw. veröffentlich wird, bzw. ist, muss nicht zwangsweise legal sein.
Wäre mir da nicht so sicher... -
Eigenartige Rechtsauffassung. Fliegt Illegal, aber was darauf folgt ist legal? Denk mal nach...
-
@makaay
Ich habe der zwecks der Kosten und Dauer der LANDESDIREKTION SACHSEN
Referat 36| Luftverkehr und Binnenschifffahrt geschrieben.
"Wenn Sie Aufstiege mit einer Höhe von max.100m durchführen und Ihre Drohne nicht mehr als 5kg wiegt, würden Sie eine allgemeine Aufstiegserlaubnis erhalten.
Diese gilt 1 Jahr und es werden Gebühren ab 125,00 € (je nach Verwaltungsaufwand) erhoben." -
Bedeutet im Umkehrschluss dass man "auf frischer Tat" ertappt werden muss und nachträglich keine Konsequenzen fürchten muss!?
Old fart schrieb:
Eigenartige Rechtsauffassung. Fliegt Illegal, aber was darauf folgt ist legal? Denk mal nach...
Einmal gesunden Menschenverstand an und ich fordere dich auf nachzudenken:
Du behauptest, das Foto sei Illegal. Bedeutet, dass schon der Besitz ILLEGAL wäre. Bedeuet, du schießt ein Foto ohne deine Aufstiegsgenehmigung und Postest es hier. Ich lade es runter, deiner Auffaussung nach, hätte ich mich jetzt Strafbar gemacht, da ich im Besitz eines ILLEGALEN FOTOS bin. Das ist Schwachsinn. Die TAT mag verboten sein, aber nicht das Foto.
Fotografiere ich dich durch dein Badezimmerfenster wärend du duschst, mache ich mich Strafbar. Das Foto ist aber trotzdem nicht illegal. Schicke ich das Bild jetzt Tante Helga, mache ich mich Strafbar. Tante Helga nicht und Tante Helga darf das Bild sogar behalten. -
FlyingTimo schrieb:
Der Aufstieg kann illegal sein, bzw. der Flug. ABER NICHT UND NIEMALS DAS FOTO/VIDEO!
Das könnte m.E. erhitzte Diskussionen vermeiden, da das Thema nicht ganz einfach ist.
Es ist nicht ganz einfach, sich lesend das richtige Wissen anzulesen, wenn überall Meinungen und dazu gehörende Gegenmeinungen gepostet werden. Beide können falsch sein. -
Raketenschnecke schrieb:
Kannst Du das (insbesondere für Nichtjuristen) näher erläutern? Vielleicht auch mit Quellverweisen belegen?
Da geht es um die Aufstiegsthematik.
Da es kein Gesetz gibt, welche Fotos illegal machen könnte, kann ich dir dazu keine Quelle nennen, da es keine Gibt. Wo keine Gesetz, da keine Strafe.
Vielleicht um es zu verdeutlichen:
Es gibt Gesetzte, die Gegenstände behandeln z.B. Waffengesetz
Aber der Gegenstand an sich bleibt legal. Läufst du jetzt mit einer Knarre durch die Gegend, machst du dich Strafbar, weil du etwas getan hast: Du hast also die Waffe besessen, aber nicht die Waffe ist illegal sondern der Besitz.
Es gibt eine Aussnahme und das sind verbotene Symbole: z.B. Hakenkreuz
Aber auch hier ist nicht das Bild ansich verboten, sondern die Verbreitung (ich gehe jetzt nicht auf Jouralismus und Kunst ein)
Zuhause kannst du dir deine Wand voll mit Bildern von Hakenkreuzen behängen. -
Allgemein denke ich, hier wird viel juristisches Halbwissen verbreitet. Vielleicht ist jemand vom "Fach" dabei. Ich kann gerne auch mal meine bessere Hälfte befragen, allerdings hängt die noch im Jura Studium kurz vorm Examen, ob die da so spezielle Rechtsgebiete schon hatten...keine Ahnung
-
Das ist kein Halbwissen!
-
FlyingTimo schrieb:
Das ist kein Halbwissen!
Ich bin nur Laie, daher maße ich mir keine genaue Einschätzung der Lage an. Aber ich weiß zumindest das es Fotos gibt, deren Besitz schon illegal ist. Nicht nur die Aufnahme. -
Kanie78 schrieb:
Also bist du Volljurist ?
Ich bin nur Laie, daher maße ich mir keine genaue Einschätzung der Lage an. Aber ich weiß zumindest das es Fotos gibt, deren Besitz schon illegal ist. Nicht nur die Aufnahme.
Nein bin ich nicht. Es gibt nur eine Art von Fotos deren Besitz illegal ist: Kinderpornos!
Aber wir reden hier über DROHNEN mit einer AUFSTIEGSGENEHMIGUNG!
Da liegen Universen dazwischen -
@FlyingTimo
Deine Ausführungen klingen sehr plausibel.
Dennoch bin ich skeptisch. Es reicht nicht, sich auf die unmittelbar zum Thema gehörenden Gesetze zu beziehen. Man muss auch den gesamten gesetzlichen Kontext durchdrungen haben sowie mit den juristischen Denkmustern sowie deren besonderer Sprache vertraut sein.
Ich habe einige Jahre eng mit Juristen zusammengearbeitet und viel in diesem Zusammenhang gelernt. Genug, um zu wissen, dass ich hiervon möglichst die Finger lasse (weil mir eben die Grundlage - wie z.B. ein Jurastudium - fehlt).
Aber wenn ich dann sowas lese:
FlyingTimo schrieb:
...........Es gibt nur eine Art von Fotos deren Besitz illegal ist: Kinderpornos!<br style="line-height: 19.5px; background-color: rgb(241, 245, 250);">Aber wir reden hier über DROHNEN mit einer AUFSTIEGSGENEHMIGUNG!<br style="line-height: 19.5px; background-color: rgb(241, 245, 250);">Da liegen Universen dazwischen
Ich bin erst kürzlich hier mit einer (meiner) Aussage zur AE auf die Nase gefallen - so dass ich mich hier lieber zurück halte. Hält mich natürlich nicht davon ab, hierzu reichlich Informationen zu sammeln. -
Ein Blick ins Gesetz hilft vielleicht weiter:
Modellflug darf keinen anderen Zwecken als der Freizeitgestaltung dienen.
Hier wird im Gesetzt nicht nach Privat / Gewerblich unterschieden. Alles, was nicht Fliegerei zur reinen Freizeitgestaltung ist, erfordert eine AE. Auch wenn es rein Privat ist. Wenn du das Haus deines Nachbarn fotografierst um ihm mit dem Bild eine Freude zu machen, ist das definitiv nicht gewerblich. Aber es ist fraglich, ob da nicht der Zweck ein anderer als reine Freizeitgestaltung ist. Spätestens wenn du das Bild als Geburtstagsgeschenk machen willst, ist die Motivation, ein tolles Geburtstagsgeschenk zu haben, also rein Privat. Aber der Zweck ist nicht die Freizeitgestaltung. Somit dürfte eine AE erforderlich werden.
Aber es gibt noch ein andres Problem: Wenn du die Fleigerei anfängst, um das Fliegen zu lernen weil die Fähigkeit zum Fliegen Voraussetzung für die AE, dann darfst du das wiederum auch nicht. Denn der Zweck der Fleigerei ist das Erlangen der Fähigkeit und nicht die Freizeitgestaltung. Du braucsht also für deinen ersten Übungsflug (auch ohne Kamera) eine AE, die du aber erst bekommst, wenn du Fliegen kannst. Damit wird das ganze letztlich ad absurdum geführt.
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0
-
Ähnliche Themen