Luftaufnahmen für eine Schulwebseite

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Raketenschnecke schrieb:

      Speedy schrieb:

      ....
      anderes zenario, ein kumpel von mir hat ein gewerbe, heuert mich an bilder zu machen die vermarktet werden sollen, die AE muss er besorgen und auch auch gewerblich versichern, ich bin da "nur" pilot, sollte natürlich auch ne private haftpflicht haben, aber für den rest ist der auftraggegber verantwortlich, so hat uns die behörde das erklärt
      ah, sehr interssant: dann könnten sich die gewerblichen Kopter-Unternehmen nur noch private Piloten anheuern und sich die gewerbliche (Kopter-)Haftpflicht sparen? ;)
      na eben nicht, der auftraggeber muss gewerblich versichern, hab ich doch geschrieben
    • Raketenschnecke schrieb:

      Speedy schrieb:

      ....
      anderes zenario, ein kumpel von mir hat ein gewerbe, heuert mich an bilder zu machen die vermarktet werden sollen, die AE muss er besorgen und auch auch gewerblich versichern, ich bin da "nur" pilot, sollte natürlich auch ne private haftpflicht haben, aber für den rest ist der auftraggegber verantwortlich, so hat uns die behörde das erklärt
      ah, sehr interssant: dann könnten sich die gewerblichen Kopter-Unternehmen nur noch private Piloten anheuern und sich die gewerbliche (Kopter-)Haftpflicht sparen? ;)
      Wenn du dich ins Taxi setzt, mußt du dann auch dem Taxifahrer den Führerschein und die Versicherung fürs Auto besorgen?

      Ich denke mal, das hängt alles sehr von den Umständen ab. Wenn ein Filmunternehmen einen Copterpiloten als Angestellten beschäftigt, wird das Unternehmen für alles zuständig sein. Wird ein Subunternehmr mit der Erstellung von Filmmaterial beauftragt, würde ich mal davon ausgehen, das der Sub sich selber um alles, also Versicherung und AE, kümmern muß.
    • Ich habe keine AE, Bin mir aber fast sicher, das die auf Namen erteilt wird. Einer Firma wird mit Sicherheit kein "alle die Fliegen wollen" Schein erteilt. Sondern an Namen gebunden, damit man diesen auch am A.... kriegt, wenn etwas schief geht. Bei Versicherungen ist es meist auch der Fall.
    • wenn mich jemand anheuert bin ich aber kein sub, dann müsste ich ja gewerbliche flüge anbieten.....
      ich hatte ja diesen fall, die behörde hat geschreiben was gemacht werden muss, aber wir habens echt gelassen, für ein paar bilder viel zu teuer
    • Old fart schrieb:

      Ich habe keine AE, Bin mir aber fast sicher, das die auf Namen erteilt wird. Einer Firma wird mit Sicherheit kein "alle die Fliegen wollen" Schein erteilt. Sondern an Namen gebunden, damit man diesen auch am A.... kriegt, wenn etwas schief geht. Bei Versicherungen ist es meist auch der Fall.
      im formular für die behörde steht was zum auftraggeber, der braucht genemigung und versicherung, pilot braucht bloß nachweisen das er sicher fliegen kann, wird nicht mal namentlich erwähnt
    • Speedy schrieb:

      ja das ist echt nicht einfach, normalerweise darf man keine bilder weiter verwenden vom freizeitflug, aber selbst auch schon getan, bilder von einer schule gemacht (privatschule) unddie bilder dann verschenkt und wurden auf facebook gepostet, wenn was sein sollte dann problem der schule....
      anderes zenario, ein kumpel von mir hat ein gewerbe, heuert mich an bilder zu machen die vermarktet werden sollen, die AE muss er besorgen und auch auch gewerblich versichern, ich bin da "nur" pilot, sollte natürlich auch ne private haftpflicht haben, aber für den rest ist der auftraggegber verantwortlich, so hat uns die behörde das erklärt
      Nein! Diese Annahme, dass der "Besitzer" eines Fotos ein Problem bekommt, weil du (hart gesagt) das Gesetz gebrochen hast ist Schwachsinn.

      Speedy schrieb:

      das ebend as problem, gewerblich heisst nicht das ich geld mit verdiene, das veröffentlichen reicht schon, ich hab meine rein private homepage lieber vom netz genommen.....
      Persönliche Interpretation von dir, ohne Grundlage. Gewerblich definierst du auch komplett falsch: Gewerblich ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

      Speedy schrieb:

      im formular für die behörde steht was zum auftraggeber, der braucht genemigung und versicherung, pilot braucht bloß nachweisen das er sicher fliegen kann, wird nicht mal namentlich erwähnt
      Weiter Vorraussezung die Drohne gehört der entsprechenden Firma. Weitere Überlegen ist ja, wenn dich jemand dafür Beauftragt, mit der Drohne Fotos zu machen, bekommst du ja Geld dafür faktisch handelst du gewerblich. Nun Frage ich mich, wer denn tatsächlich solch einen Auftrag annimmt, aber kein gewerblicher Flieger ist und eh eine AE hat?
      Zusätzlich frage ich mich wie die Versicherung die Erbringung dieses "Piloten-Nachweises" definiert.
    • FlyingTimo schrieb:

      Speedy schrieb:

      ja das ist echt nicht einfach, normalerweise darf man keine bilder weiter verwenden vom freizeitflug, aber selbst auch schon getan, bilder von einer schule gemacht (privatschule) unddie bilder dann verschenkt und wurden auf facebook gepostet, wenn was sein sollte dann problem der schule....
      anderes zenario, ein kumpel von mir hat ein gewerbe, heuert mich an bilder zu machen die vermarktet werden sollen, die AE muss er besorgen und auch auch gewerblich versichern, ich bin da "nur" pilot, sollte natürlich auch ne private haftpflicht haben, aber für den rest ist der auftraggegber verantwortlich, so hat uns die behörde das erklärt
      Nein! Diese Annahme, dass der "Besitzer" eines Fotos ein Problem bekommt, weil du (hart gesagt) das Gesetz gebrochen hast ist Schwachsinn.

      Speedy schrieb:

      das ebend as problem, gewerblich heisst nicht das ich geld mit verdiene, das veröffentlichen reicht schon, ich hab meine rein private homepage lieber vom netz genommen.....
      Persönliche Interpretation von dir, ohne Grundlage. Gewerblich definierst du auch komplett falsch: Gewerblich ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

      Speedy schrieb:

      im formular für die behörde steht was zum auftraggeber, der braucht genemigung und versicherung, pilot braucht bloß nachweisen das er sicher fliegen kann, wird nicht mal namentlich erwähnt
      Weiter Vorraussezung die Drohne gehört der entsprechenden Firma. Weitere Überlegen ist ja, wenn dich jemand dafür Beauftragt, mit der Drohne Fotos zu machen, bekommst du ja Geld dafür faktisch handelst du gewerblich. Nun Frage ich mich, wer denn tatsächlich solch einen Auftrag annimmt, aber kein gewerblicher Flieger ist und eh eine AE hat?Zusätzlich frage ich mich wie die Versicherung die Erbringung dieses "Piloten-Nachweises" definiert.
      das sind jetzt aber überlegungen von dir oder ???? ich hab das alles durch und schreib nur was ich mit den behörden erlebt habe......
    • um nochmal zur eingagsfrage zurück zu kommen, ich hab endlich die passende Stellungnahme des DMFV gefunden:


      DMFV schrieb:

      In Modellfliegerkreisen herrscht zum Teil Unsicherheit darüber, ob Flugmodelle, die mit einer Kamera ausgestattet sind, automatisch als UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme/Drohnen/UAV) zu klassifizieren sind und damit luftverkehrsrechtlich erlaubnispflichtig wären nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO). Hintergrund der Frage ist, dass ein Flugmodell per Definition nur dann ein Flugmodell ist, wenn es zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt wird. Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass dieser Sport- oder Freizeitzweck nicht mehr vorliegen würde, wenn man fliegt, um Bildaufnahmen zu machen. Diese Ansicht ist nicht zutreffend. Solange die Aufnahmen nicht entgeltlich (gewerblich) oder zu Forschungszwecken gemacht werden, sondern aus privaten beziehungsweise aus Freizeitgründen, bleibt das Flugmodell ein Flugmodell und wird nicht zum UAS. Daran ändert auch eine spätere Veröffentlichung der Aufnahmen nichts wie etwa auf Youtube........
      Wenn jetzt die Schule als "nicht gewerblich" eingestuft und auf deren Webseite (auf der die Fotos veröffentlicht werden sollen) keinerlei Werbung geschaltet ist, bist Du rein zur Freizeitgestaltung unterwegs, nicht gewerblich. Meine ganz persönliche Einschätzung, die keine Rechtsberatung ersetzt ;)
    • Raketenschnecke schrieb:

      um nochmal zur eingagsfrage zurück zu kommen, ich hab endlich die passende Stellungnahme des DMFV gefunden:


      DMFV schrieb:

      In Modellfliegerkreisen herrscht zum Teil Unsicherheit darüber, ob Flugmodelle, die mit einer Kamera ausgestattet sind, automatisch als UAS (unbemannte Luftfahrtsysteme/Drohnen/UAV) zu klassifizieren sind und damit luftverkehrsrechtlich erlaubnispflichtig wären nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO). Hintergrund der Frage ist, dass ein Flugmodell per Definition nur dann ein Flugmodell ist, wenn es zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt wird. Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass dieser Sport- oder Freizeitzweck nicht mehr vorliegen würde, wenn man fliegt, um Bildaufnahmen zu machen. Diese Ansicht ist nicht zutreffend. Solange die Aufnahmen nicht entgeltlich (gewerblich) oder zu Forschungszwecken gemacht werden, sondern aus privaten beziehungsweise aus Freizeitgründen, bleibt das Flugmodell ein Flugmodell und wird nicht zum UAS. Daran ändert auch eine spätere Veröffentlichung der Aufnahmen nichts wie etwa auf Youtube........
      Wenn jetzt die Schule als "nicht gewerblich" eingestuft und auf deren Webseite (auf der die Fotos veröffentlicht werden sollen) keinerlei Werbung geschaltet ist, bist Du rein zur Freizeitgestaltung unterwegs, nicht gewerblich. Meine ganz persönliche Einschätzung, die keine Rechtsberatung ersetzt ;)

      Stimmt so auch nicht wirklich, den eine Schule ist nicht in diesem Sinne privat, wie definiert und gemeint... Eine Schule ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (und wenn sie keine Privatschule ist) Teil einer Gebietskörperschaft. Somit alles andere als privat. Deswegen würde ich AE sage.

      Die Vorschriften sagen ja nicht: alles "nicht-gewerbliche" ist ohne AE, sondern alles "private" ist ohne AE
    • bitte nochmal genau lesen, ich schrieb (auch schon weiter oben), dass ich mir nicht sicher bin, ob eine Schule als "nicht gewerblich" eingestuft werden kann. Und das ist auch nur in Bezug der Weiterverwendung der Fotos relevant, nicht im Kontext des direkten Fluges und Fotoerstellung. Der ist m.E. so oder so AE-frei. Aber dazu gibt es -wie wir schon gelesen haben - auch andere Meinungen. Also: die Bewertung "stimmt" oder "stimmt nicht" steht uns so oder so nicht zu, wir geben lediglich unsere Meinung wieder. Will man mehr Rechtssicherheit, muss man Juristen konsultieren.
      Und zu guter Letzt hatte ich -auch weiter oben - erwähnt, wie man sich als Hobby-Pilot dieses Risikos entledigen kann: indem man alle rechte am Werk an die Schule abtritt, mit Hinweis auf "nichtgewerbliche Weiterverwendung". Der Risikoträger wäre dann in diesem Falle die Schule.
    • Ahhh. Mit so vielen Antworten habe nicht gerechnet. War wohldoch eine interessante Frage :D

      Laut der Versicherung bräuchte ich eine Aufstiegsgenehmigungund eine passende Versicherung, da meine dafür nicht ausreicht. Somit war dasThema für mich erledigt.

      Vielen Dank für alle Antworten. Letzten Endes ist es eineSache der Definition, wie man es handhabt.


      Mit freundlichen Grüßen
      Thorben