Hallo,
heute wollte ich die Veränderungen an unserem Stadtschlossgelände aufnehmen. Dort werden gegenwertig jüngere Gebäude abgerissen und später sollen neue Gebäude entstehen und alles für Studenten nutzbargemacht werden. Parallel finden dort archäologische Grabungen statt. Das Gelände gehört jetzt dem Land.
Ich war noch beim Aufbauen, da kam schon einer von den Archäologen, erkundigte sich was ich machen will und holte den dort Zuständigen vom Landesamt für Archäologie dazu. Dieser meinte, ich dürfe die Grabungsstätten nicht fotografieren bzw. müsste einen Antrag beim LfA stellen. Dann fragte er, ob ich überhaupt für das Gelände eine Genehmigung von der dort bauenden Stelle dem Staatsbetrieb Landes Immobilien Baumanagement habe und hat dort gleich mal angerufen.
Ich habe ihnen erklärt, dass ich die erforderlichen Genehmigungen wie Aufstiegserl., Ordnungsamt, Versicherung habe.
Meine Berufung auf die Luftbildfreiheit, und dass ich von öffentlichem Bereich starte und lande, also das Schlossgelände nicht betrete änderte nichts an ihrem Verbot. Und veröffentlichen dürfte ich die Bilder sowieso nur, wenn ich mit denen ihrer Pressestelle einen Vertrag machen würde. Das alles hat sich so lange hingezogen, dass ich wegen auffrischendem Wind sowieso nicht mehr starten konnte und habe eingepackt.
Dürfen die das, hat jemand Erfahrung mit so was?
Gruß kopteral
heute wollte ich die Veränderungen an unserem Stadtschlossgelände aufnehmen. Dort werden gegenwertig jüngere Gebäude abgerissen und später sollen neue Gebäude entstehen und alles für Studenten nutzbargemacht werden. Parallel finden dort archäologische Grabungen statt. Das Gelände gehört jetzt dem Land.
Ich war noch beim Aufbauen, da kam schon einer von den Archäologen, erkundigte sich was ich machen will und holte den dort Zuständigen vom Landesamt für Archäologie dazu. Dieser meinte, ich dürfe die Grabungsstätten nicht fotografieren bzw. müsste einen Antrag beim LfA stellen. Dann fragte er, ob ich überhaupt für das Gelände eine Genehmigung von der dort bauenden Stelle dem Staatsbetrieb Landes Immobilien Baumanagement habe und hat dort gleich mal angerufen.
Ich habe ihnen erklärt, dass ich die erforderlichen Genehmigungen wie Aufstiegserl., Ordnungsamt, Versicherung habe.
Meine Berufung auf die Luftbildfreiheit, und dass ich von öffentlichem Bereich starte und lande, also das Schlossgelände nicht betrete änderte nichts an ihrem Verbot. Und veröffentlichen dürfte ich die Bilder sowieso nur, wenn ich mit denen ihrer Pressestelle einen Vertrag machen würde. Das alles hat sich so lange hingezogen, dass ich wegen auffrischendem Wind sowieso nicht mehr starten konnte und habe eingepackt.
Dürfen die das, hat jemand Erfahrung mit so was?
Gruß kopteral