DJI Phantom 2 Vision Plus+: Gleiche Kamera, neuer Gimbal

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    • Schadeeee, habe vorher von trade4me ne mail bekommen, die vision 2 plus da sei.
      Gleich bestellen wollen - leider schon vergriffen , grrrrrrrrrrr.
      Neue Lieferung Anfang nächster Woche, puhhhhh :)
      Soviel zur Sucht nach der ersten großen Drohne.

    • DJI Phantom 2 Vision Plus+: Gleiche Kamera, neuer Gimbal

      Hallo zusammen...

      Paar Fragen zur P2V+
      Hier sind bestimmt Kollegen die mir behilflich sein können :)

      Ist der neue 3-Achsen Gimbel von der Vision+ besser als der Zenmuse H3-3D???

      Die Kamera von der Vision+ im Gegensatz zu GoPro Hero 3+ Black Edition... Besser oder eher kein unterschied?!?!? :)


      Ich danke euch für eure Antworten :)

      Gruß




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    • Wenn man den ersten Berichten glauben darf, macht die Vision + Kamera bessere Bilder, zumal die Bilder ja auch im RAW-Format aufgenommen werden können und somit in der Nachbearbeitung mehr heraus geholt werden kann.
      Bei den Videos soll die GoPro aber immer noch die Nase vorne haben...wundert mich aber auch nicht.

      Fazit:
      Bilder --> Vision +
      Videos --> GoPro
      Gruß, Christian :thumbup:


      "Die meisten Zitate aus dem Internet sind falsch!"
      (Aristoteles)
    • DJI Phantom 2 Vision Plus+: Gleiche Kamera, neuer Gimbal

      Aber wäre es dann nicht besser, wenn man sich einen Phantom 2 holt und einen H3-3D Gimbel anmontiert?!
      Ich meine die Bilder von der GoPro kann man auch so bearbeiten? Gut, ist zwar nicht so gut wie ne RAW datei... Aber immerhin...

      Ahhhh ich bin so unentschlossen :(
      Irgendwie möchte ich meine GoPro auch in die ganze Sache einbinden.
      Ich Feier bei der Vision+ die Sache mit der Handyverfolgung via DJI APP...

      Später am Phantom irgendwas zusammenbauen möchte ich auch nicht... :( i dont nooooo




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    • Hallo,
      ich habe zwar die DJI Phantom Vision + Version noch nicht, aber ich warte inständig (aus Deutschland) darauf. Aber eines ist mir nach den vielen bisher besichtigten Videos auf YouTube klar. Wenn ich eine GoPRO Hero3 hätte, würde ich sie jetzt verkaufen, da es im Augenblick vielleicht noch einen guten Erlös gibt. Irgendwann wollen sie ja die Hero 4 herausbringen. Dann ist es zu spät. An der Phantom will ich auch nichts basteln. Es soll alles, bis auf das Smartphone, im Paket drin und aufeinander abgestimmt sein .
      ciao
      gerd (Android 11)
    • Ich warte noch , hatte von trade4me schon ne mail, das wieder Lieferbar - bestellen wollen - alle schon weg :(
      Bei allen anderen Händlern meines Vertrauens, erst ab 12. oder 21.5 wieder lieferbar, ächzzzzzz
      Hoffe das sich, was die Lieferbarkeit angeht, bald genug auf den Markt kommen.

      Gruß an alle Wartenden :)
    • DJI Phantom 2 Vision Plus+: Gleiche Kamera, neuer Gimbal

      Na Super, der Rucksack für die Vision Plus ist gerade gekommen und der Koppter selbst niergends lieferbar.
      Na ja, dann hat der Nano erst mal Platz ;)



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    • schlemiel schrieb:

      Dieser Copter ist mit einer Firmware ausgestattet, die das Fliegen in bestimmten Radien um Orte, die DJI bestimmt, verhindert. Ich kaufe doch keinen kastrierten Kopter, bei dem der Hersteller bestimmt, wo ich fliegen kann. Und gerade in Deutschland mit vielen Flugplätzen muss man schon nach Stellen suchen, wo das Teil überhaupt funktioniert. Seht ein mal die Karte an, Düsseldorf fällt fast komplett aus, Köln im Süden auch. Das Ding ist doch unbrauchbar, so toll die Hardware auch ist.


      Ich finde es gerade toll, dass der Copter "kastriert" ist. Ich fände es ausgesprochen unangenehm, wenn dieses kleine Teil ein Kleinflugzeug auch nur in Bedrängnis brächte. Ich fliege selbst solche Flugzeuge, und so einen Copter würde ich niemals rechtzeitig sehen, um ausweichen zu können. Eine Kollision damit wäre fatal. Zudem gibt es auch gesetzliche Regelungen, die das Fliegen solcher Kleinteile gebietsweise einschränken - eben aus genau diesem Grund. Weil nun Modellhobbypiloten in der Regel keinen Schimmer von den Luftraumstrukturen haben, ist es gerade eine tolle Sache, wenn solche Gebiete um Flugplätze in der GPS-Database erfasst sind, so dass der Copter sie selbständig meidet. Darüber hinaus wäre eine Höhenbeschränkung sinnvoll, damit das Teil nicht in den kontrollierten Luftraum einfliegt und keineswegs die Sicherheitsmindesthöhen der Kleinflugzeuge überschreitet. Wie gesagt: Kein Pilot würde so ein Teil rechtzeitig sehen, wenn überhaupt. Er würde es vermutlich hören und anschließend fühlen. Und das möchte bestimmt niemand... oder?

      Und was Köln oder Düsseldorf betrifft: Da gibt es den Luftraum D (Kontrollzone), und die beginnt am BODEN! Das bedeutet, dass alle Fluggeräte, auch Modellflieger, eine Freigabe benötigen, um überhaupt abheben zu dürfen. Das ist Gesetz. Wenn so ein Teil mal - aus welchen Gründen auch immer - abhaut und Schaden anrichtet, dann möchte ich nicht der Verantwortliche sein... und ich hoffe, jeder Modellflieger beherzigt das. Auch ein Airliner hat keine Chance, dem Teil auszuweichen, und wenn's kracht, dann gibt das bei rund 180 Knoten (330 KM/h) Aufprallgeschwindigkeit ein ganz häßliches Loch im Flugzeug (damit meine ich nicht das Modell... das wird eher Asche sein...). Und was dann passiert, auch auf dem Boden, das möchte ich mir nicht ausmalen.

      Ich habe Videos gesehen, wo so ein Phantom auf 1000 ft. oder gar höher geflogen ist. Sowas kann ganz böse enden, gerade in Deutschland. Ich bin auch schon mit einer Cessna über unbesiedeltem Gebiet in 500ft. (Sicherheitsmindesthöhe) unterwegs gewesen. Über ein Modellfluggerät auf meinem Kurs wäre ich "not amused" gewesen! Im Übrigen erlaubt es das deutsche Luftrecht nicht, Modellfluggeräte außerhalb der Sichtweite zu fliegen, was technisch mit dem Phantom durchaus machbar ist und so mancher auch sicherlich macht.

      Ich würde es sogar begrüßen, wenn die Modellfliegerei einen "Modellpilotenschein" voraussetzen würde, damit jeder seiner Verantwortung bewußt ist und sich an Luftrecht hält. Ein Unfall wäre schon einer zu viel. Abgesehen von dem Personenschaden: Welche Versicherung soll dann zahlen? Bei grober Fahrlässigkeit zahlt KEINE Versicherung, und Luftraumverletzungen sind regelmäßig grobfahrlässig. Macht euch und andere nicht unglücklich!

      Diesen Hinweis möchte ich doch mal allen Hobbypiloten geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von DesAstro ()

    • Finde ich gut, was Du geschrieben hast.Man soll sehr verantwortungsvoll damit umgehen.
      Ich selbst wohne in einem Gebiet, wo relativ viel geflogen wird, daher verstehe ich es und wäre sehr dafür, dass man eine Art "Führerschein" einführt um auf diese Gefahren Aufmerksamkeit zu machen. Speziell in Regionen, wo eben sehr viel geflogen wird.
      Das ist ein Sicherheitsrisiko, die die Haftpflicht nicht ganz abdecken kann.
      Ich finde es wahnsinnig, dass die P2 auf 600m oder höhe aufsteigen kann ....
      Gruß Andreas
    • DJI Phantom 2 Vision Plus+: Gleiche Kamera, neuer Gimbal

      Hmmm. Also ich habe schon Probleme den P2 in 300 Metern Entfernung zu erkennen. Da mache ich Schluss und drehe um. Die Regel, dass man diese Dinger nur in Sichtweite betreiben darf finde ich gut. Das mit dem Modellpilotenschein kann ich aber nicht nachvollziehen. Sorry. Dann bitte auch einen Schein fürs Radfahren, auf dem Gehweg gehen und Schwimmen ;)

      500ft über unbesiedelten Gebiet zu fliegen ist zwar quasi erlaubt, aber als Pilot einer Cessna weiß man genau, dass das nicht sicher ist und man dadurch gleichzeitig wieder gegen Paragraph 6 der LuftVO verstößt, weil man in 500ft Höhe keine sichere Notlandung gewährleisten kann. Obs dann als grob fahrlässig (eigentlich eher bewusst fahrlässig) oder nur fahrlässig gewertet wird, wird dem Piloten, den Mitfliegern oder anderen Beteiligten anschließend egal sein, weil sie höchstwahrscheinlich nach der Bruchlandung eh nichts mehr mitbekommen.

      Auch ein Führerschein beeiflusst manchmal nicht das offensichtlich falsche Verhalten (um mal von PPLer zu PPLer zu sprechen).
    • sandspiel schrieb:

      Hmmm. Also ich habe schon Probleme den P2 in 300 Metern Entfernung zu erkennen. Da mache ich Schluss und drehe um. Die Regel, dass man diese Dinger nur in Sichtweite betreiben darf finde ich gut. Das mit dem Modellpilotenschein kann ich aber nicht nachvollziehen. Sorry. Dann bitte auch einen Schein fürs Radfahren, auf dem Gehweg gehen und Schwimmen ;)

      500ft über unbesiedelten Gebiet zu fliegen ist zwar quasi erlaubt, aber als Pilot einer Cessna weiß man genau, dass das nicht sicher ist und man dadurch gleichzeitig wieder gegen Paragraph 6 der LuftVO verstößt, weil man in 500ft Höhe keine sichere Notlandung gewährleisten kann. Obs dann als grob fahrlässig (eigentlich eher bewusst fahrlässig) oder nur fahrlässig gewertet wird, wird dem Piloten, den Mitfliegern oder anderen Beteiligten anschließend egal sein, weil sie höchstwahrscheinlich nach der Bruchlandung eh nichts mehr mitbekommen.

      Auch ein Führerschein beeiflusst manchmal nicht das offensichtlich falsche Verhalten (um mal von PPLer zu PPLer zu sprechen).


      Naja, lieber PPLer. Flieg mal aus Schleswig raus, wenn die grad Übungen fliegen. Da passiert es schon mal, dass man eine nicht über 500ft Freigabe für die Kontrollzone bekommt... und die ganze Gegend da oben ist quasi Notlandegelände.
      Das ist auch kein Verstoß gegen den von dir zitierten Paragraphen, den du besser nochmal nachgelesen hättest, bevor du mir Fahrlässigkeit unterstellst. Denn da heißt es "Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt
      die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser."

      Im Übrigen sollte man in der Gegend den Flieger auch aus 500ft sicher zu Boden bringen können. Wer das nicht kann, sollte den Lappen abgeben oder das mal wieder mit Fluglehrer üben.

      Tja... das war ja wohl nix.
    • DJI Phantom 2 Vision Plus+: Gleiche Kamera, neuer Gimbal

      Wenn du wegen der Freigabe keine andere Wahl hattest, dann konntest du auch nicht anders und von Rechts wegen liegst du auf der sicheren Seite.

      Der Paragraph 6 ist etwas übrigens länger als nur dein Zitat. Er ist etwas komplexer und wird gerne falsch verstanden. Ich vermute mal, dass du den 2. Satz auch gelesen hast. "Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist.". Das bedeutet aber nicht, dass die Sicherheitsmindesthöhe gleich 500ft ist. In deinem Zitat hast du es selber geschrieben. Es sind MINDESTENS 500ft. Wenn du, wie du behauptet hast, von 500ft Höhe auch noch in der Umgebung Schleswig sicher landen kannst, dann ist doch auch gut. Ich drücke die Daumen, dass nichts passiert - denn das wäre schade.

      PS: Ich merke gerade, dass das alles nicht mehr mit dem Ursprungsthema zu tun hat. Sorry an alle für abschweifen.