@ Night "Fliegendes Stativ"

    • Stadt

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    • @ Night "Fliegendes Stativ"

      Neu 15.6. / Karlsruhe @ Night VI (neue Version)

      100% zufrieden war ich mit meinen Kopter Fotos bisher noch nicht. Es fehlte immer noch etwas Klarheit, Unregelmäßigkeiten in der Schärfe, Abfall der Schärfe in dunkleren Bereichen, stelleinweise seltsame Verpixelung und undefinierte Farbstiche.
      Lange habe ich nach diesem Fehler gesucht, die Ursache war Lightroom bedingt, mit einer reinen Photoshop RAW Entwicklung passiert dieses nicht mehr.
      Zusätzlich werden die Fotos jetzt bis zur FC Jpeg Speicherung ausschließlich in 16 Bit und AdobeRGB durchgehend bearbeitet.

      Warum hatte ich mich nur von LR dazu verleiten lassen? Zurück zu alten Tugenden...


      Wie gefällt euch diese neue reine PS RAW Version?



      14.6. / Karlsruhe @ Night VI
      Das Bild wurde aus 240 Metern Höhe langzeitbelichtet.
      Diese Gegend hatte ich die letzten Wochen immer wieder neu erkundet bis ich mich heute endlich für einen Startplatz entschieden hatte.
      Trotz sorgfältiger Planung war es ein sehr kritischer Start, es gibt dort kaum Lücken zwischen den vielen Bäumen (Waldgebiet) und somit null Spielraum für Fehler.
      Das gleiche Spiel wiederholt sich 20 Minuten später nochmals bei der Landung, der enge Korridor muss perfekt geflogen werden, die letzten 30 Meter waren sehr schweißfördernd.

      Und viel Anti Brumm :)






      Ältere:
      Heidelberg @ Night I




      Bruchsal @ Night I




      Karlsruhe @ Night V




      Karlsruhe @ Night IV




      Karlsruhe @ Night III




      Karlsruhe @ Night II




      Karlsruhe @ Night I

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von S t e f a n ()

    • Ich frage mich gerade ob diese Aufnahmen und die Veröffentlichungen noch in den Bereich MODELLFLUG / FREIZEITGESTALTUNG fallen ?.
      Nach meiner Einschätzung nicht und daraus ergibt sich dann, das eine AE erforderlich ist und daraus ergibt sich dann wieder das mehrere Verstösse begangen wurden. ( nur bis Sonnenuntergang erlaubt und keine Flüge über Industrieanlagen ).

      Aber die Fotos sind echt schön :)
    • Lauda schrieb:

      ( nur bis Sonnenuntergang erlaubt und keine Flüge über Industrieanlagen ).

      Aber die Fotos sind echt schön :)
      ja, tolle Fotos. Aber wenn schon rechtlich bewerten, dann richtig: Flug über Industrieanlagen (u.ä.) ist auch für den Privatmann ohne AE verboten.
    • @Lauda:
      "Ein Nachtflug beginnt laut Definition der Luftfahrtbehörde eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang und endet 30 Minuten vor Sonnenaufgang."

      Genau in diesem Zeitraum ab Sonnenuntergang fliege ich 20 Minuten (1 Akku), danach wären die Belichtungszeiten auch schon zu lange, die letzten Minuten vom Flug sind meist schon nicht mehr brauchbar.
      Auf meinen Fotos kann man die Unterstützung des Resttageslicht der untergehenden Sonne schön sehen, anderster wäre die Qualität mit dem kleinen Sensor auch nicht möglich. Mehr als ein einziges Motiv ist daher nicht drin, frühstens in 24h wieder, man hat nur eine Chance.

      Ich fliege natürlich nicht über Industrieanlagen, nicht mal über Wohnhäuser, Straßen oder Autos hab ich beim erstellen dieser Fotos jemals überflogen.
      Alle Orte sind vom Standpunkt penibel geplant. Ich betrachte es immer wie mit einem Stativ, z. B. konnte ich in einer Industrieanlage niemals ein Stativ aufstellen, also fliege ich darüber auch nicht.

      Diese Fotos wie auch alle meine Fotos wird man niemals kaufen können (siehe meine Homepage). Es ist für mich nur eine Freizeitgestaltung und daran wird sich zukünftig nichts ändern. Die jetzt schon wenige aber wichtige Freizeit werde ich niemals gegen Geld aufgeben, eher verzichten um mehr Freizeit zu erhalten.

      Grüße Stefan
    • @Raketenschnecke Da ich mich als Modellflieger und Gewerblicher sehr mit der rechtlichen Situation beschäftige liegt mir daran Dinge zu hinterfragen und auch andere darauf aufmerksam zu machen. Mich nervt es total, das sehr viele Modellflieger sich an keine Auflagen halten und dadurch das Image der Kopter / Drohnen sehr negativ beeinflusst wird und der Gesetzgeber auf immer neue Ideen gebracht wird uns das Hobby bzw. Gewerbe immer schwerer zu machen.
    • Hallo Stefan,

      ""Ein Nachtflug beginnt laut Definition der Luftfahrtbehörde eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang und endet 30 Minuten vor Sonnenaufgang."

      Wenn man mit AE fliegt, ist es aber egal wie die Luftfahrtbehörde NACHTFLUG definiert, weil dieser mit AE gar nicht erlaubt ist.

      Hast Du mehr Informationen ?. Ich lerne gerne dazu.
    • Lauda schrieb:

      @Raketenschnecke Da ich mich als Modellflieger und Gewerblicher sehr mit der rechtlichen Situation beschäftige liegt mir daran Dinge zu hinterfragen und auch andere darauf aufmerksam zu machen. Mich nervt es total, das sehr viele Modellflieger sich an keine Auflagen halten und dadurch das Image der Kopter / Drohnen sehr negativ beeinflusst wird und der Gesetzgeber auf immer neue Ideen gebracht wird uns das Hobby bzw. Gewerbe immer schwerer zu machen.
      ja, das sei Dir ja auch zugestanden. Aber fairer wäre es doch, zunächst mal die Rahmenbedingungen beim Poster zu hinterfragen?

      Zumal ich schon in einigen Postings vom STEFAN den Eindruck gewonnen habe, dass er hier als Profi unterwegs ist und weiß, welche regeln zu beachten sind.
    • @Lauda: Mit AE ist man etwas mehr eingeschränkt, z. B. schon bei der Flughöhe oder oft nur bis Sonnenuntergang.
      Allerdings gibt es bei dem Thema AE und Sonnenuntergang je nach Bundesland kleine Unterschiede. Einige haben auch 30 Minuten nach Sonnenuntergang definiert.

      Unter Freizeitgestaltung sind die Spielregeln etwas offener. Ich würde zwar keine Nachtflüge (30 Minuten nach Sonnenuntergang) durchführen, aber laut Anwalt vom DMFV stellt es eine Grauzone dar.

      Siehe folgende Antwort:

      Hallo,

      das Nachtfliegen von Flugmodellen stellt rechtlich eine Grauzone dar. Einige Luftfahrtbehörden in Deutschland halten diese Art von Modellflugbetrieb generell für verboten bzw. generell für erlaubnispflichtig. Unsere Ansicht dazu ist aber, wie auch von zahlreichen Luftfahrtbehörden zumindest in einer Art Duldung akzeptiert wird, dass soweit Sie ausreichende Sichtverhältnisse herstellen können, das Nachtfliegen luftverkehrsrechtlich erlaubt ist und auch als solches versichert ist. Formal müßten Sie aber entsprechend der Anlage zur Luftverkehrsordnung auch die für Luftfahrzeuge bei Nacht zu führenden Lichter führen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Rechtsanwalt C. Sonnenschein
    • @ Stefan:
      Danke für die Info. In der AE für Niedersachsen steht "bis Sonnenuntergang" und die Antwort vom Rechtsanwalt bezieht sich ja nur auf FLUGMODELLE und nicht auf UAS. D.h. MIT AE ist es nur erlaubt bis Sonnenuntergang, ich glaube nicht das es in den versch. Bundesländern für UAS Unterschiede hierzu gibt.

      Wenn Du eine AE hast, wie ist die Formulierung darin bei Dir im Bundesland ?.
    • S t e f a n schrieb:

      @Raketenschnecke: Ich bin kein Profi und verdiene damit auch kein Geld.
      Bei mir im Leben gibts es nur 0 oder 100%, zumindest wird es so in meinem Freundeskreis nachgesagt.
      Sagen wir mal so, ich betreibe meine Hobbys mit viel Leidenschaft.
      Vielleicht entsteht daher dieser Eindruck :)
      so war es gemeint ;)
    • @ Stefan: Bayern ist auch "bis Sonnenuntergang". Ich glaube nicht das es in einem Bundesland eine Regelung gibt " bis 30 Min. nach Sonnenuntergang".

      Würde mich aber echt interessieren, weil man dann ja auf "Gleichbehandlung" bestehen könnte. Falls also jemand mit AE aus anderen Bundesländern mitgelesen hat und Infos dazu hat ... bitte her damit.
    • Hallo Freunde,
      Darf ich kurz meinen Senf dazu geben-
      Lt. ICAO Definition ( Luftfahrt Recht), und nur das dürfte hier zur Anwendung kommen ist der Begriff Nacht mit den 30min nach Sonnenuntergang definiert, danach müssen sich alle VFR (Sicht) Flieger richten.
      Das hat nichts mir einzelnen Bundesländern zutun.
      Gute "Sicht" muss halt gewährleistet sein....
      Also alles kein Drama
      Und Stefan macht einen höchst Seriösen Eindruck
      Die Fotos sind genial!!!
      Liebe Grüsse
      Oliver
    • @morgenmicha "wieso "Gleichbehandlung"? Luftfahrtrecht ist Landessache..."

      auch wenn das so ist, spätestens in Karlsruhe würde das gekippt werden, da wir ALLE in der BRD wohnen. Aber ich bin mir sicher das es nicht so ist.
      D.h.: Ich gehe davon aus, das in allen AE in allen Bundesländern die Beschränkung "bis Sonnenuntergang" steht. So ist es in Niedersachsen, Bayern ...
      gerne erweitere ich diese Liste, wenn mir Leute die Infos aus anderen Bundesländern dazu geben.

      @oliver67 : "Darf ich kurz meinen Senf dazu geben-
      Lt. ICAO Definition ( Luftfahrt Recht), und nur das dürfte hier zur Anwendung kommen ist der Begriff Nacht mit den 30min nach Sonnenuntergang definiert, danach müssen sich alle VFR (Sicht) Flieger richten.
      Das hat nichts mir einzelnen Bundesländern zutun.
      Gute "Sicht" muss halt gewährleistet sein....

      In dieser Beziehung ist das falsch, weil: wir reden hier von den AE für UAS und in diesen ist ganz klar die Einschränkung "bis Sonnenuntergang". Was für Modellflug gilt, ist eine andere Sache.