Ich meine, dass es vor dem LuftVG nicht entscheidend ist, wann eine autonome Flugsteuerung eingeschaltet wird sondern dass es jederzeit möglich sein muss die Kontrolle wieder manuell zu übernehmen.
Was manuell bei einer Drohne bedeutet ist schwer zu sagen, da die Kette der zwischengeschalteten Elektronik lang ist.
Funkfernsteuerung, Naza-Atti (autonome Lage- und Höhenstabilisierung), GPS (Atti+autonome Positionsstabilisierung).
Die Drohne fliegt also schon vorm Einschalten von RTH ziemlich autonom.
Was manuell bei einer Drohne bedeutet ist schwer zu sagen, da die Kette der zwischengeschalteten Elektronik lang ist.
Funkfernsteuerung, Naza-Atti (autonome Lage- und Höhenstabilisierung), GPS (Atti+autonome Positionsstabilisierung).
Die Drohne fliegt also schon vorm Einschalten von RTH ziemlich autonom.