Rechtliches und Soziales (Drohneumgang mit den Nachbarn) ...

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • RC-Role schrieb:

      bufischer schrieb:

      (HIER ist das Fliegen über bebautem Gebiet (innerhalb von Ortschaften) nämlich ausdrücklich verboten)! :/
      Was meinst du damit?Steht das in deiner AE? Oder haben die Polizisten dir das (fälschlicherweise) so gesagt und dir einen Platzverweis erteilt?
      Ich wohne in Nordholland!!! -
      Und ich weiss aus den hier geltenden Vorschriften nur zu gut, dass das Fliegen über (zusammenhängender Bebauung=) Ortschaften NICHT erlaubt ist. - Hab' mich allerdings dumm gestellt und ganz erstaunt reagiert und bekam nur eine mündliche Verwarnung!

      Ab 1. Juli gilt hier: nur noch maximal 130 m hoch und 300 weit, nicht über Menschen, Wegen, Denkmälern, nicht bei Dunkelheit, 3 Km von Flughäfen, usw...
      Und ab 1. Oktober gilt nur noch max. 50 m hoch und 100 m weit, nicht über Menschen, Wegen, Denkmälern, nicht bei Dunkelheit, 3 Km von Flughäfen, usw....
      Das Gute daran: dies gilt auch für z.B. Journalisten, die mal kurz ein paar Aufnahmen von oben machen wollen ohne dies 5 Tage vorher anmelden zu müssen und ohne AE.

      "Gewerbliche" Aufnahmen werden dadurch in begrenztem Rahmen erlaubt ohne AE!

      Vor allem Jounalisten ärgern sich hier, dass Hinz und Kunz mit 'nem Copter ohne AE fliegen und fotografieren darf aber dass die Auflagen für gewerbliche Nutzung dermassen streng sind, dass es nur ganz Wenige hier gibt, die's durchziehen um alle Papiere zusammen zu bekommen (kostet minimal 4000,-€ und viel, viel Zeit)... Es gibt Betriebe, die gerwerbliche Aufnahmen machen wollten und alles angeschafft haben (teils für zigtausende Euros), die aber nicht fliegen dürfen, da sie die nötigen Dokumente nicht haben (u.A. Pilotenschein, Luftfahrttechnische Prüfung des Copters usw. usw..)
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air
    • Gelten Verbote nur für das, was verboten benannt ist oder ist alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist?

      Was auserhalb der NFL (Nachrichten für Luftfahrer) der Landesbhörde für Strasssenbau und Verkehr gilt noch als Verbotssatzung?



      So wie Du das in Holland beschreibst, klingt fast wie ne Aufgabe für die EU ...
    • Pixhai schrieb:

      Old fart schrieb:

      Hoffentlich kommen solche "Gesetze" nicht auch irgendwann in Deutschland.....
      Irgendwann wird das, wie alle Gesetze, in der EU einheitlich werden.Das hoffen zumindest die Ösis, die dürfen zZ. privat gar nicht mit Kamera fliegen.

      Prima - und welches Handy Modell nutzen die da - oder gibs auch eine Option ohne Kamera und Micro ????

      Was ist mit Überwachungskameras - sind die durchgeschwärzt?

      Wie geht google mit Österreich um - werden die erst garnicht rein gelassne oder stören die Ösis via EMP alles elektronische?
      (Also Google Earth zeigt mir 1A die Häuser am Wiener Prater ... ich fang leich an mal die Pools zu zählen ...)

      Das Bild aus GE entspricht ungefähr der Aufnahme aus einer Höhe von 300m würd ich schätzen - und wer auch immer glaubt die Aufnahmequalität würde dann aufhören, sollte nochmal genau hin schauen - ich wette die Daten reichen locker dazu aus einzelne Ziegelsteine zu erfassen ...


      ... leute leute leute ...
    • balloonix schrieb:

      Wobei es ziemlich egal ist, ob 300m, 500m oder 762m. Da man nur nach Sicht fliegen darf, ist virher schon Schluß.

      Und der konttrollierte Luftraum ist kein Problem, man muß nur das machen, was alle machen müssen, die dort fliegen: Eine Einflugerlaubnis einholen.
      Den inspire sehe ich definitiv bei einer Höhe von 499 Meter.