Luftaufnahmen für Immobilienmakler

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich mache selbst Aufnahmen für Immobilienmakler. Das ist die Aussage des Regierungspräsidiums Freiburg welches für uns zuständig ist.

      Auch wenn du sagst das es gratis war. Im Fälle einer Veröffentlichung durch den Makler ist automatisch eine Gewerbliche Arbeit daraus geworden.

      Spreche aus Erfahrung.

      Ein Kollege hat eine Firma bzw deren Gebäude privat gefilmt zu übungszwecken.
      Den Film hat er auf Youtube geladen und bekam zwei Wochen später ein sehr nettes Schreiben des RP er solle bitte die Aufstiegsgenehmigung zeigen.
      Sie hätten für dieses Gebäude keine erteilt. Auf Rückfrage neunte der Sachbearbeiter das gezielt in Youtube etc gesucht und überprüft werde von dem RP. Das ist kein Witz.
      Er kam mit ner Abmahnung davon.
      Aber du kannst auch Pech haben und musst zahlen.
      Sie unterstellen dir einfach gewerbliche Aufnahme weil sie meinten du könntest das ja weiter verkauft haben an die Firma z. B.
    • Na ja, das ist wohl in BW so. Wie gesagt, das kann dann in anderen Bundesländern wieder anders gehandhabt werden. Hatte dein Kollege jetzt eine allgemeine oder gar keine AE?

      @Ollie_84
      Du hast in deinen Antrag auf allgemeine AE ja reingeschrieben, dass du Fotos von Immobilien damit machen willst. Sollte es in deinem Bundesland auch so sein wie es droneworks von BW berichtet, würde dein Antrag ja abgelehnt werden, was ich nicht glaube.
      Wir werden ja sehen...
    • Er hatte eine allgemein AE.

      Aber darum ging es nicht. Du kannst ja privat auch fliegen bis zu einer Grenze(ich glaube 30 Meter aber Nagel mich nicht darauf fest).

      Es ging darum das das RP die Filme und Fotos inspiziert und dann selbst entscheidet ob sie nicht doch Gewerblich sind.
      Da geht es einfach nur um Geld. Das reicht wenn die der Meinung sind das die Aufnahme gewerblich ist. Denn wenn ja dann musst du nachzahlen und im Falle einer nicht vorhandenen bis zu 1500euro. Im Schlimmsten Fall könnten Sie dir sogar die Allgemeine wieder entziehen.


      Ich will dir hier nur erklären wie das läuft. Ich will dich nicht davon abbringen.

      Ich Fliege mehrmals die Woche und stehe in regem Kontakt mit meinem Sachbearbeiter dort. Der hat mir das eben bestätigt. Also für BW. Aufnahmen für Makler sind seiner Meinung nach gewerbliche Aufnahmen.
      Und meiner Neinung nach hat er sogar recht.
    • Ja klar sind die Aufnahmen gewerblich und damit nicht zu Freizeitzwecken, deshalb braucht man ja die allgemeine AE oder was meinst jetzt. Ist ein bissle durcheinander was du schreibst
      Die 30m gelten nur für den kontrollierten Luftraum ab 1,5km um Flughäfen.
      Im unkontrollierten kannst ja als Modellflieger mit Kamera fliegen, so weit das Auge reicht. Diese Freizeitaufnahmen kannst dann ganz ohne AE auf YT stellen.
    • @RC-Role

      Nochmal. Jede Gewerbliche Aufnahme in Ortschaften(Und hierzu zählen nunmal Häuser welche er Fotografieren/Filmen will) braucht eine Einzel Aufstiegsgenehmigung. Die Allem. greift hier nicht.


      Hier ein Auszug einer Seite für die ich jetzt keine Werbung machen möchte, in der steht das gewerbliche Flüge immer eine Einzel AE benötigen:





      Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern

      Wer darf eine Drohne oder einen Multicopter / Quadrocopter fliegen? Und wo? Welche Genehmigungen sind nötig, welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es?
      (Die hier gelisteten Informationen beziehen sich hauptsächlich auf den Luftraum in Deutschland – in anderen Ländern wie Österreich oder Schweiz gelten gesonderte Gesetze und Bestimmungen)
      Haftpflichtversicherung
      Eine wichtige Voraussetzung: prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Was viele nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wir haben dafür einen Drohnen und Multicopter Haftpflichtversicherungsvergleich zusammengestellt.
      Gesetzliches Mindestalter
      Ein gesetzliches Mindestalter gibt es unseres Wissens nach nicht – dies wird aber in der Regel durch die notwendigen Versicherungen bzw. Versicherungsgesellschaften vorgegeben.
      Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?
      Auch dies wird teilweise durch die jeweils abgeschlossenen Versicherungen begrenzt. Versicherungen über Modellflugverbände z.B. erlauben oft nur das Fliegen auf eigenen oder fremden Modellflugplätzen. Andere Versicherungen hingegen erlauben auch das „freie oder wilde Fliegen“ – also an beliebigen Orten, solange es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
      Die gesetzlichen Bestimmungen legen fest:
      • ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum (G = Golf) geflogen werden
      • der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern (2500 ft) über den Boden
      • unter bestimmten Umständen wird diese Höhe des unkontrollierten Flugraums noch weiter eingeschränkt. Z.B. in der Nähe von Kontrollzonen (D = Delta). Dies sind in der Regel Flugplätze. Hier ist die Höhe im Vorfeld bereits schrittweise auf 518,15 Meter (1700 ft) und 304,8 Meter (1000ft) reduziert und der unkontrollierte Flugraum endet sogar gänzlich dort, wo die Kontrollzone (Luftraum Delta) beginnt.
      Die genauen Bestimmungen und Lufträume sind auf den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Es ist die Pflicht jedes „Piloten“, sich für sein Fluggebiet dort die entsprechenden Informationen einzuholen. [Details]
      Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine sogenannte Kontrollzone individueller Lage und Ausdehnung den an- und abfliegenden Verkehr des Flughafens. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5 km-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.
      Für beide Gruppen sind bei der Nutzung noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten:
      Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.
      Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den Flug
      Welche Genehmigungen werden benötigt? Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel keine Genehmigungen erforderlich bis zu einem Aufstiegsgewicht / einer Gesamtmasse von maximal 5kg. Für das gewerbliche Fliegen hingegen ist eine Aufstiegsgenehmigung immer Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Diese muss also je Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig. Vereinfachte gewerblichen Aufstiegsgenehmigungen bis zu 5kg Abfluggewicht jedoch können pauschal beantragt werden, reichen jeweils für 2 Jahre und setzen natürlich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung voraus. Achtung: gewerbliches Fliegen beginnt schon dort, wo z.B. eine Veranstaltung mit Luftaufnahmen oder Videos dokumentiert werden soll oder Fotos zu gewerblichen Zwecken geschossen werden.
      Die einfache / vereinfachte pauschale gewerbliche Aufstiegsgenehmigungen hat in der Regel noch verschiedene weitere Einschränkungen wie z.B.:
      • Gesamtmasse bis 5kg
      • maximale Flughöhe über Grund (AGL) von 100m
      • Verbot des Betriebes des unbemannten Luftfahrsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS). Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung und militärischen Anlagen.
      • Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren.
      • Innerhalb von Naturschutzgebieten sind die dortigen Bestimmungen zu beachten.
      • Der Steuerer wird in der Regel in der Genehmigung festgelegt und namentlich genannt
      (alle Angaben ohne Gewähr)
    • in Rheinland-Pfalz brauchst du schon eine AufstiegsGenehmigung wenn du anfängst zu filmen oder nur 1 Foto machst und das privat

      Zitat :"Achtung:
      Wird ein unbemanntes Luftfahrtgerät zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben, ist sein Aufstieg erlaubnisfrei, wenn seine Gesamtmasse (inklusive Nutzlast) nicht mehr als 5 Kilogramm beträgt und es ohne Verbrennungsmotor in einer Entfernung von mehr als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben wird. Sobald mit dem unbemannten Luftfahrtgerät aber Luftbilder erstellt werden, gilt es als UAS, dessen Aufstieg genehmigt werden muss. Daher muss auch der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgeräts, der zum Erstellen privater Luftbildaufnahmen erfolgt, genehmigt werden :"


      Steht auf :

      lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
    • In BaWü gilt wie in allen anderen Bundesländern (außer RLP) auch, dass zum Aufstieg eines Flugmodels keine AE erforderlich ist. Die Unterscheidung ob Flugmodell oder UAS ligt ausschließlich im Zweck der Anwendung. Wird das Fluggerät zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben, handelt es sich um ein Flugmodell.

      Quelle - NFL I 281/13 - Gemeinsame Festlegung des Bundes und der Länder

      Nur RLP scheint den Ansatz der Sports und der Freizeitgestaltung bei Film- und Fotoaufnahmen nicht anzuerkennen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Ich hatte erst einmal auf die Frage von Apophis mit der Frage zur Regelung in BaWü geantwortet.

      Zur Frage einer allgemeinen oder einzel AE für die Aufnahme von Immobilien ist eigentlich schon alles gesagt worden. Letztendlich kommt es darauf an, was in der beantragten AE steht. In BaWü wird hierfür eher eine einzel AE notwendig werden. Das muss aber nicht für alle Bundesländer so sein. In der "Mustererlaubnis" für eine allgemeine AR in der "Gemeinsames Festlegung des Bundes und der Länder" steht zur Befliegung über bebautem Gebiet.

      ... Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständige Ordnungsbehörde/ Polizeidienststelle vorab zu informieren. ...

      Die Angaben in dieser Festlegung ist meines Erachtens jedoch nur eine Mindestanforderung. Dass das auch anders gehandhabt wird, sieht man an den Beispielen RLP und BaWü.
    • Hallo,
      noch als Zusatzinfo zur Versicherung, weil ich die Infos auch gerade eingeholt habe.
      Wenn man die Verletzung der Persönlichkeitsrechte (es klagt jemand weil Du ihn ungefragt auf Deinen Aufnahmen hast) mit absichern möchte, kostet der Zusatz bei der R+V (die im Forum beworben wird) ca. 110 Euro, bei zwei anderen Versicherungen war es ähnlich oder teurer.
      (...)
      Sach- und Personenschäden durch die Nutzung des Kopters sind versichert.
      Über Personengruppen zu fliegen ist nicht erlaubt und damit auch nicht versichert. Reine Vermögensschäden durch die Verletzung von
      Persönlichkeits- und Namenrechten sind ebenfalls nicht versichert, hierzu müsste der Baustein "Vermögensschadenhaftpflicht" hinzugebucht werden (ca.
      116 EUR p.a. inkl. Steuern).
      (...)

      VG
      GSandl
    • Ollie_84 schrieb:

      Also, der Grundgedanke ist, erstmal eine AE beantragen, wenn die durch ist für meinen Kumpel erstmal ein paar Fotos von Immobilien machen (wie viele kann ich noch nicht sagen).
      Also in der AE ist ein "Steuerer", also der der fliegt, benannt.
      Da kann dann kein anderer oder "Freund" mal fliegen, der keine eigene AE hat.
      GEWERBLICH

      Jumafilmworks schrieb:

      Aber mit dieser darfst du die Immobilien nicht Fliegen. Diese gilt nicht in BEBAUTEN Gebieten.
      D.h. Für "jeden" Aufstieg, also jede Immobilie musst du gesondert eine AE beantragen welche bei uns 75Euro Kostet.
      Das ist wohl je Bundesland verschieden. Natürlich kann man auch in bebautem Gebiet (hier: Bayern), also auch im Stadtzentrum, UNTER EINHALTUNG DER IN DER AE GENANNTEN AUFLAGEN, fliegen.
    • Jumafilmworks schrieb:

      Das stimmt. Aber gewerblich darfst du eben nicht einfach so innerorts Fliegen.
      Man gibt in seinem Antrag an, was ma beim befliegen durchführen möchte. Was man dann letztendlich darf, steht dann in der AE drin. Alles andere sind hier max. Erfahrungen jener Piloten, welche einen ähnlichen Antrag in demselben Bundesland gestellt haben oder faktisch dann nur reine Spekulationen.

      In der "Gemeinsamen Festlegung des Bundes und der Länder" wird für die allgemeine AE das "Befliegen von bebautem Gebiet" erst einmal nicht ausgeschlossen. Es ist nur die Information der entsprechenden Ordnungs- oder Polizeibehörde erforderlich. Was dann letztendlich in der AE freigegeben wird, ist erst einmal vom entsprechendem Antrag und dann der "willkür" der freigebenden Stelle/Bundesland abhängig.
    • Jumafilmworks schrieb:

      Das stimmt. Aber gewerblich darfst du eben nicht einfach so innerorts Fliegen.
      Das gilt nur für Baden-Württemberg, weil es nur dort in der AE steht !
      Im Rest der Republik gilt die allgemeine AE auch für innerorts, dort sind lediglich Polizei oder Ordnungsamt zu INFORMIEREN (nicht um Erlaubnis zu fragen).

      Ist echt blöd für euch in BW aber kein Grund, das hier als für alle gültig zu posten.