Heute mal spontan (und dank Beziehungen) diese schöne Aufnahme gemacht! Konstruktive Kritik, Anregung und/oder Lob lese ich wie immer gerne.
Commerzbank Tower / Frankfurt
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Wow
An sich beeindruckende Bilder. Aber meiner Meinung nach auch ziemlich Risikobehaftet.
Was müsstest denn da alles an Genehmigungen einholen um so einen Flug durchführen zu können? Wird ja sicherlich nicht so einfach sein, mit dem Flughafen in der Nähe und allem. -
Da hat er sich hoffentlich eine Flugverkehrsfreigabe von der DFS geholt.
Drohnenfliegen im kontrollierten Luftraum ohne Erlaubnis ist gerade nicht so der Hit,
seit dem Hirni in Warschau... -
Einfach war es nicht! Aber finde hat sich gelohnt.
Und zur allgemeinen Beruhigung! Ja! Alles vorhanden und abgeklärt -
Ohne den spaß verderben zu wollen, der FFM Tower der Bank ist 259 Meter hoch, du darfst in Deutschland nur 100 Meter fliegen.
Wenn das einer von der Flugaufsichtsbehörde mit bekommt, dann kann das teuer werden.
Und in FFM ohne genehmigung in der City kommt dann mit dazu.
lg -
KIRO Copter schrieb:
Ohne den spaß verderben zu wollen, der FFM Tower der Bank ist 259 Meter hoch, du darfst in Deutschland nur 100 Meter fliegen.
Wenn das einer von der Flugaufsichtsbehörde mit bekommt, dann kann das teuer werden.
Und in FFM ohne genehmigung in der City kommt dann mit dazu.
lg
Die 100m gelten nur für UAVs.
Die Genehmigung von der Flugaufsicht hat er sich ja eingeholt. sonst braucht er keine weitere als Modellflieger. -
Also @KIRO Copter :
1)Gibt es keine 100 Meter Höhenregelung in Deutschland. Sondern nur eine Sichtflugregelung.
2)Hast Du mal gefragt von wo ich gestartet bin? Dann hätte sich Deine Aussage erledigt.
Trotzdem Danke für den Hinweis. Aber muss sagen das es echt langsam keinen Spaß mehr macht hier Bilder oder Filme zu posten wenn gleich immer alles in Frage gestellt und kritisch beäugt wird. :-/ -
Ich möchte da sicher kein spielverderber sein nur schau mal selber auf die § wir haben damit jeden Tag fast zu tun, da wir Beruflich vieles drehen : lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
beim LBM
Beim Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zu dritten
Personen, landwirtschaftlichen Nutztieren sowie zu öffentlichen Verkehrswegen (z.B. Straßen,
Wasserstraßen, Schienen etc.) eingehalten werden Die Beurteilung
eines ausreichenden
Sicherheitsabstandes ist vom Steuerer so vorzunehmen, dass jegliche Beeinträchtigung und Gefährdung
ausgeschlossen ist.
Der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems darf die
max. Flughöhe von 100 m
über Grund nicht
überschreiten.
Der Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems darf nur unter den Bedingungen innerhalb der
Betriebsgrenzen der Betriebsanleitung bzw. der Gebrauchsanweisung des Herstellers und in Sichtweite des
Steuerers erfolgen. Der automatisch
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autonome Betrieb (z.B. m
ittels GPS
-
waypoint
-
Navigation) ist nur in
Sichtweite erlaubt, und nur wenn der Steuerer jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in
Echtzeit eingreifen kann. Der Aufstieg außerhalb der Sichtweite des verantwortlichen Steuerers oder ein
autono
mer Betrieb ohne die Möglichkeit mittels
Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit eingreifen zu
können, ist verboten. -
Versteh mich nicht falsch @KIRO Copter finde es ja gut wenn wir "Piloten" uns da zusammen Gedanken machen. Und es ist auch ok, wenn man begründet was einwirft und wo drauf hinweist. Aber mich (persönlich) nervt es langsam das fast jeder Post, jedes Video und jedes Bild gleich Angegriffen werden (jetzt nicht auf dich bezogen) mit einem : "Jaaaaaa ABER du darfst dies nicht, hast Du daran gedacht, und überhaupt". Ich persönlich denke mir das die User/Piloten die hier drin sind wissen was Sie machen, sich erkundigt haben, sowie Genehmigungen haben und alles abgeklärt haben. Verstehst was ich meine? Und seien wir mal wirklich ehrlich! Momentan herrscht gerade was Multikopter angeht noch sehr viel Grauzone. Was es schwer macht manchmal etwas genau zu beleuchten.
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Ich finds megageil
Er hat ja auch nach Anregung/Kritik o.ä. gefragt und nicht um eine rechtswissenschaftliche Belehrung.
Er hatte ne Genehmigung und damit ist doch auch gut, weitermachen -
@KIRO Copter
Wie, du machst das beruflich und kennst nicht den Unterschied zwischen UAV und Modellflug?
Wenn Funny zu Freizeitzwecken, also als Modellflieger geflogen ist, gelten für ihn nicht die Beschränkungen
für "unbemannte Luftfahrtsysteme" (100m) die du oben zitiert hast.
@Bodo123
Du hast Recht, es wird Zeit dass Funny mal ein paar Likes kriegt für sein schönes Video. -
Verstehe ich sehr gut, das es nervt nur das mit den 100 Meter geht in jedem Bundesland über Grund sprich nicht über irgend welchen Gebäuden.
Es ist lediglich um vor Bußgeldern zu bewahren, z.b. die Firma Arktis die haben mehr als 9 Anzeigen bekommen über höhe fliegen was durch ihr gepostet Video nachgewiesen werden konnte.
Nachtflug und auch ausser Sicht u.s.w. das kann dann schnell teuer werden.
Und ob es der spaß dann wert ist?
Wenn man eine Genehmigung hat wovon ich immer ausgehe ist das auch ok.
Auch das du die Genehmigung von der Commerzbank hast um das Gebäude zu Filmen wird dir nicht helfen, wenn du die 100 Meter so weit überschreitest.
Das wird dir die Luftaufsichtsbehörde die dafür zuständig ist mit dem Video Nachweisen können.
Also es ist nicht böse gemeint von mir, das kann eben schnell ins Auge gehen.
Und @ RC- Role stimmt für RC-Flugmodelle gilt das nicht -
Ach so @ RC-Role
Als Freizeit oder Modellflieger dürfest nicht in der City fliegen, darum gelten bei solchen Aktionen die Einzel u. Allgemeinerlaubnis.
Das mußt du bedenken.
Einzelaufstiegs- und Allgemeinerlaubnis
Es kann sowohl eine Einzelaufstiegs- als auch eine Allgemeinerlaubnis für den Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems beantragt werden. Die Einzelaufstiegserlaubnis gilt nur für bestimmte, einzelne zeitlich begrenzte Vorhaben. Die Allgemeinerlaubnis wird generell für das Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz erteilt. Sie wird auf 1 Jahr zeitlich begrenzt. Sie gilt nur für Luftfahrtgeräte ohne Verbrennungsmotor mit einer Gesamtmasse inkl. Nutzlast bis max. 5 Kilogramm und einer max. Flughöhe von 100 Metern über Grund. -
KIRO Copter schrieb:
Der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems darf die
max. Flughöhe von 100 m
über Grund nicht
überschreiten.
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sieht echt super aus
Ich finds top ! -
@Funny
Lass mich noch diese eine Mal deinen Thread missbrauchen um Kirocopter zu belehren. Danke.
KIRO Copter schrieb:
Ach so @ RC-Role
Als Freizeit oder Modellflieger dürfest nicht in der City fliegen, darum gelten bei solchen Aktionen die Einzel u. Allgemeinerlaubnis.
Das mußt du bedenken.
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@Timee
Das sind die von FFM, aber es darf in allen Bundesländern nur diese 100 Meter geflogen werden :
Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den gewerblichen Flug
Eine Aufstiegsgenehmigung ist immer Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt
des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Diese muss also je
Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist
theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig. Vereinfachte
gewerblichen Aufstiegsgenehmigungen bis zu 5kg Abfluggewicht jedoch
können pauschal beantragt werden, reichen jeweils für 2 Jahre und setzen
natürlich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung voraus.
Die einfache / vereinfachte pauschale gewerbliche
Aufstiegsgenehmigungen hat in der Regel noch verschiedene weitere
Einschränkungen wie z.B.:
Gesamtmasse bis 5kg
maximale Flughöhe über Grund (AGL) von 100m
Verbot des Betriebes des unbemannten Luftfahrsystems über
Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen
Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit
sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS). Dies gilt auch für den Betrieb
über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der
Energieerzeugung und -Verteilung und militärischen Anlagen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren.
Innerhalb von Naturschutzgebieten sind die dortigen Bestimmungen zu beachten.
Der Steuerer wird in der Regel in der Genehmigung festgelegt und namentlich genannt -
KIRO Copter schrieb:
Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den gewerblichen Flug
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ich glaub unser hobby ist bald im arsch
bald wird man ein gewerbe brauchen um überhaupt fliegen zu dürfen, dank den tollen piloten der sport und freizeitgestalltung die meinen hunderte meter weiter noch was sehen zu können..... -
@Speedy : Ohne das jetzt gut heißen zu wollen. Ich denke nicht das es was mit der Entfernung zu tun hat. Weil passieren oder abschmieren kann auch was wenn Du neben dran stehst. Denke das hat eher was mit vernünftigem und verantwortungsvollem Umgang mit dem Fluggerät als Pilot zu tun. Entfernung ist (Meiner persönlichen Meinung nach) nur ein Parameter um den Chaoten und Idioten Einhalt zu gebieten. Mit ner guten Drohne hast Du auch auf Entfernung nen sicheren Flug und einige Schutzparameter eingebaut. ABER das heißt NICHT das ich diese Weitflüge gut heiße oder mache! Bevor jetzt gleich wieder gemeckert wird.
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