Österreich

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • quadle schrieb:

      Ich führe meine Registrierungsbestätigung in Form der eID, angebracht auf meiner Drohne.
      Ich fürchte, dass dies nicht als Registrierungsbestätigung anerkannt werden wird. Auf einer Registrierungsbetätigung bestätigt die Registrierungsbehörde, dass eine bestimmte Registrierungsnummer für dich ausgestellt wurde.
    • skyscope schrieb:

      Dann wird dieser interessante Sonderweg im Fall der Fälle gegebenenfalls eben aussortiert.
      Kannst du mir verraten, was du mit diesem letzten Satz genau meinst. Das ist mir nicht klar. Ich glaube nicht, dass du ernsthaft damit rechnen musst, dass du wegen der fehlenden Registrierbestätigung bestraft wirst. Primär weil die wenigsten Polizisten diese Bestimmung kennen und zweitens weil sie sicher großzügiger sind, wenn sie erkennen, dass du aus Deutschland bist und es dort diese Bestimmung nicht gibt.
    • Redti schrieb:

      Kannst du mir verraten, was du mit diesem letzten Satz genau meinst. Das ist mir nicht klar
      Damit meine ich, dass ein diesbezügliches Bußgeld, auf welcher Grundlage auch immer es gegebenenfalls verhängt würde, von mir angefochten werden würde. In Deutschland wäre das über einen Widerspruch durchzuführen, was bei Beharren der Ordnungsbehörde dann letztlich vor einem Verwaltungsgericht entschieden werden würde.
      Wie es im Einzelnen in Österreich aussähe, müsste man dann im Fall der Fälle eben dann sehen. Ich würde dem aber mit einiger Entspannung entgegen sehen, da ich keine Rechtsgrundlage für ein solches isoliertes nationalstaatliches Erfordernis ausmachen kann.

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    • @skyscope Das ist eine gute Entscheidung und ich sehe es genauso wie du. Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten, wäre ich dir für eine Info dankbar, weil ich schon lange auf einen geeigneten Musterfall warte. In Österreich wird das Bußgeld als Verwaltungsstrafe bezeichnet. Die Strafe wird von einer Bezirkshauptmannschaft oder in großen Städten vom Magistrat verhängt. Man wehrt sich gegen eine Verwaltungsstrafe mit einer Beschwerde, über die in zweiter Instanz ein Landesverwaltungsgericht entscheidet. Als Höchstgerichte kommen dann noch in ganz bestimmten Fällen der Verwaltungsgerichtshof oder der Verfassungsgerichtshof in Frage.
    • Am 8. Juni wurde im Bundesgesetzblatt eine Novelle zu den österreichischen Luftverkehrsregeln veröffentlicht. Diese Verordnung kann hier gefunden werden. Die wichtigste Auswirkung ist wahrscheinlich, dass innerhalb eines Umkreises von 2,5 Km rund um Flugplätze ohne Sicherheitszone (das werden die meisten Flugplätze sein) eine Bewilligung für einen Drohnenflug durch den Flugplatzbetriebsleiter während der Betriebszeiten ausnahmslos nicht mehr möglich ist. Das geht leider so weit, dass auch für Drohnen der Polizei oder Feuerwehr keine Ausnahmen vorgesehen wurden.

      Für Drohnen unter 250g ist ab sofort für Flüge bis maximal 30 Meter über Grund in Kontrollzonen keine Erlaubnis des zuständigen Towers erforderlich. Auch in Flugbeschränkungsgebieten (insbesonders für Wien von Bedeutung) sind Flüge mit Drohnen unter 250g bis maximal 30 Meter über Grund ab sofort erlaubt. Allerdings gilt diese Erlaubnis nicht innerhalb der 2,5 Km Drohnenflugverbotszonen rund um die Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser während der Betriebszeiten.

      Drohnenflüge in Sicherheitszonen sind nur mit schriftlicher Bewilligung der Austro Control zulässig.
    • Danke für die Info, @Redti, allerdings, Uff, das schränkt vor allem in Orten in engen Tälern die Nutzungsmöglichkeiten ordentlich ein, da sich die Verbotszone bis weit in die Hänge ziehen könnte, selbst wenn man (bspw. für beauftragte Filmaufnahmen) mit sonstigen Erlaubnissen von allen Seiten unterwegs sein könnte.

      Hier mal am Beispiel Mayrhofen mit 2,5 km Radius rund um den Heli-Port:

    • Novellierung per 12.08.2022 - Österreich

      Habe heute ein paar News bekommen.
      Unter 250g, bis max. 30m Höhe darf man auch in Kontrollzonen ohne Ausnahmebewilligung fliegen (zb. WIEN-LOR15).
      Im Umkreis von 2,5 KM von Flugplätzen ohne Sicherheitszone ist Drohnen fliegen verboten. Das heißt, der dortige Flugplatzbetreiber kann den Flug nicht mehr genehmigen.
      Eine Ausnahmeregelung für BOS wurde vergessen. Somit kann die ACG (Austro Control) auch nichts machen.
      Gelten nur während den Betriebszeiten. Wird interessant bei Krankenhäusern (Heliports), da dort 24/7 die Betriebszeit ist. Die Polizei ist ausgenommen, da sie sich im Ernstfall nicht an die LVR halten muss.

      Rechtlich ist es Lückenhaft und kann ich mir vorstellen, dass hier noch nachgebessert wird.

      Aber alle die Mini 3 haben, dürfen sich freuen ;)
    • Ich habe auf meine Allianz Haftpflicht auf meine Mini dazugepackt. Umstellen von Standard auf Komfort. Das war ganz easy. So etwas wie eine Seriennummer musste ich nicht mitteilen.
      "Machst du keine halbe Sache, fahr lieber mit der Schwalbe!

      Olli
    • Max1224 schrieb:

      Hallo,

      Ich habe eine Drohnenversicherung bei Air&More in Österreich.
      Bei Beantragung der Versicherung muss man die Seriennummer der Drohne angeben.
      Diese hat sich aber nun geändert da ich einen neue Mini 2 habe.

      Muss ich das melden?
      ja, musst Du melden, da Du ansonsten zwar eine Versicherung hast, aber trotzdem keinen Versicherungsschutz!!

      airandmore.at/drohnenversicherung-oesterreich/#wechsel
    • OlliHH schrieb:

      Ich habe auf meine Allianz Haftpflicht auf meine Mini dazugepackt. Umstellen von Standard auf Komfort. Das war ganz easy. So etwas wie eine Seriennummer musste ich nicht mitteilen.
      Eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung muss in Österreich neben 750.000 Sonderziehungsrechten auch spezifische Gerätedaten der Drohne beinhalten. Falsche Drohnen Versicherungen ohne UAS Daten wie etwa Modell, Seriennummer, Gewicht entsprechen nicht dem Luftfahrtgesetz! Drohnen Betreiber haften selbst bei Registrierung mit einer richtigen oder falschen UAS Haftpflicht. Mehr dazu im Gutachten zu den Pflicht Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen >

      airandmore.at/drohnen-haftpflichtversicherung-oesterreich/

      Ob deine Versicherung gesetzeskonform ist??
      in Österreich ist sie das auf jeden Fall nicht!!!
    • öst. Luftverkehrsregeln gelten für Drohnen nicht

      Ich habe erst jetzt herausgefunden, dass für unsere Drohnen die öst. Luftverkehrsregeln nicht gelten. Es steht zwar im § 1 der LVR, dass diese Verordnung auf alle Luftfahrzeuge innerhalb des öst. Hoheitsgebietes anzuwenden ist, aber wenn man im § 11 LFG die Definition für „Luftfahrzeuge“ liest, wird man feststellen, dass „unbemannte Luftfahrzeuge“ neben „Luftfahrzeuge“ eine eigene Kategorie darstellen, für die die Begriffsbestimmungen der §§ 24f und 24g LFG anzuwenden sind. Da die § 24f und 24g LFG nicht für Drohnen gelten, die dem Unionsrecht unterliegen, fallen unsere Drohnen, die ja dem Unionsrecht unterliegen auch nicht in diese Kategorie. Würden unbemannte Luftfahrzeuge unter die Kategorie „Luftfahrzeuge“ fallen, dann wäre deren gesonderte Aufzählung im § 1 LVR überflüssig.
    • Dem Rechtsgutachten, das hier Air&More in Auftrag gegeben hat, muss ich ganz entschieden widersprechen. Der Anlass für dieses Rechtsgutachten, das in meinen Augen ein "Gefälligkeitsgutachten" eines sehr anerkannten öst. Luftfahrtjuristen ist, dürfte das Angebot des öst. Aeroclubs sein, dass durch den Mitgliedsbeitrag ALLE Drohnen des Mitglieds versichert sind. Air&More will jedoch für jede einzelne Drohne eine Versicherungsprämie kassieren. Der entscheidende Satz im § 24j LFG lautet: "Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist."
      Wenn ich als Betreiber mit einer Versicherung die Vereinbarung habe, dass mit dem Versicherungsvertrage ALLE meine Drohnen versichert sind, dann steht außer Zweifel, dass damit JEDE meiner Drohnen versichert ist. Damit wird den Anforderungen an die Versicherungspflicht aus § 24j LFG voll entsprochen und es besteht kein Grund, dass man jede einzelne Drohne extra versichern muss.
    • Hallo!

      Wenn Dir die Versicherung für alle deine UAS die Daten wie etwa Modell, Seriennummer und Gewicht in deine Polizze schreibt, sowie die 750 000 SZR bestätigt, wird das sicher problemlos mit einer Polizze möglich sein. Ansonsten würde ich das Risiko nicht eingehen, denn falls denn dann der Schadensfall eintreten sollte, hast Du nur Probleme. Solange nix passiert, ist eh alles easy.
      Das ist aber meine persönliche Sicht der Dinge.
    • Wenn ich Mitglied beim Öst. Aeroclub in der Sektion Modellflug bin und der Vertrag zwischen dem Aeroclub und der Versicherung besagt, dass ALLE UAS der Mitglieder durch den Mitgliedsbeitrag automatisch versichert sind, dann ist es nicht erforderlich, dass alle von dir aufgelisteten Details in der Versicherungsbestätigung aufscheinen. Die 750 000 SZR sind ohnehin eine Selbstverständlichkeit.