Österreich

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    • skyscope schrieb:



      Heisst, die Mavic mit ca. 119 Joule gilt sehr wohl als uLFZ der Klasse 1 und wird sehr wohl über die Austro Control reglementiert!

      Jein. Laut der Antwort kommt es darauf an, wie die Mavic betrieben wird und nicht welche technischen Fähigkeiten sie hat. Wenn man die Maximalhöhe auf 30m einstellt und den Sportmodus nicht einschaltet, liegt die kinetische Energie der Drohne bei etwa 40 Joule und man erfüllt alle Anforderungen.
    • Das nächste Kapitel ist fertig, und möglicherweise das interessanteste: first person view (FPV).

      Was sagt das österreichische Drohnengesetz zu FPV?

      Erstmal nicht viel. Das Gesetz scheint für derartige technologischen Innovationen und Trends (noch) nicht ausgelegt zu sein. Weshalb sich die Frage aufdrängt: ist first person view überhaupt erlaubt und legal in Österreich? Oder ist FPV verboten und illegal nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz? FPV findet im Drohnengesetz (§ 24 LFG) keine Erwähnung. Die Piloten haben es den Interessensvertretern zu verdanken, dass sie überhaupt (halbwegs) legal unterwegs sein dürfen. Warum? Das erklärt dieser Artikel.

      Michael O Navigator
    • Leider entspricht diese Interpretation nicht der Realität. Die Mavic mit ihrer kinetischen Energie von 119 Joule wäre laut Gesetzestext nur dann ein Spielzeug (Flugmodell) wenn sie ohne Kamera unterwegs wäre. In diesem Fall braucht man nur eine Haftpflichtversicherung. Mit Kamera ist die Drohne leider ein uLFZ der Klasse 1 und wird über die Austro Control lizensiert.
      Gleiches gilt auch für die viel leichtere Spark die mit 350 g knapp über den Spielzeugen unter einer kinetischen Energie von 78 Joule liegen.
      Würde mich auf die Meldung von Fr. Weinberger nicht verlassen. Meine Phantom wollte sie zur Zulassung mit einem 2. Accu ausstatten und beide Accus kurzschliessen. Als ich ihr mitteilte dass das nicht virgesehen ist war davon keine Rede mehr.
      Im Streitfall wird immer die Behörde recht haben.
    • resta schrieb:

      Laut der Antwort kommt es darauf an, wie die Mavic betrieben wird und nicht welche technischen Fähigkeiten sie hat. Wenn man die Maximalhöhe auf 30m einstellt und den Sportmodus nicht einschaltet, liegt die kinetische Energie der Drohne bei etwa 40 Joule und man erfüllt alle Anforderungen.

      OK, ich habe mir das jetzt dann doch mal genauer angesehen , auch schon mal in Vorbereitung auf den nächsten Board-Urlaub Ostern.
      Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass Austrocontrol nicht weiss, wie die Vorgaben des BMIVT zu interpretieren sind, und das BMIVT seinerseits wohl auch nicht wirklich weiß, was es von der "Spielzeugregelung" im Gesetz zu halten hat.

      Es scheint aber für alle Beteiligten auch nicht einfach zu sein, stimmen doch schon in der Begründung die simple Beispiel-Multiplikation nicht (0,30 kg x 20m x 10 = 69 Joule? Eigentlich schon ziemlich peinlich).

      Jedenfalls ist in dieser Begründung zum Gesetzesentwurf von kinetischer Energie keine Rede, sondern ausschließlich von potentieller Energie. Es kommt demnach also nicht auf die Geschwindigkeit an, sondern ausschließlich auf die Höhe. (Zum § 24d, Seite 5, parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02299/fname_301328.pdf).

      Das BMIVT geht auf die sichere Seite, und veröffentlicht ein paar schöne Grafiken ohne näheren Wert von beidem, kinetischer und potentieller Energie. Formeln lassen sie mal weg, war wohl nicht ganz geheuer. Für die Austrocontrol geht es dagegen dagegen nur um die kinetischer Energie (Masse in Bezug auf die Fluggeschwindigkeit).

      So. Alles klar bis hierhin? :)

      Weiter geht's. Jetzt ist nirgends belastbar zu lesen, ob mit den 79 Joule, um die es letztlich geht, ein momentaner Betriebszustand einer beliebig schnellen und schweren Drohne gemeint ist, oder die potentielle Energie dieser Drohne in der maximal zulässigen "Spielzeug-Höhe" von 30m.

      Was die Austrocontrol dazu schreibt, sollte nach meiner Auffassung eigentlich ziemlich unerheblich sein, denn sie ist für Spielzeuge ja nicht zuständig - sie fallen nicht unter das LFG, und damit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Austrocontrol. Wenn es nun darum geht, ob ein vermeintliches Spielzeug-Flugmodell denn auch tatsächlich ein solches ist, wird nicht die Austrocontrol die Verfolgungsbehörde sein. Wie gesagt, meine Einschätzung, ich bin kein Experte in österreichischem Recht.

      In der Begründung des Gesetzesentwurfs ist aber folgender Satz zu lesen: "Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule..."
      Das bedeutet für mich, dass hier die maximal mögliche (potentielle) Bewegungsenergie in Ansatz gebracht werden soll, was eben bedeutet, dass von den technischen Daten auszugehen ist, und nicht davon, dass man eine Mavic auch in 10m Höhe fliegen kann, um sie als Spielzeug deklarieren zu können.
      Da es keine Rechtsprechung dazu gibt und es wie gesagt für mich zumindest momentan ohne plausible Widerlegung unerheblich ist, was die Austrocpntrol dazu schreibt, werde ich in Österreich regulär mit der Mavic nicht fliegen. Was ich auf dem Berg abseits von Pisten mache, oder in dem unbelebten Seitental, das wir in der Regel bewohnen, steht möglicherweise auf einem anderen Blatt...

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ende des Jahres 2017 hat die Austro Control GmbH (ACG) "Drone Space" verfügbar gemacht. Die kostenlose App zeigt die österreichische Luftraumstruktur-Karte und informiert über das "Drohnengesetz". Damit antwortet die Austro Control mit einer "offiziellen" Drohnen-App nachdem der ÖAMTC kurz zuvor "Drohnen-Info" zur Verfügung gestellt hat. Drone Space ist im App Store für iOS sowie in Google Play für Android verfügbar. Die App berücksichtigt alle derzeit gültigen Rechtsgrundlagen und ist als "Orientierungshilfe" für Drohnen-Piloten gedacht.

      Michael O Navigator
    • Diet schrieb:

      Klingt gut! Danke für die Info!
      Kann es sein, daß man die App nur im österreichischen AppStore findet?
      Das ist eine wirklich interessante App.

      dronespace.at/

      Aber leider wirklich aktuell nur im Apple App-Store für Österreich erhältlich. Da kann man zwar Umschalten aber leider mit einem deutschen Apple-Account nichts kaufen. ?(

      Hoffen wir, dass die App bald auch im deutschen Apple App-Store verfügbar ist.
    • Das ist aber irgendwie engstirnig, warum nicht offen für alle. Gerade Österreich hat viel Tourismus und es wäre gerade deshalb sehr sinnvoll, dass alle diese App nutzen können und wissen was Sache ist, wenn sie ihe Drohne mitbringen. Es sei denn man hat dabei schon wieder einen Hintergedanken, weil durch weniger Information Touristen ihre Drohne lieber gleich zuhause lassen.
    • DroneFuchs schrieb:

      Zahlungsart keine gewählt oder juckt das nicht?
      Juckt leider nicht. Siehe auch dieser Abschnitt aus der Beschreibung:


      Wichtige Hinweise zum Wechsel des App Stores

      • Bevor wir das Land wechseln können, muss ein etwaiges, vorhandenes Guthaben von einer iTunes-Karte ausgegeben werden. Update: Leser „Keyes“ merkt noch an, dass der Wechsel gleichfalls nicht gelingt, wenn man aktuell noch einen Season-Pass oder ein iTunes-Match-Abo besitzt.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • DroneFuchs schrieb:

      How about this @quadle Ratz fatz gemacht!

      ...
      Den Beitrag hatte ich vorher schon gesehen und auch meine Region mal auf Österreich geändert. Funktioniert alles soweit wunderbar. Kann den österreichischen App-Store anwählen, finde auch die "Drone Space" App aber dann sagt er mir, dass ich mit meinem Apple-Account auch nur im deutschen App-Store einkaufen kann. :thumbdown: