Wichtig ! Wo darf ich fliegen Videos veröffentlichen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wichtig ! Wo darf ich fliegen Videos veröffentlichen

      Also nach fast 2 stunden tele um zuerfragen wo ich an der ostsee fliegen darf ist einiges echt übel aufgestossen ..
      1 . Du darfst nichts veröffentlichen es sei dem du zahlst bei den behörden ...
      2 . Wo das aufsteigen durch Flughafen nicht verhindert wird sind meistens irgendwelche Schutzgebiete... Also auf gut deutsch fast überall verboten ...
      Was der humbug soll versteh ich echt nicht mehr ... Es gibt so viele Fettnäpfchen .. Da kannn ich gleich am boden bleiben ...
      Es ist toll wie deutschland es mal wieder schafft alles durch Bürokratie zu zerstören ..,
    • Man darf innerorts auch nur 50km/h fahren ;)

      Aber Spaß bei Seite: Was möchtest du denn veröffentlichen? Reichen dir die Aufnahmen nicht für private Zwecke?

      Ich habe auch das Problem, dass ich von sehr vielen Naturschutz- und Vogelschutzgebieten umgeben bin. Das ist auf der einen Seite gut, weil mit den Flugverboten früher dafür gesorgt wurde, dass keine Modellflieger mit Verbrennungsmotoren Lärm und Schmutz verursachen, auf der anderen Seite ist es natürlich ärgerlich wenn man mit seiner sauberen Drohne nur eine Runde fliegen möchte.

      Meine Meinung ist, dass es gut ist sich entsprechend zu informieren. Wer sich aber an alle Gesetze und Vorschriften beim Drohnenfliegen halten möchte, sollte sich nicht wundern, dass man fast nirgends mehr fliegen kann.

      Für mich ist am allerwichtigsten der gesunde Menschenverstand. (wie gesagt, nur meine Meinung ;) )
    • Veröffentlichen und Veröffentlichen sind oftmals zweierlei Sachen. Wobei es mit der definition schon so ein Problem ist. Sprichst Du mit Behörden, Ämtern oder anderen Organisationen, ist mit Veröffentlichen oft das Publizieren in jeglicher Form gemeint. Und schon kommt der Ansatz: Du Fliegst um dann was zu Publizieren und schon ist der Ansatz der "Sport und Freizeitgestaltung" dahin und Du fliegst ein UAS, Du benötigst eine AE und es gelten die dort genannten Einschränkungen. Und ide können je nach ausstellende Behörde auch eine Zustimmung und/oder auch eine Gebühr hierfür enthalten.

      Also, im Grundsatz fliegst Du ja nicht mit dem Vorsatz etwas zu veröffentlichen. Du fliegst aus Spaß an der Freude und um Deinem, rein persönlichen Hobby des Fliegens und der Luftaufnahmen nachzugehen. Und nur weil Du jetzt Deine gelungenen Aufnahmen extrem Gelungen findest, willst Du Deine Hobby-Kollegen daran teil haben lassen und stellst das der einfachheit halber auf YouTube. Das ist zwar dann auch eine Art der Veröffentlichung, aber mit einem ganz anderen Vorsatz. Als kleinen Tip hierzu, das so veröffentlichte Videos, nicht als öffentliches Suchergebnis freigeben. So hat nur ein eigeschränkter Kreis, welcher den Link hierzu kennt (wie z.B. die Foren-Mitglieder), auch den Zugriff darauf und es stellt keine allgemeine Veröffentlichung mehr dar.

      Anders sieht es mit dem Fliegen in Schutzgebieten, Naturschutzparks, o.ä. aus. Deren Zuständigkeitsgebiet, deren Regeln. Wenn da steht keine Veröffentlichung von Aufnahmen ohne vorherige Zustimmung, dann hast Du Pech gehabt. Da würde ich mich aber auch daran halten. Der Wiederekennungswert solcher Parks ist groß und eine Video zum Urheber zurück zu verfolgen einfach. Mach doch solche Aufnahmen, wenn wenigsten diese dann gestattet sind, nur für Deine private Sammlung.

      Abschließend zum Flughafen, aber das dürftest Du ja bereits wissen. Bis 1,5 km rund um eine Flughafen, Flugplatz, Heli-Landeplatz u.s.w. geht rein gar nichts. Außerhalb dieser Begrenzung hast Du auch im kontrollierten Luftraum seit dem 1.6.2015 ja eine pauschalte Startfreigabe bis zu einer Höhe von 30 m, vorrausgestzt es gibt keine weiteren Einschränkungen durch eben sogenannter Parkverwaltungen oder z.B. kommunaler Verordnungen.
    • Wichtig ! Wo darf ich fliegen Videos veröffentlichen

      Mh ... Was quadle recht ausführlich beschreibt is genau das was ich sagte ... Youtube fb kannst vergessen da dann nur mit engen freunden denen du vertrauen kannst teilen ...
      Nun gut... habe das hier nur posten wollen um euch vor (iligalen ) aktionen und deren folgen warnen wollte .., Seit vorsichtig was ihr macht und online stellt ...
    • Kampfkartoffel schrieb:

      Mh ... Was quadle recht ausführlich beschreibt is genau das was ich sagte ... Youtube fb kannst vergessen da dann nur mit engen freunden denen du vertrauen kannst teilen ...
      Nun gut... habe das hier nur posten wollen um euch vor (iligalen ) aktionen und deren folgen warnen wollte .., Seit vorsichtig was ihr macht und online stellt ...
      Ach was. Wie gesagt, ruf bei den richtigen Leuten an, dann kriegst du diese Auskunft und die Welt ist wieder in Ordnung.

      dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/

      Und falls dir vom Amt einer an den Karren fahren will, haut dich der Hr. Dr. Sonnenschein da wieder raus, wenn du beim DMFV versichert bist und damit Rechtschutz hast.
    • Einen Gesetzestext, der das Fliegen in Schutzgebieten grundsätzlich verbietet wirst du auch kaum finden.Wie du schon schriebst, Zweck und Verbote stehen in der Verordung. Und auch da gilt, verboten heißt, man darf nicht. Aber es heißt noch nicht, man wird bestraft. Dazu muß es dann auch eine Bußgeldvorschrift geben.
    • Ich muß duke da recht geben, auch in eine AE steht nichts von sowas, aber da stehen all die Dinge drin die man nicht darf!
      So gesehen gibt es erst mal gesetzlich kein Argument, dies nicht zu dürfen.

      Ein weitere Irrglaube ist, das private Aufnahmen die in der Freizeit gemacht wurden, lediglich einem Freundeskreis gezeigt werden dürfen.
      Es gibt kein Verbot seine selbst erstellten Flugaufnahmen zu veröffentlichen, natürlich unter der Berücksichtigung das keine Privatsphären verletzt wurden und man bei Eigentumsaufnahmen aus privatem oder öffentlichen Besitz, eine freigabe vorhanden ist.

      Filmst Du ein Gebiet und nicht explizit bestimmte Gebäude, Institutionen wie ein Schloß etc., sondern so wie man Dinge auch selber in der Öffentlichkeit sehen kann (Panoramafreiheit) gibt es sowie keine Probleme, auch nicht mit der veröffentlichung!
    • Wichtig ! Wo darf ich fliegen Videos veröffentlichen

      Also was ich echt immer ganz lustig finde ist in Berlin darf man ja bis 30 m fliegen ... Aber bei mir auf Arbeit is ein Kaisers Davor ein großer Parkplatz und Ca 1 mal in Woche steht da ein heil zwischen den Autos der landet da und fliegt wieder weg ohne jemanden einzuladen .... Also manchmal frag ich mich können die ihre flugübungen nicht da machen wo im Umkreis ca 1000 Leute arbeiten oder einkaufen gegenüber ist noch eine Tanzschule und mehrere andere Büro Gebäude ....