F550, ich bekomm ihn nicht gestartet...

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Gueni91 schrieb:

      Wenn ich dann die beiden Hebel nach unten zieh und beide gleichzeitig in die Mitte drück, müsste er ja im Leerlauf für 3sec laufen.
      Dann müssten die Motoren im Leerlauf nicht nur drei Sekunden, sondern dauerhaft laufen. Was sagen denn die Schieber in der Software, wenn Du die Hebel bewegst?
      Die Anleitung von AK ist da nicht optimal, weil es ist grundsätzlich egal, ob Du an der Funke oder in der Software auf REV/NORM stellst. Musst Du ausprobieren, bei welcher Kombination es klappt.