Crash unter der Europabrücke

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich habe heute nochmals mit unserer Luftfahrtbehörde (Austro Control) gesprochen und nochmals bestätigt bekommen, dass Kopterflüge mit Kamera auf jeden Fall genehmigungspflichtig sind, da sie nicht dem Zweck des Fluges selbst dienen, wie es bei einem Flugmodell ohne Kamera der Fall wäre.

      Derzeit werden Kameraflüge mit einem Quattrokopter nur im unbebauten bzw. unbesiedeltem Gebiet bewilligt.
      Derzeit betragen die Zulassungskosten für eine Phantom 2 (gültig für Österreich gesamt) ca. 500.-- bis 750.--, " je nach Aufwand", die Behörde erhält jedoch in einem noch nicht genannten Zeitraum eine neue Gebührenverordnung, danach sollen sich die Zulassungskosten auf ca. 240.-- bis 310.-- "verringern".

      @snoopy_33:

      Alles einfach durch einen Anruf bei Austrocontrol ++43 05 17 03 -0 (Fr. Tichler) nachzuprüfen.

      Für die technische Zertifizierung ist Dipl.Ing. Lippitsch zuständig, für Betriebsbewilligungen Hr. Dipl.Ing.Vinzenz Mittl,
      die EMail-Adresse lautet uLFZ.Mailbox@austrocontrol.at ,
      die Website ist unter austrocontrol.at/jart/prj3/aus…t-id=1374135213843&rel=de zu erreichen.

      Bitte also nicht neuerlich absolute Unwahrheiten zu verbreiten, welche die Piloten nur verunsichern und nichts zur allgemeinen Sicherheit beitragen.

      Alle Piloten ersuche ich:

      Bitte alle Meldungen (natürlich auch meine) im Internet kritisch betrachten und durch eigene Recherchen verifizieren.

      Blödsinn wird schon genug geschrieben.

      LG

      Gerhard
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Gerhard_M ()

    • Dann sind wir jetzt von der Lebensgefährdung zum Luftrecht gesprungen. Finde ich gut, weil ersteres für eine P2 nun wirklich absurd ist und außerdem durch eine Genehmigung oder durch eine Kamera an Bord nicht größer oder kleiner wird.

      Der von Dir abgefragte Link ist Dein eigener Post vom 14.04. Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll) zitierte email vom 12.02. "...Wenn ich ein Modellflugzeug mit Kamera fliege (z.B. FPV Flug) dann ist nicht die Aufnahme der Zweck des Fluges sondern mein persönliches Vergnügen - dann handelt es sich um Modellflugsport. Ausschlaggebend ist also der Zweck des Fluges, nicht ob eine Kamera an Bord ist oder nicht..."

      Zuerst bin ich mal froh das ich ich nicht im Einzugsbereich der Austrocontrol liege, die die gesetzliche Vorgabe für sich selbst noch nicht ausreichend umgesetzt hat und natürlich gerne mit größtmöglichem (finanziellen) Umfang verankern möchte. Die Aussage, dass JEDER Flug mit Kamera automatisch gewerblichen Charakter bekommt ist im Gesetz jedenfalls nicht widergespiegelt und wäre -wenn es mich betreffen würde- gerichtlich zu klären.

      ich kann das AC-Merkblatt im Moment schlecht lesen (Auflösung).. Ein Link würde mir helfen. Der Fehlerteufel steckt aber gleich in der ersten Spalte, das dürfte AC nicht passieren: die Bewegungsenergie ist NICHT m * g * h (Lageenergie!) sondern m * v^2 / 2 .

      Grob abgeschätzt hätte die P2 bei 1kg, 35km/h (~10m/s) eine Bewegungsenergie von 50 Joule.
      Eine Höhenbegrenzung per Software würde dann schon einfach ausreichen um das Gerät in die Spielzeug-Ecke, fernab von Austrocontrol zu verschieben.

      Übrigens auch für den anderen Fall würde ich die Kameraaufnahme des Threaderstellers definitiv in den Bereich "ausschließlich für den Zweck des Fluges" katalogisieren, da er ja das Flugverhalten des Geräts untersucht und seine Flugfertigkeiten aktiv zu verbessern versucht.
      Aber das gehört ja wieder in den Interpretationsbereich, den -wie Du ja im andern Thread schreibst- hoffentlich in Kürze ein Gericht richtungsweisend klären muss... Damit aus dem unklaren Gesetzestext und der AC-Interprätation endlich Rechtssicherheit wird.

      übrigens noch ein Zitat aus der letzten Post

      Quellcode

      1. Ich habe heute nochmals mit unserer Luftfahrtbehörde (Austro Control) gesprochen
      2. und nochmals bestätigt bekommen, dass Kopterflüge mit Kamera auf jeden Fall genehmigungspflichtig sind,
      3. da sie nicht dem Zweck des Fluges selbst dienen,
      4. wie es bei einem Flugmodell ohne Kamera der Fall wäre.

      Diese Aussage von AC ist definitiv falsch, die entspricht nicht dem Gesetzestext.

      Wobei: Es fällt mir im Moment schwer sinnvoll zu suchen (Handy). Ich hoffe, ich habe den richtigen Paragraphen für Modellflug in A gefunden (NICHT die Auslegung des AC).
      Andernfalls kann das ja jemand hier posten.
    • Nichts für ungut ihr beiden, aber ist es nicht an der Zeit, dass ihr Euren Disput in einem eigenen Thread weiterführt. X(

      Was ihr hier vorführt hat mit dem ursprünglichen Thema schon lange nichts mehr zu tun und wird inzwischen etwas langweilig und uninteressant für alle, die nicht in A fliegen werden/wollen.... :S

      @Zoppito:
      Wie geht's denn mit Deinem Phantom inzwischen? - Fliegt er wieder? ?(
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bufischer ()

    • Hallo bufischer, danke der Nachfrage - ich hatte bisher leider keine Zeit das auszuprobieren. Was mich aber interessieren würde: Ich habe jetzt einige Benutzerhandbücher durchsucht und habe nirgendwo einen Eintrag gefunden, dass erst nach dem zweiten "grünen Flackern" der Kopter flugbereit ist. Es erscheint mir auf jeden Fall logisch, aber warum wird darauf nicht explizit hingewiesen? Außerdem - wie lange dauert es in der Regel zwischen erstem und zweitem Flackern?
    • @snoopy_33

      Mit deinem letzten Eintrag in diesem Threat hast du schlussendlich gezeigt wie du tickst.

      Den Threat Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll) hast du anscheinend noch immer nicht verstanden.

      Aber ich helfe dir noch einmal. Wenn man eine Phantom ohne Kamera fliegt ist es ein Flugmodell, mit Kamera ist es ein uLFZ.

      Aber natürlich wird dich auch dies nicht kümmern, kennst du dich ja in den österreichischen Gesetzestexten bezüglich Luftrecht besser aus als die mit allen Agenden und Regelungen der Luftfahrt vom Verkehrsministerium beauftragten Austro Control.

      @bufischer

      Du hast recht, ich beende das Thema, mehr als eine Rückfrage bei der Behörde und Veröffentlichung des Ergebnisses kann man nicht tun. :)
    • Gerhard_M schrieb:

      @snoopy_33

      Mit deinem letzten Eintrag in diesem Threat hast du schlussendlich gezeigt wie du tickst.

      boah, mächtige Arroganz in Reaktion auf einen sachlichen und freundlich formulierten Post. Respekt.

      Gleichzeitig das zweite Mal dass Du eine Diskussion mangels Argumentation mit einer Beleidigung beendest. Fühle Dich bitte auf meiner Ignore-Liste willkommen.
    • Zoppito schrieb:

      Hallo bufischer, danke der Nachfrage - ich hatte bisher leider keine Zeit das auszuprobieren. Was mich aber interessieren würde: Ich habe jetzt einige Benutzerhandbücher durchsucht und habe nirgendwo einen Eintrag gefunden, dass erst nach dem zweiten "grünen Flackern" der Kopter flugbereit ist. Es erscheint mir auf jeden Fall logisch, aber warum wird darauf nicht explizit hingewiesen? Außerdem - wie lange dauert es in der Regel zwischen erstem und zweitem Flackern?


      Sorry, bin bisher davon ausgegangen, dass Du den Phantom-2 hast (da das Thema unter Phantom-2-Threads gepostet ist).
      Und bei meinem Phantom-2 geht's so: - Schalter IOC-aus / GPS-ein / Starten mittels CSC:
      Es folgt grünes Blinken und x-mal rot, usw. usw., (rot wird immer weniger, je mehr Satelliten gefunden wurden)
      Irgendwann dann erstes grünes Flackern, danach kann noch mal 'n einzelnes Rot erscheinen zwischen weiterem grünem Blinken. - Kurz danach dann das zweite grüne Flackern = "Homposition recorded"... Erst dann fliege ich los... :rolleyes:

      d.h., wenn mijn Zenmuse-H3-2D Gimbal inzwischen auch auf den X1-Hebel reagiert, denn das kann manchmal bis zu 5 Minuten dauern, bis das Gimbal endlich soweit ist.... - X(
      Warum es so lange dauert konnte mir hier auch noch niemand sagen...
      Wenn's dann funktioniert, dann ist's o.k. bis zum Flugende...

      Du hast recht, konnte auch nirgends etwas im Handbuch finden, das ich ürbigens oft verwirrend und wenig hilfreich finde. Hab' die Info wohl auch irgendwo mal hier im Forum gelesen und es funktioniert so, wie ich es oben beschrieben habe. ;) Auch blöd, dass die LEDs UNTER den Armen nun den Startvorgang anzeigen. Die sind bei Sonnenlicht kaum zu erkennen und man muss sowieso auf die Knie um sie zu sehen... X(
      Ich will die alte Status-LED vom Phantom-1 zurück!!! :evil:
      07-2013: Phantom-1 + GoProH3b / 02-2014: Phantom-2 + GoProH3+b / 01-2015: Phantom-2 + GoProH4b / 03-2017: MAVIC-Pro / 05-2018: Mavic-Air
    • Zoppito schrieb:

      An dieser Stelle passt ein Gedicht von Rose Ausländer wunderbar: "Vergesst nicht
      Freunde
      wir reisen gemeinsam."
      In diesem Sinne - einen wunderschönen Feiertag

      gesendet über unsere Drohnen & Multicopter-App



      Aber das passt auch:

      Der Sinn des Reisens besteht darin, unsere Phantasien durch die Wirklichkeit zu korrigieren.
      Statt uns die Welt vorzustellen, wie sie sein könnte, sehen wir sie wie sie ist.

      Samuel Johnson (1696 - 1772)
    • Hallo Copterfreunde,

      in diesem Threat geht es - wenn ich mal den (größten)Teil ausklammere, um einen Absturz eines Copters und die Gefahren, die damit verbunden sind :?:
      Es ist, sicher nicht nur für mich, seeeehr wichtig zu wissen, wie meine Versicherung (incl. "Wildflug") reagieren würde, wenn ich nach "bestem Wissen und Gewissen" handele und mein DJI dann doch mal abhaut und einen Schaden verursacht.
      Ich weiß, "es kommt immer auf den Einzelfall an", wie die Juristen sagen.
      Ich würde mich freuen, wenn sich Leute melden, die hier schon Erfahrungen gemacht haben.
      Ggf. können wir ja auch einen neuen Thread starten ?(
    • Gerhard_M schrieb:

      In Österreich gibt es keinen Privatflug mit Kamera mit einem Kopter da der Gesetzgeber dann diesen Flug automatisch als professionell bewertet. Und dieser ist Bewilligungspflichtig.


      Gerhard_M schrieb:

      @snoopy_33

      Mit deinem letzten Eintrag in diesem Threat hast du schlussendlich gezeigt wie du tickst.

      Den Threat Neue Regeln in ÖSTERREICH ab 1.1.2014 (Aviation news der Austro Controll) hast du anscheinend noch immer nicht verstanden.

      Aber ich helfe dir noch einmal. Wenn man eine Phantom ohne Kamera fliegt ist es ein Flugmodell, mit Kamera ist es ein uLFZ.


      Lieber Gerhard,
      ich bin ein Neuling unter den Kopterfliegern und da zu gewissen Themen (Betriebsbewilligung in Österreich) große Verwirrung herrscht hab ich heute nochmal bei der Austro Control nachgefragt, ab wann ein Kameraflug tatsächlich bewilligungspflichtig ist --->
      Hier die Stellungnahme : "grundsätzlich ist ein uLFZ bewilligungspflichtig, sobald die Kamera eingeschaltet ist. Falls die Kamera allerdings nur zu Steuerungszwecken eingeschaltet ist (und die Aufnahmen auch nicht gespeichert werden), so benötigen Sie hierfür keine Betriebsbewilligung."

      heißt für mich, dass Übungsflüge mit Kamera, sofern man eine Startgenehmigung vom Grundstückseigentümer hat und sich im Umkreis von 500m bewegst durchaus erlaubt sind ?!?! Aber kann natürlich sein, dass sich die Leute innerhalb der ACG nicht einig sind, wie das gehandhabt wird und man unterschiedliche Auskünfte erhält, je nachdem mit wem man es da zu tun hat
    • Du hast recht.

      Das Österreichische Lfg § 24f bestimmt Kopter als uLFZ (genehmigungspflichtig) wenn der Flug unter folgenden Voraussetzungen erfolgt (ein Punkt genügt):

      entgeltlich
      gewerblich
      Flug nicht Selbstzweck
      max 150 kg
      nicht für Freizeit (Arbeitsflug)

      LG

      Gerhard

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