Also bei bemannten Fluggeräten gilt, soweit ich mal gelesen habe, die Mindestflughöhe in Bezug zur höchsten Erhebung im Umkreis. Allerdings weiß ich jetzt nicht mehr von wieviel Kilometern Umkreis da die Rede war.
Dementsprechend sollte man wohl davon ausgehen dürfen, daß sich die Maximalflughöhe bei unbemannten Fluggeräten ebenfalls auf die höchste Erhebung der Umgebung bezieht.
Wäre ja irgendwo auch unlogisch, wenn ich eine 100 Meter hohe Eisenbahnbrücke habe und beim Start von der Brücke aus dann 100 Meter höher fliegen dürfte als vom Tal aus.
Dementsprechend sollte man wohl davon ausgehen dürfen, daß sich die Maximalflughöhe bei unbemannten Fluggeräten ebenfalls auf die höchste Erhebung der Umgebung bezieht.
Wäre ja irgendwo auch unlogisch, wenn ich eine 100 Meter hohe Eisenbahnbrücke habe und beim Start von der Brücke aus dann 100 Meter höher fliegen dürfte als vom Tal aus.
Gruß: Franki