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    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo liebe Koptergemeinde,

      Dank Eurer Antworten bin ich schon etwas weiter. Will man sehen, was die Phantom 3 sieht, benötigt man ein Gerät mit Display, also am besten ein Tablet (wegen der Displaygröße).
      Um überhaupt fliegen zu können, braucht es dann auch diese App auf dem entsprechenden Gerät. An diese App gelangt man also auch mit einer reinen W-LAN-Verbindung. So weit, so gut.

      Mal angenommen, es wird eines der iPad-Varianten (ohne Cellular) und darauf gesellt sich dann mittels W-LAN die iOS-App, was kann dann die Phantom 3 nicht? Sie hat doch GPS, in welchen
      Fällen muss es das Tablet auch haben? Habe ich zu befürchten, das ohne SIM-Karte im Tablet copterüberlebenswichtige Funktionen fehlen, z.B. die Return-to-Home-Funtion usw.?

      Legt einer von Euch seine Handy-SIM-Karte in sein Tablet, um beim Fliegen mehr zu sehen oder ist das eher nicht üblich, weil zwei Verträge zu Hause? Ich habe nur einen kleinen kleinen
      Handy-Vertrag von 1und1 mit 1 GB Datenvolumen pro Monat mit 300 Frei-SMS bzw. -Minuten für 7,99 €, ebenfalls pro Monat. Würde es mit so einer SIM-Karte auch gehen?

      Danke Euch schon mal für Eure Antworten, technisch fehlt mir noch einiges an Verständnis.

      Makaay
    • Makaay schrieb:

      Hallo liebe Koptergemeinde,

      Dank Eurer Antworten bin ich schon etwas weiter. Will man sehen, was die Phantom 3 sieht, benötigt man ein Gerät mit Display, also am besten ein Tablet (wegen der Displaygröße).
      Um überhaupt fliegen zu können, braucht es dann auch diese App auf dem entsprechenden Gerät. An diese App gelangt man also auch mit einer reinen W-LAN-Verbindung. So weit, so gut.

      Mal angenommen, es wird eines der iPad-Varianten (ohne Cellular) und darauf gesellt sich dann mittels W-LAN die iOS-App, was kann dann die Phantom 3 nicht? Sie hat doch GPS, in welchen
      Fällen muss es das Tablet auch haben? Habe ich zu befürchten, das ohne SIM-Karte im Tablet copterüberlebenswichtige Funktionen fehlen, z.B. die Return-to-Home-Funtion usw.?

      Legt einer von Euch seine Handy-SIM-Karte in sein Tablet, um beim Fliegen mehr zu sehen oder ist das eher nicht üblich, weil zwei Verträge zu Hause? Ich habe nur einen kleinen kleinen
      Handy-Vertrag von 1und1 mit 1 GB Datenvolumen pro Monat mit 300 Frei-SMS bzw. -Minuten für 7,99 €, ebenfalls pro Monat. Würde es mit so einer SIM-Karte auch gehen?

      Danke Euch schon mal für Eure Antworten, technisch fehlt mir noch einiges an Verständnis.

      Makaay




      Hallo Makaay. Die Antworten auf alle deine Fragenfindest Du ein bisschen weiter oben. Ohne Internetverbindung beim Flug hast Du keine Karte, die meiner Meinung nach schon sehr hilfreich ist.


      Du hast sicherlich ein Handy, bei allen gängigen Smartphones kann man einen eigenen Hotspot herstellen, d.h. Dein Smartphone generiert ein WLan, welches das Datenvolumen deines Vertrages/deiner Prepaidkarte nutzt. Dann kannst Du dein iPad ganz einfach damit über wlan verbinden und schon funktioniert alles.


      MfG, Bodo
    • @mfo, @Bodo123,

      vielen Dank für Eure Antworten.

      Das mit dem Hotspot herstellen ist mir neu, vielen Dank. Werde das ggf. mal ausprobieren. Leider hab` ich natürlich jetzt nicht vor Augen, warum für den Flug eine Karte hilfreich ist.
      In Sichtweite fliegen heißt ja, in der Nähe sein. Meinst Du diese ICAO-Karte, auf der man sieht, wo man wie hoch bzw. ob man überhaupt fliegen darf? Dachte, mal gelesen zu haben,
      dass die Phantom 3 diese "verbotenen" Zonen von sich aus kennt?

      Ja, ich habe natürlich die Beiträge über mir gelesen. Ohne Internetverbindung lassen sich neue Funktionen wie das "automatische Fliegen" nicht nutzen. Diese Funktion wäre jetzt nicht
      meins. Hier geht es wohl um das Abfliegen mehrerer Koordinaten, welche man vorher eingibt?

      Grüße,

      Makaay
    • Makaay schrieb:

      ...

      Mal angenommen, es wird eines der iPad-Varianten (ohne Cellular) und darauf gesellt sich dann mittels W-LAN die iOS-App, was kann dann die Phantom 3 nicht? Sie hat doch GPS, in welchen
      Fällen muss es das Tablet auch haben? Habe ich zu befürchten, das ohne SIM-Karte im Tablet copterüberlebenswichtige Funktionen fehlen, z.B. die Return-to-Home-Funtion usw.?

      Legt einer von Euch seine Handy-SIM-Karte in sein Tablet, um beim Fliegen mehr zu sehen oder ist das eher nicht üblich, weil zwei Verträge zu Hause? Ich habe nur einen kleinen kleinen
      Handy-Vertrag von 1und1 mit 1 GB Datenvolumen pro Monat mit 300 Frei-SMS bzw. -Minuten für 7,99 €, ebenfalls pro Monat. Würde es mit so einer SIM-Karte auch gehen?
      Zu Deiner ersten Frage:

      Nein, ohne cellular fehlen erstmal keine "überlebenswichtigen" Funktionen sondern nur sehr sehr wenige.

      Bspw. kannst Du den Homepoint (Startpunkt der Drohne, spielt z.B. eine Rolle bei Return-to-Home-Funktion) damit nicht während des Fluges auf den Punkt Deiner Funke, also quasi Deines eigenen Standortes korrigieren. Ich selbst kann gut darauf verzichten.
      Das ist eigentlich auch nur interessant, wenn Du während dem Fliegen Deinen eigenen Standort deutlich veränderst. Ansonsten wird der Startpunkt vor jedem Flug neu gesetzt - auf die Position des Kopters.
      Das hat erstmal alles nichts mit einer SIM-Karte zu tun sondern mit dem GPS-Modul, dass ebenfalls in der Cellular-Variante enthalten ist.

      ABER:
      Es werden in der Zukunft mit weiteren Firmware-Versionen wohl Funktionen hinzukommen, für die cellular und speziell das enthaltene GPS dann doch interessanter werden wie bspw. die Follow-Me-Funktion. Dabei folgt der Kopter Deiner Funke und das ist nur möglich, wenn der (sich ändernde Standort) Deiner Funke dem Kopter per GPS-Infos bekannt gegeben wird.

      Zur zweiten Frage:
      Im Prinzip ist ein Teil schon oben erklärt. Man sieht also nicht wirklich "mehr" beim Fliegen wenn eine Sim-Karte mit Datenanbindung in der Funke steckt. SIM wäre nur für Internetanbindung da. Man kann damit bspw. das Kartenmaterial (live) abrufen, aber das geht wie gesagt auch per Smartphone-Hotspot (oder auch per Caching).
      Wenn Du eine 1GB-Datenflat hast, dann kannst Du theoretisch erstmal ausprobieren, wie weit Du damit per Hotspot kommst. Einen zweiten Vertrag brauchst Du also nicht zwingend - es sei denn Du hast keine Lust ständig mit dem Handy den Hotspot aufzubauen etc. Das GPS arbeitet auch ohne die SIM.

      [Edit: meine ANtwort hat sich wohl überschnitten...]
    • Keine Ursache :)
      Mir ist die Karte speziell dann wichtig, wenn ich in der Fremde bin... War zum Beispiel in einem stillgelegten Steinbruch fliegen, megatiefes riesiges Loch mit einem wunderschönen See.

      Da hat es mich interessiert was 'hinter den Wänden' ist, sprich eventuell en Flugplatz oder sonstwas. Dafür sind die Karten echt von Vorteil, vor allem in der Hybrid Ansicht. Eine permanente Internetverbindung brauchst Du nicht, selbst diese waypoint Funktion braucht nur GPS, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
    • @MBIT,

      Dank Dir für Deine ausführliche Erklärung. Ich steig` jetzt langsam durch, was vor allem die App wohl kann. Vielleicht traut man sich nach mehreren Flugstunden mehr, ich glaube, ich werde immer in der Nähe des Aufstiegspunktes bleiben, also werde ich während des Fluges nichts ändern müssen und mich auch sonst nicht viel bewegen. Trotzdem interessant, was wohl geht. Vielleicht leg` ich beim Tabletkauf diese 70 bis 100 Euro, je nach Variante drauf, werd` mal drüber schlafen. Verstehe ich es richtig: Eine Cellular-Variante bringt die Fernbedienung GPS-mäßig auf den technischen GPS-Stand des Kopters, wenn man das so sagen kann. Und nicht die SIM-Karte im Tabletslot, sondern die Ausstattung der Cellular-Variante an sich bringt dem Tablet GPS bei. Wenn man kein Super-Techniker ist...

      @Bodo123
      Ok, verstehe jetzt Deine Gründe wegen der Karten, klingt plausibel. Traust Dich dann also auch mal weiter, vollkommen in Ordnung. Auch Danke für Deine Antwort.
    • Makaay schrieb:

      @MBIT,

      ... Verstehe ich es richtig: Eine Cellular-Variante bringt die Fernbedienung GPS-mäßig auf den technischen GPS-Stand des Kopters, wenn man das so sagen kann. Und nicht die SIM-Karte im Tabletslot, sondern die Ausstattung der Cellular-Variante an sich bringt dem Tablet GPS bei. Wenn man kein Super-Techniker ist..
      Zumindest beim iPad ist im Modul des Cellular das GPS-Modul mit verbaut. Allerdings verstehe ich den ersten von Dir hier aufgeführten Satz nicht. Es ist einfach so, in der Funke ist im gegensatz zur Funke des Inspire 1 kein eigenes GPS-Modul verbaut. Somit weiß zwar die App wo der Copter gestartet ist, aber nicht wo sich der Pilot befindet. Willst Du jetzt einen Flug in Abhängigkeit des Piloten-Standort (z.B. FollowMe) oder weil Dein Startpunkt sich ändert (z.B. bei einer Kreuzfahrt, oder Boot, etc.) diesen auf die Position des Piloten neu setzen, benötigst Du die GPS-Koordinaten Deines Standortes, dazu ist das Cellular im Tablett dann gut, auch wenn es keine eigene SIM und damit Internetverbindung hat.
    • Hallo zusammen,

      ich bin auch der Meinung, dass viel zu wenig darauf hingewiesen wird, dass gerade der P3 Pro., wollte man die 4K Kamera auch richtig nutzen, jede Menge Zusatzinvestitionen fürs Equipment
      fällig werden. Als P2V+ User dachte ich, dass meine herkömmliche Ausrüstung an Tablet, PC und Schnittprogramm erstmal ausreichen würde. - Mit Nichten : alles mußte neu angeschaft werden:
      Tablet mit mindestens 1,8 GHz Prozessor, Pc mit mind. i7 und Gamergrafik und ein relat. teures Schnittprogramm, welches eben auch 4K-tauglich ist. Alles in allem noch einmal die Investition wie die des Kopter selbst. Und trotzdem..... jetzt wo alles läuft und ich täglich besser damit umzugehen lerne, war es den ganzen Aufwand wert.

      Gruß Markus
    • quadle schrieb:

      Makaay schrieb:

      @MBIT,

      ... Verstehe ich es richtig: Eine Cellular-Variante bringt die Fernbedienung GPS-mäßig auf den technischen GPS-Stand des Kopters, wenn man das so sagen kann. Und nicht die SIM-Karte im Tabletslot, sondern die Ausstattung der Cellular-Variante an sich bringt dem Tablet GPS bei. Wenn man kein Super-Techniker ist..
      Zumindest beim iPad ist im Modul des Cellular das GPS-Modul mit verbaut. Allerdings verstehe ich den ersten von Dir hier aufgeführten Satz nicht. Es ist einfach so, in der Funke ist im gegensatz zur Funke des Inspire 1 kein eigenes GPS-Modul verbaut. Somit weiß zwar die App wo der Copter gestartet ist, aber nicht wo sich der Pilot befindet. Willst Du jetzt einen Flug in Abhängigkeit des Piloten-Standort (z.B. FollowMe) oder weil Dein Startpunkt sich ändert (z.B. bei einer Kreuzfahrt, oder Boot, etc.) diesen auf die Position des Piloten neu setzen, benötigst Du die GPS-Koordinaten Deines Standortes, dazu ist das Cellular im Tablett dann gut, auch wenn es keine eigene SIM und damit Internetverbindung hat.
      Hallo quadle,

      mit meinem ersten Satz
      "Eine Cellular-Variante bringt die Fernbedienung GPS-mäßig auf den technischen GPS-Stand des Kopters..."
      meinte bzw. dachte ich an Deine natürlich viel bessere Erklärung
      "in der Funke ist im gegensatz zur Funke des Inspire 1 kein eigenes GPS-Modul verbaut. Somit weiß zwar die App wo der Copter gestartet ist, aber nicht wo sich der Pilot befindet"
      [i][/i]
      Ich wusste einfach nicht, dass man für GPS keine Internetverbindung braucht, deswegen konnte ich mir die ganzen Zusammenhänge nicht erklären. Jetzt wird es besser, Danke Dir.

      Danke auch an alle anderen im Forum, hebe mir den Phantom-Kauf bis Weihnachten auf (da muss man sehr geduldig sein), ab neuen Jahr habe ich dann eine Haftpflicht, eine Aufstiegsgenehmigung, das richtige Tablet, kann dann die App runterladen, alle Updates machen, um dann, wenn es mal wieder über null Grad hat, ganz langsam üben. Die Angst, das Teil zu zerlegen, ist trotz der großen Vorbereitung immer noch groß. Wenn man bedenkt, dass andere (nicht solche Angsthasen wie ich) einfach losfliegen...
    • Lass Dir Zeit und hol Dir hier ausreichend Infos. Aber mit der Aufstiegsgenehmigung kannst Du Dir erst einmal Zeit lassen. Die benötigst Du ausschließlichdann, wenn Du (wie der Gesetzgeber sagt) "Nicht zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung" startest. Wenn Du noch am Üben und Erfahrung sammeln bis, kannst Du Dir das erst einmal sparen, erst wenn Du dann z.B. im Auftrag dritter fliegst benötigst Du eine AE.

      Nachtrag: Der vollständigkeit halber. Willst Du in Rheinland-Pfalz fliegen, benötigst Du bereits beim Mitführen eine Kamera eine AE. Gilt aber aktuell nur für Rheinland-Pfalz.
    • Makaay schrieb:

      ... Die Angst, das Teil zu zerlegen, ist trotz der großen Vorbereitung immer noch groß. Wenn man bedenkt, dass andere (nicht solche Angsthasen wie ich) einfach losfliegen...
      Angst musst und solltest Du nicht haben. Das ist der falsche Begleiter, wie es hier im Forum schon mal passend formuliert wurde. Aufregend ist die Geschichte aber auf jeden Fall - besonders vor dem ersten Flug - aber Du wirst schnell sehen, dass sich das Ganze schon gut "bewältigen" lässt. Durch Übung wirst Du dann auch sehr schnell immer sicherer. Lass es einfach langsam angehen...

      Es ist auf jeden Fall besser mit einer guten Portion Respekt an die Sache ranzugehen - so wie Du - als in totalem Übermut gleich beim ersten Versuch die wahnsinnigsten Flüge ohne jegliches Vorwissen zu machen... und dann NACH dem ersten Flug hier im Forum die gruseligsten Fragen zu stellen...

      Tipp:
      Arbeite Dich nach und nach durch die Unterthemen im angepinnten ersten ersten Thread hier im Forum. Das ist ne schöne Sammlung an Infos und schonmal die halbe Miete...

      Und weil Du es so schön formuliert hast: Mach Dir vor allem Gedanken darüber, dass es am Ende nur halb so wild ist, wenn Du "das Teil zerlegst", es aber äußerst schlecht ist, wenn Du fremde Personen oder fremde Gegenstände zerlegen solltest ;)

      Makaay schrieb:

      ...hebe mir den Phantom-Kauf bis Weihnachten auf...
      Frohe Weihnachten !!
    • quadle schrieb:

      Lass Dir Zeit und hol Dir hier ausreichend Infos. Aber mit der Aufstiegsgenehmigung kannst Du Dir erst einmal Zeit lassen. Die benötigst Du ausschließlichdann, wenn Du (wie der Gesetzgeber sagt) "Nicht zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung" startest. Wenn Du noch am Üben und Erfahrung sammeln bis, kannst Du Dir das erst einmal sparen, erst wenn Du dann z.B. im Auftrag dritter fliegst benötigst Du eine AE.

      Nachtrag: Der vollständigkeit halber. Willst Du in Rheinland-Pfalz fliegen, benötigst Du bereits beim Mitführen eine Kamera eine AE. Gilt aber aktuell nur für Rheinland-Pfalz.
      Hallo quadle,

      schaue alle Tage mal rein und lese mir fast alle Einträge durch. Und ich weiß, dass irgendwann mal ein Bild oder ein kurzes Filmchen einmal auf einer Homepage landen wird. Und ein netter wie konsequenter Herr des Luftfahrtamtes Bayern hat mich auch nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, wenn nur eine von 100 Aufnahmen gewerblicher Natur ist, es nicht ohne Aufstiegsgenehmigung geht.

      Was ich nicht dann nicht mehr fragen wollte, ist, welche Behörde das eigentlich kontrolliert und wer dann letztendlich welche Summen kassiert. Wer sieht sich denn Homepages nach Luftbildern durch und verlangt dann Genehmigungen? Dies nur mal so, ich wird` ja eine haben...
    • MBIT schrieb:

      Makaay schrieb:

      ... Die Angst, das Teil zu zerlegen, ist trotz der großen Vorbereitung immer noch groß. Wenn man bedenkt, dass andere (nicht solche Angsthasen wie ich) einfach losfliegen...
      Angst musst und solltest Du nicht haben. Das ist der falsche Begleiter, wie es hier im Forum schon mal passend formuliert wurde. Aufregend ist die Geschichte aber auf jeden Fall - besonders vor dem ersten Flug - aber Du wirst schnell sehen, dass sich das Ganze schon gut "bewältigen" lässt. Durch Übung wirst Du dann auch sehr schnell immer sicherer. Lass es einfach langsam angehen...
      Es ist auf jeden Fall besser mit einer guten Portion Respekt an die Sache ranzugehen - so wie Du - als in totalem Übermut gleich beim ersten Versuch die wahnsinnigsten Flüge ohne jegliches Vorwissen zu machen... und dann NACH dem ersten Flug hier im Forum die gruseligsten Fragen zu stellen...

      Tipp:
      Arbeite Dich nach und nach durch die Unterthemen im angepinnten ersten ersten Thread hier im Forum. Das ist ne schöne Sammlung an Infos und schonmal die halbe Miete...

      Und weil Du es so schön formuliert hast: Mach Dir vor allem Gedanken darüber, dass es am Ende nur halb so wild ist, wenn Du "das Teil zerlegst", es aber äußerst schlecht ist, wenn Du fremde Personen oder fremde Gegenstände zerlegen solltest ;)

      Makaay schrieb:

      ...hebe mir den Phantom-Kauf bis Weihnachten auf...
      Frohe Weihnachten !!
      Hallo MBIT,

      ja, der erste Thread ist vom Umfang und von den Ausführungen schon mehr als nur "die halbe Miete". Fremde Personen oder Gegenstände versuche ich bei meinen Abstürzen zu umgehen :)
      Schade ist einfach, weil DJI die Komplettbedienungsanleitung nicht in Deutsch rausbringt. Ich kann zwar Englisch 10 x besser lesen und verstehen als sprechen, trotzdem, bei der Materie reicht es einfach nicht. es heißt zwar, man kann die Anleitung der Inspire 1 übernehmen (bis auf die Kamera, die sich bei dem Teil ja 360 Grad bewegen lässt), aber lieber wäre mir schon, wenn ich für meine Phantom (die ich mir ja als Weihnachtsgeschenk aufhebe, weil ich sonst wunschlos glücklich bin :) eine vollständige, eigene Beschreibung in Händen hätte. Vielleicht hat ja jemand von Euch Einfluss auf DJI und kann so eine Bitte anbringen (was ich natürlich auch schon gemacht habe, mit dem Hinweis, dass sich das viele wünschen). Kam leider nie eine Antwort zurück... Nicht so wie in diesem Forum, nochmals Danke für Antwort und Mitgefühl :)

      Makaay
    • Makaay schrieb:

      Hallo quadle,
      schaue alle Tage mal rein und lese mir fast alle Einträge durch. Und ich weiß, dass irgendwann mal ein Bild oder ein kurzes Filmchen einmal auf einer Homepage landen wird. Und ein netter wie konsequenter Herr des Luftfahrtamtes Bayern hat mich auch nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, wenn nur eine von 100 Aufnahmen gewerblicher Natur ist, es nicht ohne Aufstiegsgenehmigung geht.

      Was ich nicht dann nicht mehr fragen wollte, ist, welche Behörde das eigentlich kontrolliert und wer dann letztendlich welche Summen kassiert. Wer sieht sich denn Homepages nach Luftbildern durch und verlangt dann Genehmigungen? Dies nur mal so, ich wird` ja eine haben...
      Der gute Herr vom Luftfahrtamt hat soweit recht, wenn es um die Absicht des Fluges geht. Die Frage stellt sich, wenn Du zum "Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung" startest und nur Aufnahmen machst, weil es Dein ganz persönliches Hobby und rein privates Interesse ist. Wenn dann, weil die Aufnahmen "zufällig" ganz toll geworden sind, diese mit Deinen Interessensbekanntschaft teilen möchtest und die Aufnahmen über YouTube oder Facebook teilst, widerspricht das immer noch nicht dem Grundsatz des "Zweckes der Sport- und Freizeitgestaltung".

      Etwas fragwürdiger, aber m.E. immer noch auf der sicheren Seite, ist der Umstand, wenn Du im Nachhinein die Aufnahmen einem dritten (ob un- oder auch entgeltlich) zur weiteren Verwendung überlässt. Auch hier war der Zweck zum Zeitpunkt des Fluges auch nur der "Sport- und Freizeitgestaltung".

      Aber Achtung, man kann einer Aufnahme schon recht Deutlich entnehmen, was der Zweck dieser Aufnahme und somit des Fluges war. Ganz zufällig um eine Firma, Veranstaltung, etc. geflogen zu sein um dort Aufnahmen zu machen und dann erscheinen alle Aspekte auf der Homepage eines Inhabers oder Veranstalters, da kann man sehr schlecht mit dem oben genannten Zweck argumentieren.

      Das mit dem Zweck geht eindeutig aus der "Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)" in folgendem Dokument

      Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder ...

      unter "1. Anwendbarkeit Abs. 1" hervor. Wie bereits in obigem Post aufgeführt, sieht das Bundesland Rheinland-Pfalz, auch wenn es eine gemeinsame Festlegung der Bundesländer ist, beim Mitführen einer Kamera den Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" nicht mehr gegeben.

      Info LBM-RLP zu Drohnen-UAS


      Info auf der WebSite unter ACHTUNG:
    • quadle schrieb:

      Makaay schrieb:

      Hallo quadle,
      schaue alle Tage mal rein und lese mir fast alle Einträge durch. Und ich weiß, dass irgendwann mal ein Bild oder ein kurzes Filmchen einmal auf einer Homepage landen wird. Und ein netter wie konsequenter Herr des Luftfahrtamtes Bayern hat mich auch nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, wenn nur eine von 100 Aufnahmen gewerblicher Natur ist, es nicht ohne Aufstiegsgenehmigung geht.

      Was ich nicht dann nicht mehr fragen wollte, ist, welche Behörde das eigentlich kontrolliert und wer dann letztendlich welche Summen kassiert. Wer sieht sich denn Homepages nach Luftbildern durch und verlangt dann Genehmigungen? Dies nur mal so, ich wird` ja eine haben...
      Der gute Herr vom Luftfahrtamt hat soweit recht, wenn es um die Absicht des Fluges geht. Die Frage stellt sich, wenn Du zum "Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung" startest und nur Aufnahmen machst, weil es Dein ganz persönliches Hobby und rein privates Interesse ist. Wenn dann, weil die Aufnahmen "zufällig" ganz toll geworden sind, diese mit Deinen Interessensbekanntschaft teilen möchtest und die Aufnahmen über YouTube oder Facebook teilst, widerspricht das immer noch nicht dem Grundsatz des "Zweckes der Sport- und Freizeitgestaltung".
      Etwas fragwürdiger, aber m.E. immer noch auf der sicheren Seite, ist der Umstand, wenn Du im Nachhinein die Aufnahmen einem dritten (ob un- oder auch entgeltlich) zur weiteren Verwendung überlässt. Auch hier war der Zweck zum Zeitpunkt des Fluges auch nur der "Sport- und Freizeitgestaltung".

      Aber Achtung, man kann einer Aufnahme schon recht Deutlich entnehmen, was der Zweck dieser Aufnahme und somit des Fluges war. Ganz zufällig um eine Firma, Veranstaltung, etc. geflogen zu sein um dort Aufnahmen zu machen und dann erscheinen alle Aspekte auf der Homepage eines Inhabers oder Veranstalters, da kann man sehr schlecht mit dem oben genannten Zweck argumentieren.

      Das mit dem Zweck geht eindeutig aus der "Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)" in folgendem Dokument

      Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder ...

      unter "1. Anwendbarkeit Abs. 1" hervor. Wie bereits in obigem Post aufgeführt, sieht das Bundesland Rheinland-Pfalz, auch wenn es eine gemeinsame Festlegung der Bundesländer ist, beim Mitführen einer Kamera den Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" nicht mehr gegeben.

      Info LBM-RLP zu Drohnen-UAS


      Info auf der WebSite unter ACHTUNG:
      Hallo Quadle,

      ja, die Rheinland-Pfälzer haben das Ganze noch strenger gehandhabt, obwohl es ja "Gemeinsame Grundsätze" waren. Diese Grundsätze beschreiben auch diese hier nicht von allen geglaubten max. 100 Meter-Flughöhe. Zweck wird für mich immer das Hobby sein, ich fotografiere, seit ich 5 bin und filme, seit ich 15 bin. Und da kommen schon mal Aufnahmen zusammen, die andere gerne auf ihrer Homepage hätten. Gebe diese Bilder auch gerne her, ohne dafür Geld zu nehmen. Und jetzt aber die entscheidende Frage: Müssen sich diese Homepageinhaber dann rechtfertigen (wenn ja, von wem), wie sie an diese Aufnahmen gekommen sind?

      So z.B.:
      Irgendein Drohnengegner informiert Behörde oder diese kommt selbst drauf:
      Behörde: Wo hast Du das Bild her?/Hast Du das Bild gemacht?
      Homepagebetreiber: Habe ich bekommen./Habe ich selbst gemacht.
      Behörde: Ich will die Haftpflichtversicherung und die Aufstiegsgenehmigung des Fotografen sehen!
      Homepagebetreiber: Habe ich nicht./Will den Fotografen nicht für seinen Gefallen auch noch nerven.
      Behörde: Das kostet dann 1.500 Euro Bußgeld!

      Ist es dann wirklich so? In Bayern kostet die allgemeine Aufstiegsgenehmigung 120 Euro für zwei Jahre. Die gewerbliche Haftpflicht ist auch teurer als die private, sagen wir das doppelte, derzeit so 240 Euro für zwei Jahre (um es besser auf ein Jahr rechnen zu können).

      Und diesen Mehraufwand von 120 Euro im Jahr, verbunden mit der 100 m-Beschränkung würde ich mir schon gerne ersparen...

      Deswegen: Läuft es wirklich wie im Beispiel ab? Das wäre hochinteressant.

      Ansonsten, ich geb` das Geld ja aus, mehr als 100 Meter sieht man die Phantom eh nicht (die Sichtweitenregelung gilt ja immer), aber interessieren würd`s mich :)

      Grüße,

      Makaay
    • Makaay schrieb:

      ... Diese Grundsätze beschreiben auch diese hier nicht von allen geglaubten max. 100 Meter-Flughöhe. ...
      @Makaay: Hier musst Du aber differenzieren. Diese "Gemeinsamen Grundsätze ..." beschreiben die Festlegungen welche alle Anwenden, wenn eine allgemeine Aufstiegserlaubnis für UAS erteilt wird.


      Fliegst Du also als UAS (also nicht zum "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung") benötigst Du eine AE. Dann gilt auch all das was in der AE drinn steht. Und dann stehen halt als "Gemeinsame Festlegung" in einer allgemeinen AE diese 100m und die anderen dort gemachten Einschränkungen. Darüber hinaus werden oftmals noch weitere, regionale Einschränkungen in einer solchen AE stehen. Willst Du als UAS auch mal über 100m (oder über die ander Einschränkungen) hinaus fliegen, ist eine "Einzel AE" erforderlich.

      Fliegst Du entgegen als Flugmodell (also zum "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung") gelten alle weiteren in dieser "Gemeinsamen Festlegung" gemachten Angaben, also auch die max. 100m Flughöhe, nicht. Hier greifen dann andere Einschrängungen aus vielen unterschiedlichen Regelwerken, wie z.B. die Sichtweiten-Regelung.

      Zu Deinen anderen Themen, kann ich nur nochmals auf die "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder ..." verweisen, wo eindeutig hervorgeht, das einzig der Zweck die Unterscheidung zwischen Flugmodell oder UAS und somit zwischen ohne oder mit AE. Sollte eine AE erforderlich sein, ist nicht unbedingt eine Versicherung mit gewerblichen Hintergrund erforderlich. Hier als Beispiel in Rheinland-Pfalz wo Du ja bei Flug mit Kamera immer eine AE benötigst aber keinen gewerblichen Hintergrund hast. Hier gilt also, was in der AGBs oder Vertragsbedingungen des Versicherers steht.

      Auf Deine expliziten Fälle kann und darf ich an dieser Stelle nicht eigehen weil das bereits eine Rechtsberatung währe und die ich als nicht Rechtsanwalt wie auch an dieser Stelle nicht machen darf.

      Ansonsten verweise ich auf meinen vorangegangenen Post, wo eigentlich alles erwähnt und Du Dir Deinen eigenen Rückschluss bilden kannst.
    • Makaay schrieb:

      Und diesen Mehraufwand von 120 Euro im Jahr, verbunden mit der 100 m-Beschränkung würde ich mir schon gerne ersparen...
      In meiner (bayerischen) AE gibt es keine Höhenbeschränkung.

      Als SIM Karte kann ich diese ans Herz legen:
      winsim.de/tariffs/winsim-lte-m…7ieqapegf7ik08uupba6eia50

      Kostet 4,99 € inkl. 1GB Internet, montlich kündbar.

      Schnittprogramme die 4k können sind z.B. Premier Pro (wahrscheinlich sogar eines der Besten) das mit ca. 25 € pro Monat zu Buche schlägt.
      Es gibt auch güstigere die 4K können.

      Du brauchst keine i7 es reicht locker ein i5, dauert halt das Rendern paar Minuten länger.
    • @FlyingTimo:

      Du hast Recht! Ich hatte diese 100 m-Klausel fälschlicherweise in Verbindung mit der AE in Erinnerung.
      Sie steht so "nur" in der "Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen" des
      "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur":

      Auszug:

      Was ist beim Aufstieg zu beachten?
      [Gut geplant ist sicher geflogen!]






      Tut mir leid, etwas anderes behauptet zu haben...

      Und Danke für Deine weiteren drei Tipps, ebenfalls sehr nützlich, toll!

      Makaay
    • quadle schrieb:

      Makaay schrieb:

      ... Diese Grundsätze beschreiben auch diese hier nicht von allen geglaubten max. 100 Meter-Flughöhe. ...
      @Makaay: Hier musst Du aber differenzieren. Diese "Gemeinsamen Grundsätze ..." beschreiben die Festlegungen welche alle Anwenden, wenn eine allgemeine Aufstiegserlaubnis für UAS erteilt wird.

      Fliegst Du also als UAS (also nicht zum "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung") benötigst Du eine AE. Dann gilt auch all das was in der AE drinn steht. Und dann stehen halt als "Gemeinsame Festlegung" in einer allgemeinen AE diese 100m und die anderen dort gemachten Einschränkungen. Darüber hinaus werden oftmals noch weitere, regionale Einschränkungen in einer solchen AE stehen. Willst Du als UAS auch mal über 100m (oder über die ander Einschränkungen) hinaus fliegen, ist eine "Einzel AE" erforderlich.

      Fliegst Du entgegen als Flugmodell (also zum "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung") gelten alle weiteren in dieser "Gemeinsamen Festlegung" gemachten Angaben, also auch die max. 100m Flughöhe, nicht. Hier greifen dann andere Einschrängungen aus vielen unterschiedlichen Regelwerken, wie z.B. die Sichtweiten-Regelung.

      Zu Deinen anderen Themen, kann ich nur nochmals auf die "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder ..." verweisen, wo eindeutig hervorgeht, das einzig der Zweck die Unterscheidung zwischen Flugmodell oder UAS und somit zwischen ohne oder mit AE. Sollte eine AE erforderlich sein, ist nicht unbedingt eine Versicherung mit gewerblichen Hintergrund erforderlich. Hier als Beispiel in Rheinland-Pfalz wo Du ja bei Flug mit Kamera immer eine AE benötigst aber keinen gewerblichen Hintergrund hast. Hier gilt also, was in der AGBs oder Vertragsbedingungen des Versicherers steht.

      Auf Deine expliziten Fälle kann und darf ich an dieser Stelle nicht eigehen weil das bereits eine Rechtsberatung währe und die ich als nicht Rechtsanwalt wie auch an dieser Stelle nicht machen darf.

      Ansonsten verweise ich auf meinen vorangegangenen Post, wo eigentlich alles erwähnt und Du Dir Deinen eigenen Rückschluss bilden kannst.
      Hallo quadle,

      Dein vorheriger Eintrag war schon sehr informativ und vollständig. Und was Rheinland-Pfalz angeht, klar, da braucht es ja immer eine AE (wegen der Kamera am Kopter), deswegen muss noch lange kein gewerblicher Hintergrund vorhanden sein. Eine Einzel-AE versuche ich erst recht zu vermeiden, die Angaben und Kosten sind der Wahnsinn. Wie soll ich wissen, ob ich an einem bestimmten Datum und Uhrzeit überhaupt fliegen kann? Das nur mal so. Keine Sorge, eine Rechtsberatung brauchst nicht abgeben, ich hatte eher gehofft, dass manche aus "negativer" Erfahrung berichten können. Ich hatte schon mal zu D-Mark-Zeiten 90 DM Strafe wegen Bildrechtsverletzung zahlen müssen, und schon damals hätten die locker auch das 10-fache verlangen können (Bild aus Google auf gewerblicher Homepage eingesetzt). Das passiert mir natürlich nie wieder.

      Du bist hier eine große Hilfe (habe eben Deinen Beitrag wegen der Strommasten gelesen). Diese Dinger haben wir auch haufenweise auf dem Land, und jeden Tag überlege ich mir, ob diese meinem baldigen Kopter gefährlich werden können...

      Schönen Tag noch,

      Makaay