LSG | NSG | VSG welche Einschränkungen gibt es hier ?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • LSG | NSG | VSG welche Einschränkungen gibt es hier ?

      Die Drohne ist geliefert das System funktioniert, Versicherung ist auch an Bord... Endlich kann es losgehen....

      Den Kopter eingeladen, die Stadt hinter sich gelassen, eine schöne große Wiese OHNE Strommasten gefunden, Flughäfen, Kraftwerke und
      Militärbasen sind auch keine in der Nähe schon stellt sich das nächste Fragezeichen in den Weg :

      ...usw.....

      Die Aussagen wo man Fliegen darf sind bei diesen Thema genau so wiedersprüchlich und ungenau wie bei den meisten rechtlichen Fragen.

      Wer das Thema im Netz sucht bekommt von "garnicht" über "Innerhalb von Naturschutzgebieten sind die dortigen Bestimmungen zu beachten." bis hin
      zu : DROHNEN IM NATURSCHUTZ

      Es gibt ja die schöne Seite geodienste.bfn.de/schutzgebiet…?scale=5000000?layers=524

      Aber so richtig herausgefunden wie man dort die Regelungen für das Befliegen herausfiltere habe ich leider noch nicht....

      Vielleicht lässt sich ja mit dieser Rubrick für alle Interessierten das Thema zusammenfassen.

      Ich freue mich schon auf den regen Informationsaustausch und hoffe auch anderen Usern bei dieser Frage weiterzuhelfen.

      Natürlich werden jetzt wieder jede Menge "...Ist ja alles dies und da schon gepostet worden...."
      Aber so ist das alles doch dann in einem Thread zusammengefasst---- mehr Zeit zum Fliegen ;)
    • Ich will hierzu mal ein kleines Erlebnis aus meiner Jugend schildern:

      Für eine Prüfung im Studium war als Hilfsmittel lediglich ein Taschenrechner erlaubt. Bis ein Student auf die glorreiche Idee kam, nachzufragen, was den mit programmierbaren Taschenrechnern sei (ja, war damals ganz neu, in Basic programmiert liesen sich ganze Formelsammlungen eintippen). Es hies dann, sei ja nicht verboten. Im Jahr darauf stand aber dann explizit ind den Prüfungsbedingungen: "Keine alphanumerisch programmierbare Taschenrechner".

      Bin da manchmal etwas hin- und hergerissen: Lieber keine schlafenden Hunde wecken? Solange nirgends explizit angegegen ist, dass es verboten ist, gilt doch
      gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html
      und
      gesetze-im-internet.de/luftvo/__15a.html
    • Hallo,

      das ist von Land zu Land bzw. sogar von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk verschieden.
      Generell gilt wohl ein Bundesweit/Landesweit ein Gesetzt dazu. Da wird der Modellflug aber nicht erwähnt. Weiterhin gibt es dann pro Naturschutzgebiet eine Satzung. Und da kann es drin stehen. Bei uns (hier in NRW/Ennepe Ruhr Kreis) steht es in dem Landschaftsplan.
      (schwelm.de/fileadmin/user_uplo…/Landschaftsplan_Text.pdf)
      Auszug:
      Insbesondere ist verboten:
      ...
      20. Modellsport, insbesondere Flug- und Schiffsmodelle zu betreiben.
      Erläuterung:
      Zu den Flugmodellen zählen auch Lenkdrachen.

      Demnach sind Automodelle erlaubt? Glaube nicht.

      Bei einem Landschaftsschutzgebiet ist ein derartiges Verbot zumindest hier nicht zu finden. Allerdings gibt es da ein Verbot für jeglicher organisierter Motorsport- und Modellsportbetrieb.

      d.h. Modellflughafen darf auch nicht im Landschaftsschutzgebiet sein.

      PS.: kleine Anmerkung: Naturschutzgebiet Hardenstein, da ist das fliegen tatsächlich verboten, nicht aber auf der Burgruine Hardenstein, denn diese ist explizit aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen und gehört der Stadt Witten. Deswegen darf man innerhalb der Mauern fliegen, draußen muss man tragen...
      und Tschoe
      Willie
    • Willie schrieb:

      20. Modellsport, insbesondere Flug- und Schiffsmodelle zu betreiben.
      Erläuterung:
      Zu den Flugmodellen zählen auch Lenkdrachen.
      Sowas macht mir mit dem Verständnis immer etwas zu schaffen: Heißt nun "insbesondere", dass alles andere erlaubt ist? Doch eigentlich meinem Verständnis zur Folge nicht. Warum wird aber dann auf Flug- und Schiffsmodelle besonders hingewiesen?

      Ich habe gelegentlich das "Vergnügen", im Rahmen von Richtlinien- und Normenausschüssen mitwirken zu dürfen. Da dränge ich immer darauf, solche Ausdrücke zu vermeiden.
    • Ich habe mich mal mit dem Fischland-Darss-Zingst befasst. Da gibt es eigene Verordnungen. Im Nationalpark ist Modellflug unter den Verboten explizit aufgezählt. Im Landschaftsschutzgebiet steht das nicht drin. Ich habe mir das ausgedruckt und es liegt zusammen mit der Haftpflichtversicherung im Auto.
      Ich denke, da muss man echt bei jedem Gebiet recherchieren. Ein Phantom-Pilot in Rügen war der Meinung, dass man im Nationalpark nur nicht starten darf aber überfliegen geht. Aus dem Grund startet er vom Strand, der ist kein Nationalpark.
      Schlafende Hunde würde ich auch nicht wecken wollen denn das verbot ist in Sekunden in die Verordnung eingetragen und oft ist wird in Deutschland ohne Hirn und Verstand schnell mal ein verbot ausgesprochen.
      Gruß Matthias
    • Die schlafenden Hunde brauchen meist erst garnicht geweckt zu werden.......

      Habe als Beispiel mal das LSG Wiesbaden untersucht...



      Dort ist in der

      Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes
      „Stadt Wiesbaden“
      und zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes
      „Hessische Mainauen“
      vom 24. September 2010


      Aufgrund des § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2542) in Verbindung mit
      § 28 des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt geändert
      durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 854), wird nach Beteiligung der anerkannten
      Naturschutzvereinigungen im Sinne des § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz verordnet:
      Folgendes Verordnet :
      § 4
      Genehmigungsvorbehalte und anzeigepflichtige Handlungen
      (1) In Zone I und Zone II sind folgende Maßnahmen und Handlungen nur mit Genehmigung zulässig,
      soweit sie nicht in § 5 dieser Verordnung ausgenommen sind:

      - - -

      12. Flugplätze sowie Start- und Landeplätze für Luftfahrzeuge (einschließlich Flugmodelle) zu errichten
      oder zu betreiben oder Luftfahrzeuge (einschließlich Flugmodelle) starten oder landen
      zu lassen;

      Also muss man sich überall wo platz zum fliegen ist, wenn nach abzug der CTR von der Airbase Erbenheim noch was übrig bleibt,
      bescheid sagen und sich genehmigen lassen.................


      Und genau so wird es warscheinlich überall aussehen..... ||
    • das heißt nun im klartext man darf innerhalb von

      Naturschutzgebieten (NSG)
      Nationalparks (NTP)
      Landschaftsschutzgebieten (LSG)
      Fogelschutzgebieten (FSG)

      nicht starten und landen aber außerhalb starten und drüberfliegen is wiederrum erlaubt? Hab ich das so richtig verstanden?

      Mich würde auch genau interessieren in welchen Gebieten nun genau dies gilt. Damit meine ich jetzt nicht die verschiedenen Ländern, die das wahrscheinlich etwas unterschiedlich auslegen sondern die Gebiete, die auf der Karte vom bfn eingeblendet werden können. Außer den oben aufgezählten gibt es ja noch (BIO) und (NP).

      Wenn hier Vater Staat in den kommenden Jahren richtig los legen wird aufgrund irgendwelcher "Drohnen Vorfälle", gibt es bald kaum noch plätze wo man fliegen darf.
    • Verbot:
      Nationalpark
      Vogelschutzgebiet
      Naturschutzgebiet


      Erlaubt:
      Landschaftschutzgebiet (so wie man die Natur vorfindet, muss man das Gebiet auch wieder verlassen).



      Und bei solchen Fragen einfach mal etwas das Hirn einschalten ;)

      Warum sollte der Überflug mit z. B. 60 Metern im Vogelschutzgebiet in Ordnung sein? Nur weil man außerhalb mit seinen Kopter gestartet ist?

      Das widerspricht sich doch eindeutig, die Vögel sollen geschützt werden, unabhängig vom Startplatz.

      Mit etwas nachdenken kommt man oft auch ohne Gesetzestexte weiter...
    • S t e f a n schrieb:

      Warum sollte der Überflug mit z. B. 60 Metern im Vogelschutzgebiet in Ordnung sein? Nur weil man außerhalb mit seinen Kopter gestartet ist?

      Das widerspricht sich doch eindeutig, die Vögel sollen geschützt werden, unabhängig vom Startplatz.

      dann solltest du dir mal ganz genau durchlesen was im Gesetzestext drin steht. So ein Wort mehr oder weniger macht da schon viel aus ;)
      Ist zwar nicht immer Sinnvoll was da oft drin steht aber hier muss man eben pingelig sein und darf nicht Pi mal Daumen interpretieren.
      Wenn da drin steht "starten und landen lassen" dann beziehe ich mich auch explizit darauf! Wenn drin steht, "starten, landen und überfliegen", dann ist das gleich was anderes.
      Und wir wissen alle, wie in diesem Land von Richtern und Anwälten alles grundauf verschieden interpretiert wird.
    • ich hab ja gar nicht gesagt, dass ich sowas machen will. Mir geht es darum raus zu finden wo ich überhaupt noch sicher fliegen darf.
      Auch über Menschenmengen ist das übrigens alles Interpretationssache. Fakt ist es steht überall so in der Aufstiegsgenehmigung und alle wissen es hoffentlich. Es steht aber nirgends ab wann man von einer Menschenmenge spricht. Ebenso ist nicht geregelt ab welcher höhe ein Überflug erlaubt ist. Wenn generell verboten ist über Menschenmengen zu fliegen, dann gilt das ja nicht nur für Drohnen.
      Das gleiche für Naturschutzgebiete. Flugzeuge in bestimmten höhen dürfen da drüber fliegen. Drohnen nicht. Klar ist das wir nur in bestimmten Flugzonen fliegen dürfen. Es ist allerdings nirgends fest geregelt und genau interpretiert. Alles noch Grauzone und endlose Diskussionsmöglichkeiten.

      Ich will daher GENAU wissen was ich darf und was nicht. Bevor irgendwelche klugscheisser neben mir stehen während ich fliege und anfangen zu sagen. Jaaa.... moment, klar darfst du das und jenes, ABER....
      und genau auf dieses ABER habe ich keine lust. Deswegen frage ich genau nach. Nicht um irgendwelche Schlupflöcher auszunutzen oder etwas illegales zu tun, sondern einfach auf der sicheren Seite zu sein. Und wenn ich dann von jemanden wie dir nur oberflächlichkeiten höre statt fakten, dann sind das genau dann die Personen die dann beim fliegen neben mir stehen und mit dem ABER ankommen.

      Ich bin IT-ler und ich habe da schon Erfahrungen gemacht vor Gericht wo die Anwälte sagten, mach dir mal keine Sorgen, du bist im Recht. Am Schluss war der Prozess verloren weil Dinge anderes interpretiert wurden. Auf sowas will ich aufmerksam machen und man sollte nicht alles blind glauben. Lieber etwas mehr Sensibilität als zu wenig. Lieber es genau wissen als nur oberflächlich. Und genau dieses genau wissen ist derzeit was die Rechtslage angeht mit den Koptern das Problem.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von JackC ()

    • @ Stefan

      sorry für die dumme anmache. Ich will ja kein Streit.
      Evtl. hast du auch nicht ganz verstanden worauf ich hinaus wollte.
      Ich will einfach nur, dass wir als Piloten genau wissen sollten was wir wo, wann dürfen und was wir nicht dürfen. Es gibt genug Klugscheisserpassanten da draußen die uns ans Bein Binkeln wollen, nur weil die schon bei der Aussprache des Wortes "Drohne" einen Hass bekommen. Mit diesen Leuten dann Diskussionen anfangen macht kein Spaß und man weiß auch nie wann ein Anwalt vor einem steht und wann nicht. Daher ist es extrem wichtig zu wissen, was die Gesetzestexte genau aussagen und ab wann wir uns mit einem Bein im Knast befinden und wann nicht.
    • ALSO:

      Gültig ist ja wohl was in der jeweiligen Verordnung steht !


      wiesbaden.de/medien-zentral/do…chutzgebiet_Wiesbaden.pdf


      Siehe weiter oben den Auszug aus der Wiesbadener Verordnung.

      Dortz steht EXPLIZIT drin :

      § 4
      Genehmigungsvorbehalte und anzeigepflichtige Handlungen
      (1) In Zone I und Zone II sind folgende Maßnahmen und Handlungen nur mit Genehmigung zulässig,
      soweit sie nicht in § 5 dieser Verordnung ausgenommen sind:

      Flugplätze sowie Start- und Landeplätze für Luftfahrzeuge (einschließlich Flugmodelle) zu errichten
      oder zu betreiben oder Luftfahrzeuge (einschließlich Flugmodelle) starten oder landen
      zu lassen;

      Bedeuted in Wiesbaden : Du darfst mit Jagd- bzw. Angelschein Tiere fangen und töten aber drüberfliegen und fotografieren darfst du nur, wenn du ausserhalb des LSG startest und landest !

      Wie findest du die Verordnungen ??

      Betreffendes Gebiet auf der Karte geodienste.bfn.de/schutzgebiet…?scale=5000000?layers=524

      Raussuchen und dann den Herrn Google nach der Verordnung für das betreffende Gebiet suchen lassen.................

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Rote Farbe und riesige Schriftgrößen entfernt

    • Wer in Baden-Württemberg lebt und fliegt und schon die Erfahrungen mit der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung und der Einzelaufstiegsgenehmigung für alle Städte gemacht hat, weiß dass es in vielen anderen Bereichen wohl auch nicht so "offen" ist wie in anderen Bundesländern.
      Ich habe HIER Verordnungen gefunden wie verschiedene Naturschutzgebiete in BaWü betreffen und entsprechend einzeln Unterschiede je nach Naturschutzgebiet auffassen können.

      Auszug aus "Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr und des Regierungspräsidiums Freiburg über das Naturschutzgebiet »Bodenseeufer«"

      (1) In dem Schutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile, zu einer nachhaltigen Störung oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen können.

      (2) Insbesondere ist verboten:


      13. Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen zu verursachen;

      14. Motorsport jeglicher Art auszuüben oder Modellflugzeuge oder Modellboote zu betreiben;
    • In Hessen kann man sich das von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigen lassen !

      Mal nachforschen beim Amt, ob das als allgemeine Genehmigung zu bekommen ist oder nur für den Einzelfall gültig ist.

      Ist die Genehmigung Bestandteil der AE oder muss sie jedesmal wieder neu beantragt werden ??

      Wenn die Lobby der Drohnies mal so groß wird wie die der Jäger schaffen wir es ja vielleicht auch mit Auflagen ( Brutzeit usw. )
      In den Schutzgebieten starten zu dürfen ??!??
    • ich glaube leider, dass es für uns nicht leichter werden wird. Zwischenzeitlich sind die Fluggeräte für fast jeden erschwinglich und leicht zu bedienen. Sobald die ersten größeren Unfälle passieren werden, wird der Staat hier mit entsprechenden Maßnahmen entgegenwirken. Das trifft dann insbesondere diejenigen, die gewerblich unterwegs sind. Genehmigungen hier und da und natürlich viel Bürokratie. Den Statt wirds wiedermal freuen Geld zu bekommen für jede Genehmigung die wir zahlen müssen.

      Wir in BaWü müssen ja schon jetzt innerhalb der Ortschaften jedes mal eine Einzelaufstiegsgenehmigung einholen. Da reicht eine allgemeine nicht aus.