Kommt auf das WSG an, es gibt da Unterschiede. Manche dürfen nicht mal betreten werden, also darf man dort auch nicht starten oder landen.
Von einem Überflugverbot ("Betrieb von Flugmodellen" oder ähnliches) habe ich allerdings in noch keinem Textteil gelesen. Das alles ist aber auch abhängig vom Bundesland, eventuell einfach mal beim Landratsamt in Weilheim nachfragen. Sollte die Drohne unwideerfindlich (im See) abstürzen oder wegfliegen, musst die ebenfalls benachrichtigen.
Von einem Überflugverbot ("Betrieb von Flugmodellen" oder ähnliches) habe ich allerdings in noch keinem Textteil gelesen. Das alles ist aber auch abhängig vom Bundesland, eventuell einfach mal beim Landratsamt in Weilheim nachfragen. Sollte die Drohne unwideerfindlich (im See) abstürzen oder wegfliegen, musst die ebenfalls benachrichtigen.