LSG | NSG | VSG --- Sammelthread

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    • Kommt auf das WSG an, es gibt da Unterschiede. Manche dürfen nicht mal betreten werden, also darf man dort auch nicht starten oder landen.
      Von einem Überflugverbot ("Betrieb von Flugmodellen" oder ähnliches) habe ich allerdings in noch keinem Textteil gelesen. Das alles ist aber auch abhängig vom Bundesland, eventuell einfach mal beim Landratsamt in Weilheim nachfragen. Sollte die Drohne unwideerfindlich (im See) abstürzen oder wegfliegen, musst die ebenfalls benachrichtigen.
    • skyscope schrieb:

      Kommt auf das WSG an, es gibt da Unterschiede. Manche dürfen nicht mal betreten werden, also darf man dort auch nicht starten oder landen.
      Danke. Das werde ich dann bei Gelegenheit machen, da ich ja sowieso wegen einem LSG dort nachfragen möchte.
      Es ist eine Ausflugsgegend in der alle unterwegs sind und kein Betretungsverbot vorliegt. Mehrere Wege zum Spazieren, Laufen und Radfahren gehen hier durch die Gegend durch.
    • Im Bundesnaturschutzgesetz, worauf sich § 21b LuftVO bezieht, werden Wasserschutzgebiete nicht erwähnt. Weshalb sollte man da nicht fliegen dürfen? Oder habe ich etwas übersehen?
      Wenn BNatSchG, LuftVO, DFS Map, Map2Fly und Drohnenverordnung keinen Hinweis auf Flugverbot geben, dann fliege ich da. Diesen Bestandteil der ordnungsgemäßen Flugvorbereitung nach SERA 2010b habe ich dann durchgeführt.
    • Ich habe mir soeben die Verordnung für Landschaftsschutzgebiet Bodenseeufer durchgelesen und habe da nichts negatives bezüglich eines Modellflugzeug Verbotes gelesen.
      www2.lubw.baden-wuerttemberg.d…c_13/vo/4/84350000031.htm

      Das bedeutet nach meinem aktuellen Verständnis das ich außerhalb mit üblichen Abstand zu den FFH und NSG Gebieten im LSG mit der Drohne aufsteigen dürfte?
      Habe ich das eventuell falsch interpretiert/oder überlesen und deswegen hat jemand von euch schon mal dort um Erlaubnis gefragt?

      Der einzige Punkt der für Drohnen Gegner relevant sein könnte wäre §4 Nr. 4.
      Ich denke das ich da mal nachfragen werde, sofern ich die Woche Zeit habe rechtzeitig dort anzurufen aber wollte hier mal nach eurer Meinung fragen. Eventuell kann ich mir den Anruf sparen wenn Ihr bereits eine Ablehnung erhalten hattet.
    • Weshalb sollte der Naturgenuss beeinträchtigt werden? Du lässt doch die Pflanzen dort, wo sie sind. Und das mit dem Erholungswert? Du baust dort weder Häuser noch Windräder.
      In diesem Fall würde ich mir die Einstellung zu eigen machen, lieber hinterher um Entschuldigung bitten als vorher ein Nein zu erhalten.
    • B69 schrieb:

      Kommt darauf an wo genau ... weite Teile der Gegend sind problematisch, wenige nicht...
      In welchem Sinne meinst du problematisch?
      Ich meine natürlich generell ausserhalb und mit Abstand zu besonderen Naturschutzgebieten etc., welche dort natürliche viel der Fläche überlagern.

      generell nördlicher Teil des Bodensee
      Sipplingen / Überlingen
      Hagnau / Kippenhausen
      Wasserburg

      Westlich von Friedrichshafen ausserhalb der 1.5km vom Flughafen mit 50m Höhenlimitierung, fällt ggf. weg da bestimmt noch eine COVID NOTAM vorliegt, das habe ich noch nicht geschaut



      Guenther J. schrieb:

      Weshalb sollte der Naturgenuss beeinträchtigt werden?
      Es gibt doch bestimmte Menschengruppen die sich dabei gestört fühlen könnten. Ich achte zwar generell drauf das möglichst niemand oder nur wenige Menschen in der Nähe ggf. gerade vorbei spazieren gehen wollen.
      Aber man weis ja nie. Bei meinem ersten Flug ohne jegliche Beschränkungen hatte ich bereits eine solche Begegnung aber habe dann erklärt das ich das sehr gewissenhaft angehe, alles vorher geprüft habe usw.

      Werde es auf alle Fälle ausgedruckt dabei haben, sollte ich in den paar Tagen Urlaub dort Zeit zum Fliegen haben.
    • Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist. Respekt, Achtung und Rücksichtnahme voreinander ist keine Einbahnstraße und solange die Ausübung unseres Hobbies in den Bereichen erlaubt ist, muss eben auch eine spezielle Minderheit damit leben, dass wir unser Hobby dort ausleben wo es eben erlaubt ist. Klar flieg ich meine Disco nicht mit voll aufgedrehtem Motor bei 80km/h in 5m Entfernung an einem Päärchen vorbei, dass die laue Luft an einem Sonntagabend genießen möchte, aber das Päärchen muss auch umgedreht so viel Verständnis aufbringen, dass meine Spark in 500m Entfernung eben doch noch ein leichtes Summen hören lässt.
    • Keine Ahnung was Ihr hier schon alles "durch" habt. Die Erfahrung hier ist, dass die zahlreichen KartenApps nicht auf die örtlichen Vorschriften eingehen.

      Man muss sich immer von der zuständigen Behörde, bei uns der Landkreis, die individuell gültigen Vorschriften beschaffen und auswerten.

      Genau so wie da das Fliegen in einem NSG frei erlaubt sein kann, kann es in einem LSG explizit verboten sein.
      In den KartenApps wird da aus meiner Erfahrung nicht speziell drauf eingegangen.

      Am offensichtlichsten wird dies bei den Gewerbegebieten die immer als verbotenes Industriegebiet eingezeichnet sind.
      Ist hier auch bei landwirtschaftlichen Betrieben so die als GmbH betrieben werden, nach der Devise GmbH = Industrieunternehmen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Guenther J. schrieb:

      In welchen Gesetzen oder Verordnungen oder Apps ist von Industrie- oder Gewerbegebieten die Rede? Bitte genaue Quellenangabe.
      In Gesetzen und Verordnungen ist das Fliegen an und über Gewerbegebiete meines Wissens nicht verboten. Genau so wenig über Firmen der Form "GmbH" und "AG".
      Über Industriebetriebe (z.B. Raffenerien, Kraftwerke...) und in einem seitlichem Abstand von 100m davon darf nicht geflogen werden wenn man keine Erlaubnis vom Inhaber hat.
      Quelle sparen wir uns hier mal da es in den einschlägigen Vorschriften klar erkennbar ist.

      Hier befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb der eine "AG" ist:
      3°20'30.0"N 10°03'34.8"E
      53.341667, 10.059653
      goo.gl/maps/RSG2T66KGHVNtxQb9

      Hier befindet sich ein Unternehmen welches Jever-Bierstände aufstellt/vermietet:
      53°20'43.1"N 10°01'46.0"E
      53.345309, 10.029444
      goo.gl/maps/9beEHRfUtDcrC71m6

      Dies sind beispielhaft Unternehmen die keine Industrieunternehmen sind aber in den KartenApps so markiert sind. Es gibt da noch zahllose andere Beispiele.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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    • Wo steht, dass über Industriebetrieben nicht geflogen werden darf? Jetzt wäre doch eine Quellenangabe förderlich.
      Und was die beiden Firmen betrifft, in welcher App steht, dass du da aufgrund eines Industriebetriebes nicht fliegen darfst? Nicht in der DFS App und in Map2Fly auch nicht.
      Kleiner Tipp: in der LuftVO ist von Industrieanlage die Rede. Ein Industriebetrieb ist noch lange keine Industrieanlage. Auch da hilft Wikipedia weiter.
      By the way: in der neuen EU Verordnung wird uns dieser Freiraum genommen, aber solange nutze ich das aus.
    • Guenther J. schrieb:

      Wo steht...
      Einfach mal die gesetzlichen Grundlagen zum Fliegen mit Flugmodellen bzw. Drohnen lesen oder, noch besser, einen Kenntnisnachweis* ablegen.
      Oder willst Du mich hier auf irgendwelchen Schreibfehler oder Sinngemäß aufmerksam machen?


      Zitate:

      "Industrie- / Gewerbefläche Sie benötigen die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten für Start und Landung. 100m über und um Industrieanlagen gilt ein generelles Betriebsverbot..."
      Quellenlink: map2fly.flynex.de/a/map/fn/(mapSidebarRight:mapInfos)

      "5. Verbote...
      c) über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie über Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat..."
      Quellenlink: hamburg.de/bwi/drohnen/


      *) geht auch online und kostet nur wenige €
      kenntnisnachweis-modellflug.de/Wissensvermittlung
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • gentlemen, hier gehts um Landschafts-, Natur- oder Vogelschutzgebiete ... zur Diskussion von Industrieanlagen (Anlagen ist korrekt, nicht Gebiete) bitte einen der bestehenden Artikel dazu nutzen oder, falls die Fragestellung neu ist, einen neuen eröffnen, Danke
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • B69 schrieb:

      gentlemen, hier gehts um Landschafts-, Natur- oder Vogelschutzgebiete ...
      Es geht hier auch um die Apps bzw. Onlinekarten wo gesperrte Gebiete wie NSG, LSG usw. usw. gekennzeichnet/markiert sind. Leider sind diese Kennzeichnungen/Markierungen nicht verlässlich und dies konnte ich am besten durch falsch gekenzeichnet Industrieanlagen... aufzeigen.

      Industrie... ist hier natürlich OT, zeigt aber vielleicht das Problem mit den Apps bzw. Onlinekarten auf. Es wird der Eindruck über erheblich mehr für uns gesperrte Gebiete erweckt als es tatsächlich ist. Diese Quellen werden ja auch von Leuten genutzt, die uns nicht gerade freundlich gesinnt sind.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
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    • GThomas schrieb:

      Industrie... ist hier natürlich OT
      meine Rede ... daher ist der Vorschlag von @MrSpok hier eins drüber ein guter Weg :thumbup:

      Und auch wenn es immer wieder mehr oder weniger Überschneidungen gibt bitte Regel C.4 im Auge behalten denn ein zukünftiger user wird, so er Fragen zu Industrieanlagen hat, Antworten kaum in einem Thread mit dem Titel LSG/NSG/VSG vermuten ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!

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