LSG | NSG | VSG --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • mir kommt da gerade wieder ein Frage hoch. Ich hab mir mal paar Verordnungen angesehen und verglichen.

      So steht in der Verordnung für das Naturschutzgebiet Bodenseeufer klar drin, verbot für "Motorsport jeglicher Art auszuüben oder Modellflugzeuge oder Modellboote zu betreiben".
      In der Verordnung für die schwäbische Alb steht nichts dergleichen drin, dass Modellflugzeuge, etc. verboten sind.

      In meiner allgemeinen Aufstiegsgenehmigung steht drin, Naturschutzgebiete dürfen nicht überflogen werden.

      Hebelt nun die allgemeine Aufstiegsgenehmigung die Verordnung aus?

      Wer jetzt auf die schnelle "ja" rufen will. Denkt bitte daran, dass alle Piloten die privat fliegen keine Aufstiegsgenehmigung benötigen sondern lediglich eine Haftpflichtverischerung. Und da gibt es zwischenzeitlich genug die auch Wildfliegerei abdecken!

      Heißt dass nun für gewerblichen Flug darf ich dort nicht fliegen aber als Privatflieger schon?
    • Wenn du als gewerblicher privat fliegst, dann gilt natürlich nicht deine AE. Im Zweifel ist es aber schwierig das zu beweisen, denn selbst Übungsflüge können als Übung für dein Gewerbe gelten und sind somit gewerblich. Als AE Inhaber bist du immer an deine AE gebunden. Und du musst im Zweifel beweisen das der Flug privat war. Wie z.B. auch mit der max. Höhe. Als gewerblicher max 100m, als Privatmann bis zur Grenze des unkontrollierten Luftraumes, theoretisch. (Sichtweite!)
      Wenn in deiner AE steht keine NSG dann als gewerblicher keine NSG. Wenn privat aber freigegeben ist, dann darfste privat fliegen. Aber NSG sind Landessache bzw. sogar weiter deligiert. Bei uns gibt es eben von der unteren Landesumweltbehörde so eine allgemeine Verordnung. Die gilt für alle. Und dann hat eben jedes NSG noch seine eigene. Somit muss man sich durch einen Haufen an Verordnungen wühlen.
      Eben alles nicht so einfach. Aber als privater haste mehr Rechte...
      und Tschoe
      Willie
    • Das kling schon bedeutend. Hatte mit dem Gedanken gespielt: "Besorge ich mir sicherheitshalber eine AE, dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite." Deine Aussage sagt aber irgendwie genau das Gegenteil.
    • Auf der sichereren Seite bist du bei einer AE, wenn du die Fotos verkaufst oder irgendwie z.B. Eben auf Facebook veröffentlichst. Denn es gibt hin und wieder mal einen Ordnungshüter, der vergleicht Fotos auf Facebook mit den möglichen AE's. Und wenn Er dann eine zu ordnen kann, ist alles in Butter. Wenn er keine finden oder zuordnen kann, dann musst du erklären, wie das Foto entstanden ist, und warum du das jetzt gewerblich nutzt. Und so was. Und das kann bei nicht Anerkennung schnell in einem Bußgeld enden.
      Deswegen veröffentliche ich nur selten was.
      und Tschoe
      Willie
    • Wollte noch mal was zum Thema Landschaftsschutzgebiet schreiben:
      Meine Übewiese liegt mitten in einem Landschaftsschutzgebiet. Es lohnt sich immer die entsprechende Verordnung für das Gebiet zu lesen.
      Bei uns findet man sie beim Landkreis auf der Internetseite. Bei mir ist sie von 1951.. :) Da steht nur drin das man nicht zelten darf und keine Werbetafeln aufstellen und die Landschaft nicht verändern darf.. Da geht unmittelbar ein Radweg vorbei aber bisher hat noch keiner gemotzt.. Ist auch ein Gehölzstreifen als Sichtschutz dazwischen..
      Heute aber kam ein "typischer älterer Herr mit Hut" auf mich zu und ich hab schon mit Palaver gerechnet..
      Aber der hat sich tatsächlich für den Kopter interessiert und wir haben uns nett unterhalten.. :thumbup: :saint: Gibt es auch noch ab und zu.. :)
      War eher enttäuscht das ich keine Kamera montiert hatte.. :)

      Wie schon hier geschrieben: Naturschutz- u. Vogelschutzgebiete sind in der Regel tabu..
      Bei Landschaftsschutzgebieten lohnt es sich genau hinzuschauen..

      Grüße an die ganze nette Community
    • Generelle Verbote gibt es nicht, das ist von Fall zu Fall verschieden. Manchmal gibt es auch nur zeitliche Verbote, z.B. in vielen Vogelschutzgebieten zur Brut und Rastzeit. Man ist gezwungen sich vor Ort oder im Internet genauer über ein betreffendes Gebiet zu informieren.

      Anhand dieser Karte kannst du schon mal sehen, was wo ist und wie das jeweilige Gebiet heißt, wenn du drauf klickst. Wichtig ist, dass du im Kartenmenue Naturschutzgebiete, Nationalparke und Biosphärenreservate aktiviers und evtl. noch Vogelschutzgebiete.
      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…?scale=5000000?layers=524

      danach gehst du dann ins Internet und suchst nach dem Begriff "Naturschutzgebiet und Name des Gebietes". In nahezu 90% Prozent aller Fälle bekommst du genau Auskunft darüber um was es sich handelt und was in diesem Gebiet erlaubt ist und was nicht. Das sieht dann zum Beispiell so aus:
      lvwa-natur.sachsen-anhalt.de/v…/aland_elbe_niederung.pdf


      In Nationalparks geht so gut wie gar nichts, als Beispiel Nationalpark Wattenmeer SH.
      nationalpark-wattenmeer.de/sh/nationalpark/erlaubt-verboten

      oder der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
      nationalpark-vorpommersche-bod…/index.php?article_id=151

      oder z.B. das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin
      bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212890

      Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Ich war bisher in keinem NSG in dem das Betreiben oder Starten und Landen von Flugmodellen nicht verboten ist. Aber wie wir alle wissen betreiben wir keine Flugmodelle :D

      Ne im Ernst.

      Du bräuchtest evtl. eine Befreiung des Verbotes. Dann dürfte es klappen. Ist aber keine einfache Aufgabe... Das bekommt man nicht einfach so. Zum Glück!

      edit: Ich denke in Nationalparks brauchst du garnicht erst fragen... Die sind wahrscheinlich noch strenger!
    • Manche schreiben ja gar nicht mal den Oberbegriff Flugmodelle (oder gar Drohnen), sondern Modellflugzeuge oder jegliche Art von Modellfahrzeugen oder Drachen. Aber dort wo z.B. steht, dass man die Gebiete abseits der Wege nicht mal betreten oder mit Wasserfahrzeugen nur auf vorgeschriebenen Routen durchfahren darf, wird man bei weiterer Nachfrage garantiert keine Erlaubnis bekommen eine Drohne steigen zu lassen. Die Formulierungen sind meist auch schon älter und da hatte man explizit Drohnen noch gar nicht auf dem Zettel. Anders verhält es sich bei dem Begriff Naturpark, in dem das Fliegen nicht verboten ist.

      Aufpassen und ggf. weiter informieren muss man sich auf alle Fälle, wenn man eines dieser beiden Schilder sieht:

    • In meiner AV steht sowieso drin, dass man die Naturschutzbehörrde vor Benutzungdes Luftraumes fragen soll. Dann ist's fast egal ob man s darf oder nicht. Und ob auf Landeseben entschieden werden darf, wer den Luftraum nutzen darf ist auch umstritten..
      Wir sind in Deutschland. Da werden gern mal ein paar Gesetze ohne Sinn und Verstand erfunden.


      Aber versteht mich nicht falsch! Drohnen würden mir im NSG schon gewaltig aufn Keks gehen!
    • benider schrieb:

      Die Eule hab ich ja noch nie gesehen! :P
      Das grüne Schild war das offizielle Schild in der damaligen BRD, das gelbe mit der Eule das stammt aus der ehm. DDR. Weil das gelbe Schild hübscher ist und besser sichtbar, hat man sich entschlossen dieses als offizielles Schlild in ganz Deutschland einzuführen, ist aber auch von den Bundesländern abhängig, was die beschließen. Das bedeutet deswegen auch nicht, dass die grünen Schilder in Westdeutschland überall schon verschwunden sind (kann man ja auch nach knapp 30 Jahren noch nicht erwarten ;) ), sie haben trotzdem noch ihre Gültigkeit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Bei uns in SH haben sie das gelbe Schild schon flächendeckend, in NRW anscheinend überhaupt nicht und die Seppeln haben sogar 2007 das grüne nochmal neu aufgelegt.

      Oach, Seeadler fliegen hier oben schon einige herum und Eulen (Uhus, Waldohreulen und Käuzchen) hört man hier jede Nacht, aber Eulen flattern auch naturgemäß nicht ständig der Gegend herum und schon gar nicht am Tage.... ich wohne allerdings auch nicht in der Stadt und da ist man halt etwas näher an der Natur.

      Ich bin zwar auch gegen Überregulierung, aber sehe auch ein, dass Drohnen allein schon auf Grund ihres Geräuschpegels die Fauna in Schutzgebieten extrem stören können. Wenn irgend einer meint, dass er z.B. mit seiner Drohne in Vogelschutzgebieten herumfliegen muss, kann er z.B. damit die ganze Brut von mehreren hundert Vögeln vernichten, wenn diese ständig von ihren Nestern aufgescheucht werden und die Gelege auskühlen.... das muss wirklich nicht sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • benider schrieb:

      ....versteht mich nicht falsch! Drohnen würden mir im NSG schon gewaltig aufn Keks gehen!
      Ja, dass würde mir sicher ähnlich gehen wenn mir da die Racer um die Ohren fliegen.

      Die Frage ist nur, wie weit nach oben geht so ein Gebiet?

      Meine Erfahrung ist da, dass viele "Naturliebhaber" oft mit aller Art von Technik auf Kriegsfuß stehen und somit auch mit unseren Fluggeräten.

      Überfliegen in nicht störendem Abstand, auch nach oben, von solchen Schutzgebieten, mit Start und Landung von außerhalb, ist nicht Sache der zuständigen Naturschutzbehörde.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Es gibt auch Gebiete, in denen Pflanzen besonders geschützt werden. Die reagieren erfahrungsemäß wenig auf Lärm.

      Ich habe schon mehrere Verordnungen gelesen und verschiedene Formulierungen gefunden. Mal hieß es, betreiben von ferngesteuerten Geräten (also auch der Fernseher im WoMo auf dem Parkplatz würde darunger fallen?), mal hieß es Kleinflugkörper, mal hieß es Modellflug, mal war es das Starten und Landen, mal war es auch das Betreiben.

      EIn UAS ist kwein Modellflug. In der AE steht drin, daß man sich in schtuzgebieten mit den zuständigen Stellen verständigen muß. Das stelle ich michr noch einfacher vor, als eine Sondergenehmigung für Modellflug. Und es ist ein großer Unterschied, der Steuerer eines UAS fliegt in der Regel nicht zum Spaß, sondern will eine konkrete Aufgabe erledigen. WEnn er das hat, wird er das Gebiet wieder verlassen. Ein Modellflieger wird, wenn das Fliegen nicht verboten ist, vielleicht gerne wieder kommen und das öfter machen. deshalb macht es schon Sinn, den Modellflug zu verbieten aber ei UAS zu erlauben.