LSG | NSG | VSG welche Einschränkungen gibt es hier ?

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    • mir kommt da gerade wieder ein Frage hoch. Ich hab mir mal paar Verordnungen angesehen und verglichen.

      So steht in der Verordnung für das Naturschutzgebiet Bodenseeufer klar drin, verbot für "Motorsport jeglicher Art auszuüben oder Modellflugzeuge oder Modellboote zu betreiben".
      In der Verordnung für die schwäbische Alb steht nichts dergleichen drin, dass Modellflugzeuge, etc. verboten sind.

      In meiner allgemeinen Aufstiegsgenehmigung steht drin, Naturschutzgebiete dürfen nicht überflogen werden.

      Hebelt nun die allgemeine Aufstiegsgenehmigung die Verordnung aus?

      Wer jetzt auf die schnelle "ja" rufen will. Denkt bitte daran, dass alle Piloten die privat fliegen keine Aufstiegsgenehmigung benötigen sondern lediglich eine Haftpflichtverischerung. Und da gibt es zwischenzeitlich genug die auch Wildfliegerei abdecken!

      Heißt dass nun für gewerblichen Flug darf ich dort nicht fliegen aber als Privatflieger schon?
    • Wenn du als gewerblicher privat fliegst, dann gilt natürlich nicht deine AE. Im Zweifel ist es aber schwierig das zu beweisen, denn selbst Übungsflüge können als Übung für dein Gewerbe gelten und sind somit gewerblich. Als AE Inhaber bist du immer an deine AE gebunden. Und du musst im Zweifel beweisen das der Flug privat war. Wie z.B. auch mit der max. Höhe. Als gewerblicher max 100m, als Privatmann bis zur Grenze des unkontrollierten Luftraumes, theoretisch. (Sichtweite!)
      Wenn in deiner AE steht keine NSG dann als gewerblicher keine NSG. Wenn privat aber freigegeben ist, dann darfste privat fliegen. Aber NSG sind Landessache bzw. sogar weiter deligiert. Bei uns gibt es eben von der unteren Landesumweltbehörde so eine allgemeine Verordnung. Die gilt für alle. Und dann hat eben jedes NSG noch seine eigene. Somit muss man sich durch einen Haufen an Verordnungen wühlen.
      Eben alles nicht so einfach. Aber als privater haste mehr Rechte...
      und Tschoe
      Willie
    • Das kling schon bedeutend. Hatte mit dem Gedanken gespielt: "Besorge ich mir sicherheitshalber eine AE, dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite." Deine Aussage sagt aber irgendwie genau das Gegenteil.
    • Auf der sichereren Seite bist du bei einer AE, wenn du die Fotos verkaufst oder irgendwie z.B. Eben auf Facebook veröffentlichst. Denn es gibt hin und wieder mal einen Ordnungshüter, der vergleicht Fotos auf Facebook mit den möglichen AE's. Und wenn Er dann eine zu ordnen kann, ist alles in Butter. Wenn er keine finden oder zuordnen kann, dann musst du erklären, wie das Foto entstanden ist, und warum du das jetzt gewerblich nutzt. Und so was. Und das kann bei nicht Anerkennung schnell in einem Bußgeld enden.
      Deswegen veröffentliche ich nur selten was.
      und Tschoe
      Willie
    • Wollte noch mal was zum Thema Landschaftsschutzgebiet schreiben:
      Meine Übewiese liegt mitten in einem Landschaftsschutzgebiet. Es lohnt sich immer die entsprechende Verordnung für das Gebiet zu lesen.
      Bei uns findet man sie beim Landkreis auf der Internetseite. Bei mir ist sie von 1951.. :) Da steht nur drin das man nicht zelten darf und keine Werbetafeln aufstellen und die Landschaft nicht verändern darf.. Da geht unmittelbar ein Radweg vorbei aber bisher hat noch keiner gemotzt.. Ist auch ein Gehölzstreifen als Sichtschutz dazwischen..
      Heute aber kam ein "typischer älterer Herr mit Hut" auf mich zu und ich hab schon mit Palaver gerechnet..
      Aber der hat sich tatsächlich für den Kopter interessiert und wir haben uns nett unterhalten.. :thumbup: :saint: Gibt es auch noch ab und zu.. :)
      War eher enttäuscht das ich keine Kamera montiert hatte.. :)

      Wie schon hier geschrieben: Naturschutz- u. Vogelschutzgebiete sind in der Regel tabu..
      Bei Landschaftsschutzgebieten lohnt es sich genau hinzuschauen..

      Grüße an die ganze nette Community
    • Landschaftsschutzgebiet (LSG)
      aktuelle Infos von heute.

      Schriftliche Auskunft der Landes-Regierung: Zu den einzelnen Landschaftsschutzgebieten (LSG) gibt das jeweilige Landratsamt Auskunft.
      Telefonische Auskunft des zuständigen Landratsamtes: Jeder Drohnenflug in einem LSG muss von uns geprüft und genehmigt werden.

      Wie Joggels oben geschrieben hat, sind die Verordnungen der LSG meistens aus dem letzten Jahrtausend. Deshalb muss das Landratsamt jeden Fall einzeln prüfen.

      Der Antrag kann formlos eingereicht werden mit Infos über Ort mit Lageplan, Zeitpunkt, Dauer und Flughöhen. Die Landratsämter können theoretisch eine Gebühr verlangen. In meiner aktuellen Anfrage wurde mir gesagt, dass die Prüfung und die Genehmigung (falls es eine gibt) kostenfrei sind.

      weitere Infos:
      Die Landratsämter haben eine maximale Bearbeitungszeit von 1/4 Jahr :S
      ... sind aber bemüht, den Antrag schnellstmöglich chronologisch (in der Reihenfolge des Eingangs) zu bearbeiten.

      ich halte euch auf dem Laufenden. :)
    • Info von wem? Welches Bundesland? Einsatz als Flugmodell oder UAS?

      Sofern nicht im jeweiligen Landschaftsschutzgesetz ein Modellflugverbot verankert ist, oder im Textteil des aktuellen Landschaftsplans - und sei er von 1951 - der Betrieb von Flugmodellen in dem jeweiligen Landschaftsschutzgebiet nicht explizit ausgeschlossen ist, muss da niemand mehr was einzeln prüfen, oder ich irgendwas beantragen, dann gehe ich da privat fliegen.
      Und wenn dem jeweiligen Umweltamt dieses Procedere nicht genehm ist, ja dann müssen sie schon ihren Landschaftsplan ändern.

      Edit:
      --> dazu auch den Beitrag von @Willie, der das in #3 oben schon gut zusammengefasst hat.
      Daran hat sich bis heute für LSG nichts geändert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ralf Neverland schrieb:

      Landschaftsschutzgebiet (LSG)
      aktuelle Infos von heute.

      Schriftliche Auskunft der Landes-Regierung: Zu den einzelnen Landschaftsschutzgebieten (LSG) gibt das jeweilige Landratsamt Auskunft.
      Telefonische Auskunft des zuständigen Landratsamtes: Jeder Drohnenflug in einem LSG muss von uns geprüft und genehmigt werden.

      Wie Joggels oben geschrieben hat, sind die Verordnungen der LSG meistens aus dem letzten Jahrtausend. Deshalb muss das Landratsamt jeden Fall einzeln prüfen.

      Der Antrag kann formlos eingereicht werden mit Infos über Ort mit Lageplan, Zeitpunkt, Dauer und Flughöhen. Die Landratsämter können theoretisch eine Gebühr verlangen. In meiner aktuellen Anfrage wurde mir gesagt, dass die Prüfung und die Genehmigung (falls es eine gibt) kostenfrei sind.

      weitere Infos:
      Die Landratsämter haben eine maximale Bearbeitungszeit von 1/4 Jahr :S
      ... sind aber bemüht, den Antrag schnellstmöglich chronologisch (in der Reihenfolge des Eingangs) zu bearbeiten.

      ich halte euch auf dem Laufenden. :)

      Da überschätzt ein einzelnes Landratsamt sehr deutlich seine Kompetenzen! Wie skyscope schon sagte... gültig ist immernoch das jeweilige Landschaftsschutzgesetz, egal wie alt das ist.
      Da kann der Mann aus dem Landratsamt sich auf den Kopf stellen, rechtswirksam ist nur das was im Gesetz steht, und wenn nix drin steht, ist auch nix verboten.
      Das Landschaftsschutzgesetz müsste geändert werden, wenn der Hanswurst aus dem Landratsamt eine einzelfallprüfung durchsetzen möchte.

      Wäre ja noch schöner wenn jeder Mitarbeiter dort machen kann was er will....
    • F!o schrieb:

      Wie skyscope schon sagte... gültig ist immernoch das jeweilige Landschaftsschutzgesetz, egal wie alt das ist.
      ... und vor allem der jeweilige Landschaftsplan des Kreises, der Kommune oder der Gemeinde, egal wie alt der ist, und in dessen Textteil Ge- und Verbote individuell für jedes einzelne LSG (und auch NSG) geregelt werden.
      Diese Landschaftspläne sind für alle einsehbar, entweder sind sie direkt online verfügbar, oder können von der unteren Naturschutzbehörde des jeweiligen Umweltamtes angefordert werden.

      Mir ist auch bisher kein Bundesland untergekommen, das bereits in seinem Landschaftschutzgesetz Modellbetrieb in LSG kategorisch ausschließt.
    • Dann mal das ganze an eim expliziten Fall durchexerziert:
      LSG Feldberg-Schluchsee (Schwarzwald) (Ausserhalb von FFH, VSG, NSG, NTP, BIO, also "nur" NP/LSG)
      Dann zählt hier also "nur" das Landschaftsschutzgesetz Feldberg-Schluchsee, richtig?!
      Damit also diese Verordnung hier.

      Dann findet man unter §4 VERBOTE nichts dergleichen, allerdings gibt es unter §5 ERLAUBNISVORBEHALTE Punkt4 etwas zu Flugmodellen, allerdings geht es hier um die Anlage für diese... und auch noch dazu, Flugmodelle die luftverkehrrechtliche Erlaubnis benötigen... worunter eine Mavic oder Phantom (weniger als 2kg) ja auch schon nicht fallen.
      Bedeutet also, dass hier... natürlich unter Beachtung aller sowieso gültigen Gesetzte, hier ein Fliegen und Fotografieren kein Thema ist, oder?
    • ich warte erst mal ab, was für eine Antwort kommt.

      Welches Bundesland?
      Bayern

      Einsatz als Flugmodell oder UAS?
      UAS

      LSG-00428.01
      Landschaftsplan kann ich online nicht finden.

      ___
      @Seb80
      In deiner Verordnung vom LSG Feldberg-Schluchsee steht unter $5 Erlaubnisvorbehalte
      "12. Betrieb von Modellflugzeugen"

      Hast du nicht gesehen. Oder?

      ___
      @skyscope
      Danke für die Infos.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Seb80 schrieb:

      ...allerdings gibt es unter §5 ERLAUBNISVORBEHALTE Punkt4 etwas zu Flugmodellen, allerdings geht es hier um die Anlage für diese... und auch noch dazu, Flugmodelle die luftverkehrrechtliche Erlaubnis benötigen... worunter eine Mavic oder Phantom (weniger als 2kg) ja auch schon nicht fallen.

      Bedeutet also, dass hier... natürlich unter Beachtung aller sowieso gültigen Gesetzte, hier ein Fliegen und Fotografieren kein Thema ist, oder?

      Bei Punkt 4 nicht aufhören - Punkt 12 nicht gesehen? ;)

      Unabhängig davon liegt dieses LSG doch im Naturpark Südschwarzwald, oder? Dann müsste man hier zusätzlich noch die Naturparkverordnung prüfen. Modellflug wird in diesem Fall aber nicht grundsätzlich für den ganzen Naturpark ausgeschlossen, in diesem speziellen LSG durch § 5 Abs. 2 Punkt 12 der o.g. Verordnung aber schon.
    • Rischtich. :)
      Genau genommen direkt hier breisgau-hochschwarzwald.de/pb…ice_bw.html?amtsID=935734 , "Persönlicher Kontakt" unten aufklappen, direkt den passenden Ansprechpartner raussuchen, wohl den Herrn Jehlen für "naturschutzfachliche Grundsatzfragen" oder die Frau Reiche für erst mal den kleinen Dienstweg, und mal anklingeln - die sind noch gut 1 1/2 Stunden erreichbar. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Seb80 schrieb:

      @Ralf Neverland ...danke für den Hinweis! Nein habe ich nicht gesehen...
      Bedeutet jetzt also... nicht ohne zusätzliche Genehmigung nehme ich an?!
      "Erlaubnisvorbehalte" würde ich genau so interpretieren. Ja. Ist dein Quadrocopter ein "Modellflugzeug"?

      ich denke, dass den Behörden, Regierungen und Landratsämtern die Unterscheidung zwischen UAS und Flugmodell nicht klar ist. Daher kommt die im Moment vorherrschende allgemeine Verwirrung. Bei mir hat die Regierung in einem anderen Fall eine komplett andere Aussage getroffen als das Landratsamt. Da weiß einer nicht, was der andere tut. Die Regierung hat es schriftlich erlaubt (e-mail). Das Landratsamt hat den Kopf geschüttelt, konnte der Regierung aber nicht widersprechen. Es muss endlich Transparenz und Aufklärung her in diesem Jungel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • skyscope schrieb:

      Rischtich. :)
      Genau genommen direkt hier breisgau-hochschwarzwald.de/pb…ice_bw.html?amtsID=935734 , "Persönlicher Kontakt" unten aufklappen, direkt den passenden Ansprechpartner raussuchen, wohl den Herrn Jehlen für "naturschutzfachliche Grundsatzfragen" oder die Frau Reiche für erst mal den kleinen Dienstweg, und mal anklingeln - die sind noch gut 1 1/2 Stunden erreichbar. ;)
      Und genau das habe ich gemacht... Hatte Kontakt mit Herrn Hasenfratz... leider war das alles zu kurzfristig von meinem AG, somit hat sich das Projekt erledigt...