LSG | NSG | VSG --- Sammelthread

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    • Die zuständigen Stellen machen nur keinen Unterschied zwischen UAS und Modell.
      Wegen UAS steht nichts in den Verordnungen. Eine Befreiung des Verbots wegen Modellen brauchst du trotzdem. So hat man es mir zumindest einmal gesagt.

      Ausserdem geht es nicht nur um Tiere oder Pflanzen. Auch der Mensch hat zum Glück ein Recht auf ein ruhiges NSG. Da wird dann schon geschaut dass nicht unnötig Drohnen starten und Landen...
    • Naja, ein NSG ist aber erst mal kein Naherholungsgebiet. Beim NSG geht es oft darum, bestimmte Dinge in der Natur zu schützen. Eben z.B. bestimmte dort lebende Tiere oder Pflanzen oder eben Lebensräume zu erhalten. Das steht dann auh gleich am Anfang der Verordnung unter Schutzzweck. Es gibt ja auch Schutzgebiete, deren Betreten komplett verboten ist.


      benider schrieb:

      Da wird dann schon geschaut dass nicht unnötig Drohnen starten und Landen...
      Genau das ist ja der Unterschied. Der Modellflieger macht das vollkommen unnötig. Der einzige Grund ist, daß er seinem Hobby nach geht. Und das kann er außerhalb eines NSg mindestens genau so gut.
    • Landschaftsschutzgebiet (LSG)
      aktuelle Infos von heute.

      Schriftliche Auskunft der Landes-Regierung: Zu den einzelnen Landschaftsschutzgebieten (LSG) gibt das jeweilige Landratsamt Auskunft.
      Telefonische Auskunft des zuständigen Landratsamtes: Jeder Drohnenflug in einem LSG muss von uns geprüft und genehmigt werden.

      Wie Joggels oben geschrieben hat, sind die Verordnungen der LSG meistens aus dem letzten Jahrtausend. Deshalb muss das Landratsamt jeden Fall einzeln prüfen.

      Der Antrag kann formlos eingereicht werden mit Infos über Ort mit Lageplan, Zeitpunkt, Dauer und Flughöhen. Die Landratsämter können theoretisch eine Gebühr verlangen. In meiner aktuellen Anfrage wurde mir gesagt, dass die Prüfung und die Genehmigung (falls es eine gibt) kostenfrei sind.

      weitere Infos:
      Die Landratsämter haben eine maximale Bearbeitungszeit von 1/4 Jahr :S
      ... sind aber bemüht, den Antrag schnellstmöglich chronologisch (in der Reihenfolge des Eingangs) zu bearbeiten.

      ich halte euch auf dem Laufenden. :)
    • Info von wem? Welches Bundesland? Einsatz als Flugmodell oder UAS?

      Sofern nicht im jeweiligen Landschaftsschutzgesetz ein Modellflugverbot verankert ist, oder im Textteil des aktuellen Landschaftsplans - und sei er von 1951 - der Betrieb von Flugmodellen in dem jeweiligen Landschaftsschutzgebiet nicht explizit ausgeschlossen ist, muss da niemand mehr was einzeln prüfen, oder ich irgendwas beantragen, dann gehe ich da privat fliegen.
      Und wenn dem jeweiligen Umweltamt dieses Procedere nicht genehm ist, ja dann müssen sie schon ihren Landschaftsplan ändern.

      Edit:
      --> dazu auch den Beitrag von @Willie, der das in #3 oben schon gut zusammengefasst hat.
      Daran hat sich bis heute für LSG nichts geändert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ralf Neverland schrieb:

      Landschaftsschutzgebiet (LSG)
      aktuelle Infos von heute.

      Schriftliche Auskunft der Landes-Regierung: Zu den einzelnen Landschaftsschutzgebieten (LSG) gibt das jeweilige Landratsamt Auskunft.
      Telefonische Auskunft des zuständigen Landratsamtes: Jeder Drohnenflug in einem LSG muss von uns geprüft und genehmigt werden.

      Wie Joggels oben geschrieben hat, sind die Verordnungen der LSG meistens aus dem letzten Jahrtausend. Deshalb muss das Landratsamt jeden Fall einzeln prüfen.

      Der Antrag kann formlos eingereicht werden mit Infos über Ort mit Lageplan, Zeitpunkt, Dauer und Flughöhen. Die Landratsämter können theoretisch eine Gebühr verlangen. In meiner aktuellen Anfrage wurde mir gesagt, dass die Prüfung und die Genehmigung (falls es eine gibt) kostenfrei sind.

      weitere Infos:
      Die Landratsämter haben eine maximale Bearbeitungszeit von 1/4 Jahr :S
      ... sind aber bemüht, den Antrag schnellstmöglich chronologisch (in der Reihenfolge des Eingangs) zu bearbeiten.

      ich halte euch auf dem Laufenden. :)

      Da überschätzt ein einzelnes Landratsamt sehr deutlich seine Kompetenzen! Wie skyscope schon sagte... gültig ist immernoch das jeweilige Landschaftsschutzgesetz, egal wie alt das ist.
      Da kann der Mann aus dem Landratsamt sich auf den Kopf stellen, rechtswirksam ist nur das was im Gesetz steht, und wenn nix drin steht, ist auch nix verboten.
      Das Landschaftsschutzgesetz müsste geändert werden, wenn der Hanswurst aus dem Landratsamt eine einzelfallprüfung durchsetzen möchte.

      Wäre ja noch schöner wenn jeder Mitarbeiter dort machen kann was er will....
    • F!o schrieb:

      Wie skyscope schon sagte... gültig ist immernoch das jeweilige Landschaftsschutzgesetz, egal wie alt das ist.
      ... und vor allem der jeweilige Landschaftsplan des Kreises, der Kommune oder der Gemeinde, egal wie alt der ist, und in dessen Textteil Ge- und Verbote individuell für jedes einzelne LSG (und auch NSG) geregelt werden.
      Diese Landschaftspläne sind für alle einsehbar, entweder sind sie direkt online verfügbar, oder können von der unteren Naturschutzbehörde des jeweiligen Umweltamtes angefordert werden.

      Mir ist auch bisher kein Bundesland untergekommen, das bereits in seinem Landschaftschutzgesetz Modellbetrieb in LSG kategorisch ausschließt.
    • Dann mal das ganze an eim expliziten Fall durchexerziert:
      LSG Feldberg-Schluchsee (Schwarzwald) (Ausserhalb von FFH, VSG, NSG, NTP, BIO, also "nur" NP/LSG)
      Dann zählt hier also "nur" das Landschaftsschutzgesetz Feldberg-Schluchsee, richtig?!
      Damit also diese Verordnung hier.

      Dann findet man unter §4 VERBOTE nichts dergleichen, allerdings gibt es unter §5 ERLAUBNISVORBEHALTE Punkt4 etwas zu Flugmodellen, allerdings geht es hier um die Anlage für diese... und auch noch dazu, Flugmodelle die luftverkehrrechtliche Erlaubnis benötigen... worunter eine Mavic oder Phantom (weniger als 2kg) ja auch schon nicht fallen.
      Bedeutet also, dass hier... natürlich unter Beachtung aller sowieso gültigen Gesetzte, hier ein Fliegen und Fotografieren kein Thema ist, oder?
    • ich warte erst mal ab, was für eine Antwort kommt.

      Welches Bundesland?
      Bayern

      Einsatz als Flugmodell oder UAS?
      UAS

      LSG-00428.01
      Landschaftsplan kann ich online nicht finden.

      ___
      @Seb80
      In deiner Verordnung vom LSG Feldberg-Schluchsee steht unter $5 Erlaubnisvorbehalte
      "12. Betrieb von Modellflugzeugen"

      Hast du nicht gesehen. Oder?

      ___
      @skyscope
      Danke für die Infos.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Seb80 schrieb:

      ...allerdings gibt es unter §5 ERLAUBNISVORBEHALTE Punkt4 etwas zu Flugmodellen, allerdings geht es hier um die Anlage für diese... und auch noch dazu, Flugmodelle die luftverkehrrechtliche Erlaubnis benötigen... worunter eine Mavic oder Phantom (weniger als 2kg) ja auch schon nicht fallen.

      Bedeutet also, dass hier... natürlich unter Beachtung aller sowieso gültigen Gesetzte, hier ein Fliegen und Fotografieren kein Thema ist, oder?

      Bei Punkt 4 nicht aufhören - Punkt 12 nicht gesehen? ;)

      Unabhängig davon liegt dieses LSG doch im Naturpark Südschwarzwald, oder? Dann müsste man hier zusätzlich noch die Naturparkverordnung prüfen. Modellflug wird in diesem Fall aber nicht grundsätzlich für den ganzen Naturpark ausgeschlossen, in diesem speziellen LSG durch § 5 Abs. 2 Punkt 12 der o.g. Verordnung aber schon.
    • Rischtich. :)
      Genau genommen direkt hier breisgau-hochschwarzwald.de/pb…ice_bw.html?amtsID=935734 , "Persönlicher Kontakt" unten aufklappen, direkt den passenden Ansprechpartner raussuchen, wohl den Herrn Jehlen für "naturschutzfachliche Grundsatzfragen" oder die Frau Reiche für erst mal den kleinen Dienstweg, und mal anklingeln - die sind noch gut 1 1/2 Stunden erreichbar. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Seb80 schrieb:

      @Ralf Neverland ...danke für den Hinweis! Nein habe ich nicht gesehen...
      Bedeutet jetzt also... nicht ohne zusätzliche Genehmigung nehme ich an?!
      "Erlaubnisvorbehalte" würde ich genau so interpretieren. Ja. Ist dein Quadrocopter ein "Modellflugzeug"?

      ich denke, dass den Behörden, Regierungen und Landratsämtern die Unterscheidung zwischen UAS und Flugmodell nicht klar ist. Daher kommt die im Moment vorherrschende allgemeine Verwirrung. Bei mir hat die Regierung in einem anderen Fall eine komplett andere Aussage getroffen als das Landratsamt. Da weiß einer nicht, was der andere tut. Die Regierung hat es schriftlich erlaubt (e-mail). Das Landratsamt hat den Kopf geschüttelt, konnte der Regierung aber nicht widersprechen. Es muss endlich Transparenz und Aufklärung her in diesem Jungel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • skyscope schrieb:

      Rischtich. :)
      Genau genommen direkt hier breisgau-hochschwarzwald.de/pb…ice_bw.html?amtsID=935734 , "Persönlicher Kontakt" unten aufklappen, direkt den passenden Ansprechpartner raussuchen, wohl den Herrn Jehlen für "naturschutzfachliche Grundsatzfragen" oder die Frau Reiche für erst mal den kleinen Dienstweg, und mal anklingeln - die sind noch gut 1 1/2 Stunden erreichbar. ;)
      Und genau das habe ich gemacht... Hatte Kontakt mit Herrn Hasenfratz... leider war das alles zu kurzfristig von meinem AG, somit hat sich das Projekt erledigt...
    • skyscope schrieb:

      Seb80 schrieb:

      ...allerdings gibt es unter §5 ERLAUBNISVORBEHALTE Punkt4 etwas zu Flugmodellen, allerdings geht es hier um die Anlage für diese... und auch noch dazu, Flugmodelle die luftverkehrrechtliche Erlaubnis benötigen... worunter eine Mavic oder Phantom (weniger als 2kg) ja auch schon nicht fallen.

      Bedeutet also, dass hier... natürlich unter Beachtung aller sowieso gültigen Gesetzte, hier ein Fliegen und Fotografieren kein Thema ist, oder?
      Bei Punkt 4 nicht aufhören - Punkt 12 nicht gesehen? ;)

      Unabhängig davon liegt dieses LSG doch im Naturpark Südschwarzwald, oder? Dann müsste man hier zusätzlich noch die Naturparkverordnung prüfen. Modellflug wird in diesem Fall aber nicht grundsätzlich für den ganzen Naturpark ausgeschlossen, in diesem speziellen LSG durch § 5 Abs. 2 Punkt 12 der o.g. Verordnung aber schon.
      Jetzt aber nochmal etwas im Detail... Das LSG endet aber im bebauten Gebiet... somit fällt bebautes Gebiet "nur" noch unter den Gesetzestext des Naturpark Südschwarzwald, oder? Wenn hier dann die Start- und Landeerlaubnis des Grundstückeigentümers vorliegt, kann zumindest über dem Grundstück geflogen und fotografiert werden... richtig?

      Edit: Nur mal als Anmerkung Thema AIRMAP... das LSG wird hier nicht angezeigt und laut AIRMAP ist das fliegen dort erlaubt. Gefährlich sich also immer einfach nur auf die APP zu verlassen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Seb80 ()

    • Wenn das so ist, ja. Ich meine, wo kein LSG ist, kann es auch keine diesbezüglichen relevanten Auflagen oder Verbote mehr geben. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass beim Start ausserhalb einem Überflug des LSG "in ausreichender Höhe" ;) nichts entgegenspricht. Das ist aber jetzt nur meine noch nicht durchdachte Schnellinterpretation. ;)
    • Da müsste ich dann mit Funke in der Hand durch den "Ort" laufen... was dann schon wieder die Erlaubnis aller zu überfliegenden Wohngrundstücke betreffen würde. Ergo auch nicht realisierbar.... Ausserdem hinsichtlich der Strecke zum geplanten Einsatzort und Akkulaufzeit, incl. Zeit für den Rückweg dann doch die Lippos etwas strapaziert werden würden.
    • seb80 schrieb:

      Dann zählt hier also "nur" das Landschaftsschutzgesetz Feldberg-Schluchsee, richtig?!
      Das ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.

      Und es ist ein LSG, das dient zum Erhalt der Landschaft, nicht der Natur, oder dem Schutz von Tieren und Pflanzen. Deshalb dürfte bei einem LSG der Modellflug selten dem schutzzweck zuwider laufen. Ich hätte da jetzt bei dem Verbot des Modellfluges gar kein Problem damit, als UAS drüber zu fliegen.