Die zuständigen Stellen machen nur keinen Unterschied zwischen UAS und Modell.
Wegen UAS steht nichts in den Verordnungen. Eine Befreiung des Verbots wegen Modellen brauchst du trotzdem. So hat man es mir zumindest einmal gesagt.
Ausserdem geht es nicht nur um Tiere oder Pflanzen. Auch der Mensch hat zum Glück ein Recht auf ein ruhiges NSG. Da wird dann schon geschaut dass nicht unnötig Drohnen starten und Landen...
Wegen UAS steht nichts in den Verordnungen. Eine Befreiung des Verbots wegen Modellen brauchst du trotzdem. So hat man es mir zumindest einmal gesagt.
Ausserdem geht es nicht nur um Tiere oder Pflanzen. Auch der Mensch hat zum Glück ein Recht auf ein ruhiges NSG. Da wird dann schon geschaut dass nicht unnötig Drohnen starten und Landen...