LSG | NSG | VSG --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      Seb80 schrieb:

      ...allerdings gibt es unter §5 ERLAUBNISVORBEHALTE Punkt4 etwas zu Flugmodellen, allerdings geht es hier um die Anlage für diese... und auch noch dazu, Flugmodelle die luftverkehrrechtliche Erlaubnis benötigen... worunter eine Mavic oder Phantom (weniger als 2kg) ja auch schon nicht fallen.

      Bedeutet also, dass hier... natürlich unter Beachtung aller sowieso gültigen Gesetzte, hier ein Fliegen und Fotografieren kein Thema ist, oder?
      Bei Punkt 4 nicht aufhören - Punkt 12 nicht gesehen? ;)

      Unabhängig davon liegt dieses LSG doch im Naturpark Südschwarzwald, oder? Dann müsste man hier zusätzlich noch die Naturparkverordnung prüfen. Modellflug wird in diesem Fall aber nicht grundsätzlich für den ganzen Naturpark ausgeschlossen, in diesem speziellen LSG durch § 5 Abs. 2 Punkt 12 der o.g. Verordnung aber schon.
      Jetzt aber nochmal etwas im Detail... Das LSG endet aber im bebauten Gebiet... somit fällt bebautes Gebiet "nur" noch unter den Gesetzestext des Naturpark Südschwarzwald, oder? Wenn hier dann die Start- und Landeerlaubnis des Grundstückeigentümers vorliegt, kann zumindest über dem Grundstück geflogen und fotografiert werden... richtig?

      Edit: Nur mal als Anmerkung Thema AIRMAP... das LSG wird hier nicht angezeigt und laut AIRMAP ist das fliegen dort erlaubt. Gefährlich sich also immer einfach nur auf die APP zu verlassen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Seb80 ()

    • Wenn das so ist, ja. Ich meine, wo kein LSG ist, kann es auch keine diesbezüglichen relevanten Auflagen oder Verbote mehr geben. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, dass beim Start ausserhalb einem Überflug des LSG "in ausreichender Höhe" ;) nichts entgegenspricht. Das ist aber jetzt nur meine noch nicht durchdachte Schnellinterpretation. ;)
    • Da müsste ich dann mit Funke in der Hand durch den "Ort" laufen... was dann schon wieder die Erlaubnis aller zu überfliegenden Wohngrundstücke betreffen würde. Ergo auch nicht realisierbar.... Ausserdem hinsichtlich der Strecke zum geplanten Einsatzort und Akkulaufzeit, incl. Zeit für den Rückweg dann doch die Lippos etwas strapaziert werden würden.
    • seb80 schrieb:

      Dann zählt hier also "nur" das Landschaftsschutzgesetz Feldberg-Schluchsee, richtig?!
      Das ist kein Gesetz, sondern eine Verordnung.

      Und es ist ein LSG, das dient zum Erhalt der Landschaft, nicht der Natur, oder dem Schutz von Tieren und Pflanzen. Deshalb dürfte bei einem LSG der Modellflug selten dem schutzzweck zuwider laufen. Ich hätte da jetzt bei dem Verbot des Modellfluges gar kein Problem damit, als UAS drüber zu fliegen.
    • Seb80 schrieb:

      Aber es geht hier leider um das Starten und Landen... und fliegen in Bodennähe.
      Darüberhinaus ist auch noch Brutzeit... und dass bei solchen Vorfällen dann auch der Spaß anscheinend aufhört, hat sich ja neulich gezeigt.
      Genau so wie Gesetzte und Verordnungen unterschiedliche Dinge sind, sind LSG, NSG und VSG unterschiedliche Dinge.Vielleicht solltest du dich erst mal mit den Unterschieden vertraut machen? Oder vielleicht erst mal mit dem Gedanken, das es bei Unterschiedlichen Dingen auch Unterschiede gibt?
    • Schlechte Woche oder schlechten Tag gehabt? Oder einfach der Quotennörgler hier im Forum? So macht ne Unterhaltung auf sachlicher Ebene Spaß! Daumen nach oben.
      Und als kleinen Tipp... einfach mal mehrere Posts vorher auch lesen, denn da bin ich schon auf die verschiedenen "Dinge" wie NSG und VSG eingegangen, welche aber den geplanten Aufstiegsort nicht betreffen. Das Thema Vögel und Brutzeit habe ich nur kurz angerissen, weil ich mich mit dem Fachbereichsleiter Naturschutz über das Thema am Telefon unterhalten habe.
      ...Aber sorry, das war aus dem Kontext gerissen und konntest du natürlich nicht wissen.
    • Ralf Neverland schrieb:

      Landschaftsschutzgebiet (LSG)
      aktuelle Infos von heute.

      Schriftliche Auskunft der Landes-Regierung: Zu den einzelnen Landschaftsschutzgebieten (LSG) gibt das jeweilige Landratsamt Auskunft.
      Telefonische Auskunft des zuständigen Landratsamtes: Jeder Drohnenflug in einem LSG muss von uns geprüft und genehmigt werden.

      Wie Joggels oben geschrieben hat, sind die Verordnungen der LSG meistens aus dem letzten Jahrtausend. Deshalb muss das Landratsamt jeden Fall einzeln prüfen.

      Der Antrag kann formlos eingereicht werden mit Infos über Ort mit Lageplan, Zeitpunkt, Dauer und Flughöhen. Die Landratsämter können theoretisch eine Gebühr verlangen. In meiner aktuellen Anfrage wurde mir gesagt, dass die Prüfung und die Genehmigung (falls es eine gibt) kostenfrei sind.

      weitere Infos:
      Die Landratsämter haben eine maximale Bearbeitungszeit von 1/4 Jahr :S
      ... sind aber bemüht, den Antrag schnellstmöglich chronologisch (in der Reihenfolge des Eingangs) zu bearbeiten.

      ich halte euch auf dem Laufenden. :)
      so. ich hatte versprochen euch auf dem Laufenden zu halten.

      Den Antrag hatte ich beim Landratsamt vor einer Woche mit Flugplänen eingereicht. Dazu die Bitte mir vorab, den Landschaftsplan und die Verordnung per E-Mail zu senden. Nachdem der Kunde bereits mehrfach nachgefragt hat, habe ich gerade beim Landratsamt angerufen. Info: "Den Landschaftsplan und die Verordnung bekommen Sie noch heute Vormittag zugesendet. Die schriftliche Genehmigung wird noch 3 bis 4 Wochen dauern. Das müssen unsere Experten erst prüfen. Da kann ich auch nichts beschleunigen."

      Das überschneidet sich jetzt thematisch mit dem Thread "Grade wird es echt nervig mit Genehmigungen". Mit dieser Bearbeitungs-Geschwindigkeit kann ich nicht arbeiten und muss befürchten, dass ich den Auftrag verliere bzw. der Kunde in 4 Wochen eventuell kein Interesse mehr an den Aufnahmen hat. So ist das echt nervig und im Berufsleben ein Ding der Unmöglichkeit !!! Das grenzt schon fast an absichtlicher Blockade, staatlich verordnet.

      Ich denke, ich werde hier mal die Situation beschreiben:
      alexander.dobrindt@bundestag.de

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Nichts hält mich am Boden!

      Erlebnisbericht Landschaftsschutzgebiet:

      Vor einigen Tagen war ich mit unserem Dröhnchen (Q5004K) im LSG unterwegs, Gewässerüberflug in ca. 20m Höhe mit ca. 50m Entfernung zum Ufer.

      Eine ältere Dame tritt mit 3 unangeleinten (!) Hunden heran und beginnt zu parlieren, während zeitgleich sämtliche Hunde im Wasser herumtollen: "Sie dürfen hier nicht fliegen!". "Sagt wer?", antwortete ich. "Das ist ein Naturschutzgebiet!", sagte die Dame. Und weiter: "Ich wohne hier seit 20 Jahren und bin fast jeden Tag hier (mit Hunden!), Sie dürfen hier nicht fliegen weil der See ein Naturschutzgebiet ist!".

      Ich flog den Akku noch leer und habe mich zurückgezogen, während bei der Abfahrt die ältere Dame mein Kennzeichen notierte. Auf dem Weg zum Auto hatte ich nochmal die aufgestellten, grünen Schilder kontrolliert: "Landschaftsschutzgebiet".

      Ich rief beim zuständigen Ordnungsamt an, erkundigte mich nach der konkreten Situation am betreffenden See und auch danach, ob ich dort mit meiner elektrisch betriebenen Spielzeugdrohne fliegen dürfte.

      Die Antwort der freundlichen Mitarbeiterin vom Ordnungsamt: "Der See und die Umgebung sind kein Naturschutzgebiet sondern Landschaftsschutzgebiet. Ob sie dort fliegen dürfen kann ich ihnen nicht sagen und auch nicht erlauben, aber nach allem was wir hier wissen ist es auch nicht verboten. Die Hunde hätten jedenfalls nicht im Wasser sein dürfen, diese haben im gesamten Bereich angeleint zu sein."

      Mein Fazit: Wieder ein guter Tag! :thumbsup:
    • @Stanley Tweedle
      Das Ordnungsamt ist der falsche Ansprechpartner. Zuständig für LSG sind die jeweiligen Landratsämter, Untere Naturschutzbehörde. Steht weiter oben in diesem Thread. :)
      Du hast oben selber geschrieben, dass das Ordnungsamt das "nicht sagen und auch nicht erlauben" kann. Es bringt ja auch nichts, wenn man versucht, eine Genehmigung vom falschen Amt zu bekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Ralf Neverland schrieb:

      @Stanley Tweedle
      Das Ordnungsamt ist der falsche Ansprechpartner. Zuständig für LSG sind die jeweiligen Landratsämter, Untere Naturschutzbehörde.
      Mag sein. Verstöße werden vom zuständigen Ordnungsamt geahndet. Auf Nachfrage wurde mir sogar mitgeteilt, dass selbst die Polizei bei Ordnungswidrigkeiten mit Hunden / Drohnen diesen Bereich nicht anfährt, sondern an das zuständige Ordnungsamt verweist. Was will ich mehr?

      Wenn das Ordnungsamt der Meinung wäre, dass hier eine andere Zuständigkeit vorliegen könnte, hätte man mir dies am Telefon mitgeteilt. Haben sie aber nicht. So what? Ich werde garantiert nicht solange herumpetern, bis ich von irgendjemanden negative Auskünfte erhalte. Du kannst das gern machen wenn es Dir gefällt. Das Ordnungsamt ist für uns Bürger die erste Anlaufstelle. Durch Drohnen Belästigte würden sich ebenfalls GENAU DORTHIN wenden, dort laufen alle Informationen auf. Also habe ich alles richtig gemacht.

      Fazit: Mission completed!
    • Es ist in den meisten Fällen so, dass Landschaftsschutzgebiete nicht den Schutzstatus von Naturschutzgebieten haben. Man muss aber aufpassen, denn in einigen Bundesländern gibt es Regeln, dass man dort oder zumindest in einigen Landschaftsschutzgebieten auch nicht Fliegen darf. Es kommt darauf an, ob in der jeweiligen Landschaftsschutzverordnung ein ausdrückliches Verbot für ein bestimmtes Gebiet besteht, dass dort kein Modellsport betrieben werden darf. Das ist wie schon mehrfach gesagt für uns absolut nicht zufriedenstellen geregelt. Während es bei der Bezeichnung Nationalpark, Biosphärenreservat und Naturschutzgebiet (teil- oder zeitweise auch Vogelschutzgebiete) völlig klar ist dass man dort nicht fliegen darf, muss man sich bei der Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet selbst drum kümmern, damit man keinen Ärger bekommt.

      Ganz außen vor sind allerdings Naturparks in denen es keine Einschränkungen gibt. Es sei denn innerhalb von Naturparks gibt es Landschafts- und Naturschutzgebiete, was sehr oft der Fall ist. Mit der grundsätzlichen Aussage in der neuen Regelung "Modellflug in Naturschutzgebieten ist verboten" lässt man uns da wieder en Stück allein, wenn man sich nur auf den Begriff "Naturschutzgebiet" stützt und bei Landschaftsschutz von Fall zu Fall wieder in einen Schwamm greift.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Ist es nicht auch ein unterschied ob in einer Satzung eines Landschaftsschutzgebietes explizit der "Modellsport" verboten ist?

      Ich meine, wenn wir nun mit unseren Drohnen schon rein Rechtlich als UAV gelten, und unter die LuftVo nach §21b fallen, ist das denn noch Modellsport?
    • Im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer (Nordsee) ist es auch recht spaßig

      Inzwischen habe ich eine Ausnahmegenehmigung für einen kleinen Bereich des Wattenmeeres bekommen.
      Es geht um Flüge "vor" dem Hafen von Wyk auf Föhr, um Fähren bei An- und Abfahrt zu fotografieren.
      (Es gibt eine genau abgestimmte Karte mit eingezeichnetem Fluggebiet)

      Notwendig waren:
      Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamtes, Nordsee ist Bundeswasserstraße (mit Gebühr)
      Zustimmung des Kreises (Untere Naturschutzbehörde)
      Zustimmung des Ministeriums (Oberste Naturschutzbehörde)
      Zustimmung des Nationalparkamtes

      Alle jeweils mit teilweise unterschiedlichen Auflagen.
      Auf der Basis erteilte die Landesluftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung (mit Gebühr).
      Das Ganze dauerte ca. 3 Monate.

      Jetzt muss ich bei jedem Flug ca. 6 Stellen vorab informieren, und kann dann nur hoffen,
      dass Möwen oder Austernfischer mich nicht zum Abbruch zwingen :D
      (wie bereits geschehen...)
    • Stanley Tweedle schrieb:

      Wenn das Ordnungsamt der Meinung wäre, dass hier eine andere Zuständigkeit vorliegen könnte, hätte man mir dies am Telefon mitgeteilt. Haben sie aber nicht. So what?

      Stanley Tweedle schrieb:

      Die Antwort der freundlichen Mitarbeiterin vom Ordnungsamt: "Der See und die Umgebung sind kein Naturschutzgebiet sondern Landschaftsschutzgebiet. Ob sie dort fliegen dürfen kann ich ihnen nicht sagen und auch nicht erlauben, aber nach allem was wir hier wissen ist es auch nicht verboten.
      :rolleyes:

      ____

      So, das Thema der Zuständigkeiten ist so klar wie Klossbrühe, und wir werden uns hier nicht wieder im Kreis drehen, weil ein einzelner Nutzer nicht gewillt oder in der Lage ist, sich selbst mit der Materie zu beschäftigen, und sei es nur dadurch, Threads hier zu lesen. Das gilt für für diesen Thread als ebenso auch für den gesamten Rechtsbereich. Alles andere kann gerne im Bereich "Tratsch und Geplaudere" weitergeführt werden.

      Offtopic-Beiträge wurden entfernt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • F!o schrieb:

      Ist es nicht auch ein unterschied ob in einer Satzung eines Landschaftsschutzgebietes explizit der "Modellsport" verboten ist?

      Ich meine, wenn wir nun mit unseren Drohnen schon rein Rechtlich als UAV gelten, und unter die LuftVo nach §21b fallen, ist das denn noch Modellsport?
      Diese Unterscheidung war den Landratsämtern, mit denen ich bisher zu tun hatte, nicht bekannt. Die Frage habe ich mir auch schon gestellt.
    • Unterschieden wird zwischen Flugmodellen und "Unbemannten Luftfahrtsystemen" (Im englischen: Unmanned Aerial Systems - UAS). Der Oberbegriff sind die "Unbemannten Luftfahrtgeräte" (im Englischen: Unmanned Aerial Vehicles - UAV). In den deutschen Gesetzen und Verordnungen finden die Begriffe UAV oder UAS jedoch keine Verwendung, deshalb sollte man sie auch Behörden gegenüber besser nicht verwenden (ausser sie verwenden sie in Antragsformularen selbst, was auch vorkommen kann).

      Die Landschaftspläne beziehen sich jeweils nur auf "Flugmodelle" oder beinhalten Formulierungen wie "Modellsport jeglicher Art". Logischerweise inkludiert das aber auch die unbemannten Luftfahrtsystem , denn zum einen sind die Landschaftspläne teilweise wesentlich älter als jede LuftVO, zum anderen war es eine Grundintention der Neuverordnung, "Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme [...] aufgrund der vergleichbaren Betriebsgefahr künftig im Wesentlichen gleich" zu behandeln (Begründung zur BR-Drucksache 39/17).
    • "so. ich hatte versprochen euch auf dem Laufenden zu halten."

      Habe heute die Genehmigung vom zuständigen Landratsamt erhalten. Damit ging das doch viel schneller als angenommen. Bearbeitungszeit: 2 Wochen :)

      Nachdem ich einen anderen Ansprechpartner im Landratsamt hatte, der sich darum gekümmert hat, ging es plötzlich innerhalb von einer Woche. :thumbup:

      Es zeigt aber auch, wie man dann doch von einzelnen Beamten abhängig ist. Umso wichtiger dürfte es sein, dass man zu den entsprechenden Personen einen guten Kontakt pflegt und immer freundlich ist. <3

      Heute ist ein guter Tag,
      Ralf.

      PS: Jeder Beamte, der mir in diesem Jahr eine schriftliche Fluggenehmigung erteilt, bekommt eine Weihnachtskarte geschickt :D (Späßchen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Ralf Neverland schrieb:

      Es zeigt aber auch, wie man dann doch von einzelnen Beamten abhängig ist. Umso wichtiger dürfte es sein, dass man zu den entsprechenden Personen einen guten Kontakt pflegt und immer freundlich ist. <3

      Heute ist ein guter Tag,
      Ralf.

      PS: Jeder Beamte, der mir in diesem Jahr eine schriftliche Fluggenehmigung erteilt, bekommt eine Weihnachtskarte geschickt :D
      Punkt 1 ist A und O im Umgang mit Behörden.

      Das PS würde ich lassen.
      Das nervt ohne Ende und landet direkt im Papierkorb. ;) Zumindest wenn es jemand ist der was "zu richten" hat.

      Ein Fläschje Weih geht allerdings immer nei.