LSG | NSG | VSG --- Sammelthread

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    • RC-Role schrieb:

      Die Antworten sind immer nur so gut wie der Infogehalt der Frage.
      Wo genau wolltest du also fliegen?
      Der Dank war völlig ernst gemeint und keineswegs ironisch, ich hoffe das kam auch so rüber.

      Ich wollte in Berlin im LSG-41 "Kaulsdorfer Seen" fliegen. Das scheint ja nach übereinstimmenden Meinungen nicht möglich zu sein, daher suche ich nach Alternativen in und um Berlin. Ich habe zwar noch eine Ecke wo ich fliegen kann, doch die ist tatsächlich landschaftlich gähnend langweilig, für die ersten Versuche war das okay, doch nun hätte ich gerne ein paar schöne Gebiete zum Fliegen gefunden.

      Ich habe jedoch den Eindruck das wir in Berlin, was Flugverbotszonen betrifft recht gebeutelt sind, wir haben zwar ein paar schöne Spots doch zumeist ist das Fliegen dort verboten. Ich hatte gehofft im Forum vielleicht noch eine Sammlung von Orten in Berlin/Brandenburg zu finden, die sowohl Fliegen erlauben, als auch landschaftlich schön sind, bisher habe ich das noch nicht gefunden, wäre hier jedoch auch off topic.

      Viele Grüße
      Markus
    • @TabascoMan
      Nicht das wir uns missverstehen.

      Rufe doch bei der entsprechenden Behörde an und lass' Dir eine "Veranstaltung" dort definieren.

      Entspricht diese Definition n i c h t Deinem Vorhaben (als einzelne Person den Copter in die Lüfte zu erheben, z.Bsp.), sehe ich keine Veranlassung dort nicht zu fliegen.
      Das Betreiben e i n e s Copters ist nach meiner persönlichen Auffassung keine Veranstaltung. Es sei denn, Du lädst Dir zu diesem Anlass noch Zuschauer und/oder Gleichgesinnte ein.

      Aber: Ruf' an. ;)
    • @TabascoMan
      ruf das nächstgelegene Landratsamt an. Die genehmigen das in der Regel inzwischen recht flott und unkompliziert. Eventuell musst du die W-Fragen beantworten.
      Wann
      Wo
      Wie hoch
      Wie lang
      Dann kann es Auflagen geben, mit denen man meistens leben und fliegen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben. Ich habe ja vor am Eibsee zu fliegen und es gibt NUR ein LSG, sonst nichts.
      In der Verordnung zum "Wettersteingebiet einschließlich Latschengürtel bei Mittenwald" steht tatsächlich in §4, dass Flüge mit Modellflugzeugen erlaubnispflichtig sind.

      Aber jetzt kommts: Diese Verordnungen scheinen oft uralt zu sein, diese hier aus 1976 !!!

      Da waren Modellflugzeuge eben noch groß und wurden mit Verbrenner angetrieben. D.h. die aktuelle Lage wurde da gar nicht berücksichtigt. Deswegen habe ich mir mal den Spaß erlaubt und genau deswegen mal angefragt, ob man das nicht mal überarbeiten kann bzw. es mir erlauben kann.

      ich schätze die meisten Verordnungen sind so alt und gar nicht auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt.
    • Also in der Erlaubnis steht nix zu LSG, aber Naturschutzgebieten. Die sind dann erlaubt, wenn die Behörde zustimmt. Also eigentlich für den A....denn das ist es so auch.

      Haha, aber am besten ist die Definition der Nacht

      "Nacht im Sinne der Verordnung ist...Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am morgen, wenn sich die Mitte Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet"

      Alles klar
    • Nix Haha, ist auch keine deutsche Definition, sondern eine allgemein gültige - und vorteilhafter, als fixe Sonnenauf- oder untergangszeiten. Ist ein alter Hut und steht so übrigens auch in SERA.

      Und LSGs unterstehen rein kommunaler Befugnis. Ergo kann eine Landesbehörde gar nicht verfügen. Das macht sie nur nach entsprechender Freigabe der unteren LS-Behörde, also kann man sich gem. LuftVO diese bei Bedarf auch direkt dort einholen...

      Recherchieren, lesen, verstehen, dann lachen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Michael67 schrieb:

      ...
      Aber jetzt kommts: Diese Verordnungen scheinen oft uralt zu sein, diese hier aus 1976 !!!
      ...
      Heißt aber noch lange nicht, dass solche Verordnungen auch keine Gültigkeit mehr haben. Z.B. unser Grundgesetz stammt von 1949 und hat in weiten Teilen unverändert noch heute Gültigkeit.

      Mit einer Ableitung „Groß und Verbrenner ist heut nicht mehr“ möchte man sich das Thema auch nur schönreden, dagegen spricht, dass es 1976 auch nur eine Handvoll Flugmodellpiloten gab.


      Michael67 schrieb:

      ...
      "Nacht im Sinne der Verordnung ist...Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am morgen, wenn sich die Mitte Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet"
      ...
      Da brauch man sich das Ganze gar nicht zu schwierig machen. Das ist nun mal die Definition für den Beginn der „bürgerlichen Morgendämmerung“ (blaue Stunde) bzw. dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung (ebenfalls blaue Stunde). Wer es sich einfach macht, nimmt einfach eine halbe Stund vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang. Der steht meist auf der Wetterstation.

      Wer die ganze Morgen- bzw. Abenddämmerung voll ausnutzen möchte, der bedient sich einer App wie „LunaSolCal“ vvse.com/products/de/lunasolcal.html. Wer darüber hinaus sogar per Darstellung angezeigt haben möchte wie die Sonne verläuft oder wo diese am Horizont aufgeht, der bedient sich der App „Sun Surveyor“ sunsurveyor.com/ und schon wird alles ganz, ganz einfach.
    • quadle schrieb:

      Heißt aber noch lange nicht, dass solche Verordnungen auch keine Gültigkeit mehr haben.
      Hat ja auch Keiner behauptet. Nur sind die Bedingungen heute anders als noch vor 43 Jahren. Das könnte ja mal angepasst werden.
      Allerdings könnte eine solche Anpassung auch nach hinten losgehen und wir dürfen dann noch weniger Flächen befliegen.
      Fly long and prosper.
    • Pehaha schrieb:

      Auf Grund der Drone-Mania werden die sich hüten ein erfolgreich bestehendes Verbot zu lockern.
      Falsch gedacht:

      nach naturschutzfachlicher Prüfung bestehen keine Einwände, wenn die Flüge an einem Tag stattfinden. Wir erteilen Ihnen hiermit die naturschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 Buchstabe k der Landschaftsschutzgebietsverordnung für die Flüge am Eibsee.

      Alledintgs habe ich auch darauf hingewiesen, eine Erlaubnis vom Eigentümer und eine AE aus Bayern zu besitzen.
    • @MrSpok
      ich hab ganz allgemein gefragt und dass ich nur mal kurz drüber will für ein paar Videos und Fotos und die Natur respektieren werde. Es wurde weder nach Zeit und Datum, noch nach einer Kopie der Nachweise gefragt. D.h. es gilt wohl aus meiner Sicht unbegrenzt.
    • Noch ne Antwort, Oberammergau
      geoportal.bayern.de/bayernatla…false,true,true,true,true

      O-Ton von der Parkverwaltung "Es ist in einem Naturpark nicht generell verboten zu fliegen, aber die darin enthaltenen Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete etc. nicht"

      In dem Beispiel darf man im Naturpark (Senkrecht grüne Linien) fliegen, wo nicht rot markierte andere Bereiche liegen.

      Ich dachte der Naturpark wäre generell verboten, ist aber nicht so.

      Aber das deckt sich mit der DFS App. Alle Gebiete der Bayernkarte sind da so drin. Auch andere. D.h. so schlecht ist die DFS App nicht und ich werde dann danach fliegen und nicht umständlich in der Karte suchen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael67 ()