LSG | NSG | VSG --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Motorsport eher nein denn darunter wird im allgemeinen Motorsport mit Verbrennungsmotoren verstanden, das andere ggf. ja (im Zweifel Auslegungssache da nicht eineindeutig bestimmt).
      Wie gesagt, es gibt in Deinem Bild Bereiche wo die Helferlein "go" sagen aber auch welche mit "no-go" ... einfach darauf achten und im Zweifel bei den genannten Kontaktstellen nachfragen (nicht nur FFH) ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • Anbei der Link mit der Verordnung des LSG Odenwald

      www2.lubw.baden-wuerttemberg.d…c_13/vo/2/82260000041.htm

      Habe jetzt nochmal den Screenshot von der DFS APP angehängt... Das grüne ist ein FFH und außen herum ist nochmal ein LSG siehe anderer Screenshot... Laut der DFS APP ist dort nämlich keine Flugeinschränkung im Bereich des LSG - nur das FFH Ist als Flugverbot eingezeichnet..
      Deshalb würde ich zumindest gern ohne extra Genehmigung im Bereich des LSG fliegen wollen... wenn ich jetzt nur nach der APP gehen würde wäre das zumindest kein Problem.

      Echt schwierig das Thema
      Bilder
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    • Hier auch mal eine (hoffentlich) konkrete Verständnisfrage. Im Landschaftsplan "Gladbeck" des Kreis Recklinghausen ist für Landschaftsschutzgebiete in Ziffer C.1.2.1. (Allgemeine Verbote) unter Punkt 13 festgelegt:

      Motor- und Modellsport sowie Fahrradsport abseits befestigter Wege zu betreiben

      Verstehe ich das also richtig, dass sofern bei dem jeweiligen LSG im Einzel-Text keine zusätzlichen anderweitigen Verbote gelistet sind die dem entgegen stehen würden, ich in den LSG von befestigten Wegen starten/landen kann und zumindest oberhalb solcher Wege auch fliegen darf - sofern das natürlich generell durch die LuftVO an dieser Stelle erlaubt ist?

      Ein Überflug außerhalb befestigter Wege wäre dann jedoch verboten?

      In unserer Gegend verbieten offenbar die meisten Landschaftspläne generell den Modellsport in LSG (z.B. Gelsenkirchen, Bottrop aber auch Teile des Kreis RE). Der einzige Plan in dem ich zumindest die Einschränkung auf befestigte Wege gesehen habe, war bisher Gladbeck. Verstehe daher gar nicht, wie hier teilweise im Forum Threads zu finden sein können, wo Leute z.B. am Tetraeder in Bottrop oder Halde Rungenberg in GE fliegen - meines Erachtens laut Landschaftsplan eigentlich verboten. Selbst die meisten landwirtschaftlich genutzten Felder um Kirchhellen/Feldhausen sind meist einem LSG zugeordnet und demnach dürfte auch da eigentlich nach meinem Verständnis nicht ohne Sondergenehmigung geflogen werden.
    • Ist das Wort Modellflug erwähnt?

      Modellsport vermute ich eher RC Cars.

      Alles was du sonst erwähnst, will ich nicht legitimieren, aber jeder ist für sich selbst verantwortlich.

      Gesunder Menschenverstand, Rücksicht und ruhige Zeiten wählen.

      Das gleiche gilt auch für den Ackerporno.

      Der Acker/Wiese ist zB nicht als LSG ausgewiesen, trotzdem sind dort Bodenbrüter am Werk.

      Wir sollten mal erkennen, es gibt kein verbrieftes Recht für unser Hobby.

      Ausnahmen gibt es immer, unser Modellflugplatz liegt innerhalb des 1,5km Radius eines Krankenhaus Heliports.

      Nur ganz ohne Regeln würde zu viele Hirnis über die Stränge schlagen, darunter müssen dann die Verantwortungsbewussten leiden.

      Bestes Beispiel momentane Lage, gibt immer noch zu viele, die sich an nichts halten. Oder auch noch Randale machen müssen.

      @skyscope und für Jogger und Wanderer. Ausnahmen sind die Pilzsucher. Achja, und Hundehalter.........
    • Generell muss man erst einmal festhalten, dass zum Motor- und Modellsport eben nicht nur (aber auch) unser Hobby mit Drohnen zählt. Dazu zählt auch jeglicher andere RC-Sport wie Modellautos und -schiffe, wie auch Drahtgebundene und andere Geräte die einem Modell ähneln bzw. nachempfunden wurden oder mit einem Motor betrieben werden.

      Eng abgegrenzt heißt dies, ja Du darfst auf befestigten Wegen starten und landen und Du darfst über befestigten Wegen fliegen. Abseits dieser Wege wird es schon schwieriger. Jetzt gibt es jedoch so manches zu differenzieren. Eigentlich darf der Grundeigner bzw. der Bevollmächtigte Dir „nur“ das Starten und Landen untersagen. Der Luftraum darüber wird hoheitlich durch den Bund reguliert, was soviel heißt, dass hier die LuftVO regelt, wer wie oder was hier überfliegen darf. Dabei gibt es aber in der LuftVO §21b keinen expliziten Punkt, der Landschaftsschutzgebiete explizit ausschließt. Dor Steht unter Abs (1) Punkt 6, das das Überfliegen von Bundes-Naturschutzgebieten, Nationalparks und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Letzteres sind alles Vogelschutzgebiete, Gebiete von Natura2000 und FFH-Gebiete. Zählt das von Dir benannte Landschaftsschutzgebiet eben nicht zu einem der Kategorien, ist das Überfliegen dort erlaubt.

      Aber wie bereits gesagt, dass ist jetzt eng abgegrenzt. Man sollte immer genau überlegen was man tut. Es hat schon einen Sinn, warum man solche Tätigkeiten auf befestigte Wege begrenzt. Man möchte doch da eine oder andere Schützen. Daher macht man sich keine Freunde, wenn man auf der einen Seite da Fliegen darf, das betrifft auch nur ein paar cm über dem Boden, auf der anderen Seite aber der ursprüngliche Schutzzweck nicht beachtet, weil nicht sauber ausformuliert. Letztendlich wird das nur zu ärger führen und irgendwann dazu führen, dass das LSG in ein NSG gewandelt wird (was lt. Medienberichte so oder so beabsichtigt ist, weit mehr Flächen als NSG auszuweisen) oder eben auch LSGs in das Verbot in der LuftVO mit aufgenommen wird.

      Am besten geht man mit einem solchen Fall um, indem man die zuständige Stelle nach den genauen Details anfragt, ob und wenn ja wie und unter welchen Rahmenbedingungen man dort fliegen darf. Wenn Du bereits einen Landschaftsplan hast, gibt es dort bestimmt auch die Stelle die in einem solchen Fall angefragt werden kann.
    • Naja, der Landschaftsplan ist grob von 2001, da hat vermutlich noch niemand über Drohnen nachgedacht, ich denke aber schon, dass sich in dem Fall Modellsport auch auf Drohnen/Flugmodelle bezieht, wenn man es realistisch auslegt.
      Das man natürlich die übliche Rücksichtnahme walten lässt was Tiere und Menschen angeht und sich an die Regeln hält versteht sich glaube ich von selbst - zumindest sollte es so sein.
      Ich glaube auch nicht, das sich jeder, der sich eine Drohne kauft, direkt mit Landschaftsplänen und so beschäftigt. Ansonsten gäbe es vermutlich weit weniger private Drohnen, weil man gefühlt ohne Sondergenehmigung praktisch nur in seinem eigenen Garten fliegen darf, da ansonsten jedes kleine Stückchen Wiese mit ziemlicher Sicherheit in irgendeinem Landschaftsplan zu einem LSG zählt (leicht überspitzt, aber nicht zu weit von der Realität entfernt).

      Wenn ich das richtig verstehe, ist für den Plan die Untere Naturschutzbehörde des Kreis RE zuständig, von daher werde ich da wohl mal vorsichtig anfragen, wie das gesehen wird.
    • quadle schrieb:

      Eng abgegrenzt heißt dies, ja Du darfst auf befestigten Wegen starten und landen und Du darfst über befestigten Wegen fliegen.
      Dann würde da stehen:
      "Motor- Modellsport und Fahrradsport abseits befestigter Wege zu betreiben"

      Ein "sowie" bedeutet "darüber hinaus" oder "und ausserdem", grenzt also ab.

      ___

      Pehaha schrieb:

      @skyscope und für Jogger und Wanderer. Ausnahmen sind die Pilzsucher. Achja, und Hundehalter.........
      @Pehaha: Keine Ahnung, was du mir sagen willst.
      Letztlich ist Modellsport dann verboten, wenn er verboten ist. Den Rest kann jeder für sich selbst sowie ;) letztlich für alle anderen Modellflieger entscheiden - je mehr in LSG verboten geflogen wird, umso eher wird die Wilde Wiese verboten. Da braucht es nur das nächste Sommerloch und ein. paar medial vertriebene Storchenpaare (nur ein Beispiel). Ist doch nix Neues. Bringt aber auch nichts, das gebetsmühlenartig zu erwähnen, da am nächsten Tag sowieso wieder irgendeiner den "gesunden Menschenverstand" beschwört. Der Mensch tut sich eben schwer, dazuzulernen. Da hilft dann oft nur die harte Tour über (mehr) Verbote.

      ____

      Phiolin schrieb:

      Ich glaube auch nicht, das sich jeder, der sich eine Drohne kauft, direkt mit Landschaftsplänen und so beschäftigt.
      Das stimmt, daher ist es klasse, dass Du das machst. Ehrlicher Respekt! :thumbup:

      Für die anderen gibt es demnächst eben die Pflicht, ab 250g diese Kenntnisse nachzuweisen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @quadle
      Du ahst es doch bestend beschrieben, aber

      quadle schrieb:

      Am besten geht man mit einem solchen Fall um, indem man die zuständige Stelle nach den genauen Details anfragt
      Es steht was da steht! Die können von daher auch nichts anderes sagen, als Du geschrieben hast. Und um es sich einfach zu machen sagen die eher pauschal "Nein"! Das wäre aber m.E., weil ich es auch so sehe wie Du in Deiner Beschreibung, dann nicht korrekt - Wege sind ja erlaubt! Wer viel fragt bekommt viele Antworten!

      Phiolin schrieb:

      der Landschaftsplan ist grob von 2001, da hat vermutlich noch niemand über Drohnen nachgedacht
      2001 gab es aber schon lange Modellflugzeuge und deshalb hätte das, also zumindest Modellflug, m.E. auch sehr wohl explicit genannt und ausgeschlossen werden können/müssen.
      Ich verstehe hier in dem Fall unter Modellsport, vor allem im Kontext, also in zusammenhängender Nennung, mit Motor- sowie Fahrradsport (vermutl. Cross), nur Bodenfahrzeuge!
      Es geht ja schließlich nunmal um den Landschaftsschutz, was ja der der Boden (Land) ist! Ansonsten wäre es ja ein Luftschutzgebiet!

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    • Jens Wildner schrieb:

      .. Wege sind ja erlaubt! Wer viel fragt bekommt viele Antworten!
      Alles was geschrieben steht, hat auch einen gewissen interpretationsspielraum. Wenn Du hier weiter gelesen hast, hat @skyscope da durchaus auch eine andere Interpretation die dann eben auch den Modellsport auf den Wegen ausschließt. Und man sollte auch immer den Hintergrund solcher Beschränkungen im Hinterkopf haben.

      Von daher ist Dein Rückschluss eben nicht korrekt sondern bedarf eben einer Abstimmung am besten mit der zuständigen Stelle. Reden ist immer besser als einen eigenen Rückschluss für die alleinige Wahrheit zu erachten.
    • So ist es.
      Manch einer könnte auch meinen, er könne mit "gesundem Menschenverstand" in "Luftschutzgebieten" mit Drohnen rumfliegen, weil er interpretiert, Verbote dort würde nur Verbrennungsmotoren betreffen. Schließlich verschmutze er ja keine Luft. :D

      Kurzum, man kann sich immer alles schön zurechtlegen, wie es einem passt. Interessiert bloss letztlich nicht.

      Übrigens, nur mal von der Logik her:
      Wenn nach der Formulierung oben Modellsport auf befestigten Wegen in LSGs möglich sein soll, gälte das ja auch für den Motorsport. Den kann man ja dann in Gladbeck mal versuchen in LSG zu betreiben, und berichtet dann anschließend hier von den Erfahrungen. :D

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    • Am Ende kommt es ja auch nicht darauf an, wie du oder ich das interpretieren, sondern wie es im schlimmsten Fall der Richter oder die Versicherung sehen.

      Ich hab der Unteren Naturschutzbehörde jetzt einfach mal eine freundliche Mail geschickt, mal schauen was die sagen.
    • Pehaha schrieb:

      Wir sollten mal erkennen, es gibt kein verbrieftes Recht für unser Hobby.
      Ähm, darf ich auf Artikel 2, Absatz 1 unseres Grundgesetzes verweisen?

      Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

      Wir haben ein verbrieftes Recht auf unser Hobby, solange dadurch kein Schaden oder eine unverhältnismäßige Störung verursacht bzw. gegen Gesetze verstoßen wird.
    • skyscope schrieb:

      Und was sagt dir das jetzt hinsichtlich Motorsport?
      Der ist "abseits befestigter Wege" verboten - steht doch da so! Was ist daran unklar? Auf dem befestigten Weg könnte man ggf., solange es kein Verkehrsschild oder anderes Schild ausdrücklich verbietet, mit einem Moped lang fahren - m.E. logisch! Naja, Rennen fahren sollte man, selbst auf dem befestigten Weg, ggf. natürlich nicht! Aber Motorsport heißt ja auch nicht zwangsläufig Rennen. ;) :)