vom Landwirt seines Ackers verwiesen !!??

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    • vom Landwirt seines Ackers verwiesen !!??

      Hallo zusammen,
      ich bin heute erstmalig von einem Landwirt mitten in der„Pampa“ seines Ackers verwiesen worden. Ich packte gerade meinen P3P aus , als er mit seinem Träcker angerauschtkam und neben mir anhielt. Auf seine Frage , was ich denn hier vor hätte ,antwortete ich dass ich nur ein paar Runden fliegen wolle. Darauf hin meinteer, dass diese Felder sein Privatbesitz seien, und er mir das Fliegen hierverbieten würde. Ich machte ihn höflich darauf aufmerksam, dass ich hier sehrwohl fliegen dürfe, solange ich niemandes Persönlichkeitsrechte beeinträchtige.`Nee ´meinte er, er könnte mir das verbieten. Und außerdem hätte ich mit meinemAuto hier auf dem Wirtschaftsweg nichts zu suchen. Da er in diesem Punkt wohlRecht hatte, bin ich 200 Meter weiter gefahren und dort geflogen.
      Obwohl ich hoffe, dass das ein bedauerlicher Einzelfallbleibt, zeigt es, wie extrem mit unter die Leute auf unser Hobby mittlerweile reagieren.
    • Bin mir zwar nicht ganz sicher, da du aber auf seinen Land startest, darf er es dir verbieten. Musst du halt wo anders, starten und landen.

      Den überflug kann er dir nicht verbieten, sofern du nicht gegen seine Persönlichkeitsrechte verstößt und ihm nicht belästigst.

      Sollte ich falsch liegen, bitte berichtigen ;)
    • Naja, auch ein Wirtschaftsweg kann ja privater Boden sein. Da darf er zumindest das Starten und Landen und natürlich auch das Befahren verbieten.

      Soweit ich weiß darf man aber in der Pampa überall hin, so lange es nicht durch Schranken, Zäune oder Schilder verboten ist. Einfach mal die Polizei fragen. Nur kann es sein, daß man da zu Fuß hin darf, aber deswegen nicht unbedingt mit dem Auto.

      Schnell mal gegoogelt und nur was für den Wald gefunden, aber ist ja auch mal ganz interessant. Und kompliziert.
      wallduern.de/de/Unternehmen/In…Verkehrssicherungspflicht


      Wikipedia sagt:
      In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.
      In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung bestimmt sind.
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.
    • ... Wirtschaftswege sind in der Regel im Besitz der Kommune oder des Landes also öffentlich. Die sind natürlich in erster Linie für den landwirtschaftlichen Verkehr gedacht aber auch fürs Fahrradfahren und Spazierengehen. Wäre ich nicht mit dem Auto da gewesen, hätte ich auch nicht so schnell `Klein bei´gegeben.
    • Es gibt durchaus auch private Wirtschaftswege auf Privatland.

      Aber: Wer weiß, was der Bauer auf seinem Land treibt, was er nicht gefilmt oder beobachtet haben will. Klein beigeben sollte man nicht, aber dennoch denke ich, Du hast versucht, es in freundschaftlichem Ton zu klären.
    • Langschwert schrieb:

      lohnt sich ein Streit überhaupt, nur um Acker zu filmen?

      .... dabei ist der Begriff "filmen oder Aufnahme machen" überhaupt nicht gefallen ... habe ich bewußt auch nicht erwähnt da es mir in erster Linie ums Fliegen ging. Aber ich denke auch, dass mittlerweile Lieschen Müller und Otto Normalverbraucher in jedem Kopter eine Spionage-Drohne sieht und sich beobachtet fühlt. Zudem haben wir hier in der Region ein "Gülle"-Problem, was recht heftige Kontroversen und Aktionen schon hervor gebracht hat.....
    • Trotzdem kann es ja auch gut sein, den Mann darauf hinzuweisen: "Ich darf das zwar durchaus, aber ich respektiere Ihr Bedürfnis".

      Ich sehe ein bisschen auch hier das an anderer Stelle schon beschriebene Problem: Der typisch deutsche will immer um Erlaubnis gefragt werden - wie bei Google StreetView (wobei kein Mensch über die gebietsweise deutlich "intimeren" Luftbilder von Bing geredet hat ...)
    • Langschwert schrieb:

      Soweit ich weiß darf man aber in der Pampa überall hin, so lange es nicht durch Schranken, Zäune oder Schilder verboten ist. Einfach mal die Polizei fragen. Nur kann es sein, daß man da zu Fuß hin darf, aber deswegen nicht unbedingt mit dem Auto.
      Selbstverständlich kann JEDER Grundstücksbesitzer, ob nun eingefriedet oder nicht, Dir das betreten/befahren des selbigen verbieten.

      Selbst das überfliegen kann, wenn ich nicht irre, bis zu einer gewissen Höhe verboten werden.

      Markfranz schrieb:

      ... was will man da argumentieren .... wenn er sagt/meint das ist meins und daher verbiete ich das jetzt. Stichhaltige Gründe hat er ja gar nicht geäußert.
      Muss er ja auch nicht.
      ---
      Yuneec Q500 K4
      Drohnen-Rookie :D
    • Der Besitzer eines Grundstückes hat auch die Verfügugnsgewalt über den Luftraum über dem Grundstück. Überflüge sind unter bestimmten Bedingungen zu dulden. Eine Bedingung ist ,das der Überflug in einer solchen Höhe statt findet, das der Besitzer an dem Verbot kein Interesse haben kann. Das kann im BGB nachgelesen werden. Da werden normalerweise 100m als Mindesthöhe angenommen. Wenn du also auf dem Weg (falls er denn kein privater Weg ist) senkrecht auf 100m steigst und dann über den Acker fliegst, muß er das ggfs. dulden. Das Befahren des Weges ist dann noch mal eine andere Sache.

      Aber man darf sich ruhig mal in die Situation des Bauern versetzten. Ich habe früher eine Zeit lang auf einem Bauernhof gelebt. Da fährt man mit dem Trecker und Anbaugerät von einem Acker zum nächsten, das Anbaugerät ist breit und schwankt ein wenig. Der (illegale) Besucher der Felder kommt entgegen, muß sich noch mit seinem Auto daran vorbeidrängeln, obwohl der Platz nicht reicht und es kommt, was fast vorhersehbar ist: Er hat einen Kratzer am Auto. Vielleicht vom Gebüsch, vielleicht von früher, vielleicht auch von der schwankenden Egge hinter dem Traktor. Dann geht es los: Schadenersatzforderung, Anwalt, Gericht. Ärger mit ungebetenen Besuchern in der Feldmark hat man fast monatlich. Unfälle auch ab und an mal. Also jagt der Bauer jeden, der auf seinen Feldern und Wegen nichts zu suchen hat, erst mal fort. Kann ich durchaus verstehen.

      Oder weg geworfener Müll. Da wird Picknick gemacht, der Müll bleibt da. Der "biologische" Abfall, wie Bananenschalen, etc. sind ja kein Problem für die Natur. Natürlich nicht, die Wildsäue freuen sich, werden dadurch angelockt und richten gleich mal auf dem angrenzenden Acker ein paar hundert oder tausend EUR Wildschaden an.

      Und alle sind dazu noch der Meinung, sie dürften dass, ja sie hätten sogar ein Recht dazu. So wie du mit der Drohne glaubst, ein Recht zu haben, dort zu fliegen. Benimm dich wie ein Gast und akzeptiere, daß die Felder nicht den Touristen sondern den Bauern gehören, dann wird es einfacher.

      BTW: Hast du die restlichen Rahmenbedingungen geprüft? Luftrechtlich? Gibtes dort Einschränkungen? Schutzgebiete? Deutschland ist übersäät mit Schutzgebieten. Landschaftschutz, Vogelschutz, Naturschutz,... In vielen der Schutzgebiete ist Modellflug verboten.
    • Das kenn ich:

      balloonix schrieb:

      Der Besitzer eines Grundstückes hat auch die Verfügugnsgewalt über den Luftraum über dem Grundstück. Überflüge sind unter bestimmten Bedingungen zu dulden. Eine Bedingung ist ,das der Überflug in einer solchen Höhe statt findet, das der Besitzer an dem Verbot kein Interesse haben kann. Das kann im BGB nachgelesen werden.
      Aber wo kann das nachgelesen werden?:

      balloonix schrieb:

      Da werden normalerweise 100m als Mindesthöhe angenommen.
    • Privatweg/-Grund hin oder her, ich habe mit einem Landwirt darüber gesprochen. Sie möchten das aus folgendem Grund nicht, daher sind sie nicht unbedingt verhalten: es ist früher (jetzt wohl auch noch), dass über den Felder auch die Flugzeug-Modelle mit Benzinantrieb flogen und sehr häufig abgestürzt sind, nicht gefunden wurden und so durch die Modell-Motoren die landwirtschaftlichen Maschinen beschädigt wurden. In manchen Fällen sogar ein Mähdrescher von ca. 500.000€.
      Als ich ihm erklärt habe, dass ich den Stand meines Akkus ganz genau beobachten kann, war das - na ja - ok aber trotzdem wollte er es nicht.
      Nicht jeder ist so, ich habe Aufnahmen von einem Acker, mit dem Einverständnis des Landwirts gemacht. Für ihn war das ok, möglicherweise hatte keinen Kontakt mit Modellflugzeugen.
      Gruß Andreas