Ich war heute Nachmittag meine P3Pro fliegen. Ich hatte da einen Zuschauer, der sich das interessiert angeschaut hatte. Hinterher sage er mir, das er in einem Ort in der Nähe Polizist sei. Wir hatte und dann man kurz unterhalten.
Es kommt immer öfters vor, das die Polizei Streitereien zwischen Drohnenpiloten und Anwohner schlichten müssen, bzw. gerufen werden. Die geschieht meist aus Unkenntnis.
Anwohner fühlen sich halt durch Drohnen belästigt und beobachtet und können in der Regel auch nicht wissen, ob der Kopter eine Kamera hat oder nicht. Das liegt auch an der Panikmache in der Presse.
In der Regel, darf man von fremden Grundstücken erstmal nur das fotografieren, was man auch sieht, wenn man mit beiden Beinen außerhalb des Grundstücks auf dem Boden steht.
Mal abgesehen, von Sonderfällen, wie die nachte Nachbarin auf der Sonnenliege. Aufnahmen von erhöhten Standorten, wie Leitern, Drohnen etc. bedürfen der Genehmigung des Grundstückseigentümers.
Vielleicht sollte man sich mit seinem Kopter im Interesse einer guten Nachbarschaftlichen Beziehung einfach mal beim Nachbarn vorstellen und erklären, was man damit machen möchte. Eine Absprache kann da Wunder wirken.
Hier ist nur die Rede von privaten Aufnahmen, die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sind. In der Regel wird die Polizei die Streithähne an den Schiedsmann verweisen, wenn diese sich nicht einigen können und keine Straftat begangen wurde.
Besteht der Nachbar auf eine Anzeige und behauptet der Pilot habe durch sein Fenster gefilmt etc. dann hat die Polizei die Möglichkeit die Drohne, die Kamera und / oder die Speicherkarte zur Beweissicherung zu beschlagnahmen.
Sollten dann wirklich solche Aufnahmen gefunden werden, kann die Drohne von der Staatsanwaltschaft als Tatwerkzeug eingezogen werden.
Bei Flügen in geschlossenen Ortschaften, greift die Polizei nur ein, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Die hängt aber vom Einzelfall und den Umständen ab.
Kopter dürfen befahrbare Straßen eigentlich nur mit Sondergenehmigung überfliegen!?
Auch werden bei Dunkelheit fliegende Drohnen, die beleuchtet sind schon mal von Zeugen mit Ufo's verwechselt und gemeldet. Er meint eigentlich sei des fliegen von Koptern nur bei Tageslicht erlaubt, ist sich da aber nicht sicher.
Anzeigen wegen Ruhestörung kommen bei elektro betriebenen Fluggeräten eigentlich nicht in Frage. Aber eine Belästigung schon, wenn jemand insbesondere längere zeit von einem Kopter bedrängt wird.
Ich habe mal wegen der Feldwege etc. gefragt. Grundsätzlich dürfen Feldwege zur Erholung betreten , beritten und mit nicht motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Nur Landwirte mögen keine Autos an Ihren Feldern, weil die oft Probleme,mit Dieben,welche Feldfrüchte stehlen haben. Die Feldwege / Wirtschaftswege gehören meist dem Landwirt , dieser kann dort, als Eigentümer, jegliche andere Nutzung untersagen. Zum Beispiel das Rauchen, wenn das Korn / Stroh oder Heu trocken ist, wegen Brandgefahr. Rauchverbote in Wald und Flur werden auch von Behörden wegen größerer Brandgefahr je nach Witterung verhängt. Verstöße dagegen können bis zu 10000.- Euro betragen. Da reicht schon eine achtlos weggeworfene Flasche, die im Sonnenlicht wie ein Brennglas wirkt, um Heu oder Stroh zu entflammen. Er meint mal sollte etwas Verständnis für den Landwirt zeigen, der hat gff. das Auto auf seinem Grund und Boden gesehen. Dann ist er rausgefahren um nach dem rechten zu sehen und zu recht sauer.
Seit Rat ist da auch, in solchen Fällen einpacken und einen anderen Startplatz suchen.
Auch ohne AE kann es sinn machen der Polizeidienststelle Kopter Aktivitäten vorher zu melden, das erspart unnötige Einsätze.
Ok, Leute, dies ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern ein Gedächtnisprotokoll eines Gespräches.
Es kommt immer öfters vor, das die Polizei Streitereien zwischen Drohnenpiloten und Anwohner schlichten müssen, bzw. gerufen werden. Die geschieht meist aus Unkenntnis.
Anwohner fühlen sich halt durch Drohnen belästigt und beobachtet und können in der Regel auch nicht wissen, ob der Kopter eine Kamera hat oder nicht. Das liegt auch an der Panikmache in der Presse.
In der Regel, darf man von fremden Grundstücken erstmal nur das fotografieren, was man auch sieht, wenn man mit beiden Beinen außerhalb des Grundstücks auf dem Boden steht.
Mal abgesehen, von Sonderfällen, wie die nachte Nachbarin auf der Sonnenliege. Aufnahmen von erhöhten Standorten, wie Leitern, Drohnen etc. bedürfen der Genehmigung des Grundstückseigentümers.
Vielleicht sollte man sich mit seinem Kopter im Interesse einer guten Nachbarschaftlichen Beziehung einfach mal beim Nachbarn vorstellen und erklären, was man damit machen möchte. Eine Absprache kann da Wunder wirken.
Hier ist nur die Rede von privaten Aufnahmen, die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sind. In der Regel wird die Polizei die Streithähne an den Schiedsmann verweisen, wenn diese sich nicht einigen können und keine Straftat begangen wurde.
Besteht der Nachbar auf eine Anzeige und behauptet der Pilot habe durch sein Fenster gefilmt etc. dann hat die Polizei die Möglichkeit die Drohne, die Kamera und / oder die Speicherkarte zur Beweissicherung zu beschlagnahmen.
Sollten dann wirklich solche Aufnahmen gefunden werden, kann die Drohne von der Staatsanwaltschaft als Tatwerkzeug eingezogen werden.
Bei Flügen in geschlossenen Ortschaften, greift die Polizei nur ein, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Die hängt aber vom Einzelfall und den Umständen ab.
Kopter dürfen befahrbare Straßen eigentlich nur mit Sondergenehmigung überfliegen!?
Auch werden bei Dunkelheit fliegende Drohnen, die beleuchtet sind schon mal von Zeugen mit Ufo's verwechselt und gemeldet. Er meint eigentlich sei des fliegen von Koptern nur bei Tageslicht erlaubt, ist sich da aber nicht sicher.
Anzeigen wegen Ruhestörung kommen bei elektro betriebenen Fluggeräten eigentlich nicht in Frage. Aber eine Belästigung schon, wenn jemand insbesondere längere zeit von einem Kopter bedrängt wird.
Ich habe mal wegen der Feldwege etc. gefragt. Grundsätzlich dürfen Feldwege zur Erholung betreten , beritten und mit nicht motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Nur Landwirte mögen keine Autos an Ihren Feldern, weil die oft Probleme,mit Dieben,welche Feldfrüchte stehlen haben. Die Feldwege / Wirtschaftswege gehören meist dem Landwirt , dieser kann dort, als Eigentümer, jegliche andere Nutzung untersagen. Zum Beispiel das Rauchen, wenn das Korn / Stroh oder Heu trocken ist, wegen Brandgefahr. Rauchverbote in Wald und Flur werden auch von Behörden wegen größerer Brandgefahr je nach Witterung verhängt. Verstöße dagegen können bis zu 10000.- Euro betragen. Da reicht schon eine achtlos weggeworfene Flasche, die im Sonnenlicht wie ein Brennglas wirkt, um Heu oder Stroh zu entflammen. Er meint mal sollte etwas Verständnis für den Landwirt zeigen, der hat gff. das Auto auf seinem Grund und Boden gesehen. Dann ist er rausgefahren um nach dem rechten zu sehen und zu recht sauer.
Seit Rat ist da auch, in solchen Fällen einpacken und einen anderen Startplatz suchen.
Auch ohne AE kann es sinn machen der Polizeidienststelle Kopter Aktivitäten vorher zu melden, das erspart unnötige Einsätze.
Ok, Leute, dies ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern ein Gedächtnisprotokoll eines Gespräches.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Knarfboy ()