Polizei , Anwohner und Kopter

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    • Polizei , Anwohner und Kopter

      Ich war heute Nachmittag meine P3Pro fliegen. Ich hatte da einen Zuschauer, der sich das interessiert angeschaut hatte. Hinterher sage er mir, das er in einem Ort in der Nähe Polizist sei. Wir hatte und dann man kurz unterhalten.

      Es kommt immer öfters vor, das die Polizei Streitereien zwischen Drohnenpiloten und Anwohner schlichten müssen, bzw. gerufen werden. Die geschieht meist aus Unkenntnis.
      Anwohner fühlen sich halt durch Drohnen belästigt und beobachtet und können in der Regel auch nicht wissen, ob der Kopter eine Kamera hat oder nicht. Das liegt auch an der Panikmache in der Presse.
      In der Regel, darf man von fremden Grundstücken erstmal nur das fotografieren, was man auch sieht, wenn man mit beiden Beinen außerhalb des Grundstücks auf dem Boden steht.
      Mal abgesehen, von Sonderfällen, wie die nachte Nachbarin auf der Sonnenliege. Aufnahmen von erhöhten Standorten, wie Leitern, Drohnen etc. bedürfen der Genehmigung des Grundstückseigentümers.
      Vielleicht sollte man sich mit seinem Kopter im Interesse einer guten Nachbarschaftlichen Beziehung einfach mal beim Nachbarn vorstellen und erklären, was man damit machen möchte. Eine Absprache kann da Wunder wirken.
      Hier ist nur die Rede von privaten Aufnahmen, die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sind. In der Regel wird die Polizei die Streithähne an den Schiedsmann verweisen, wenn diese sich nicht einigen können und keine Straftat begangen wurde.
      Besteht der Nachbar auf eine Anzeige und behauptet der Pilot habe durch sein Fenster gefilmt etc. dann hat die Polizei die Möglichkeit die Drohne, die Kamera und / oder die Speicherkarte zur Beweissicherung zu beschlagnahmen.
      Sollten dann wirklich solche Aufnahmen gefunden werden, kann die Drohne von der Staatsanwaltschaft als Tatwerkzeug eingezogen werden.

      Bei Flügen in geschlossenen Ortschaften, greift die Polizei nur ein, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Die hängt aber vom Einzelfall und den Umständen ab.
      Kopter dürfen befahrbare Straßen eigentlich nur mit Sondergenehmigung überfliegen!?

      Auch werden bei Dunkelheit fliegende Drohnen, die beleuchtet sind schon mal von Zeugen mit Ufo's verwechselt und gemeldet. Er meint eigentlich sei des fliegen von Koptern nur bei Tageslicht erlaubt, ist sich da aber nicht sicher.
      Anzeigen wegen Ruhestörung kommen bei elektro betriebenen Fluggeräten eigentlich nicht in Frage. Aber eine Belästigung schon, wenn jemand insbesondere längere zeit von einem Kopter bedrängt wird.

      Ich habe mal wegen der Feldwege etc. gefragt. Grundsätzlich dürfen Feldwege zur Erholung betreten , beritten und mit nicht motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Nur Landwirte mögen keine Autos an Ihren Feldern, weil die oft Probleme,mit Dieben,welche Feldfrüchte stehlen haben. Die Feldwege / Wirtschaftswege gehören meist dem Landwirt , dieser kann dort, als Eigentümer, jegliche andere Nutzung untersagen. Zum Beispiel das Rauchen, wenn das Korn / Stroh oder Heu trocken ist, wegen Brandgefahr. Rauchverbote in Wald und Flur werden auch von Behörden wegen größerer Brandgefahr je nach Witterung verhängt. Verstöße dagegen können bis zu 10000.- Euro betragen. Da reicht schon eine achtlos weggeworfene Flasche, die im Sonnenlicht wie ein Brennglas wirkt, um Heu oder Stroh zu entflammen. Er meint mal sollte etwas Verständnis für den Landwirt zeigen, der hat gff. das Auto auf seinem Grund und Boden gesehen. Dann ist er rausgefahren um nach dem rechten zu sehen und zu recht sauer.
      Seit Rat ist da auch, in solchen Fällen einpacken und einen anderen Startplatz suchen.

      Auch ohne AE kann es sinn machen der Polizeidienststelle Kopter Aktivitäten vorher zu melden, das erspart unnötige Einsätze.

      Ok, Leute, dies ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern ein Gedächtnisprotokoll eines Gespräches.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Knarfboy ()

    • Tja wenn man ständig den Leuten auf die Nüße geht mit dem Ding, muß man sich nicht wundern!

      Aber ganz schöne Paranoia die Du hier hoch fährst! Sieht doch eh jede Stadt anders.
      Ausserdem ist immer die Frage was mit "dem" Überfliegen gemeint ist! Wenn ich über eine Stadt fliege, fliege ich vielleicht auch mal zwangsläufig über eine Strasse, das ist was anderes als die Bundesstrasse in 4m höhe entlang fliegen.

      Auch die Geschichte mit den Bauern ist hier zumindest sehr entspannt und wenn es den Bauer stört macht er kurz ne Ansage. Man braucht ja nicht auf dem Feld stehen um darüber zu fliegen.
      Auch habe ich noch keinen Bauer gesehen der von AirBerlin 10 Riesen haben möchte weil sie über sein Feldweg geflogen sind oder so!
      Und die Polizei bekommt hier zumindest eher glänzen in den Augen als generft sein, wenn man sie drauf anspricht, im Gegenteil, dann kommt eher der Spruch, ich hab mir auch eine bestellt! :)

      Es liegt immer am Piloten und wenn sich jemand nicht auskennt, brauch man ihn nicht anmachen, sondern erklärt es ihm nett.
      Ich sehe das eher gelassen, aber ich belästige auch niemanden damit, ansonsten frage ich ganz braf. :saint:
    • Das hat mit Paranoia, nix zu tun, war nur mal ein persönliches Gespräch. Die Cops nehmen die Sache locker, man kann natürlich Pech haben und an einen 100% tigen geraten.

      Einige Sachen waren auch mir neu.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Knarfboy ()

    • Ich denke auch man sollte "den Leuten" so wenig wie möglich auf die Nerven gehen und sich allgemein möglichst unauffällig verhalten.

      Ich meide eigentlich beim Fliegen auch Kontakte wie in gut besuchten Parks etc.. Einfach mal eben mitten in der Ortschaft aufsteigen mache ich grundsätzlich nicht. Brauche ich nicht. Unnötige Diskussionen, unnötige Gefahren. Ein bisschen weiter rausfahren ist kein Problem. Wenn es in belebten Gebieten wirklich mal was zu filmen gibt, brauche ich für meine Zwecke ohnehin Genehmigungen und informiere dann auch die Polizei...

      Grundsätzlich hab ich auch gute Erfahrungen damit gemacht, die Polizei zu informieren - bei gewerblichen Einsätzen sowieso und auch bei privaten "Testflügen" weiter weg von der Zivilisation kann das nicht schaden. Mache ich immer öfter.

      Die Polizei ist meiner Erfahrung nach sehr kooperativ und dankbar für alle Informationen. Am besten per Fax - wenns geht auch 2-3 Tage im voraus. Mit einem vorgefertigten Formular weniger als 2 Minuten Arbeit. Zusammen mit der AE hab ich dann immer was in der Hand falls es zu Diskussionen kommen sollte. Ist aber noch nie dazu gekommen. Vor-Ort-Kontakt mit der Polizei hatte ich auch noch nie... Betreibe das Ganze jetzt allerdings auch erst seit einem halben Jahr...

      Ich kann "die Leute" verstehen. Ich hätte auch keine Lust ständig Drohnen über meinem Garten zu sichten. Man muss sich auch ein bisschen in die Köpfe der Leute versetzen. Das öffentliche Bild geht nun mal beim Thema Drohne eher in Richtung Militär, Spionage, Verletzung der Privatsphäre, Kollisionsgefahr oder sonstwas. Ob daran jetzt die Medien schuld sind oder Leute, die mit ihren Spielzeugen falsch umgehen, oder ob es einfach der Lauf der technischen Entwicklung ist, sei mal dahingestellt. Ist egal. Fakt ist: Die Leute sehen größtenteils keine lustige Freizeitaktivität darin. Das muss man ja nicht noch schlimmer machen sondern kann vielleicht dazu beitragen, dass es besser wird.
    • Ich denke mal das Wort Drohne ist derzeit absolut negativ besetzt.
      Da die Drohnen in der Hand von Otto-Normal-Bürger noch ziemlich ungewöhnlich sind, kann es immer wieder zu Konflikten kommen. Diese Unsicherheit spiegelt sich auch in den Richtlinien wieder. Nehmen wir mal ein Beispiel:

      Knarfboy schrieb:

      Aufnahmen von erhöhten Standorten, wie Leitern, Drohnen etc. bedürfen der Genehmigung des Grundstückseigentümers
      Diese Aussage stimmt zum Teil, genauso wie die Aussage das ich alles Aufnehmen darf, was ich ohne Hilfsmittel einsehen kann. Aber eine Aufnahme aus dem Fenster des Obergeschosses meiner Wohnung ist auch erlaubt, wobei wir mal die evtl. Verletzung der Privatsphäre aussen vor lassen.
      -
      Ich möchte hier nicht schon wieder einen Spruch benutzen, deshalb nur: Wenn du nicht ständig fremde Drohnen in 4 Meter Höhe in deinem Garten haben willst, dann sollest du dies auch anderen zugestehen. Ich bin der Meinung, dass der §1 der STVO auch für die Drohnen-Fliegerei hilfreich sein kann.
    • klalie schrieb:

      Aber eine Aufnahme aus dem Fenster des Obergeschosses meiner Wohnung ist auch erlaubt, wobei wir mal die evtl. Verletzung der Privatsphäre aussen vor lassen.
      Ja, das ist richtig, aber die Existenz dieses Fensters ich deinem Nachbarn bekannt und er kann dies mit einkalkulieren, wenn er sich nackt in seinen Garten legt.
      Wohingegen er nicht damit rechen muss, das du z.B. mit Hilfe einer Leiter über seiner Gartenmauer hinweg schaust oder sogar Aufnahmen machst.
    • es sind immer einzelne schwarze Schafe

      wir haben das gleiche Problem wie die Motorradfahrer.... wenige die sich nicht benehmen können und alle die darunter leidern müssen.

      Ich fliege lieber außerhalb, wo ich niemanden störe als innerorts, wo sich die Leute schnell mal belätigt fühlen, außerdem ist das Bild der "Drohnenflieger" druch die Presse schon negativ behaftet - wie eingangs geschrieben - es werden alle über einen Kamm geschoren.

      In Frankreich waren die Leute nur interessiert und haben ihre letzten Englischkenntnisse hervor gekramt um alle Details zu erfragen.

      In Deutschland darf man gerne fragen - und wer hat ihre Meinung gebildet? Meinungen werden hier oftmals durch die Medien gebildet und ohne darüber nachzudenken übernommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tracer-bullet ()

    • Tja, es wird immer schwerer. Aber ich habe Hoffnung. Tausende Drohnen die verkauft werden, wollen geflogen werden. Es wird bald zum allgemeinen Standard gehören. Letzte Woche bin ich mit regulärer Eintrittskarte ins Schiffshebewerk Henrichenburg gegangen, habe gefragt ob ich fotografieren darf, und ein Okay bekommen. Wenn es nicht kommerziell ist - kein Problem. kaum hatte ich die Aufnahmen fertig, kam eine Angestellte und meinte Drohnen fliegen nicht erlaubt. Es war kein Publikumsverkehr am Hebewerk. Na, da darf man nicht anfangen zu diskutieren. Tschuldigung und super Aufnahmen. Legal fliegen und Luftaufnahmen ist irgendwie blöd. Wenn ich nun vom Ufer Außerhalb des Geländes geflogen wäre, hätten Sie gar nichts machen können.Guerillataktik - Drohne fliegen - Maximal 5 Minuten- Einpacken - verschwinden. Alles andere ist mühsam.
    • Die Aussagen von einzelnen Polizisten ist mal rein gar nichts wert und in diesem Fall auch teilweise falsch.
      10 Polizisten, 13 Meinungen.
      Wer sich einmal mit der Ausbildung der Polizei beschäftigt noch dazu in unterschiedlichen Bundesländern weiß auch warum.
      Polizisten haben da gar nichts zu bewerten. Die nehmen ggf. eine Anzeige auf und Staatsanwälte entscheiden dann was im Endeffekt passiert.
      Das nützt einem zwar erst einmal nichts, wenn mal wieder ein Polizist seine Kompetenzen überschreitet aber wirkliche Rechtssicherheit bekommt man sowie so erst vor Gericht.
      Wem welche Wege gehören ist extrem unterschiedlich.
      In Niedersachsen sind es häufig Genossenschaften und nicht Bauern direkt.
      Aber selbst wenn ein Weg einem Bauern gehört, kann ich den benutzen, wenn es keine Umfriedung oder offiziell gültige Verbotszeichen gibt.
      Selbst wenn der Bauer vor Ort sein sollte wird ihm ein ausgesprochenes Verbot wenig nützen, da er erst einmal nachweisen müßte, daß er dazu berechtigt ist.
      Nicht umsonst gehen Juristen davon aus, daß man seinen Kopter von nicht umfriedeten Grundstücken ohne Einholung einer Genehmigung starten kann und das man als Spaziergänger, Radfahrer usw. keine Ermittlungen anstellen muß, wem ein Weg gehört, um dann Genehmigungsanträge zu stellen.
      Wenn ein Bauer ein berechtigtes Interesse daran hat, daß einer seiner Wege nicht fremd genutzt wird, kann er bei der Gemeinde eine entsprechende Beschilderung beantragen bzw. z. B. auf eigene Kosten eine Schranke aufstellen oder für eine Umfriedung sorgen. Eine Schranke wird in meiner Gegend im übrigen ganz gern einmal aufgestellt, um Autofahrern die Schleichwege zu nehmen.