Seit Vorsichtig - Beinahe Unglück in Frankfurt. Bericht der Polizei:

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    • Seit Vorsichtig - Beinahe Unglück in Frankfurt. Bericht der Polizei:

      01.09.2015 | Polizeipräsidium Frankfurt am Main
      Frankfurt-Sachsenhausen: Multicopter stürzt auf Untermainbrücke

      Der havarierte MulticopterAm Sonntag, den 30. August 2015, gegen 22.40 Uhr, stürzte ein Flugmodell auf die Fahrbahn der Untermainbrücke.Zu diesem Zeitpunkt waren dort viele Besucher des Museumsuferfestes unterwegs. Glücklicherweise wurde bei dem Absturz des Fluggerätes niemand verletzt.
      An dem Multicopter war eine bewegliche Kamera befestigt, die ihre Bilder auf das Smartphone des „Piloten“, eines 52-Jährigen aus Oberursel, übertrug. Dieser hatte die „Drohne“ zuvor über die Besucher des Mainuferfestes fliegen lassen.
      Bei diesem Modell handelt es sich um einen freiverkäuflichen Multicopter ohne Verbrennungsmotor, der zu „Sport- und Freizeitzwecken“ fernab von Flugplätzen erlaubnisfrei aufsteigen darf.
      Durch die Hessische Landesluftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt wird aber das Fliegen solcher Modelle über Menschenmengen, insbesondere Volksfeste, als Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht im Luftverkehr gem. § 1 Absatz 1 LuftVO geahndet. Dies hat bereits in vergleichbaren Fällen Bußgelder im dreistelligen Eurobereich nach sich gezogen.
      Auch der durch den 52-Jährigen verursachte Vorfall wird daher der Luftfahrtbehörde zur Prüfung übersandt.
      Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main weißt in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Nutzung von Flugmodellen auch bei zukünftigen Veranstaltungen im Stadtgebiet einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht und ggf. weitere Straftatbestände -wie z.B. Körperverletzungsdelikte- darstellen kann und dementsprechend verfolgt und geahndet wird.
      Dies liegt unter anderem darin begründet, dass ein unkontrollierter Absturz -wie der o.g. am 30. August 2015- schwerwiegende Verletzungen bei Personen hervorrufen kann, die sich zufällig unter dem Flugmodell aufhalten. Daher wird die Frankfurter Polizei weiterhin verstärkt ein Augenmerk auf die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen richten.
      Weitere Informationen bezüglich der Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.



      So sieht die Untermainbrücke aus: 2560px-Untermainbruecke-ffm001.jpg
    • Manche Leute betteln eben förmlich um Sanktionen. Es gibt eben keine Vorschrift, die besagt, man muß von einer bestimmten Anzahl Menschen einen bestimmte Abstand X in Metern halten. Aber es gibt eine Allgemeine Sorgfaltspflicht. Eben niemanden unnötig zu gefähren. Und daraus ergibt sich eben, bestimmte Dinge zu lassen. Wie z.B. ohne triftigen Grund über Menschenmengen zu fliegen. Zu Sport und Freizeitzwecken kann man draußen auf dem Acker genau so gut fliegen, wie in der Innenstadt. Das Video vom Fest kann man draußen nicht drehen, aber ist das dann wirklich noch Sport oder Modellflug zu Freizeitgestaltung? Wir interpretieren das so und reden uns das ein wenig selber ein. Und bisher sind eigentlich nur die Behörden in RLP anderer Meiung. Die Frankfurter Behörden sehen das nun wohl auch etwas anders.

      Einer hat Scheiße gebaut und viele werden die Konsequenzen zu tragen haben. Mich würde es auch nicht wundern, wenn sich jetzt ein eifriger Beamter an das zufällig gesehene Video vom Commerzbank-Tower erinnert und das dann auch gleich zur Prüfung an die Luftfahrtbehörde weiter reicht. Und wenn als weitere Folge sich Hessenn bald der Sichtweise von RLP anschließt, das zum Fliegen mit Cam immer eine AE erforderlich ist.

      Wir brauchen nicht zu fürchten, dass unsere (wenigen!) Freiheiten auf Grund solcher Vorfällle weiter eingeschränkt werden könnten. Wir erleben gerade, wie das tatsächlich passiert!

    • Drohnen-Profi


      Änderung bei Flugeinordnung in RLP ???

      20. August 2015
      Infolge diverser Diskussionen im Thread

      Rechtsfrage zum veröffentlichen von Fotos

      habe ich nochmals die Web-Site des "Landesbetriebes Mobilität Rheinland Pfalz" durchgelesen. Hier hat es offensichtlich veränderungen gegeben.

      Die Site - Drohnen (UAS) - wurde verändert und auch die Site - Flugmodell - eingefügt.

      Der bisherige Passus, dass Fluggeräte mit Möglichkeiten zur Bild- und Viedeoaufzeichnung nicht dem "Zweck zur Sport- und Freizeitgestaltung" angesehen werden und somit eine Aufstiegserlaubnis benötigen. Ist auf keiner von beiden Web-Sites zu finden
      -------------

      Vor dem nächsten 'Thesen aufstellen' Hirn einschalten und SCHLAU machen...

      Über Menschenmassen hat man allerdings nicht zu fliegen...

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    • Energieniveau80 schrieb:

      Die Sparte boomt und jeglicher NOOB mit Geld kann sich so ein Teil kaufen.
      Das ist aber sehr hart ausgedrückt! Ich bin in der Phase kurz vor dem Kauf und lese mich daher hier im Forum schon ein wenig ein.
      Zu dem o. g. Fall kann ich nur sagen: Das würde ich nicht machen! Ich habe schon mehrfach gelesen, dass das Fliegen über Menschenansammlungen
      verboten ist. Ich hoffe nur, dass die (möglichen) Gesetze einem wenigstens noch das Fliegen generell in der Pampa erlauben. Andernfalls wären
      die paar Euros die ich morgen möglicherweise ausgebe, für die Tonne =O
      Your homepoint has been updated.
    • Du, ganz ehrlich war ich vor wenigen Wochen selbst einer dieser NOOBs (-:

      Mittlerweile bin ich weiter, auch im Atti Modus ;)

      Respekt an alle langjährigen Modellbauer, die hingebungsvoll mit aller Mühe ihr Hobby betreiben. Sich Drohnen selbst zusammenbastelten/basteln. Man brauchte einst viel Wissen und Fähigkeiten. Dank Dji und Fortschritt is dies halt nichtmehr der Fall und somit gibt es sehr viele Laien die direkt losfliegen können.

      Kauf sie dir, macht Spass, lern den Atti Mode um bei Sensorikausfall etc. weiter die Kontrolle zu behalten. Ich und meine Bekannten waren sehr begeistert, was das kleine Phantömschen für teils brilliant 4K Bilder liefert. Vor 3 Monaten wusste ich noch garnicht das es solche 'Auspack&Play' Produkte gibt in dieser Sparte.
    • Energieniveau80 schrieb:

      Du, ganz ehrlich war ich vor wenigen Wochen selbst einer dieser NOOBs (-:

      Mittlerweile bin ich weiter, auch im Atti Modus ;)

      Respekt an alle langjährigen Modellbauer, die hingebungsvoll mit aller Mühe ihr Hobby betreiben. Sich Drohnen selbst zusammenbastelten/basteln. Man brauchte einst viel Wissen und Fähigkeiten. Dank Dji und Fortschritt is dies halt nichtmehr der Fall und somit gibt es sehr viele Laien die direkt losfliegen können.

      Kauf sie dir, macht Spass, lern den Atti Mode um bei Sensorikausfall etc. weiter die Kontrolle zu behalten. Ich und meine Bekannten waren sehr begeistert, was das kleine Phantömschen für teils brilliant 4K Bilder liefert. Vor 3 Monaten wusste ich noch garnicht das es solche 'Auspack&Play' Produkte gibt in dieser Sparte.
      Hehe dann bin ich ja beruhigt :D

      Ich nehme an, der "Atti-Modus" ist der Modus ohne Fahr äh ich meine Flughilfen?

      Ich habe noch sehr viele andere Fragen, aber ich denke die werde ich an anderer Stelle hier im Forum stellen. :)
      Your homepoint has been updated.
    • Eine Hilfe ist rudimentär vorhanden (Höhe halten). Jeglichen Wind wirst du merken. Wenn da ma die Böhen abgehen kanns schon tricky werden am Anfang. Abdriften, gegenlenken, Ausrichtung im Griff haben usw.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gast24463 ()

    • Es gibt mehrere Modi:

      Manuell: Die Stellung der Knüppel steuert direkt die Leistung der Motoren. Schaltest du den manuellen Mode ein und hast keine Übung, wird der Kopter sofort abschmieren und wenige Sekunden später als Schrott auf dem Boden liegen.

      ATTI: Die Flugsteuerung übernimmt die Steuerung der Motorleistung. Die Stellung der Knüppel wird ausgeweret und die Motoren so betromt, das er bei vorwärtsflug sich nur leicht neigt und auch vorwärts fliegt. Die Fluglage wird komplett von der Flugsteuerung geregelt. Im ATTI Mode sind also alles System komplett aktiv, außer dass die Position nicht nachgeregelt wird. Bei Wind driftet der Kopter also ab.

      GPS Mode: Hier wird noch zusätzlich die Position nachgeregelt.

      Zu RLP: Da empfehle ich wirklich mal, das Hirn einzuschalten. Da steht auf den beiden Seiten erst mal gar nichts von einer Änderung. Es steht auf der Seite zu Drohnen zwar nicht nicht drin, dass man für Kameraflüge eine AE braucht. Es steht aber auch nicht, dass man keine AE braucht.

      Auf der Seite über UAV steht dann, das man für gewerbliche Flüge, also z.B. zum Erstellen von Luftbildern, eine AE braucht. Ob nun das Erstellen von Luftbildern grundsätzlich als gewerblich eingesuft wird, wir offengelassen.

      Ein Angehöriger der Ich-darf-alles-Fraktion wird daraus schließen, es ist nicht explizit unter Strafe gestellt, also darf ich es nicht nur, ich habe sogar ein Recht darauf, es immer und überall zu tun. Jemand mit gesundem Menschenverstand wird sich denken, daß könnte bedeuten, daß man da tatsächlich was geändert hat, es könnte aber auch bedeuten, daß man an der alten Regelung fest hält und es nur anders formuliert.

      Es gibt auch kein Gesetz ,was es verbietet, nachts um zwei mit tief ins Gesicht gezogener Wollmütze und einem Vorschlaghammer in der Hand vor dem Juwelierladen aufzukreuzen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist gegeben, dass man dann wegen versuchten Einbruches verurteilt wird. Obwohl der Besitz eines Vorschaaghammers nicht verboten ist und man natürlich das Recht hat, wann immer und wo man will mit einem Vorschlaghammer herum zu laufen.

      Energieniveau80 schrieb:


      Vor 3 Monaten wusste ich noch garnicht das es solche 'Auspack&Play' Produkte gibt in dieser Sparte.
      Es wäre für die Algemeinheit im Allgemeinen und für die Flugsicherheit auf den Berliner Flughäfen insbesondere auch besser, wenn das so geblieben wäre.
    • balloonix schrieb:

      Es gibt mehrere Modi:

      Manuell: Die Stellung der Knüppel steuert direkt die Leistung der Motoren. Schaltest du den manuellen Mode ein und hast keine Übung, wird der Kopter sofort abschmieren und wenige Sekunden später als Schrott auf dem Boden liegen.

      ATTI: Die Flugsteuerung übernimmt die Steuerung der Motorleistung. Die Stellung der Knüppel wird ausgeweret und die Motoren so betromt, das er bei vorwärtsflug sich nur leicht neigt und auch vorwärts fliegt. Die Fluglage wird komplett von der Flugsteuerung geregelt. Im ATTI Mode sind also alles System komplett aktiv, außer dass die Position nicht nachgeregelt wird. Bei Wind driftet der Kopter also ab.

      GPS Mode: Hier wird noch zusätzlich die Position nachgeregelt.

      Zu RLP: Da empfehle ich wirklich mal, das Hirn einzuschalten. Da steht auf den beiden Seiten erst mal gar nichts von einer Änderung. Es steht auf der Seite zu Drohnen zwar nicht nicht drin, dass man für Kameraflüge eine AE braucht. Es steht aber auch nicht, dass man keine AE braucht.

      Auf der Seite über UAV steht dann, das man für gewerbliche Flüge, also z.B. zum Erstellen von Luftbildern, eine AE braucht. Ob nun das Erstellen von Luftbildern grundsätzlich als gewerblich eingesuft wird, wir offengelassen.

      Ein Angehöriger der Ich-darf-alles-Fraktion wird daraus schließen, es ist nicht explizit unter Strafe gestellt, also darf ich es nicht nur, ich habe sogar ein Recht darauf, es immer und überall zu tun. Jemand mit gesundem Menschenverstand wird sich denken, daß könnte bedeuten, daß man da tatsächlich was geändert hat, es könnte aber auch bedeuten, daß man an der alten Regelung fest hält und es nur anders formuliert.

      Es gibt auch kein Gesetz ,was es verbietet, nachts um zwei mit tief ins Gesicht gezogener Wollmütze und einem Vorschlaghammer in der Hand vor dem Juwelierladen aufzukreuzen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist gegeben, dass man dann wegen versuchten Einbruches verurteilt wird. Obwohl der Besitz eines Vorschaaghammers nicht verboten ist und man natürlich das Recht hat, wann immer und wo man will mit einem Vorschlaghammer herum zu laufen.

      Energieniveau80 schrieb:

      Vor 3 Monaten wusste ich noch garnicht das es solche 'Auspack&Play' Produkte gibt in dieser Sparte.
      Es wäre für die Algemeinheit im Allgemeinen und für die Flugsicherheit auf den Berliner Flughäfen insbesondere auch besser, wenn das so geblieben wäre.
      der vergleich ist ja mal genial, genauso is das ;)
    • Der Keks schrieb:

      Das ist aber sehr hart ausgedrückt! Ich bin in der Phase kurz vor dem Kauf und lese mich daher hier im Forum schon ein wenig ein.Zu dem o. g. Fall kann ich nur sagen: Das würde ich nicht machen! Ich habe schon mehrfach gelesen, dass das Fliegen über Menschenansammlungen
      verboten ist. Ich hoffe nur, dass die (möglichen) Gesetze einem wenigstens noch das Fliegen generell in der Pampa erlauben. Andernfalls wären
      die paar Euros die ich morgen möglicherweise ausgebe, für die Tonne =O
      Überall kann man so nicht sagen, es gibt leider viele Einschränkungen. kurz ein paar davon:

      - 1,5km Umkreis um Flugplätze
      - kontrollierter Luftraum
      - Naturschutzgebiete
      - Sperrzonen
      - Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr

      Diese Dinge sind hier teils ausführlich behandelt worden. Es gibt auch Links zu Karten und google-earth Overlays, auf denen die meisten dieser verbotenen Bereiche eingezeichnet sind.

      Es gibt immer wieder mal Zwischenfälle und auch Berichte über verhängte Bußgelder, das ist im Moment aber eher selten. Nur wenn es zu einem Bußgeld kommt, dann fangt das im 4-stelligen Bereich an. Mal eben aus Versehen übers Naturschutzgebiet fliegen kann dann auch mal eben 1500,-- EUR kosten. Für dich wären das dann eben mal ein paar wenige Euros für die Tonne.
    • Energieniveau schrieb:

      Wer ist den die IchKannAllesFraktion???

      Hat nie einer behauptet sowas... die erwähnten 'Grundregeln' sollten schon intus sein...
      Das ist nicht die IchKannAllesFraktion, sondern die Ich-darf-alles-Fraktion. Das sind dann z.B. die Leute, die meinen, sie dürfen in 500m Höhe fliegen und die Regel, daß nur innerhalb der Sichtweite geflogen werden darf ignorieren, weil dort keine Angabe in Metern gemacht wurde.

      Die Regel, nur in Sichtweite des Steuerers ist auch eine Grundregel, die man intus haben sollte!
    • balloonix schrieb:

      Überall kann man so nicht sagen, es gibt leider viele Einschränkungen. kurz ein paar davon:
      - 1,5km Umkreis um Flugplätze
      - kontrollierter Luftraum
      - Naturschutzgebiete
      - Sperrzonen
      - Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr
      ...
      Nicht zu Vergessen sind in Deiner Aufstellung

      - Justizvollzugsanstalten
      - Kraftwerke
      - Militärische Einrichtungen

      Ein Infoblatt des DFS welches sich sowohl auf UAV als auch auf Flugmodelle bezieht, findet man unter

      dfs.de/dfs_homepage/de/Service…gmodell-UAS-Infoblatt.pdf

      Jedoch sind das bei weitem noch nicht alle Einschränkungen. Neben den Bild- und Persönlichkeitsrechten, und dem Schutz der Privatsphäre können weitere Einschränkungen auch Regional und Kommunal darüber hinaus erhoben werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Hey Jungs, cool bleiben :D

      Ignoriert den / das / die (????) Energieniveau doch einfach ... Mit seinem 500m Thread aus der Pampa, wo nie ein rettungshubschrauber fliegen wird, hat er sich doch selber schon genug geoutet X/
      Mit jeder weiteren Antwort, schenkt Ihr ihm doch die Aufmerksamkeit und die Bühne, nach der er sich sehnt 8|

      Also einfach mal ignorieren ... Wobei, wenn wegen solchen Einfaltspinseln anderen das Hobby versaut und der Spaß genommen wird, läuft mir echt die Galle über :cursing:

      Gruß

      Marc
    • Speedy:
      Ich, und wohl auch andere, wären höchst erfreut, wenn du dich langsam mal über den Begriff "Zitieren" informieren würdest. Ellenlange Texte zu kopieren und dann einen kurzen Satz als Antwort zu bieten, hat nichts mit Zitieren zu tun. :(
    • Vielleicht noch eine Bemerkung zum ATTI Mode:
      Wenn man da Vollgas voraus fliegt, hat der Kopter (zumindest mein F550) offenbar zuwenig Leistung, um mit den stark geneigten Propellern die Höhe zu halten. Der F550 sinkt dann mit über 1m/sek und der Boden kommt verdammt rasch näher. Also Vorsicht, damit man sich nicht mit 20m/sek in den Acker bohrt!