Seit Vorsichtig - Beinahe Unglück in Frankfurt. Bericht der Polizei:

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    • Bezüglich der Rechtslage in Rheinland-Pfalz (Aufstiegserlaubnis) bin ich mir noch nicht ganz sicher.

      Ich habe vor mehr als 8 Wochen eine Anfrage per eMail an den "Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz" gestellt.
      Diese und auch ein Einschreiben per Rückschein vor 4 Wochen blieben bis heute unbeantwortet.

      Es scheint mir, dass seitens der Behörde überhaupt kein Interesse besteht, die Fragen von Hobbypiloten zu beantworten.

      Fazit:
      Ohne Genehmigung fliegen aber dabei die anderen bekannten rechtlichen Vorschriften unbedingt beachten.
      freundliche Grüße an die Drohnenfreunde
      obahalla
    • Mal so ein bißchen die Gedanken um das Thema kreisen lassen:

      Heißt Modellflug zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung nun unmittalbar zu diesem Zwecke? Also wenn ic hfliegen ill darf ich fliegen und evt. auch ene Cam mitführen. Oder darf es auch unmittelbar sein, weil ich zur Freizeitgestaltung filmen möchte und den Kopter dafür nutze? Möchte ich mir nicht die Zeit vertreiben, sondern will das Video haben, ist das dann der Zweck noch Freizeitgestaltung? Wo ist die Grenze? Ich denke, sie ist noch nciht abgesteckt, das wird erst duch gängige Praxis bei Bußgeldern und Urteile gemacht werden. Nach meinem Verständnis ist Fliegen der Fliegerei willen auch mit CAm im grünen Bereich. Fliegen wegen dem Videodreh als Hobby Grauzone und spätestens beim Flug mit Cam zu dem Zwecke, ein Video zu haben fängt irgendwo der Rote Bereich an.

      Die ganze Diskussion mit gewerblich oder nicht ist eh wenig relevant. Denn vieles, was nicht gewerblich ist, fällt auch nicht unter Sport und Freizeitgestaltung.

      Dann überhaupt die Frage nach gewerblich: Ein Gewerbetreibender ermittelt seine Einkünfte aus Einnahmen minus Ausgaben. Verlust aus Gewerbe wird auf andere EInkünfte angerechnet. Macht der Kopterflieger das und gibt in seiner Steuererklärung 8,-- EUR Einnahmen aus Bannerwerbung für sein Video an und macht 2000,-- EUR Ausgaben für Anschaffung des Kopters, Zubehör, Versicherung, Fahrtkosten, etc. geltend, dann wird ihm das Finanzamt schnell amtlich bestätigen, das dies kein Gewerbe sei. Einnahmen und auch Einkünfte aus Hobby sind sowieso schon immer möglich gewesen und auchsteuerfrei, man handelt nicht gewerblich, wenn man mit einem Hobby ein paar Einnahmen erzielt. Bei Briefmarkensammlern, Münzsammlern, Kaninchenzüchtern, etc. ist es normal, das da mal was verkauft wird, damit ist das noch lange nicht gewerblich. Warum soll das private Video gewerblich sein, weil damit ebenfalls geringe Einnahmen erziehlt werden? Da hat sich getrieben durch den Abmahnwahn im Internet ein sehr eigenartiger Rechtsbereich abseits der üblichen Regeln entwickelt. Es wird Zeit, da mal gegen zusteuern!

      Es gibt dann noch einen Grundsatz: Alles was in das Gewerbe fällt, das jemand beteibt, ist dem Gewerbe zuzuordnen. Verkauft der Juwelier nach dem Tode seiner Frau den Ehering, dann muß er das über den Betrieb tun. Er kann diesen Ring als Juwelier nicht privat verkaufen. Das hieße, ordnet man den Kopterpilot nach diesem Grundsatz ein, dann wären ale Flüge gewerblich, nur wenn man mal gegen ein Trinkgeld ein Bild für den Nchbarn von dessen Haus gemacht hat?

      Ich habe letzte Woche die Luftbilder als Gewerbe angemeldet. Das ist nötig, um eine AE zu bekommen. Demnach wären meine Flüge, die ich bis zum Erhalt der AE mache illegal, weil gewerblich? Genau genommen nicht nur ab anmeldung des Gewerbes, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem ich mich entschieden habe, das irgend wann mal gewerblich machen zu wollen.

      Das ist schon alles sehr kurios geworden. Ich denke, man sollte die einchlägigen Bestimmungen im Wesentlichen kennen und das dann mit ein wenig vernünftigem Ermessen umsetzten. Klare Abgrenzunge werden wir aktuell nicht finden.
    • Also sorry, wer direkt über Menschenmengen fliegt, dem gehört der Copter direkt einkassiert.

      Ich fliege den P3 bei Veranstaltungen für die Firma und jeder, der schon mal in so einer Situation war, weiß, dass da NICHTS dem Zufall überlassen werden sollte ... von den Genehmigungen, dem Aufstieg in geschlossenen Ortschaften und dem (nicht-)kommerziellen Zweck mal abgesehen ... geht gar nicht.
    • Ich muss hier nochmal das Thema was zur "Sport- und Freizeitgestaltung" gehört aufgreifen. Die notwendige Klassifizierung für UAS oder Flugmodell wird in den "Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder"

      uavdach.org/aktuell/NFL-1-281-13.pdf

      definiert. Hier wird eindeutig, der "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung" als grundlegendes Unterscheidungsmerkmal genannt. Der gewerblice Aspekt für die Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis wird hier nur als Beispiel geführt.

      Der "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung" wird durch das Mittführen einer Kamera zu Foto- und Bildaufnahmen nicht in Frage gestellt. Diesem Mythos ist das Bundesland Rheinland-Pfalz lange Zeit gefolgt und hat dies so auch auf der Internetseite des zuständigen "Landesbetriebes für Mobilität" wiedergegeben.

      Auf Betreiben des DMFV und dessen Rechtsanwalt Dr. Sonnenschein wurde dies nocheinmal durch das zuständige Bundesministerium klargestellt und auch durch das Bundesland Rheinland-Pfalz so übernommen. Bundes- geht vor Landesrecht. Daher wurde auch auf Rückfrage bei dem zuständigen Landesbetrieb für Mobilität der Hinweis entfernt bzw. die Internetseite überarbeitet.

      Da die Web-Site des DMFV momentan nicht erreichbar ist, konnte ich den Link hierzu nicht einstellen.

      Edit: Jetzt wieder Erreichbar, die Web-Site des DMFV mit der Info was man wissen sollte zu einem Flugmodell mit Kamera

      dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • In Frankfurt City, mitten in der CTR und dann noch bei Nacht ...... ?( :cursing:
      geht´s noch ???

      Da brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn`s immer höhere Auflagen gibt.

      Sorry, in dem Fall bin ich für die Höchststrafe laut Luftverkehrsrecht : 50000 Euro !!!!
    • Schnell schrieb:

      In Frankfurt City, mitten in der CTR und dann noch bei Nacht ...... ?( :cursing:
      geht´s noch ???

      Da brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn`s immer höhere Auflagen gibt.

      Sorry, in dem Fall bin ich für die Höchststrafe laut Luftverkehrsrecht : 50000 Euro !!!!

      Was ein Wahnsinn, gestern sind schon wieder die Auflagen erhöht worden.