aktuelle rechtliche Grundlagen - Drohnenflug Deutschland bis 5 kg - für Anfänger

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ike_2000 schrieb:

      Ich will das Fotografieren mit der Drohne auf jeden Fall nur nebenberuflich machen. Somit hat sich das mit den ganzen unternehmerischen Dingen für mich erledigt.
      Ich werde auch das Kleingewerbe wieder aufgeben, da ich sonst nicht bei der HWK raus komme.

      Ich würde das Ganze aber gerne als Freiberufler weiter machen. Kann mir jemand sagen, ob man als Freiberufler mit Drohne auch ein allgemeine Aufstiegserlaubnis benötigt? Steht da irgendwo irgendwas?
      In der Reihenfolge Deiner Sätze:
      1. Auch nebenberuflich = unternehmerisch, es hat sich also nix erledigt...

      2. Freiberufler = entweder Katalogberuf oder "gleichwertige/vergleichbare" Berufe.
      --- Um als Fotograf den Freiberuflerstatus zu er- oder behalten gibt es wenig Möglichkeiten, ist aber alles im Netz zu finden.
      --- Sobald Du ein ("Fotografen-") Gewerbe anmeldest, ist es aber sowieso vorbei mit dem "Freiberuf".
      --- Kommerzielle Luftaufnahmen haben selten so viele "künstlerische Eigenschaften", die aber notwendig sind, um den freiberuflichen Status eines Künstlers zu bekommen.
      --- Um beim FA den Fotografenkünstlerstatus zu erhalten, hilft es zwar, wenn man vorher schon in der KSK als solcher akzeptiert wurde. Das FA entscheidet aber völlig unabhängig davon, ob jemand freiberuflich als Künstler seine Steuern erklären darf, oder ob dieser doch gewerblich eingestuft wird.

      3. Die AE-Pflicht hat erstmal gar nix mit dem Beruf, einem Gewerbe oder einem Künstler/Freiberufler zu tun, denn:
      JEDER ANDERE Grund des Fluges, AUSSER der Sport- und Freizeitbeschäftigung benötigt eine AE und entsprechende Haftpflicht-Versicherung.
      ---Klartext: Natürlich benötigt nicht nur der gewerbliche Fotograf/Filmer, sondern auch der freiberufliche künstlerische Fotograf eine AE und die HP Versicherung, die jegliche kommerzielle Flugeinsätze abdeckt.

      Hinweis:
      Ich nutze "kommerziell" statt "gewerblich" als Überbegriff, denn jedes Gewerbe ist kommerziell, aber z.B. die kommerziellen Flüge eines Künstlers sind nicht gewerblich ;)
    • Ok, vielen Dank euch allen schon mal.
      Sorry für die Frage mit der AE.

      Ich hab das Gewerbe jetzt wieder abgemeldet und versuche mich jetzt mal als Freiberufler.
      Das sich das mit den gewerblichen Dingen erledigt hat, meinte ich natürlich nicht im Sinne von Steuererklärung usw., aber ich werden nur soviel machen das ich auf jeden Fall unter den 17.000 Euro bleibe und somit dann auch als Freiberufler unter die Kleinunternehmerregelung falle.

      Ich will ja so auch nur vermeiden das ich beitragspflichtig einer Kammer beitreten muss, sonst hätte ich mit der Gewerbeanmeldung ja auch kein Problem gehabt.
    • Ike_2000 schrieb:

      Ich hab das Gewerbe jetzt wieder abgemeldet und versuche mich jetzt mal als Freiberufler.Das sich das mit den gewerblichen Dingen erledigt hat, meinte ich natürlich nicht im Sinne von Steuererklärung usw., aber ich werden nur soviel machen das ich auf jeden Fall unter den 17.000 Euro bleibe und somit dann auch als Freiberufler unter die Kleinunternehmerregelung falle.
      Dann pass aber auf, welche genaue Berufsbezeichnung Du angibst, Stichwort Katalogberufe (und vergleichbare Tätigkeiten).

      Und warum genau muss es unter dem Kleinunternehmerregelungsmaximalbetrag sein ? (auch mal ein langes Wort kreiert...)
      Wenn Du nicht mit der Umsatzsteuer hantieren willst, wäre es wohl der einzige Grund, der mir spontan einfällt...
    • War am Anfang auch für sehr kurze Zeit mit der Kleinunternehmerregelung unterwegs, hab das dann aber umschreiben lassen. Mein Hauptkunde selbst ist Umsatzsteuerplichtig und hatte damit kein Problem. Die Ermässigungen durch Netto- statt Bruttobeträgen bei mehreren oder größeren Anschaffungen ist dann doch schon ein deutlicher Punkt der den Mehraufwand von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen rechtfertigt.
      "Trust me I'm a desginer."

      begeisterter Frischlingscopterpilot - Fotograph - Videograph - bald auch "Aerialgraph"