aktuelle rechtliche Grundlagen - Drohnenflug Deutschland bis 5 kg - für Anfänger

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Also....wenn ich diese Diskussion so verfolge, dann komme sich einige Gesetze in die Quere oder lösen sich gegenseitig ab ( Gesetz 1 bis hier her, Gesetz 2 ab hier usw.), so dass man große Lust bekommt das ganze Equipment zu verkaufen, weil das irgendwie alles Verboten ist usw.

      Das ist, um es grob aus zu drücken, mein Fazit. Oder sehe ich das falsch?
    • naja alles Verboten sehe ich das nicht.
      Mein Bekannter darf mit seinem Heli nur auf Modellflugplätzen starten...
      Gut uns wird es vielleicht ja auch mal erwischen, bei den Ständigen Affen die sich nicht an die Regeln halten... Siehe Hamburg...

      Ich werde mein Zeugs behalten und weiter fliegen, wenn sich einer dann stört (was es immer mal gibt) gehe ich halt woanders hin.

      Bisher aber immer nur positive Begegnungen gehabt... :thumbup:
      ...immer vorwärts, ohne Furcht, nicht am Rand sondern mittendurch...
    • duke-f schrieb:

      klalie schrieb:

      In Sachen Schutzgebiete sollte man eine Regel beachten: Einen Bogen drum machen.
      Nett - dann ist man auf der sichern Seite, wie der Ingenieur sagt. Hast Du Dir Mal die Karte mir den "Schutzgebieten" angesehen für Deutschland? Dann fallen mit dieser pauschalen Sichtweise geschätzt 1/3 Deutschlands weg.
      Wenn du schon zitierst, dann bitte nicht einfach nur einen Satz aus dem Kontext reissen. Ich hatte nämlich auch geschrieben, das man sich bei der Kommune oder dem Kreis erkundigen soll, wenn man denn doch dort fliegen möchte. Die "Auskleidung" der Verbote ist von Schutzgebiet zu Schutzgebiet verschieden und lässt sich nicht verallgemeinern.
    • Entschuldige - war keine Absicht. Ich zitiere in Foren nur aus dem Grunde gere in Kurzform, um klar zu machen, auf welchen Beitrag ich mich beziehe. Komplette Beiträge von direkt vorher zu kopieren halte ich begrenzt sinnvoll. Öfters schreibt aber jemand genau dann, während ich schreibe, auch etwas. Deswegen will ich lediglich einen Bezug herstellen.

      Dennoch bleibe ich dabei: Es ist sinnvoller, sich für das entsprechende Schutzgebiet die Bestimmungen genau anzusehen und sich daran zu halten, als jedes Mal anzufragen. Beispielsweise sind Landschaftsschutzgebiete in allen mir bekannten Fallen kein Tabu, Naturschutzgebiete gibt es solche und solche. Wenn ich nun abends zuhause plane, wo ich morgen vielleicht hinfahre um zu fliegen, sitzt in den Ämtern niemand mehr, den ich anrufen kann.
    • kein Problem, duke-f.
      Ich hatte auch nur generell von Schutzgebieten gesprochen, weil man generell nicht alles über einen Kamm scheren kann. Was in dem einen erlaubt ist, ist im anderen strengstens verboten. Wobei ich dir zustimme, das es in Landschaftsschutzgebieten wohl nur sehr selten eine Flug-Beschränkung geben wird. So frei nach dem Motto: Was kümmert es eine alte Eiche, wenn eine Drohne über ihre Krone fliegt.
    • In dem Sinne stimme ich Dir ja auch zu: Wenn man sich nicht informiert, muss man eben draußen bleiben, um sicher zu gehen. Eigentlich ging es mir im Schwerpunkt auch darum bewußt zu machen, dass es eben sehr viele Schutzräume gibt und man nicht umhin kommt, sich vor Abflug erst mal ein Bild diesbezüglich zu machen.
    • Häufig reicht es, einfach das Gehirn einzuschalten. Nicht alles muss nach Punkt und Komma verboten sein, damit man es nicht tun sollte, und nicht immer ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ich gebe zu, daß der "gesunde Menschenverstand" nicht immer präzise funktioniert, aber er ist schon mal ein gutes Hilfsmittel. ;)

      Zur Menschenansammlung: meines Wissens ist die Menschenansammlung nirgends definiert, aber ich habe eine Definition in einem OLG-Urteil gefunden (ging um einen tief fliegendes Sportflugzeug), und darin stand sinngemäß, daß eine Menschenansammlung eine Ansammlung von Menschen auf öffentlichem Grund sei, die so groß ist, daß das Kommen und Gehen einzelner Personen nicht mehr wahrnehmbar ist.
      Ist nicht ganz einfach, dazu was zu finden, denn Google spuckt zu dem Thema hauptsächlich "Verbote von Menschenansammlungen" und "Foto-Veröffentlichungsrechte bei Menschenansammlungen" aus.
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.
    • Nee, eben nicht. Ursprünglich waren damit politische Versammlungen, Umzüge oder Rummelplatz gemeint und gerade nicht ein paar herumlungernde Hanseln. ;)
      Es wird aber schon seinen Grund haben, daß das nirgends definiert wird. Also mal wieder alles Auslegungssache.
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.
    • Langschwert schrieb:

      Häufig reicht es, einfach das Gehirn einzuschalten. Nicht alles muss nach Punkt und Komma verboten sein, damit man es nicht tun sollte, und nicht immer ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ich gebe zu, daß der "gesunde Menschenverstand" nicht immer präzise funktioniert, aber er ist schon mal ein gutes Hilfsmittel. ;)

      Zur Menschenansammlung: meines Wissens ist die Menschenansammlung nirgends definiert, aber ich habe eine Definition in einem OLG-Urteil gefunden (ging um einen tief fliegendes Sportflugzeug), und darin stand sinngemäß, daß eine Menschenansammlung eine Ansammlung von Menschen auf öffentlichem Grund sei, die so groß ist, daß das Kommen und Gehen einzelner Personen nicht mehr wahrnehmbar ist.
      Ist nicht ganz einfach, dazu was zu finden, denn Google spuckt zu dem Thema hauptsächlich "Verbote von Menschenansammlungen" und "Foto-Veröffentlichungsrechte bei Menschenansammlungen" aus.
      Das saß ich doch kürzlich mit 30.000 anderen in einem Bundesligastadion als sich der Pilot mit seinen Rundfluggästen in seiner schönen alten "Tante Ju"
      dazu hinreissen lies in ca. 150 Metern eine Runde über das Stadion zu kreisen..........
    • Da jetzt eine EU weite Regelung her soll, mag ende September möglicherweise stimmen, aber welches Jahr? Das wird dauern....

      Jeder interessierte Bürger kann ja seine Vorschläge einreichen (offiz, bis gestern), aber es geht anscheinend noch:

      easa.europa.eu/download/ANPA-t…%20of%20the%20ANPA_DE.pdf
    • Hallo,

      Ich hab auch mal versucht mich bzgl. der Menschenansammlung zu informieren ... schwer, da es hierzu keine Regelungen gibt. Aber es scheint wohl inzwischen die Aufassung zu geben, das hiermit eine Gruppe / Ansammlung von 12 Menschen und mehr gemeint ist.

      Generell würde ich aber aus Sicherheitsgründen vermeiden über Menschen zu fliegen. Wer weiß wohin der Kopter ausbricht, wenn er abschmiert oder außer Kontrolle gerät.

      NIE vergessen, so toll unsere Kopter auch sind, außer Kontrolle sind es fliegende Kreissägen.

      Gruß Marc

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mc-Murph ()

    • Mc-Murph schrieb:

      NIE vergessen, so toll unsere Kopter auch sind, außer Kontrolle sind es fliegende Kreissägen
      Genau. Und deshalb ist es müßig rauszubekommen was unter "Menschenansammlung" zu verstehen ist. Ist nur interessant für die, die bei 10 Leuten ein höheres Risiko sehen als bei 5 Leuten. Bei 5 fliegen sie und bei 10 lassen sie's. Also wozu muss das noch tiefer diskutiert oder ergründet werden?
      Selbst bei nur 1 Menschen sollte ein Überflug unterbleiben. Das mag ich ganz besonders, wenn's mein Kopf ist.
    • heute war mein Ziel die Schwäbische Alb, 40 KM von Stuttgart.

      Bin also los.

      Dort an einer sehr schönen Stelle, dem Breitenstein angekommen waren aber derart viele Segelflieger in nicht mal 100 Meter unterwegs, dass ich auf ein Auge in Auge mit diesen Seglern keine Lust hatte.

      Als ich wieder gehen wollte, sah ich einen älteren Herrn, mit einer Fernbedienung um den Hals, den ich mir mal genauer ansehen wollte.

      Ein langer Blick in den Himmel und ich konnte Weit oberhalb den "Echten" ca. 15 Seglern, ein Segelflug Model endrecken, dass der Gute mit Hornbrille und scheinbarem Vergrößerungsglas beobachte und steuerte.

      Auf meine Frage, ob er denn keine Bedenken hat, wenn so viele Segelflieger unterwegs sind, sagte er, da oben hat es mehr Platz als auf der Autobahn, die er übrigens meidet.

      Da er sehr hoch war, ich schätze 400 Meter, fragte ich Ihn, ob er denn auch die Hundert Meter einhält die scheinbar Vorschrift sind, so wie ich mal hörte.

      Seine Antwort war, ich darf 740 Meter hoch in dieser Zone, alles anderes sei Blödsinn und das vom Boden, wo wir bereits schon 750 Meter über dem Meer waren.

      Jegliche Aufklärung erschien mir sinnlos, da er so seine Aussage, seit 30 Jahren fast jedes Wochenende hier fliegt und wenn der Wind gut ist auch mal die „erlaubten 740“ und mehr.

      Nur zur Info, über dem Breitenstein, fliegen große Flugzeuge im Landeanflug zum Stuttgarter Flughafen und wenn ich Flightradar24 Glauben schenken darf, dann kommen die auch mal in 2000 Meter angeflogen.

      Der Hammer war aber dann, als ein "Echter" in einem Affen Tempo, keine 20 Meter über unsere Köpfe rauschte und auch noch freundlich zugewinkte.

      Ich jedenfalls hatte das Gefühl, dass eine Böe, zur falschen Zeit, 20 Meter durchaus ausgleichen könnte.

      Hallo, Menschenverstand wo bist Du?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von teckdrohne ()

    • in Sachen Menschen-Ansammlung hatte ich was gelesen von mehr als 12 Leuten. Macht auch irgendwie sinn, denn bei 12 Leuten besteht wohl immer die Möglichkeit, dass sie sich zur Seite bewegen können, um die Drohne nicht auf den Kopf zubekommen. Sticvhwort hierzu: Loveparade in Duisburg. Wären es nur 200 Leute gewesen, wäre absolut nichts passiert, weil Platz genug zum Ausweichen gewesen wäre. Bei 2000 Leuten allerdings, da gab es Tote.
      -
      In Sachen Naturschutzgebiet: Letzte Woche hatte ich ein schönes Plätzchen gefunden. Leider ein Naturschutzgebiet. Komisch war nur, dass in Luftlinie 100 Meter entfernt Drachenflieger gestartet sind und lustig über das Gebiet geflogen sind. Also entweder sind die illegal gestartet oder es ist erlaubt. Da ich letzteres vermutet habe, hätte ich starten können, habs mir aber verkniffen wegen den Drachenfliegern.