aktuelle rechtliche Grundlagen - Drohnenflug Deutschland bis 5 kg - für Anfänger

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Dann suche Dir im Internet die Bestimmungen zu genau diesem Gebiet und sehe nach, was wirklich hier der Schutzzweck ist und was verboten ist. Das ist von Bundesland zu Bundesland und evtl je nach Gebiet verschieden.

      Stichworte in der Suchmaschine:
      Natzrschutzgebiet, "Name", Bestimmung, Verbot, ...
    • Vielen Dank erst mal an Energieniveau für den ersten Beitrag in diesem Thema. Auch allen anderen vielen Dank.
      Ich hatte auch schon nette Gespräche mit der Dame vom LBM RLP. Die hatte mir im ersten Gespräch auch erzählt das man als Privatperson eine allgemeine Aufstiegserlaubnis benötigt. Na ja, jetzt weiß ich mehr.
      Ich habe eine solche Aufstiegserlaubnis, weil ich auch gewerblich fliege und Luftaufnahmen im Kundenauftrag tätige.

      Jetzt habe ich aber genau dazu eine Frage:
      Wenn ich jetzt z.B. ein Video von einem Flug auf meine gewerbliche Internetseite stelle - war ich dann für dieses Video privat oder gewerblich unterwegs?

      In Suchmaschinen find ich da nichts passendes - geht dann immer ums Verkaufen von Dingen oder so...

      Die Frage stellt sich mir deshalb, weil ja beim gewerblichen Aufstieg (also wenn mich jemand beauftragt hat), ich dem zuständigen Ordnungsamt und der zuständigen Polizeidienststelle 2 Werktage vorher Bescheid sagen muss - ggf. auch der Kreisverwaltung wenn es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Das schließt ja aber völlig aus, dass ich nach Hause komme, das Wetter geil ist, ich noch schnell ein paar Runden mit der Drohne fliege und das Ergebniss dann auf der gewerblichen Seite veröffentlichen kann.

      Wie z.B. die Luftaufnahme der Woche von Benedikt Mathweis. Ich gehe mal nicht davon aus das dieser Aufstieg 2 Tage vorher gemeldet wurde.

      Kann mir da jemand was zu sagen?
    • Ich glaube, die Formulierung lautet "im Rahmen eines Gewerbebetriebes". Wenn Du also ein Video auf Deine gewerbliche HP stellst, wird es wohl im Rahmen eines Gewerbebetriebes genutzt.

      Ob das Video, das ja auch z.B. aus Deinem privaten Urlaub stammen könnte, deswegen auch zu gewerblichen Zwecken angefertigt wurde, ist dann wieder eine interessante juristische Frage. ;)
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Langschwert ()

    • @Ike_2000: Die Frage ist nicht direkt ob gewerblich oder nicht sondern zu welchem Zweck bist Du gestartet. Der Gesetzgeber hat hierzu zwei Formen genannt, das Flugmodell (aufstieg ohne AE) und das UAS (aufstieg mit AE).

      Im Folgenden Link findest Du die "Gemeinsame Festlegung des Bundes und der Länder".

      uavdach.org/aktuell/NFL-1-281-13.pdf

      Hierin geht in Punkt 1 Abs. 2 hervor, dass der Zweck zum Zeitpunkt des Aufstieges maßgebend für die Notwendigkeit einer solchen AE ist. Startest Du "Zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung", benötigst Du keine AE, startest Du hingegen zu einem anderen Zweck, z.B. mit gewerblichen Hintergrund oder im Auftrag eines Dritten, benötigst Du eben eine solche AE und musst auch alles was dann in dieser AE steht auch einhalten.

      Zu Deinem Beispiel: Startest Du mit dem Vorhaben um Aufnahmen für Deine gewerbliche Internetseite zu machen, startest Du nicht zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung und benötigst somit eine AE mit allen Vorgaben.

      Startest Du einfach zum Spaß, also eben zur Freizeitgestaltung und machst dabei schöne Bilder. Benötigst Du keine AE, auch wenn Du im Nachhinein die Bilder (weil Du diese zufällig gemacht hast und diese so schön geworden sind) auf Deine gewerblichen Internetseite veröffentlichst.
    • ich tendiere da "gefühlsmässig" zu Langschwert.
      Wenn quadle mit seiner Aufffassung richtig liegt, benötigst du überhaupt keine AE. Denn du könntest immer sagen du bist privat geflogen und wenn später jemand das Video gut findet und kauft, dann wäre es immer noch privat erstellt und gewerblich veräussert.
      Wenn du ein privates Video auf deine gewerbliche Internetseite stellst, dann stellt sich die Frage warum du dies gemacht hast. Vermutlich dient es dort als Beispiel für deine Arbeit, ist also Werbung für dein Gewerbe.
      -
      Echt schwierig das Thema. Abhilfe könnte da nur ein RA mit Erfahrung im Luftfahrtrecht schaffen.
    • Danke euch beiden schon mal.

      Ja, ist echt ein blöd schwieriges Thema. Selbst wenn ich schon mit der Absicht starte ein Video aufzunehmen was ich später auf der gewerblichen Seite veröffentliche stellt sich für mich die Frage.

      Gewerblich könnte man doch auch so verstehen, das es nur gewerblich ist wenn ich auch Geld dafür bekomme. Wenn ich das Video aber nur auf meine Seite stellen will und nicht verkaufen will, hab ich ja nichts damit verdient.
    • Andererseits könnte man dann auch argumentieren, dass ein gewerblicher Zweck unterstellt werden kann, wenn du deine Aufnahmen auf einer gewerblichen Seite veröffentlichst. Da du damit ob beabsichtigt oder nicht Werbung für die Seite und damit für dich machst. Das wäre auch irgendwie ein gewerblicher Hintergrund. Andererseits kann ich mir auch gut vorstellen, dass sich in, ein zwei Fällen tatsächlich argumentieren lässt, das zum Zeitpunkt des Aufstiegs kein gewerblicher Zweck bestand und dieser erst im Nachhinein entstanden ist.Wenn nun aber jemand Bilder von Häusern macht und nachher an 5 der Bewohner der Straße verkauft wird das wohl eher schwer sein das als nicht gewerblich zu deklarieren.

      Es sollte einfach eine klarerer Regel geben oder mal eine sinnvolle Aussage. Wenn so eine schwammige Regel im Gesetz so viele Fragen aufwirft gehört sie überarbeitet.
      "Trust me I'm a desginer."

      begeisterter Frischlingscopterpilot - Fotograph - Videograph - bald auch "Aerialgraph"
    • Das ist wie früher mit den Musik und Filmkopien. An Freunde und Familie darfst Du sie verschenken. Aber dass die ganze Straße und Deine ganze Firma alle Deine Freunde sind, glaubt Dir kein Richter.

      Manche behaupten ja, selbst wenn Du als Gewerblicher am Wochenende mal privat fliegst, könnte das ja schon dem Training dienen und somit zum Gewerbe gehören. Im Ernstfall wird's wohl auf den Anwalt ankommen.
    • duke-f schrieb:

      Manche behaupten ja, selbst wenn Du als Gewerblicher am Wochenende mal privat fliegst, könnte das ja schon dem Training dienen und somit zum Gewerbe gehören. Im Ernstfall wird's wohl auf den Anwalt ankommen.
      Das ist auch kontrovers. Irgenwie gilt bei manchen wohl ein Übungs- oder Testflug ja auch als gewerblich da er den Zweck verfolgt für gewerbliche Tätigkeiten Erfahrung zu sammeln. Gleichzeitig wird aber diese Erfahrung zur Beantragung einer AE benötigt.
      "Trust me I'm a desginer."

      begeisterter Frischlingscopterpilot - Fotograph - Videograph - bald auch "Aerialgraph"
    • Schaut Euch doch mal wirklich diese gemeinsamen Grundsätze genau an. Und nein, es ist nicht der gewerbliche Hintergrund allein, es ist ausschließlich der Zweck der die Unterscheidung bringt, und ja der gewerbliche Hintergrund dienst absolut nicht der Sport- und Freizeitgestaltung. Sicher kann meine im letzten Absatz gemachte Angabe letztendlich immer herangezogen werden um letztendlich die AE-Erfordernis auszuhebeln.

      Aber einer Bilder- oder Aufnahmen-Serie kann man schon entnehmen, was der Sinn und Zweck solcher Aufnahmen sind. Mache ich z.B. von einem (auch wenn es meines ist) Gewerbeobjekt gezielte Bilder obwohl wegen Design oder sonstiger Merkmale im allgemeinen kein Interesse an solchen Aufnahmen besteht, wird die Argumentationsführung für solche Aufnahmen äußerst schwierig verlaufen.
    • Ike_2000 schrieb:

      Gewerblich könnte man doch auch so verstehen, das es nur gewerblich ist wenn ich auch Geld dafür bekomme. Wenn ich das Video aber nur auf meine Seite stellen will und nicht verkaufen will, hab ich ja nichts damit verdient.
      Nein, "verstehen" ist ganz schlecht. Klingt nach Wunschvorstellung. Ein Gewerbe wird nicht nach den Einnahmen definiert. Wenn du nix verdienst, wäre das dann kein Gewerbe, auch wenn du eins angemeldet hättest?
      Alles, was du im Rahmen des Gewerbes machst, ist gewerblich. Aber von den Einnahmen wird das nicht abhängig gemacht.

      Wenn du bei YT deine Videos mit Werbung verzierst, dann sind die nicht mehr privat, sondern eigentlich gewerblich, auch wenn du keinen Cent damit verdient hast. Es zählt allein die Absicht Geld verdienen zu wollen, die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ach Mensch ()

    • duke-f schrieb:

      Manche behaupten ja, selbst wenn Du als Gewerblicher am Wochenende mal privat fliegst, könnte das ja schon dem Training dienen und somit zum Gewerbe gehören. Im Ernstfall wird's wohl auf den Anwalt ankommen.
      Äh, was denn nu? Ein Gewerblicher fliegt nicht privat. Er fliegt entweder so oder so. Ein Gewerblicher ist auch mal Privatmann, und dann fliegt er eben auch privat. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das nicht gilt, wenn er 2 Kopter besitzt, einen für's Gewerbe (Firmenanschaffung, also verbucht und versteuert) und einen privat. Dann sollte er schon drauf achten mit welchem er privat fliegt.
    • Ich bin als Privatmann mal bei der Berliner BSR vorgefahren und wollte meinen privaten Fernseher entsorgen. Da ich aber nur 1 Fahrzeug hatte, mit Firmenaufkleber (trotzdem aber kein Firmenfahrzeug), haben die sich geweigert den Ferni abzunehmen. Sie unterstellten mir, dass der gewerblich wäre und der müsse bezahlt werden. Nur wegen des Aufklebers. Ich habe dann bei der BSR-Zentrale angerufen und das geschildert, worauf ich auf dem Gelände dann gezielt einen bestimmten Mitarbeiter ansprechen sollte, der mir den Ferni abnahm, weil er bescheid wusste. Den nächsten Ferni habe ich dann aus 200 m Entfernung per Sackkarre hingeschoben.

      Toll war es, als ich denen verklickerte, dass alle Leihtransporter, in denen vorne 2 - 3 Türken saßen, garantiert kein Gerümpel aus dem privaten Keller entsorgen. Das interessierte niemanden.
    • Ich habe zwischenzeitlich mal mit einem RA gesprochen. Der definiert das Ganze auch eher als Grauzone. Er meinte ich sollte mal bei meinem zuständigen Ordnungsamt fragen, ob die mir nicht eine "generelle" Genehmigung geben.

      Eine Genehmigung brauche ich ja aber eigentlich gar nicht. Ich habe ja nur eine Anzeigepflicht dem Ordnungsamt und der Polizei gegenüber.

      Und das ist das was ich bis jetzt immer noch nicht ganz verstanden habe.
      Bin ich ein Privatmann, darf ich Bilder mit einer Drohne machen wann und wo ich will und muss niemanden darüber informieren. (Natürlich muss ich dabei die bekannten Regeln einhalten.) Die gemachten Bilder kann ich dann auf meine private Homepage stellen, bei Facebook posten, usw. und jeder Mensch mit Internetzugang kann diese Bilder gucken.
      Bin ich aber ein Gewerbetreibender, darf ich auch die gemachten Bilder auf meine gewerbliche Homepage stellen...und jeder kann sie sehen, aber ich muss dann jeden Aufstieg 2 Werktage vorher ankündigen.
      Die Sinnhaftigkeit dieses Unterschieds erschließt sich mir einfach nicht.

      Wenn ich im Kundenauftrag Detailaufnahmen, z.B. von seinem Haus mache, kann ich das alles verstehen, da ich da in geringer Höhe fliege und sich der ein oder andere Nachbar evtl. belästigt fühlen könnte. Wenn ich aber z.B. eine Kapelle auf dem Berg, abseits vom Ort, mit der Drohne filme oder fotografiere, sollte ich ja niemanden stören oder belästigen.
      Mach ich das privat, kann ich es machen wann ich will. Mach ich das gleiche gewerblich, muss ich 2 Tage vorher den Behörden bescheid geben. Macht das Sinn?
    • @Ike_2000: Wenn Du Privat startest, darfst Du Bilder machen, wie Du diese mit jeder anderen Kamera auch machen darfst, also unter Beachtung des Persönlichkeitsrecht, der Privatsphäre, des Urheberecht, u.s.w..

      Diese darfst Du dann, soweit in den AVB Deiner Versicherung auch zuläßt, auf YouTube, FaceBook, Twitter, etc. ohne gewerblichen Hintergrund veröffentlichen.

      Startest Du um für Deine eigene Firmenwebsite Aufnahmen zu machen, benötigst Du hierfür eine AE.

      Ich bin jetzt explizit auf Deine Anfragen eingegangen, wieso und warum und der Unterscheidung im Zusammenhang mit dem Zweck des Fluges habe ich bereits ausgiebig hier im Thread Post #44 und #54 erläutert.
    • Hallo quadle, die AE ist nicht das Problem - die hab ich ja.
      Ich habe nur ein Problem mit der Spontanität, die mir dadurch als Gewerblicher völlig genommen wird.

      Selbst wenn ich Samstags denken würde - "Oh, Morgen soll das Wetter geil werden, da könnte ich ja noch ein paar Aufnahmen für die gewerbliche Internetseite machen." DAS GEHT JA DANN NICHT! Ich kann ja Samstags nicht mehr 2 Werktage vorher für Sonntags bescheid geben.