Hallo Allerseits,
ich dachte mir ich fasse mal die rechtliche Basis zum Drohnenfliegen auf und spiegele sie hier nieder. (Phantom 3)
Man kann viel lesen, es wird viel diskutiert, aber was ist nun wirklich Fakt?
Vorerst: Jeder Kopter muss versichert sein. Die normale Haftpflichtversicherung deckt in aller Regel keine Schadensfälle ab. Gute Versichere gibt es bereits ab ca 40 Euro. Man sollte sich bewußt machen, was man machen möchte. Bilder veröffentlichen im Privaten? Oder sogar gewerblich damit Geld verdienen? Hier unterscheiden sich die Versicherungen teils deutlich.
In Deutschland gibt es verschiedene Lufträume:
der unkontrollierte/kontollierte Flugraum:
Der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern. In diesem dürfen wir uns aktuell theoretisch "frei" bewegen. In der Nähe von Flughäfen kann es zu Einschränkungen kommen. Bewegen wir uns näher an eine solche Kontrollzone heran, so gibt es meist diverse Herabstufungen der theoretischen Flughöhe. 1 Stufe 518 Meter / 2 Stufe liegt bei 304 Metern. Weitere Infos zur Flughöhe sind in den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Jeder Pilot, welcher sich in neuem Terretorium bewegt, sollte sich hierüber prinzipiell informieren. 16 Flughäfen haben im Juni 2015 eine neue Regelung eingeführt. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km darf nicht genehmigungfrei geflogen werden. Ausserhalb dieses Radius ist der Flug bis 30 Meter Höhe gehnemigungsfrei erlaubt. Diese Kontrollzonen eines Flughafens können bis zu 35 km lang und 15 km breit sein.
Nun kommen diverse Hemmnisse:
Zur Höhe - nur weil es legal ist 762 Meter hoch zu fliegen, heist es noch nicht, dass man sich in solchen Höhen bewegen sollte (weis ich nun auch, ist ja gut... Asche auf mein Haupt).
Auch wenn ihr am "Rande der Welt" fliegt, ist die "Eventualität" des Erscheinens eines fliegenden Hubschraubers oder sonstigen bemannten "Flugzeugs" immer präsent. Dies sollte toleriert und beachtet werden. Die Gefahr eines Vorfalls steigt exponentiell zur Flughöhe. Eigentlich verbietet der nächste Punkt sowieso solche Höhen.
In Deutschland gilt die Sichtweitenregelung. Während des Fluges muss sichergestellt werden, dass direkter Sichtkontakt zur Drohen herrscht. Hilfsmittel jeder Art (Fernglas, FPV etc...) sind kein Ersatz hierfür. Flüge ausserhalb der Sichtweite benötigen einer speziellen Genehmigung. Desweiteren muss der Luftraum während des Fluges permanent im Visier sein, um andere Flugteilnehmern zu sehen und ihnen auch ausweichen zu können. Der Flug über Krankenhäuser, Kraftwerke, Militäreinrichtungen und Menschenmengen ist VERBOTEN.
Das Problem der Sichtweite:
Sichtweite ist relativ. Nach diversen Anfragen bei Versicherern (speziell Phantom 3) kamen unterschiedliche Ergebnisse raus.
In welcher Entfernung ein Kopter noch eindeutig zu erkennen ist, hängt ganz von den äußeren Bedingungen ab. Helligkeit, Bewölkung, Stand der Sonne, Schärfe der Augen, usw... Eine pauschale Aussage in Metern ist hier nicht möglich. Der eine Versicherer sagt 100 Meter (gleich der max. Flughöhe einer gewerblichen Austiegsgenehmigung), der andere 300 Meter, der letztze äußerte sich garnicht im Detail. Der eine Versicherer sagt, die Ausrichtung muss permanent zu SEHEN sein, dem anderen reicht es schon wenn sich der Pilot der Aussrichtung "bewußt" ist. Hier sollte man sich vorher informieren. Im Endeffekt ein schwieriges Thema. Sollte wirklich mal was passieren, so würde es mich schon interessieren, wie das letztendlich in der Beweisführung "aussehen" soll... Aber auch hier gibt es keine Äußerungen der Versicherer.
Gewerblich / Privat:
Gewerbliche Flüge benötigen immer eine Aufstiegsgenehmigung (auch "private" Flüge welche man mit Werbeschaltung auf Youtube veröffentlicht). Diverse andere Meldungen müssen auch im Vorfeld getätigt werden. Hierüber muss man sich gesondert informieren.
Privat gilt dies im Allgemeinen nicht (ausser ausserhalb der Sichtweite oder in speziellen Zonen/Gebieten).
Ein zeitlang geisterte z.B. der Glaube, dass Drohnen mit Kamera in Rheinland-Pfalz immer eine Aufstiegsgenehmigung benötigen, egal ob privat oder gewerblich.
Da Bundesrecht Landesrecht bricht wurde dieser Passus vom Land Rheinland-Pfalz gestrichen. An alle "Pälzer", gut Flug!!!
Es gibt zwar schon einen Thread dieser Art. Dieser liest sich leider ein wenig kompliziert.
Sollte jemandem Fehler auffallen oder jemand hat ergänzende Anregungen, so melde er sich. Ich werde es dann einarbeiten.
Ich war vor kurzem auch ein Neuling und musste "spezielles Foren-Lehrgeld" bezahlen, was meine Unwissenheit anging (besonders im Bezug auf die Höhe, da keine Adleraugen).
Grüße
ich dachte mir ich fasse mal die rechtliche Basis zum Drohnenfliegen auf und spiegele sie hier nieder. (Phantom 3)
Man kann viel lesen, es wird viel diskutiert, aber was ist nun wirklich Fakt?
Vorerst: Jeder Kopter muss versichert sein. Die normale Haftpflichtversicherung deckt in aller Regel keine Schadensfälle ab. Gute Versichere gibt es bereits ab ca 40 Euro. Man sollte sich bewußt machen, was man machen möchte. Bilder veröffentlichen im Privaten? Oder sogar gewerblich damit Geld verdienen? Hier unterscheiden sich die Versicherungen teils deutlich.
In Deutschland gibt es verschiedene Lufträume:
der unkontrollierte/kontollierte Flugraum:
Der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern. In diesem dürfen wir uns aktuell theoretisch "frei" bewegen. In der Nähe von Flughäfen kann es zu Einschränkungen kommen. Bewegen wir uns näher an eine solche Kontrollzone heran, so gibt es meist diverse Herabstufungen der theoretischen Flughöhe. 1 Stufe 518 Meter / 2 Stufe liegt bei 304 Metern. Weitere Infos zur Flughöhe sind in den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Jeder Pilot, welcher sich in neuem Terretorium bewegt, sollte sich hierüber prinzipiell informieren. 16 Flughäfen haben im Juni 2015 eine neue Regelung eingeführt. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km darf nicht genehmigungfrei geflogen werden. Ausserhalb dieses Radius ist der Flug bis 30 Meter Höhe gehnemigungsfrei erlaubt. Diese Kontrollzonen eines Flughafens können bis zu 35 km lang und 15 km breit sein.
Nun kommen diverse Hemmnisse:
Zur Höhe - nur weil es legal ist 762 Meter hoch zu fliegen, heist es noch nicht, dass man sich in solchen Höhen bewegen sollte (weis ich nun auch, ist ja gut... Asche auf mein Haupt).
Auch wenn ihr am "Rande der Welt" fliegt, ist die "Eventualität" des Erscheinens eines fliegenden Hubschraubers oder sonstigen bemannten "Flugzeugs" immer präsent. Dies sollte toleriert und beachtet werden. Die Gefahr eines Vorfalls steigt exponentiell zur Flughöhe. Eigentlich verbietet der nächste Punkt sowieso solche Höhen.
In Deutschland gilt die Sichtweitenregelung. Während des Fluges muss sichergestellt werden, dass direkter Sichtkontakt zur Drohen herrscht. Hilfsmittel jeder Art (Fernglas, FPV etc...) sind kein Ersatz hierfür. Flüge ausserhalb der Sichtweite benötigen einer speziellen Genehmigung. Desweiteren muss der Luftraum während des Fluges permanent im Visier sein, um andere Flugteilnehmern zu sehen und ihnen auch ausweichen zu können. Der Flug über Krankenhäuser, Kraftwerke, Militäreinrichtungen und Menschenmengen ist VERBOTEN.
Das Problem der Sichtweite:
Sichtweite ist relativ. Nach diversen Anfragen bei Versicherern (speziell Phantom 3) kamen unterschiedliche Ergebnisse raus.
In welcher Entfernung ein Kopter noch eindeutig zu erkennen ist, hängt ganz von den äußeren Bedingungen ab. Helligkeit, Bewölkung, Stand der Sonne, Schärfe der Augen, usw... Eine pauschale Aussage in Metern ist hier nicht möglich. Der eine Versicherer sagt 100 Meter (gleich der max. Flughöhe einer gewerblichen Austiegsgenehmigung), der andere 300 Meter, der letztze äußerte sich garnicht im Detail. Der eine Versicherer sagt, die Ausrichtung muss permanent zu SEHEN sein, dem anderen reicht es schon wenn sich der Pilot der Aussrichtung "bewußt" ist. Hier sollte man sich vorher informieren. Im Endeffekt ein schwieriges Thema. Sollte wirklich mal was passieren, so würde es mich schon interessieren, wie das letztendlich in der Beweisführung "aussehen" soll... Aber auch hier gibt es keine Äußerungen der Versicherer.
Gewerblich / Privat:
Gewerbliche Flüge benötigen immer eine Aufstiegsgenehmigung (auch "private" Flüge welche man mit Werbeschaltung auf Youtube veröffentlicht). Diverse andere Meldungen müssen auch im Vorfeld getätigt werden. Hierüber muss man sich gesondert informieren.
Privat gilt dies im Allgemeinen nicht (ausser ausserhalb der Sichtweite oder in speziellen Zonen/Gebieten).
Ein zeitlang geisterte z.B. der Glaube, dass Drohnen mit Kamera in Rheinland-Pfalz immer eine Aufstiegsgenehmigung benötigen, egal ob privat oder gewerblich.
Da Bundesrecht Landesrecht bricht wurde dieser Passus vom Land Rheinland-Pfalz gestrichen. An alle "Pälzer", gut Flug!!!
Es gibt zwar schon einen Thread dieser Art. Dieser liest sich leider ein wenig kompliziert.
Sollte jemandem Fehler auffallen oder jemand hat ergänzende Anregungen, so melde er sich. Ich werde es dann einarbeiten.
Ich war vor kurzem auch ein Neuling und musste "spezielles Foren-Lehrgeld" bezahlen, was meine Unwissenheit anging (besonders im Bezug auf die Höhe, da keine Adleraugen).
Grüße