aktuelle rechtliche Grundlagen - Drohnenflug Deutschland bis 5 kg - für Anfänger

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • aktuelle rechtliche Grundlagen - Drohnenflug Deutschland bis 5 kg - für Anfänger

      Hallo Allerseits,

      ich dachte mir ich fasse mal die rechtliche Basis zum Drohnenfliegen auf und spiegele sie hier nieder. (Phantom 3)
      Man kann viel lesen, es wird viel diskutiert, aber was ist nun wirklich Fakt?

      Vorerst: Jeder Kopter muss versichert sein. Die normale Haftpflichtversicherung deckt in aller Regel keine Schadensfälle ab. Gute Versichere gibt es bereits ab ca 40 Euro. Man sollte sich bewußt machen, was man machen möchte. Bilder veröffentlichen im Privaten? Oder sogar gewerblich damit Geld verdienen? Hier unterscheiden sich die Versicherungen teils deutlich.

      In Deutschland gibt es verschiedene Lufträume:

      der unkontrollierte/kontollierte Flugraum:
      Der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern. In diesem dürfen wir uns aktuell theoretisch "frei" bewegen. In der Nähe von Flughäfen kann es zu Einschränkungen kommen. Bewegen wir uns näher an eine solche Kontrollzone heran, so gibt es meist diverse Herabstufungen der theoretischen Flughöhe. 1 Stufe 518 Meter / 2 Stufe liegt bei 304 Metern. Weitere Infos zur Flughöhe sind in den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Jeder Pilot, welcher sich in neuem Terretorium bewegt, sollte sich hierüber prinzipiell informieren. 16 Flughäfen haben im Juni 2015 eine neue Regelung eingeführt. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km darf nicht genehmigungfrei geflogen werden. Ausserhalb dieses Radius ist der Flug bis 30 Meter Höhe gehnemigungsfrei erlaubt. Diese Kontrollzonen eines Flughafens können bis zu 35 km lang und 15 km breit sein.


      Nun kommen diverse Hemmnisse:
      Zur Höhe - nur weil es legal ist 762 Meter hoch zu fliegen, heist es noch nicht, dass man sich in solchen Höhen bewegen sollte (weis ich nun auch, ist ja gut... Asche auf mein Haupt).
      Auch wenn ihr am "Rande der Welt" fliegt, ist die "Eventualität" des Erscheinens eines fliegenden Hubschraubers oder sonstigen bemannten "Flugzeugs" immer präsent. Dies sollte toleriert und beachtet werden. Die Gefahr eines Vorfalls steigt exponentiell zur Flughöhe. Eigentlich verbietet der nächste Punkt sowieso solche Höhen.

      In Deutschland gilt die Sichtweitenregelung. Während des Fluges muss sichergestellt werden, dass direkter Sichtkontakt zur Drohen herrscht. Hilfsmittel jeder Art (Fernglas, FPV etc...) sind kein Ersatz hierfür. Flüge ausserhalb der Sichtweite benötigen einer speziellen Genehmigung. Desweiteren muss der Luftraum während des Fluges permanent im Visier sein, um andere Flugteilnehmern zu sehen und ihnen auch ausweichen zu können. Der Flug über Krankenhäuser, Kraftwerke, Militäreinrichtungen und Menschenmengen ist VERBOTEN.

      Das Problem der Sichtweite:
      Sichtweite ist relativ. Nach diversen Anfragen bei Versicherern (speziell Phantom 3) kamen unterschiedliche Ergebnisse raus.
      In welcher Entfernung ein Kopter noch eindeutig zu erkennen ist, hängt ganz von den äußeren Bedingungen ab. Helligkeit, Bewölkung, Stand der Sonne, Schärfe der Augen, usw... Eine pauschale Aussage in Metern ist hier nicht möglich. Der eine Versicherer sagt 100 Meter (gleich der max. Flughöhe einer gewerblichen Austiegsgenehmigung), der andere 300 Meter, der letztze äußerte sich garnicht im Detail. Der eine Versicherer sagt, die Ausrichtung muss permanent zu SEHEN sein, dem anderen reicht es schon wenn sich der Pilot der Aussrichtung "bewußt" ist. Hier sollte man sich vorher informieren. Im Endeffekt ein schwieriges Thema. Sollte wirklich mal was passieren, so würde es mich schon interessieren, wie das letztendlich in der Beweisführung "aussehen" soll... Aber auch hier gibt es keine Äußerungen der Versicherer.

      Gewerblich / Privat:
      Gewerbliche Flüge benötigen immer eine Aufstiegsgenehmigung (auch "private" Flüge welche man mit Werbeschaltung auf Youtube veröffentlicht). Diverse andere Meldungen müssen auch im Vorfeld getätigt werden. Hierüber muss man sich gesondert informieren.
      Privat gilt dies im Allgemeinen nicht (ausser ausserhalb der Sichtweite oder in speziellen Zonen/Gebieten).
      Ein zeitlang geisterte z.B. der Glaube, dass Drohnen mit Kamera in Rheinland-Pfalz immer eine Aufstiegsgenehmigung benötigen, egal ob privat oder gewerblich.
      Da Bundesrecht Landesrecht bricht wurde dieser Passus vom Land Rheinland-Pfalz gestrichen. An alle "Pälzer", gut Flug!!!

      Es gibt zwar schon einen Thread dieser Art. Dieser liest sich leider ein wenig kompliziert.
      Sollte jemandem Fehler auffallen oder jemand hat ergänzende Anregungen, so melde er sich. Ich werde es dann einarbeiten.
      Ich war vor kurzem auch ein Neuling und musste "spezielles Foren-Lehrgeld" bezahlen, was meine Unwissenheit anging (besonders im Bezug auf die Höhe, da keine Adleraugen).

      Grüße

      :)
    • Energieniveau schrieb:

      Sollte wirklich mal was passieren, so würde es mich schon interessieren, wie das letztendlich in der Beweisführung "aussehen" soll...
      Hoffentlich löse ich keinen Trollalarm aus...............

      In den Flightlogs der P3 ist auch immer die ausrichtung des Fluggerätes zu sehen.....
      Warscheinlich muss der Schadensverursacher dem Versicherer nachweisen, daß er
      "in die richtige Richtung" geflogen ist...............
    • Das wäre ne Option... schwierig die Thematik... wer ist geflogen usw...

      Nein kein Trollalarm... Der Thread wurde auch gelöscht.
      War unnötig.
      Hiermit entschuldige ich mich dafür. Speziell an Baloonix, Ach Mensch und Cmoss.

      Habe aber auch gut einstecken müssen...
      Bitte nicht mehr thematisieren.
    • @Energieniveau: Erst einmal eine schöne Zusammenstellung die weitestgehend auch alle Belange abdeckt. Es fehlt etwas, die Differenzierung zwischen UAS und Flugmodell. Deine Zusammenstellung stellt die Belange des Fluges mit einem Flugmodell, also rein zum Zweck der Sport- und Freizietgestaltung dar.

      Der Vollständigkeit halber, fehlen bei dem Überflugverboten noch "Gebiete von Unfall- und Rettungseinsätzen", "Regierungsbereiche", "Justizvollzugsanstalten".

      Bei der Sichtweitenregelung ist das in Deutschland wirklich so eine Sache. Sie stellt ein hohes Maß an Interpretatiosspielraum bereit. Im Allgemeinen werden dabei eine max. Höhe von 100 m und eine max. Entfernung von 300 m angenommen. Dies ist jedoch absolut nirgendswo festgeschrieben. Bewege ich mich jedoch innerhalb dieser Grenze gehe ich bei normalen Sichtverhältnissen (kein Nebel, Regen- oder Schneefall, o.ä.) kein Risiko ein. Darüber hinaus bewege ich mich doch im Beurteilungsrahmen eines Ordnungshüters oder gar Richters. Auch wenn ich mir damit jetzt ein blutige Nase hole ist diese reale Tatsache nicht weg zu diskutieren.

      Ein Aspekt fehlt jedoch auch noch in Deiner Aufstellung. Die rechtlichen Gegebenheiten bei Bildaufnahmen. Das Recht am eigenen Bild, die Panoramfreiheit, Urheberrechte von Architekten und Designer, etc. etc. pp.. Diese gelten zwar für alle Foto- und Videoaufnahmen, haben aber mit den Möglichkeiten eines Kopters bzw. generell aus der Luft ein ganz andere Wertstellung.

      Darüber Hinaus fehlt noch der Hinweis, dass eine Erlaubnis zum Starten des Grundstückseigentümers vorhanden sein muss und das es neben Deinen genannten auch noch lokale, regional oder kommunale Einschränkungen geben kann.

      In jedem Fall ist es sehr, sehr viel, was man beim Fliegen mit einem Flugmodel beachten muss. Einfach auspacken und losfliegen erscheint dabei schon fahrlässig.
    • duke-f schrieb:

      Tut mir leid, aber ich tue mich einfach etwas schwer mit solchen pauschalen Aussagen. Kannst Du die entsprechende Stelle, wo das festgelegt ist, nennen?
      Deine Frage zielt auf die Brutzeit ?

      Üblicherweise sind unter den Schildern, welche die Gebiete als Schutzgebiet ausweisen noch eine Tafel
      mit den speziellen Regelungen für Brut- oder Laichzeiten.

      Ansonsten kannst Du hier: de.wikipedia.org/wiki/Bundesnaturschutzgesetz

      den Rest nachschlagen..
    • Knarfboy schrieb:

      Bei Vogelschutzgebieten, ist zur Brutzeit ausdrücklich verboten
      Genau diesen Satz meine ich: Hieraus lese ich, dass es ein Gesetz/eine Bestimmung/eine Regelung gibt, in der sinngemäß etwas steht, wie ich es für einzelne (aber eben nicht alle) Naturschutzgebiete kenne: "Vertoten ist ... das betreiben von xxx ...". Wobei ich aus xxx eindeutig auf unsere Multikopter schließen kann. Ich habe oben ein Beispiel einer solchen Bestimmung zitiert, aus der ich das genau für ein Naturschutzgebiet nicht herauslesen kann.

      Wikipedia ist nett, einen Überblick zu bekommen. In manchen Fallen auch äußerst zuverlässig. In solchen Fallen orientiere ich mich aber lieber an Originaltexten.
    • Dankeschön. Das mit dem Lesen muss ich echt mal wieder probieren. Früher konnte ich das ja mal.

      Aber wieder ernsthaft. Was Du sagst, mag alles stimmen und trifft zimlich genau meine Argumentation: Im Einzelfall die Verordnung lesen.

      Ich probier's einfach ein letztes Mal:
      Hier wird immer wieder geschrieben, dass Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete [zur Brutzzeit?] generell für uns tabu sei. Dazu konnte ich noch keinen entsprechenden verbindlichen Text finden. - auch nicht im genannten Gesetzestext.
    • In Sachen Schutzgebiete hat der Bund nur generelle Gesetze erlassen. Die Festlegung der Beschränkungen innerhalb dieser Gebiete obliegt den Kommunen und Kreisen.


      Da viele angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der Ziele. Als Politik- und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Informierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von klalie ()

    • klalie schrieb:

      In Sachen Schutzgebiete sollte man eine Regel beachten: Einen Bogen drum machen.
      Nett - dann ist man auf der sichern Seite, wie der Ingenieur sagt. Hast Du Dir Mal die Karte mir den "Schutzgebieten" angesehen für Deutschland? Dann fallen mit dieser pauschalen Sichtweise geschätzt 1/3 Deutschlands weg.
    • Ich tippe eher auf 3/4 die wegfallen............

      ABER:

      "wir" könnten ja das Pferd mal von hinten aufzäumen !

      In den meisten Verordnungen steht drin, das man sich den Flug von der unteren Naturschutzbehörde genehmigen lassen kann.

      Da die DFS ja anscheinend wegen der Fülle an Anfragen in Ihren Kontrollzonen im Juni eine generelle Aufstiegserlaubniss im
      Abstand von 1,5 Km um den Flughafenzaun mit 30 Metern Flughöhe erteilt hat sollten wir doch einfach die naturschutzbehörden
      ebenfalls mit Anfragen eindecken.

      Stichwort LOBBYARBEIT !

      Durch die vielen Mitglieder in den verschiedenen Foren sollte es doch auch möglich sein die schönen Seiten unseres Hobbys
      in den Vordergrund zu stellen und in den Medien abzubilden, statt immer nur über die Idioten und schwarzen Schafe
      lesen zu müssen !
    • RC-Role schrieb:

      Ah schön, noch ein Diskussions-Thread über Flugregeln. Kommt doch immer wieder neu.
      Danke RC-Role, es ist wohl eine never ending Story!

      Leider gibt es immer wieder Vollpfosten die sich nicht an Regeln halten, aber ob man ständig dieses Thema neu auflegen muß?
      Sind doch alle "mündige Bürger", die hoffentlich lesen und schreiben können???
      Will jtzt keine weitere Disc. lostreten, nix für ungut.
      Gruß
    • duke-f schrieb:

      Dankeschön. Das mit dem Lesen muss ich echt mal wieder probieren. Früher konnte ich das ja mal.

      Aber wieder ernsthaft. Was Du sagst, mag alles stimmen und trifft zimlich genau meine Argumentation: Im Einzelfall die Verordnung lesen.

      Ich probier's einfach ein letztes Mal:
      Hier wird immer wieder geschrieben, dass Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete [zur Brutzzeit?] generell für uns tabu sei. Dazu konnte ich noch keinen entsprechenden verbindlichen Text finden. - auch nicht im genannten Gesetzestext.
      passend zum Thema. mein letzter Flug fand neben einem Naturschutzgebiet statt, weil ich nicht genau wusste wo das da nun anfängt. das gebiet grenzt an einen Wald wo auch ein Schild davor stand "gebt auch auf Wild" Auf dem anderen Schild waren Bilder von Vögeln und Schmetterlingen usw. Wie gesagt ich wusste nicht genau wo das Gebiet nun wirklich ist (ich denke hinter dem Schild gehts los) also mein Kopter auf den Boden, an und ab gehts... schön vor dem Schild und auch weg davon...
      Exakt in dem Moment wo ich am steigen war ca. 2m fuhr ein Auto an mir vorbei und parkte vor dem Wald.
      Es war der Förster... na toll dachte ich...
      Er kam auch gleich zu mir rüber... er war eigentlich nur interessiert an meinem Kopter weil man sowas hier doch seltener sieht.
      Ich habe ihn gefragt wie das hier jetzt aus sieht mit fliegen, Naturschutzgebiet usw.
      Er meinte kein Problem, da die Vögel und Schmetterlinge eh alle weg sind. ABER wenn die da wären sollte man das Gebiet doch lieber meiden.

      Und er lud mich ein mit auf seine Jagd zukommen, um über einer Lichtung zu kreisen und das Wild zu beobachten.
      Darauf komme ich gern zurück...
      ...immer vorwärts, ohne Furcht, nicht am Rand sondern mittendurch...