Das höchste Fassadenkunstwerk Europas der Flower Tower in Berlin Marzahn

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • VeMa schrieb:

      Sorry was mir aufgefallen ist, wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
      Nein, es geht darum die bestehenden Regeln zu verstehen und einzuhalten:
      Ulm liegt nicht im kontrollierten Luftraum, das Münster ist weiter als 1,5km entfernt vom nächsten Heli-Port, da meine Drohne keinen Verbrennungsmotor hat, gelten die 1,5km Abstand zu geschlossenen Ortschaften nicht was bedeutet ich kann in der Stadt fliegen, ich bin nicht über Menschenansammlungen geflogen, ich hatte jederzeit Sichtkontakt zur Drohne und bin natürlich versichert.
      Wenn du diese Regeln alle verstanden hast, kannst du den höchsten Kirchturm der Welt filmen.

      @dietsch
      Richtig bei dir ist alles sinnlos was ich schreibe, denn du kapierst die Regeln nicht:

      dietsch schrieb:

      "Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern."

      Luftverkehrs-Ordnung
      Das gilt nach §4a LuftVO sicher nicht für Luftsportgeräte. Netter Versuch, aber damit kannst du robitobi nicht hinhängen.



      dietsch schrieb:

      SOOOOO Iss es.... aber keiner Kapierts....

      Nein, ihr kapiert die Regeln nicht.

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    • duke-f schrieb:

      Jetzt wird's lächerlich, dietsch - hatte Dich bisher noch mit einem gewissen Respekt betrachtet.
      Respekt muss man sich erarbeiten, Mittleid bekommt man umsonst.

      Ich hab schon lange kapiert um was es geht, aber wir können die Welt nicht in einem Forum retten.
      Seit 56 Jahren verfolge ich wie sich alles wegen ein paar Idioten verändert, aber was soll man machen.....
      Ein Leben ohne Forum ist möglich, aber langweilig

      Gruß dietsch
    • RC-Role schrieb:

      Das gilt nach §4a LuftVO sicher nicht für Luftsportgeräte. Netter Versuch, aber damit kannst du robitobi nicht hinhängen.
      Wer lesen kann ist klar im Vorteil...., das gilt für Luftfahrzeuge.... Flugzeuge, Helikopter,usw....

      "EIGENTOR"
      Ein Leben ohne Forum ist möglich, aber langweilig

      Gruß dietsch
    • Energieniveau schrieb:

      Was Schönes!


      Was mich immer begeistert sind die Kamerafahrten, :thumbsup: diese Dynamik was so geilist und ich aus meiner Perspektive und aus meiner Sicht der Dinge, eigentlichfür mich, realisieren möchte. :thumbup:
      Ich bin nicht ganz uneigennützig im Forum ;) und möchte auch lernen undErfahrungen sammeln für mich :thumbsup: und euch lasse ich daran teilnehmen und bin fürHinweise und Anregungen sehr dankbar. :thumbsup:
      Sonst hab ich eh meinen eigenen Kopf und muss diesen auch hinhalten wenn’s halt schief geht, aber dem kann man ja vorbeugen, wenn man sich nicht zu weitvorbeugt. :thumbsup:
      "Ein Augenschmaus in unser Runde, ist das fliegen in der Blauen Stunde" :thumbsup:


      "Carpe diem" :thumbup:

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    • dietsch schrieb:

      RC-Role schrieb:

      Das gilt nach §4a LuftVO sicher nicht für Luftsportgeräte. Netter Versuch, aber damit kannst du robitobi nicht hinhängen.
      Wer lesen kann ist klar im Vorteil...., das gilt für Luftfahrzeuge.... Flugzeuge, Helikopter,usw....
      "EIGENTOR"
      Ich kann dir absolute Beratungsresitenz bescheinigen. Auf die Gefahr hin, dass du es wieder nicht kapierst: Da steht im §4aLuftVO:
      "Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, ... die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt."
      Sichtflug ist so eine Besonderheit. Und deswegen kann man keinem Copterpiloten vorschreiben 300m Mindesthöhe einzuhalten, wenn er dann seinen Copter nicht mehr erkennen kann.


      Langschwert schrieb:

      Hehe, benenne Dich doch in RC-Rule um. ("RC-Regel") *feix*
      Nein, weißt du was: Ich kündige, sollen sich doch in Zukunft andere darum kümmern, dass diese Vollidioten die Regeln einhalten oder wenigstens verstehen.

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    • Robitobidrohne schrieb:

      Worin besteht die Belästigung wenn ich fragen darf
      Also Lärm kann es nicht sein, denn der Straßenverkehr ist wesentlich lauter
      Vieleicht durch Beobachtung
      Die wenigsten wissen das da eine Kamera dran ist und die die das wissen, wissen auch, dass auf die Entfernung die Person an sich nicht zu erkennen bzw. zu identifizieren ist
      Wenn es doch welche gibt die sich belästigt fühlen, können sie zu mir kommen, was auf dem Hof schon vorgekommen ist und zeige die Vids die ich gemacht habe oder zeige was ich mache
      Naja ich bin jetzt zu faul die entsprechenden Paragrafen bei Google zu suchen. Aber vielleicht hast du zwischen deinen ambitionierten Flügen mal Zeit nach "fotografieren fremder Personen" zu googlen. Von deren Privatsphäre möchte ich gar nicht erst anfangen. Denn wenn man bedenkt, dass die Leute im 8 Stockwerk evtl keine Gardinen oder ähnlichen Sichtschutz mehr vorm Fenster haben. Schließlich rechnen die wenigsten damit der Herr Robitodrohne mal kurz mit seinem Phantom vorm Fenster schwebt.



      dietsch schrieb:

      Ich hab schon lange kapiert um was es geht, aber wir können die Welt nicht in einem Forum retten.
      Seit 56 Jahren verfolge ich wie sich alles wegen ein paar Idioten verändert, aber was soll man machen.....
      ok daraus verstehe ich: wenn man nicht weiß wie man was ändern soll, schließe ich mich einfach den "Idioten" an!

      Wenn gerade jetzt zum Schulanfang 5% der Autofahrer nicht Tempo 30 vor der Grundschule fahren und ich nicht weiß, wie ich das ändern soll....fahre ich da eben auch mit Tempo 330 auf der Hayabusa vorbei 8o


      Sollen die Nörgler und Aufklärer ihr Ding machen und sollen die Ignoranten weiterhin ihre Ignoranz und Überheblichkeit ausleben.

      Ich wünsche keinem was Schlechtes, aber ich würde gern mal die Gesichter von Robitobidrohne und dietsch sehen, wenn ihre Liebsten aus dem Urlaub kommen und dann jemand eine "coole" Aufnahme in der Einflugschneise des Airports macht.
    • dietsch schrieb:

      Respekt muss man sich erarbeiten, Mittleid bekommt man umsonst.

      Ich hab schon lange kapiert um was es geht, aber wir können die Welt nicht in einem Forum retten.
      Seit 56 Jahren verfolge ich wie sich alles wegen ein paar Idioten verändert, aber was soll man machen.....
      Schön wie eine Bauernregel - stimmt wie diese leider nicht. Respekt sollte zunächst eine Grundvoraussetzung sein. Und deshalb war's auch nicht böse gemeint, nur wegen sachbezogener Dispute ändert sich an meinem grundsätzlichen Respekt Dir und allen anderen gegenüber hier nichts - unabhängig von der Zahl der Beiträge und Likes.

      @Robitobidrohne
      nach Deinem ersten Auftreten hier haben sich einige sofort auf Deine Seite gestellt, auch wenn Du es vielleicht nicht so wahrgenommen hast. Auch RC-Role hat es doch gut gemeint, indem er auf eventuelle Fehler hinweist. Wenn Du also bei der Flugsicherung nachgefragt hat, warum sagst Du es jetzt nicht einfach? Du hattest Deinen Spass, aber es haben die hier teilnehmenden nicht alle verdient, dass man sich über sie lustig macht - wenns den wirklich so ist.
    • @RC-Role

      ist klar... das du auf dem Münster Video permanent die Ausrichtung des Kopters GESEHEN hast... nein du warst dir nicht der Ausrichtung bewusst, du hast es genau GESEHEN... jaja, welch einen Heuchlerei...

      Auch wenn ich das Video von dir gut finde, SAUBER war es nicht.

      Wenn du die Gesetze flexibel gestaltest, solltest du besser RUHIG sein bei solchen Posts hier...

      Am besten schreibt man jetzt immer dazu:
      Start mit Genehmigung...
      Dann hört der Schwachsinn vieleicht mal auf...

      Ach neee, bestimmt wird dann hier aufgefordert, die Genehmigung zu Posten... :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gast24463 ()

    • Hat hiermit nichts zu tun. Ich bin ja einsichtig und meide solche Höhen zukünftig, selbst in der 'Pampa'...

      Laut DFS ja, ist erlaubt in 500m Höhe zu fliegen. Auch wenn es im Fall des Falles eines Schadens natürlich unglaubwürdig ist. Dann muss man zum 'Sehtest'. Legal ist es allerdings aktuell. Sichtweite ist relativ. Ne fiktive 'Riesendrohne' wäre noch sichtbar in der Höhe. Spezifische Regelungen, gemünzt auf Drohnengrößen gibt es nicht.

      Tut auch nichts zu Sache... Fakt ist, dass dein Flug bestimmt nicht KOSCHER war.

      Also sollte man den Mund halten wenn andere 'Fehler' machen... alles andere ist nur peinlich...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gast24463 ()

    • Energieniveau schrieb:

      Hat hiermit nichts zu tun. Ich bin ja einsichtig und meide solche Höhen zukünftig, selbst in der 'Pampa'...

      Laut DFS ja, ist erlaubt in 500m Höhe zu fliegen. Auch wenn es im Fall des Falles eines Schadens natürlich unglaubwürdig ist. Dann muss man zum 'Sehtest'. Legal ist es allerdings aktuell. Sichtweite ist relativ. Ne fiktive 'Riesendrohne' wäre noch sichtbar in der Höhe. Spezifische Regelungen, gemünzt auf Drohnengrößen gibt es nicht.

      Tut auch nichts zu Sache... Fakt ist, dass dein Flug bestimmt nicht KOSCHER war.

      Also sollte man den Mund halten wenn andere 'Fehler' machen... alles andere ist nur peinlich...
      Diese 500m Höhe sind dann mindestens der Abstand, den die DFS als Sichtweitengrenze akzeptiert. Meinetwegen gilt das für eine Riesendrohne so groß sie mit 5kg nur sein kann. Der maximale Abstand des Münsterfluges war nicht mal die Hälfte.
      Wenns das nicht ist, sagst mir dann noch, warum mein Münsterflug "bestimmt nicht KOSCHER" war?
      Wenn du "einsichtig" bist, wie weit ist dann jetzt deine Sichtweite?

      Das hier tut nix zur Robitobi-Sache, das stimmt. Den interessierts aber schon lang nicht mehr hier, oder er grinst sich einen ab, was hier noch geschrieben wird. Insofern können wir hier ruhig weiter diskutieren über die Sichtweite.
    • @RC-Role

      Finde deine Beiträge in diesem Forum doch prinzipiell klasse, keine Frage. Du hast bestimmt auch schon sehr viel Erfahrung.

      Das Münster Video ist doch auch ne schöne Sache. Hier ist die Auslegung der Gesetze meiner Meinung ja noch im 'grünen' Bereich... Ganz genau genommen natürlich nicht. Ist doch alles schwierig...

      Denke jeder kennt seine Sichtweite. Ich fliege in letzter Zeit meist max. 100 Meter hoch im Unkontrollierten. Ab und an auch mal 150, mehr aber auch nicht. (Braucht man mehr? Ausser um mal die Technik auszureizen?)

      Denke jeder weis, wo seine spezifischen Grenzen sind...

      Aber das Thema sollte ja bald reguliert sein. Momentan hängt der Gesetzgeber der Realität hinterher...
    • Das Problem ist doch eher menschlicher Natur. Jeder hat da sein eigenes Ermessen. Und jeder tut sich schwer, dem Anderen ein anderes Ermessen zuzubilligen.

      Ob der Münsterflug nun innerhal der Regeln war, hängt vom Ermessen ab. Der Flug zum Fassadenkusntwerk wäre ohne Einfluggenehmigung nicht im Rahmen der Gesetzte, da die erlaubte Höhe von 30m überschritten war. Ob er nun eine Erlaubnis hatte oder mit AE 50m durfte, wissen wir nicht. Ist auch egal, der Flug wäre so wahrscheinlich erlaubnisfähig gewesen.

      Ob das nun gefährlich war, ist auch wiede eine Frage des Ermessens. Nach meinem Ermessen war beides OK, das war nicht wie mit Tempo 130 am Kindergarten, das war wie mit 58kmh innerorts über die Hauptstraße.

      Übrigens: Was ähnliches findet man im Straßenverkehr auch immer sieder mal: Da fährt ein "Oberlehrer" mit genau 30kmh durch die Tempo 30 Zone. Und wenn die zu Ende ist, fährt er wie alle anderen auch um die 55kmh und interessiert sic hfür die 50kmh wenig. Und draußen auf der Landstraße, ein paar hundert Meter nach Ortsende wenn die erste übersichtliche Stelle kommt, vergißt er dann plötzlich solche Regeln wie das Verbot, beim überholt werden zu beschleunigen und hat keine Probleme damit, Andere ernsthaft zu gefährden.

      Ich finde es gut, wenn man andere, die offenbar bestimmte Regeln nicht kennen, oder große Gefahren eingehen, darauf hinweist. Das mache ich auch ab und an mal. Das war bei Robitobis 500m Flug der Fall. Aber jetzt brauchen wir ihn nicht mehr in der Tempo 30 Zone (in dem Falle Höhe 30 Zone) Oberlehrerhaft auszubremsen, wenn wir selber auch mal mit 60 durch die Ortschaft fahren.
    • balloonix schrieb:

      Der Flug zum Fassadenkusntwerk wäre ohne Einfluggenehmigung nicht im Rahmen der Gesetzte, da die erlaubte Höhe von 30m überschritten war. Ob er nun eine Erlaubnis hatte oder mit AE 50m durfte, wissen wir nicht.
      Bitte nicht die Vorschriften durcheinanderbringen. Die 50m mit AE bzw. die 30m ohne AE gelten für den kontrollierten Luftraum um die internationalen deutschen Flughäfen außerhalb der 1,5km um die Flughafenbegrenzungen, also innerhalb dieser blauen Flächen maps.openaip.net/. Das Ulmer Münster liegt nicht in so einem Bereich.