"Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern."
Luftverkehrs-Ordnung
Das Gebäude ist 54 m hoch, also müssten die auf 354 m fliegen.... Sicher gibt es aber Ausnahmen.
Ich finde es auch nicht toll, wenn Gesetze überschritten werden, aber hält sich desshalb Jeder an die STVO ?
Übrigens muß jeder selbst wissen was er tut, oder wurdet Ihr schon Tagelang Gesteinigt nur weil Ihr ein STOPSCHILD überfahren habt.....
Robitobidrohne haftet selbst für seine Taten, wenn es je irgend jemand Interessiert....
Und Danke für die dislikes
Luftverkehrs-Ordnung
Das Gebäude ist 54 m hoch, also müssten die auf 354 m fliegen.... Sicher gibt es aber Ausnahmen.
Ich finde es auch nicht toll, wenn Gesetze überschritten werden, aber hält sich desshalb Jeder an die STVO ?
Übrigens muß jeder selbst wissen was er tut, oder wurdet Ihr schon Tagelang Gesteinigt nur weil Ihr ein STOPSCHILD überfahren habt.....
Robitobidrohne haftet selbst für seine Taten, wenn es je irgend jemand Interessiert....
Und Danke für die dislikes
Ein Leben ohne Forum ist möglich, aber langweilig
Gruß dietsch
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