Hallo,
in meiner Aufstiegsgenehmigung für NRW zum Zweck gewerblicher Foto-/Videoaufnahmen ist eine Nebenbestimmung enthalten, zu dem ich gern andere Meinungen hören würde.
Und zwar:
"Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die zuständige Ordnungsbehörde bzw. Polizei vorab zu informieren."
Wie handhabt ihr das? Sucht ihr im Internet vor dem Einsatz nach der nächstgelegenen Wache und ruft dort an? Klappt das immer reibungslos? Wirft man nicht noch mehr Fragen auf oder nervt man dort?
Ich dachte mir es würde vllt. reichen vorab kurz eine Email an die Polizei zu senden (Zur Kenntnisnahme). Aber diesbzgl.: ich konnte nirgends eine emailadresse finden. Die Polizeidienststellen haben anscheinend keine
Speziell hinsichtlich Ruhrgebiet:
Da der ganze Ruhrpott ja quasi eine geschlossene Ortschaft ist, müsste ja eigentlich jeder vorher die Polizei benachrichtigen?! Oder muss der "Freizeit-Flieger" (nicht gewerblich, also ohne Aufstiegsgenehmigung) noch nicht mal diese Auflage aus einer Aufstiegsgenehmigung beachten? Das hielte ich allerdings dann etwas für absurd. Oder darf innerhalb geschlossener Ortschaften ohne Genehmigung nicht gestartet werden?
Euch allen einen schönen Feiertag!
in meiner Aufstiegsgenehmigung für NRW zum Zweck gewerblicher Foto-/Videoaufnahmen ist eine Nebenbestimmung enthalten, zu dem ich gern andere Meinungen hören würde.
Und zwar:
"Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die zuständige Ordnungsbehörde bzw. Polizei vorab zu informieren."
Wie handhabt ihr das? Sucht ihr im Internet vor dem Einsatz nach der nächstgelegenen Wache und ruft dort an? Klappt das immer reibungslos? Wirft man nicht noch mehr Fragen auf oder nervt man dort?
Ich dachte mir es würde vllt. reichen vorab kurz eine Email an die Polizei zu senden (Zur Kenntnisnahme). Aber diesbzgl.: ich konnte nirgends eine emailadresse finden. Die Polizeidienststellen haben anscheinend keine
Speziell hinsichtlich Ruhrgebiet:
Da der ganze Ruhrpott ja quasi eine geschlossene Ortschaft ist, müsste ja eigentlich jeder vorher die Polizei benachrichtigen?! Oder muss der "Freizeit-Flieger" (nicht gewerblich, also ohne Aufstiegsgenehmigung) noch nicht mal diese Auflage aus einer Aufstiegsgenehmigung beachten? Das hielte ich allerdings dann etwas für absurd. Oder darf innerhalb geschlossener Ortschaften ohne Genehmigung nicht gestartet werden?
Euch allen einen schönen Feiertag!