Informationspflicht innerhalb geschlossener Ortschaften: Polizei/Ordnungsbehörde. Macht das wirklich jeder?!

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    • Informationspflicht innerhalb geschlossener Ortschaften: Polizei/Ordnungsbehörde. Macht das wirklich jeder?!

      Hallo,

      in meiner Aufstiegsgenehmigung für NRW zum Zweck gewerblicher Foto-/Videoaufnahmen ist eine Nebenbestimmung enthalten, zu dem ich gern andere Meinungen hören würde.

      Und zwar:
      "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die zuständige Ordnungsbehörde bzw. Polizei vorab zu informieren."

      Wie handhabt ihr das? Sucht ihr im Internet vor dem Einsatz nach der nächstgelegenen Wache und ruft dort an? Klappt das immer reibungslos? Wirft man nicht noch mehr Fragen auf oder nervt man dort?
      Ich dachte mir es würde vllt. reichen vorab kurz eine Email an die Polizei zu senden (Zur Kenntnisnahme). Aber diesbzgl.: ich konnte nirgends eine emailadresse finden. Die Polizeidienststellen haben anscheinend keine ;)

      Speziell hinsichtlich Ruhrgebiet:
      Da der ganze Ruhrpott ja quasi eine geschlossene Ortschaft ist, müsste ja eigentlich jeder vorher die Polizei benachrichtigen?! Oder muss der "Freizeit-Flieger" (nicht gewerblich, also ohne Aufstiegsgenehmigung) noch nicht mal diese Auflage aus einer Aufstiegsgenehmigung beachten? Das hielte ich allerdings dann etwas für absurd. Oder darf innerhalb geschlossener Ortschaften ohne Genehmigung nicht gestartet werden?

      Euch allen einen schönen Feiertag!
    • Informationspflicht innerhalb geschlossener Ortschaften: Polizei/Ordnungsbehörde. Macht das wirklich jeder?!

      Fliegst Du privat, unterliegst auch Du diesen Auflagen nicht, ganz einfach. Nur bei den Flügen, die nicht der Sport- und Freizeitgestaltung dienen, gelten die Auflagen der AE. Wer nur privat fliegt, braucht sie also nicht.

      Zu den Ordnungsbehörden gehört auch das Ordnungsamt. Lt. AE kannst Du selber entscheiden, wie Du das machst. Ich empfehle aber immer den schriftlichen Weg, so ist man bei Beschwerden auf der sicheren Seite.
    • duplikat schrieb:

      ........Ich dachte mir es würde vllt. reichen vorab kurz eine Email an die Polizei zu senden (Zur Kenntnisnahme). Aber diesbzgl.: ich konnte nirgends eine emailadresse finden. Die Polizeidienststellen haben anscheinend keine ;)
      polizei.nrw.de/artikel__143.html

      war nicht so schwierig zu finden......Für BaWü gibt es sogar die Möglichkeit den Ort einzugeben, und dann das zuständige Revier / Diensstelle angezeigt zu bekommen.

      edit: für NRW auch, hier mal beispielhaft für "Essen"

      ortsdienst.de/nordrhein-westfalen/essen/polizei/
      Gruß
      Jotha

      ____________________________________________________________________________________________________________________________________________
      ..nichts im Leben ist umsonst, außer Gottes Gnade.
    • Danke Jotha, ....

      .....mich hats schon irre gewundert das ich keine Mauladresse gefunden hatte...

      ich war auch auf der Polizei NRW Seite ....über google ...den Direktlink zur Polizei Essen. Da ging bei mir nix auf wenn ich Kontakt geklickt habe.

      Über deinen Link klappte es sofort ....ja, genau so eine Auflistung hatte ich auch erwartet! :)

      Hab grad nochmal reproduzieren versucht, warum bei mir da nichts ging im ersten Anlauf. Es scheint wohl am Browser an einem plug-in auf dem Tablet gelegen zu haben :( Vermute ich mal. ..:Denn meine Sehkraft ist ansonsten noch ganz ok ;))))

      Wie auch immer. Werde mich mal grundsätzlich mit der Landesregierung in Verbindung setzen und fragen ob es ausreicht eine Mail an die jeweilige Kreispolizeidienststelle zu senden.
    • Informationspflicht innerhalb geschlossener Ortschaften: Polizei/Ordnungsbehö...

      Das du die Polizei/das Ordnungsamt informierst, bringt dir mehr Vor- als Nachteile. Wenn die entsprechende Stelle informiert ist, braucht sie keinen Streifenwagen rausschicken, wenn irgendein überbesorgter Bürger einen hinterhältigen Drohnenangriff feindlicher Mächte meldet. Sie kann dann gleich beruhigend auf den Anrufer einwirken.
    • Moin Mosquito,

      jo, ...der Gedanke kam mir auch zwischenzeitlich :)
      Grad in nobleren und ruhigen Wohngegenden (->Makleraufträge) ist eine "Dronen"-Sichtung ja schon fast eine Garantie für eine Polizeimeldung.
    • Um das nochmal klar zu sagen: Die Meldung bei Ordungsbehörden ist keine Frage von Vor- oder Nachteilen, sondern bei gewerblichen Flügen schlichtweg eine Vorschrift, genau so zu handeln. Und hat nix damit zu tun, ob sich die Polizei oder Ordnungsamt auch immer genervt fühlt. Die Nerv-Anwohner interessiert das im Zweifel eh nicht, aber das merkt man dann ja.

      Und jawohl, für Privatflüge gilt das nicht, sowohl für Piloten, die eine AE besitzen, als auch für solche, die keine haben (also rein privat fliegen).
    • Langschwert schrieb:

      > irgendwie schräg das privat nicht die Ordnungsbehörde benachrichtigt werden muss.

      Klingt total deutsch, dieses Erschrecken, wenn man mal irgendwas darf, ohne eine Behörde informieren zu müssen. ;)
      In RLP müssen auch private Flüge 48h zuvor der Ordnungsbehörde gemeldet werden, so steht es in der AAE die bei Kameradrohnen in RLP auch für nicht gewerbliche Flüge Pflicht ist.
    • Timee schrieb:

      In RLP müssen auch private Flüge 48h zuvor der Ordnungsbehörde gemeldet werden, so steht es in der AAE die bei Kameradrohnen in RLP auch für nicht gewerbliche Flüge Pflicht ist.

      ..... lies mal unter "bitte beachten" (3.Absatz) ..... generelle AAE in RLP ist längst vom Tisch ...Gott sei Dank !!!

      lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/

      Gruß Markus
    • Markfranz schrieb:

      Timee schrieb:

      In RLP müssen auch private Flüge 48h zuvor der Ordnungsbehörde gemeldet werden, so steht es in der AAE die bei Kameradrohnen in RLP auch für nicht gewerbliche Flüge Pflicht ist.
      ..... lies mal unter "bitte beachten" (3.Absatz) ..... generelle AAE in RLP ist längst vom Tisch ...Gott sei Dank !!!

      lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/

      Gruß Markus
      JUHU, das hatte ich ja noch gar nicht mitbekommen, wieder 150€ gespart.
    • @Duplikat: Bei NICHT-Freizeitflügen ist es eh Pflicht.
      Aber gerade in Stadt und Wohnvierteln durchaus, wie Mosquito bereits andeutete, auch bei Freizeit-Modellflügen sinnvoll.
      Denn wenn ein besorgter Bürger die Polizei wg. möglicherweise illegalen Vorgängen (das Fliegen) anruft, ist diese zur Vorortüberprüfung verpflichtet. Weiss sie jedoch bereits Bescheid, kann sie am Telefon den Anrufer direkt beruhigen.
      In meinem Infofax weisse ich direkt auf den genehmigungsfreien Modellflug (§16 LuftVO) im freien Luftraum (§1 LuftVG), in einer Höhe die keine Einwände nach §905 BGB rechtfertigen und die Berücksichtigung von §201a StGB hin. Dann hast Du die 4 wahrscheinlichsten Einwände gleich explizit ausgeräumt: Verbotenes Fliegen, Verletzung von Grundeigentum und Verletzung des höchstprivaten Lebensbereichs. Die entsprechenden §§ welche der Polizei ja nicht unbekannt sind (zumindest StGB und BGB) erleichtern diesen die spontane Argumentation am Telefon zusätzlich.
      Fliege ich, wie bei mir häufig vorkommend, in einer CTR-Zone (nicht DFS), wird auch auf die von mir pflichtgemäss vorgenommene Einholung einer Startfreigabe bei entsprechenden Tower hingewiesen.

      §16 (genehmigungsfreier Modellflug) darfst Du bei einem Nichtfreizeitflug natürlich NICHT aufführen.
      Das Fax, Mail oder Telefonat gehen natürlich auch, sende ich vor meinem Aufbrechen in der Wohnung ab, es liegt der Wache also ca. 30 Minuten vor dem Flugstart vor.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • @borg:
      Kannst Du das als Text auch hier für alle hochladen?

      Polizeiinfo: 30min vorher ist der PI hier bei Nürnberg leider seit einigen Monaten zu spät. Die haben mir gesagt, dass sie JEDE Vorab-Meldung eines Drohnenaufstiegs an die Luftüberwachung nach Nürnberg weiter geben (Fax von PI). Daher melde ich jetzt die geplanten gewerblichen Flüge am Abend vor dem Flugtag.
      Das ist soweit ok.
    • Die 30 Minuten gelten natürlich nur für meine FREIWILLIGE Info. Bei NICHTfreizeitflügen, also Kommerziell oder zu irgendeinem bestimmten Zweck findet eine Info per Mail zwischen einer Woche bis 1 Tage vor dem Vorhaben statt.
      Bei geplanten Flügen im CTR-Raum wird bei mir (in diesem Fall in englisch) auch die Ops der hiessigen US-Airbase vorab informiert. Der Anruf zur Startfreigabe erfolgt dann, wenn der Kopter startbereit auf dem Boden steht.
      Gerade Nichtfreizeitflüge bzw. Auftragsflüge finden ja nicht spontan statt, sondern werden mit dem Auftraggeber i.d.R. im Vorfeld geplant und abgestimmt. Sobald dann der Termin näher eingegrenzt ist, erfolgt meine Info. Einzig das Wetter oder Unpässlichkeiten irgendeines in das Vorhaben Involvierten können dann zu einer kurzfristigen Absage führen, das beeinflusst die Vorabinfo aber nicht.
      Später kann man sich bei Bekanntwerden des neuen Termins inhaltlich im Schreiben auf das Frühere berufen.
      Hier mein (von individuellen persönlichen Punkten befreites) Schreiben zum MODELLFLUG

      Sehr geehrter Damen und Herren,

      hiermit teile ich ihnen unverbindlich und freiwillig mit, dass ich kurzfristig ab ...... Uhr an ...................
      gemäss §16 LuftVO gesetzlich erlaubten Modellflug zur Freizeitgestaltung betreibe. Im Falle eines Anrufes besorgter Mitbürger möchte ich Ihnen mit dieser freiwilligen Info unnötige Einsätze oder Rückfragen ersparen.

      Ich bewege mich dabei im gemäss §1 LuftVG öffentlichen und freien Luftraum, ausserhalb des Kontrollierten Luftraums in einer Höhe die vom §905 BGB nicht tangiert wird.

      Aufnahmen vom höchstpersönlichen Lebensbereich nach §201a StGb bzw. Persönlichkeitsrechtverletzende Beobachtungen werden keine von mir gemacht oder veröffentlicht.

      Gerne sind zufällig in der Nähe befindliche Kollegen von Ihnen bei mir am Flugstandtort willkommen und können sich über den Modellflug und dessen Möglichkeiten mit einem Multikopter aus erster Hand informieren. Dies gilt natürlich auch für einen eventuell anrufenden besorgten Mitbürger, dem Sie ein Gespräch an meinem Modell-Flugstandort vorschlagen können.

      Weitergehende Infos zum Modellflug bzw. UAV-Flug können Sie unter
      http://kopter.speedteamduo.de
      entnehmen

      Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Dienst und verbleibe
      mit freundlichen Grüssen

      Bei Flügen in der hissigen Kontrollzone ersetze ich "...ausserhalb des Kontrollierten Luftraums..." durch "...nach Startfreigabe durch die Ops der US-Airbase..."
      Bei Auftragsflügen sind einige Passagen durch andere ersetzt und es ist individueller gestaltet, da u.A. auf den Auftraggeber und die Genehmigung der Startplatzbenutzung hingewiesen wird.
      Händi, bzw. Smarti habe ich immer bei mir, die Telefon-Nummer steht im Briefkopf des Faxes.
      Die Telefonnummer der Ops hat bei mir einen eigenen, individuellen Klingelton, so dass ich auch beim Fliegen sofort weiss, ob es sich um einen Anruf handelt auf den ich unbedingt reagieren muss, z.B. der Anruf mit der Notwendigkeit einer sofortigen Landung.
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    • Natürlich kann man dies nur dann so handhaben, wenn man sich auf legalem Startgelände bewegt und auch ansonsten nicht in verbotenem Luftraum bewegt, selbstredend, dass man auch den Versicherungsnachweis mit sich führt.
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    • Bei Nichtfreizeitflügen werden übrigens von mir die jeweils in den vorab getätigten Mailverkehr einbezogenen Stellen (Ops der Airbase, Auftraggeber) - bei Dir wäre es die Luftüberwachung Nürnberg - als CC einbezogen. Beim der englischsprachigen Mail an die Ops ähnlichen Inhalts steht die Polizei und der Auftraggeber ebenfalls im CC. Somit bin ich auf der Sicheren Seite, dass alle Stellen 1. informiert sind (auch die Polizei kann mal etwas vergessen) und andererseits bekomme ich einen eventuellen Einwand einer Stelle ebenfalls direkt und muss mich nicht darauf verlassen, dass eine Stelle es tatsächlich auch an mich weiterleitet.
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    • ... mir sind schon öfters mal Hubschrauber oder andere Flugzeuge in der Nähe meines gemeldeten Einsatzortes aufgefallen.

      Auch ein ca. nur 2km vom meinem gemeldeten Einsatzort Polizeiheli fast am Boden.
      Allerdings gibt -nach meiner Erfahrung- niemand eine Warnung an den Kopterflieger durch. Daher ist es umso wichtiger, vernünftig und nach den Regeln zu fliegen, also auch den Einsatz evtl. dann abzubrechen und zu verschieben.

      Aber so mit deinen Meldungen, bist du wirklich sehr sicher in der Vorbereitung! Glückwunsch!
    • Wen ich in der nähe einen Ibis, Christoph oder zivilen Heli, bzw. hier öfters mal die Tante Ju sehe, bzw. höre, fliege schnellstmöglichts nach unten, bzw. in direkter Sichtlinie vom aktuellen Standort jeweils tiefstmöglich zum Startpunkt zurück. Mit einer Information durch die Ops kann ich nur rechnen, wenn ein Flug in meinem Bereich der CTR angekündigt wird. Je nach Standort- angekündigter Fluhöhe und Zeitpunkt meines Einsatzes wird seitens der Ops sogar ein Notam rausgegeben - bei Flügen unter 100m, im Randbereich der CTR und nicht in der Anflugschneise geschieht dies natürlich nicht.
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