Urlaub in Mallorca

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • vielen Dank für Ihre Anfrage.

      In Spanien wird unterschieden zwischen der professionellen bzw. kommerziellen Nutzung von Drohnen und einer privaten Nutzung als Freizeitbeschäftigung. Nur im ersten Fall müssten Sie bei einer staatlichen Behörde bestimmte Lizenzen einholen, die seit Oktober 2014 gesetzlich geregelt sind. Bei einer privaten Nutzung werden die kleineren Drohnen in Spanien dagegen als „Modellflugzeuge“ eingestuft und unterliegen somit der Regelung durch den „Königlichen Luftfahrtverband“ Real Federación Aeronautica de España (www.rfae.org). Außerdem sind hier auch die jeweiligen Autonomen Regionen und Kommunen zuständig. Bei der privaten Drohnennutzung ist grundsätzlich Folgendes zu beachten:

      Die Modellflugzeuge/Drohnen dürfen eine Flughöhe von 120 Metern nicht überschreiten und weder über Gebäuden und städtischen Bereichen noch über Menschen fliegen. Von Menschen frequentierte Strände, Konzerte, Straßen jedweder Ortschaft, Parks, Sportplätze etc. sind also ausgeschlossen. Die Drohnen/Modellflugzeuge dürfen nur in dafür zugelassenen unbewohnten Gebieten fliegen. Bei Verstößen ist mit einer Anzeige und Sanktionen zu rechnen. Desweiteren ist zu beachten, dass die Drohnen natürlich nicht in einen kontrollierten Flugraum eindringen dürfen, d.h. in einen Raum, in dem andere Arten von Luftfahrzeugen und Flugzeugen verkehren. Daher dürfen Drohnen auch nicht in der Nähe von Flughäfen geflogen werden.

      Wichtig ist auch, dass Sie die Drohne mit der erforderlichen Sicherheit handhaben können. Denn in jedem Fall trägt der Pilot des Modellflugzeugs jedwede Verantwortung und wird für eventuelle Schäden haftbar gemacht.

      Wenn Sie Luftbildaufnahmen doch kommerziell nutzen sollten, also z.B. verkaufen oder auf einem Blog veröffentlichen, der durch Werbung mitfinanziert wird, müssten Sie vorher eine „Verantwortungsübernahmeerklärung“ bei der Staatlichen Agentur für Luftsicherheit / Agencia Estatal de Seguridad Aerea (AESA) einreichen und eine Dreherlaubnis beantragen. Die email-Adresse der AESA lautet: drones.aesa@seguridadaerea.es

      Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiter helfen, und wünsche Ihnen einen schönen Urlaub in Spanien.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sörine Lasche
      Presseabteilung / Consejería de Información
      Botschaft von Spanien / Embajada de España
      Lichtensteinallee 1
      10787 Berlin
      Tel: +49/30/254 007-215
      Email: lasche@info-spanischebotschaft.de
      www.info-spanischebotschaft.de