Wo darf ich im Berliner Raum fliegen?

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    • Wo darf ich im Berliner Raum fliegen?

      Wo genau darf man in Berlin privat fliegen?
      Der kontrollierte Luftraum in Berlin ist ja relativ groß, warum steht dann auf einigen Seiten das man nur zu den Flughafen (1,5km) und dem Reichstag (5,5km) Abstand halten muss??

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jens Jensen ()

    • Les' Dir mal die einschlägigen Verordnungen durch. Im Wiki hat Jogi zu den Themen vieles ausführlich zusammengestellt.
      Die beiden Berliner Flughäfen gehören zu den 16 internationalen Deutschen Flughafen für die die Deutsche Luftsicherung eine pauschale Freigabe für Drohnen unter 5 kg bis zu 30 m Höhe erteilt hat, außerhalb der bewußten Grenze von 1,5 km Abstand von der Flughafenumzäunung.

      Zum Reichstag sage ich nichts, müsste selber suchen und habe eigentlich keine Zeit.

      borg hat auch etwas recht ausführliches zusammengestellt, siehe mal hier, als Startpunkt für die Recherche:
      drohnen-forum.de/index.php/Thr…g/?postID=46053#post46053

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von duke-f ()

    • Beim Reichstag ist eine flugbeschränkung. Hier bekommst du definitive Stress mit den Behörden .

      Beide Flughäfen ebenfalls .

      Im Zweifel bei der Luftfahrtbehörde anrufen oder Email schreiben. Die sitzt in Schönefeld. Nur weil die dfs das teilweise frei gegeben hat ist das noch lange kein Freibrief . Unter Umständen benötigst du eine aufstiegsgenehmigung.

      Grüße
      Kai
      Dji Inspire 1
    • Aus dem Wiki:


      Die private Nutzung eines Multikopters entspricht in dem von Ihnen
      angesprochenen Fall „dem Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung“.
      Das bedeutet, es sind grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen für
      den Betrieb aller Flugmodelle anzuwenden. Die Rechtsgrundlagen für den
      Aufstieg eines Flugmodells (ein Luftfahrzeug nach § 1 Abs. 2 Nummer 9
      des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)) finden Sie u.a. in §§ 16 Abs. 1 Nr. 1
      und 16a Abs. 1 Nr. 2 der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Demnach ist für
      mit Elektroantrieb ausgestattete Modelle mit weniger als 5 kg maximaler
      Abflugmasse bei rein privater Verwendung eine Aufstiegserlaubnis meiner
      Behörde nicht erforderlich.

      Für den Betrieb von Modellen im Land Berlin und Teilen des umliegenden
      Landes Brandenburg ist allerdings unbedingt zu beachten, dass fast das
      komplette Stadtgebiet zur Abwicklung des Flugbetriebs der
      Verkehrsflughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld von kontrolliertem
      Luftraum (Kontrollzone, Luftraumklasse D) bedeckt ist. Die Kontrollzone
      reicht an allen Stellen bis zum Boden. Das bedeutet nach § 16a Abs. 1
      Nr. 2 der Luftverkehrsordnung (LuftVO), dass vor jedem geplanten
      Aufstieg eine Flugverkehrskontrollfreigabe von der zuständigen
      Flugverkehrskontrollstelle einzuholen wäre. Die zuständige
      Flugverkehrskontrollstelle ist die Deutsche Flugsicherung. Derzeit
      werden für private Aufstiege aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen
      keine Flugverkehrskontrollfreigaben von der DFS erteilt. Das bedeutet,
      dass private Aufstiege an keiner Stelle innerhalb der Kontrollzone
      stattfinden dürfen. Im Ergebnis sind damit private Multikopterflüge auch
      über dem eigenen Grundstück in nur geringer Höhe unzulässig. Verstöße
      können nach § 43 Nr. 21 LuftVO mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von
      50.000 EUR geahndet werden.

      In Berlin befinden sich zudem die Flugbeschränkungsgebiete ED-R 4
      (Wannsee) und ED-R 146 (Berlin), in denen der Betrieb von Luftfahrzeugen
      – Flugmodelle bzw. UAS zählen nach § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG zu den
      Luftfahrzeugen – untersagt ist. Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 4
      besitzt eine fast zylinderförmige Form mit einer Höhe von 2 000 Fuß (610
      m) und einem Radius um das Helmholtz-Zentrum Berlin (Wannsee) für
      Materialen und Energie (HZB) von zwei nautischen Meilen (ca. 3,7 km),
      während sich das ED-R 146 in einem Kreis mit einem Radius von 3
      nautischen Meilen (ca. 5,556 km) um den Berliner Reichstag erstreckt.
      Hier ist der Modellflug grundsätzlich nicht zulässig. Ein Verstoß
      dagegen stellt gemäß § 62 Luftverkehrsgesetz einen Straftatbestand dar.

      Weitere Informationen zu den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen, denen
      alle Modellflieger als Betreiber eines Flugmodells unterliegen auch für
      das Land Brandenburg, können Sie unter rc-network.de/magazin/artikel_…-0001/art_02-0001-00.html
      nachlesen. Abschließend kann ich Ihnen noch mitteilen, dass gerade
      wegen der steigenden Nachfrage beim Flugbetrieb mit Multikoptern und den
      damit zusammenhängenden Sicherheitsproblemen zu Zeit eine Abstimmung
      zwischen Flugsicherung und Behörden zum weiteren Umgang damit
      stattfindet.


      Mit freundlichen Grüßen

      Im Auftrag

      Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
      Aviation Authority Berlin-Brandenburg
      Dezernat 4226 - Luftaufsicht u. Erlaubnisse
      Mittelstraße 9
      12529 Schönefeld
      Bilder
      • kontrollzone.jpg

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    • Was Berlin betrifft, wird sich wohl nichts geändert haben. Das wird Robitobidrohne aber sehr traurig machen. Ach was, der liest das am besten garnicht und hat dann weiterhin ein ruhiges Gewissen.
      Übrigens in meiner Sig steht, was passiert, wenn man im Regierungsviertel fliegt. Habe ich mir nicht ausgedacht, ist Tatsache.