verkaufe abgestürzte DJI Inspire 1 - Reparaturangebot von DJI 1125,- Euro!!!!

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • barstl schrieb:

      ...den Kommentar von RC-Role versteh ich jetzt nicht!


      Bissl arbeit und Zeit kostets ja auch das zum Fundbüro zu bringen etc. - dann kann mans auch im Wald liegen lassen!

      Und was hat das mit den 1300 Euro zu tun???
      Ich erklärs dir:
      "Ehrlich" ist die Drohne aufs Fundbüro zu bringen und dann 40€ vom Eigentümer dafür zu kriegen.
      "Gewinnbringend" ist die gefundene Drohne hier für 1300€ zu verscherbeln.
    • Man könnte doch ein Unterforum im Angebote-Forum einrichten: "Total ehrlich-echt nicht irgendwo auf dem Feld gefundene Drohnen, billigbillighauptsacheihrhabtspaß!" mit Untertitel "leider fehlt alles, was nicht mit abgestür....nicht im Karton im Keller war"

      Ich geh mir jetzt wieder auf die Zunge beißen....
    • @rth

      Wenn du schon eine Fernbedienung hast bzw. auch ein Ladegerät und Akku, kannst Du die schonmal von den 1125,- abziehen - dann bleibt nicht mehr soviel zu reparieren!!! ;)

      Klar, wenn's so nette und dankbare Leute gibt, gibts sicherlich auch mal mehr Geld.
      Denke trotzdem, dass es genug Leute gibt die nur das nötigste geben würde.
      Ist ja jedem selbst überlassen, ich persönlich finds trotzdem nicht gut geregelt!

      was wollen "cannes" und "tuo"jetzt???
      Ich hab in diesem Thread ne Menge erfahren und bin dankbar für die hilfreichen Kommentare und Infos !!!
      Wollt Ihr mir jetzt was unterstellen?????
      Wenn wir schon von Fundunterschlagung und Bestrafung geredet haben können wir auch gleich auch mal von Verleumnung reden!!!!
      Komisch warum sich manche immer zu sowas auslassen müssen - hilft doch keinem weiter!!!
    • Der Vermieter hat ja die Daten vom Vormieter. Die darf er dir oder dem Mieter -glaube ich zumindest- nicht geben. Aber du könntest doch den Vermieter fragen, ob er als "Mittelsmann" zur Verfügung stehen würde und den Vormieter mal ansprechen kann oder ihn fragen kann, ob er dir eine Mailadresse oder Telefonnummer geben kann. Dann kannst du dir alle nötigen Infos zur Inspire holen und dann weitersehen.
      Das wäre meiner Meinung nach die fairste, sicherste und einfachste Methode, in dem Fall weiterzukommen :)
      Erzähl dem Vormieter nur nichts vom Wert oder den 1300€ :D
    • Nö, der Mieter hat gekündigt ist ausgezogen und hatte bis zur Übergabe bzw. Neueinzug Zeit die Sachen auszuräumen.


      Aber warum ist es so verwerflich mehr Geld haben zu wollen??
      Der Kollege hatte ewig Zeit sein Zeug abzuholen, wir haben den Keller leer geräumt und sollen Ihm jetzt noch seine Sachen hintertragen und uns kümmern damit er sein Zeug wiederkriegt??

      Dann fahr ich noch extra in die Stadt zum Fundbüro und geb das alles ab...ich find schon, dass JEDER dafür höher entlohnt werden sollte...deswegen freut es mich auch was JohnDoe gesagt hat. Aber wie gesagt, nicht jeder ist so gut drauf und zahlt mehr.

      Aber lässt sich auch immer leicht reden wenn man nicht in dem Boot sitzt.
      NATÜRLICH würden die 3 Schlauberger sofort alles menschenmögliche tun und die Drohne oder was auch immer zum Fundbüro schaffen...kann mir niemand erzählen, dass Sie alles was Sie finden würden wieder zurückgeben würden!

      Und ich bin ehrlich, wenn Ich mehr Geld kriegen würde, würd ich's nehmen!
    • Ich unterstelle nix, aber die Entrümpelungsgeschichte ist halt leider im Internet weit verbreitet (und inzwischen fast sogar "alt"). Ich unterstelle dir nicht, daß du einer der wenigen bist, der vielleicht wirklich was beim Entrümpeln gefunden hat. Ansonsten ist "Entrümpeln" in Bezug auf zweifelhafte Ware (wie hier) halt ein gängiger Weg, Dinge an den Mann zu bringen. Wundere dich also nicht, wenn dir grundsätzlich bei einem solchen Angebot eine Portion Misstrauen entgegenschlägt.
    • ..klar-ich verkauf ne geklaute 3000 Euro Drohne in einem öffentlichen Forum im Internet und diskutiere vorher noch mit allen über Rechte und Pflichten etc...
      Und unterstellt haste indirekt trotzdem also jetzt nicht rausreden..!!!!!!!


      Aber jetzt reicht die Diskusion auch hin...ab jetzt würde eh nur noch Polemik und schlechte Stimmung gemacht werden!!!

      Trotzdem bedanke ich mich bei denen, die mir wirklich weitergeholfen haben!!!!

      ...werd das Ding in die Tonne hauen und gut....

      Danke nochmal!


      ...Thread bitte schliessen...
    • Ich für meinem Teil würde es abgeben. Das kannst du übrigens auch bei jeder Polizeidienststelle tun.

      Ich verhalte mich so, wie ich es mir von anderen wünsche. Hab erst jetztens einen Mercedes ausversehen leicht touchiert.. Hb die Polizei gerufen, fast zwei Stunden da gestanden und musste 2 Termine verschieben. Wenn alle nur noch auf den eigenen Vorteil aus sind, wo kommen wir da hin. Auch würde ich mich nicht strafbar machen wollen. Im zweifelsfall, würde genau das dabei rauskommen. Die Geldstrafe/Tagessätze stehen dann in keinem Verhältnis mehr zu 1300€.

      Wenn sich niemand meldet bekommst dus doch wieder und kannst es guten Gewissens verkaufen(mit Bescheinigung des Fundbüros).

      Mehr gibts da nicht zu sagen.. Es ist deine Entscheidung, dein Gewissen und letztendlich auch deine Geldstrafe.
    • Als entrümpeler ist man verpflichtet den hausstand das gut mind. 3 monate einzulagern.
      Nach ablauf der 3 monaten hast du das recht die waren zu behalten.
      Vorausgesetzt man hat ihm in kenntnis gesetzt das das zeug raus muss mit einem bestimmten datum.
      Behalte die inspire einfach 3 monate dann ist es deine !!!

      Ganz einfach !


      Gruß
      Karol
      Luftaufnahmen Luftbilder für den Landkreis Verden / Niedersachsen.
    • @barstl es ist alles etwas kompliziert. Laut Gesetz muss ein Fund der Polizei gemeldet werden. Erst wenn sich 6 Mon. neimand meldet kannst du den Fund behalten. Dumm ist das du wohl der 2. Finder bist. Der Vormeiter hätte schon seinen Fund melden müssen. Und auch bei dem kann man nicht mit Sicherheit sagen ob er wirklich der Finder ist. dazu kommt noch das niemand den zeitraum kennt an dem der Copter wirklich gefunden wurde, oder wann der Eigentümer ihn verlor. Es könnte durchaus sein, das die 6 Monate längst vergangen wären und der eigentliche Besitzer seinen Copter längst aufgegeben hat. Und selbst wenn die 6 Monate erst mit deiner Meldung beginnen würden, wird sich da niemand mehr melden. Vorausgesetzt der Eigentümer hat ihn nicht als verloren gemeldet.

      Wenn du ehrlich bist müsstest du dich zumindest erkundigen ob jemand so einen Copeter vermisst oder vor längerer Zeit als vermisst gemeldet hat. Aber da würde ich zuversichtlich sein. Wenn kein Adressaufkleber darauf ist wird der Eigentümer schon wissen warum er keinen drauf gemacht hat.Schließlich könnte er einen Schaden verursacht haben weshalb er auch nicht zur Polizei ging.
      Der Vormieter ist aber bestimmt nicht der Besitzer. Geh zur Polizei und schildere die Sache. Vermutlich wissen die auch nicht was du machen sollst und darfst den Copter behalten. :thumbsup:
    • Hi,

      man kann hier nicht einfach von einem Fund ausgehen, die Besitzverhältnisse sind in diesem Fall klar, der Keller wurde von einer namentlich bekannten Person gemietet, die Sachen darin gehören ihm, auch jetzt noch. Selbst wenn das ein alter Greis war, der gar nicht weiß was das sein soll, es gehört ihm trotzdem, woher sie letzten Endes kommt spielt vorerst keine Rolle.

      Der Vermieter muss nachweisen den Mieter mit ausreichender Fristsetzung (14 Tage) aufgefordert zu haben den Keller zu räumen. Wurde der Keller ausgeräumt ohne Dies zu tun, dann ist der Vermieter zum Ersatz der Dinge verpflichtet, sollte der ehemalige Mieter klagen.

      Man kann nicht einfach Dinge aus einem Keller zum Fundbüro bringen um sie sich anzueignen, nur weil der Besitzer nicht aufs Fundbüro geht. Es handelt sich hier um keinen Fund!

      Diese Drohne zu verkaufen mit der Kenntnis über Herkunft und über die Besitzverhältnisse ist rechtlich betrachtet nicht anderes als Hehlerei nach StGB §259.

      Grüße Matthias
    • Matthias Heinz schrieb:

      die Besitzverhältnisse sind in diesem Fall klar, der Keller wurde von einer namentlich bekannten Person gemietet, die Sachen darin gehören ihm, auch jetzt noch.
      Ich finde hier garnichts klar. Woran siehst du das? Was du da schreibst,klingt nach Anwalt. Bist du einer?
      Es gibt neimanden der sich für den Copter interessiert. Deshalb soll der bart zur Polizei gehen. Die sagen ihm was er machen muss. Wenn er dann bescheid weiss soll er hier erzählen was dabei rauskam.
    • Hallo,

      es handelt sich um die Räumung eines Kellers, der Vormieter ist dem Vermieter bekannt, somit stehen die Besitzverhältnisse des Inhalts des Kellers fest, was ist daran nicht klar? Die Sachen völlig ohne Kenntnis des Vormieters zu entfernen kann im Ernstfall nach hinten losgehen, der Vormieter hat nach Übergabe der Wohnung auch keinen Zugang mehr zu dem Haus, da er nicht mehr im Besitz von Schlüsseln ist, man müsste ihm also eine Frist setzen und ihm die Möglichkeit geben die Sachen zu entfernen. Woher der Vormieter die Sachen hat spielt keine Rolle, und wenn er den Inspire am Flohmarkt gekauft hat, völlig egal, man kann nicht davon ausgehen, dass er der erste Finder war, und barstl ist jetzt einfach der zweite Finder - schön ausgedacht :)

      Deshalb sind die Dinge aus dem Keller keine Fundstücke, da würde ich viel finden den ganzen Tag. Die Polizei hat das auch nicht zu entscheiden, kein Polizist wird ihm beipflichten den Kopter zu verkaufen, da er nicht rechtmäßig in den Besitz gekommen ist, siehe oben. Der Verkauf kann dann nicht nur zivilrechtliche sondern auch strafrechtliche Folgen haben. Wie gesagt, kann, muss nicht, der Vormieter wird das wohl vergessen, aber wenn überhaupt würde ich ihn nicht an Dritte verkaufen.

      Grüße Matthias
    • @Matthias Heinz du beschreibst das gut und ich finde, dass in dieser Situation ein einfaches Kontaktieren des Vormieters über den Vermieter am Einfachsten wäre und man wäre danach, wenn man den Sachverhalt kennt, auf der Sicheren Seite.
      Aber ich entnehme den vorherigen Beiträgen, dass hier kein Interesse besteht, die Sache einfach und rechtlich korrekt abzuwickeln...
      Und nein, damit unterstelle ich dem TE keine unlauteren Absichten sondern einfach nur Bequemlichkeit (wer will, darf es auch Faulheit nennen) :D
    • Na ja wenn du meisnt.
      Der Copter wurde nicht vergessen, sondern liegengelassen. Von jemandem der damit nichts anfangen konnte. Das Ding ist demnach herrenlos. Es ist stark beschädigt und für Ahnungslose einfach nur Schrott. Der Keller wurde geräumt aber vom vermieter bei der Endabnahme wohl nicht inspiziert.
      Deiner meinung nach wird der Vormeiter vom Vermieter aufgefordert den Schrott zu besietigen, kann aber nur mit Einverständnis des aktuellen Mieters in den Keller rein. Sowie die einen termin dafür machen wird das Ganze schon am telefon geregelt. Der Copter bliebe dann da wo er ist und geht in den besitz des neuen Mieters über.
      Ist das ein gute Lösung?
    • Für jeden nachvollziehbar wird es, wenn man zwischen den Begriffen "Eigentümer" und "Besitzer" unterscheidet - so wie es auch das BGB macht (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis).

      Eigentümer ist und bleibt der Käufer / ehemalige Mieter, der das ausschließliche Recht an der Sache (der Inspire) hat. Daran ändert auch nichts, dass er den Kopter nicht abholt. Der Vermieter muss die zurückgelassene Sache zunächst einmal (sicher) aufbewahren, es steht ihm frei, diesbezügliche Kosten geltend zu machen.
      Besitzer ist offensichtlich momentan der Thread-Ersteller, dessen Inbesitznahme an der Sache "unrechtmäßig" im Sinne des BGB sein dürfte, siehe Oben.

      Das einzige, was zu einer Eigentumsübertragung führen könnte, wäre das Konstrukt der Dereliktion, also die Besitzaufgabe des Eigentümers (des Käufers / ursprüngliche Mieters) nach § 959 BGB mit dem Willen, das Eigentum aufzugeben. Erst somit würde die Inspire herrenlos, und jeder könnte sie sich aneignen. Hier in diesem Fall (Alter der Sache unter 1 Jahr, Sachwert über 3000 €) und in der Annahme, dass nicht VEHEMENT und ZAHLREICH versucht wurde, den EIgentümer zur Inbesitznahme seines Eigentums zu bewegen, kann man getrost davon ausgehen, dass Dereliktion nicht anwendbar ist.

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