Habe heute eine E-Mail vom Regierungspräsidium Karlsruhe bekommen als Antwort auf meinen Antrag auf eine gewerbliche Allgemeinaufstiegserlaubnis:
zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir von Ihnen einen Nachweis über Ihre Flugerfahrungen (siehe Anhang).
Desweitern weisen wir daraufhin, dass aus Sicherheitsgründen eine Aufstiegshöhe bis max. 50 m genehmigt werden kann.
Sobald uns das beigefügte Formular von Ihnen ausgefüllt vorliegt, können wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten.
Das mit den 50 m ist doch neu oder hab ich da was nicht mitbekommen? Mit 50 m komme ich kaum über die Bäume bei mir zu Hause drüber.
zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir von Ihnen einen Nachweis über Ihre Flugerfahrungen (siehe Anhang).
Desweitern weisen wir daraufhin, dass aus Sicherheitsgründen eine Aufstiegshöhe bis max. 50 m genehmigt werden kann.
Sobald uns das beigefügte Formular von Ihnen ausgefüllt vorliegt, können wir Ihren Antrag abschließend bearbeiten.
Das mit den 50 m ist doch neu oder hab ich da was nicht mitbekommen? Mit 50 m komme ich kaum über die Bäume bei mir zu Hause drüber.