Wo darf ich überhaut noch fliegen?

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    • Wo darf ich überhaut noch fliegen?

      Hallo,

      da sich ja bekanntermaßen die rechtlichen Bestimmungen rund um unsere Kopter dauernd ändern, bin ich derzeit etwas verunsichert. Hier im Forum unter der Rubrik Luftrecht wurde ja auch ausführlich behandelt, wo man prinzipiell nicht fliegen darf bzw. wo Einschränkungen herrschen. Weniger wurde darauf eingegangen, wo man überhaupt noch fliegen darf. Deutlich war nur der Beitrag von ‚rcchriss‘ ., der folgendes aussagt:

      Hallo,
      nur um nochmal sicher zu gehen. Sofern es sich nicht um einen gesperrten Luftraum handelt kann ich privat unter 5kg auch in der Stadt (z.B. um mein Grundstück) fliegen, ohne jegliche Genehmigung.
      Gewerblich benötige ich die Aufstiegsgenehmigung und fertig.
      In beiden Fällen empfiehlt mg1980 der örtlichen Polizei Bescheid zu geben um unnötigem Aufwand von ggf. besorgten Leuten zuvorzukommen. Verpflichtend ist es jedoch privat und gewerblich nicht.
      Richtig?
      Gruss rcchriss


      Da ich auf diese Frage hier keine abschließende Antwort bzw. Bestätigung gefunden habe und diese Aussage auch schon vom Juli 2014 stammt, bitte ich höflich um Aufklärung:

      • darf ich, wenn ich auf meinem, am Ortsrand liegenden großen Privatgrundstück meine Phantom 3 prof. fliege, auch die angrenzenden bebauten Privatgrundstücke (Wohnhäuser, Einkaufsmärkte, Straßen) überfliegen. Dies selbstverständlich unter Beachtung der Flugverbotszonen, der Haftpflichtversicherung, des vorgeschriebenen Sichtkontaktes und in ausreichender Höhe. Oder kann ich hier eventuell z.B. wegen Verletzung der Privatsphäre von Anwohnern oder Grundstückseigentümer belangt werden?
      • darf ich bei derartigen Flügen über Privatgrundstücke -zur zusätzlichen Orientierung- die Videokamera (Privatsphäre?) benutzen ?
      • darf ich ohne explizite Genehmigung beispielsweise von einem einsamen Parkplatz oder einer anderen öffentlichen Freifläche aus starten und landen und mit dem Kopter von hier aus Wiesen, Felder oder andere Landschaften überfliegen und filmen bzw. fotografieren?
      • Falls die vorgenannten Fragen verneint werden, wo darf ich dann, abgesehen von (genehmigten) Flügen auf Privatgrundstücken oder vom Modellfluggelände aus, überhaupt noch fliegen.
      Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand Aufklärung und Rechtssicherheit verschaffen könnte, damit ich mich wieder mit Freude diesem schönen Hobby widmen kann.

      Herzliche Grüße aus Seligenstadt

      Frank

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fraus ()

    • Und täglich grüßt das Murmeltier.

      Zu Themen wie Überflug Nachbargrundstück, Ärger mit dem Nachbar, Flug über besiedelte Flächen ist wirklich schon so oft berichtet worden. Die Sachlage ändert sich nicht immer wieder aufwärmen.

      Es gibt so viel Flächen, wo man ohne Ärger fliegen kann.

      Außer, du möchtest gerne deine Nachbarn beobachten und filmen.

      Frage sie doch einfach mal.
    • Hey, ich bin auch anfänger, und obs richtig ist weiß ich auch nicht, aber ich denke mal du darfst überall da fliegen woh nix pasieren kann und du keinen belästigst.

      Sprich auf einem offenem fällt woh nimand ist kanst du fliegen.
      Dagegen:
      Wohngebiete, Straßen, flugplätze, und menschenmengen nicht.

      Zumindest ist das so für michlogisch
      Runter kommen sie alle :P

      MFG: Pepe :thumbsup:
    • Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

      Wan ist die Privatsphäre verletzt? Es gibt unzählige eindeutige Bespiele, wann eine Verletztung vorliegt. Und es gibt unzählige Beispiele, wann eindeutig keine Verletzung vorliegt. Die Grenzen wird dir keiner genau fest legen können und das, was der eine Richter als klare Verletzung verurteilen würde, würde ein anderer Richter vielleicht als klar zulässig ansehen. Es kommt eben auf den Einzelfall drauf an und er darüber urteilt.

      Grundsätzlich darf man über Grundstücke und auch über Personen fliegen, man darf auch Häuser filmen und fotografieren. Aber alles in Grenzen.

      Bleib einfach weit weg von den Nachbargrundstücken und du wirst keinen Ärger bekommen.
    • @ fr aus....Sorry, aber Kopter fliegen ist nicht neu und Thematik auch nicht. Und jeder neuer Thread dieser Art wird wieder zugetrollt.

      Es gibt schon so viele Antworten dazu die man sich selbst raussuchen kann...außer man will das nicht.
      Der Link von Old fart beschreibt aber nur das Modellfliegen.

      Sobald du eine Kamera dran hast sieht es wieder anders aus.

      Da ist zu beachten das Persönlichkeitsrecht, das Recht am Bild, Urheberrechte an Gebäuden (gilt auch für historische Gebäude),
      Schutz der Intimsphäre ( warum machen sich Menschen und Firmen blick dichte Zäune oder Bepflanzung um ihr Grundstück ?)
      Das heißt, alles was du nicht ohne Hilfsmittel (siehe Panoramafreiheit) aus dem öffentlichen Raum sehen kannst, das ist tabu.
      Mir ist schon ganz massiv gedroht worden, und solche Szenen die sogar unabsichtlich aufgenommen wurden entferne ich.

      Ob nun immer ein Kläger vor Ort ist Glückssache, gibt es aber Stress mit den Nachbarn (und darüber gibt es im Netz und Foren sehr viele Threads) muss man abwägen. Was darf ich, was nicht. Setze ich mein "Recht" durch und belaste damit mein Verhältnis zur Nachbarschaft. Deshalb, besser vorher fragen, vorführen und eine schöne Luftaufnahme anbieten. Oder es einfach lassen.

      In der freien Pampa ist es mal so mal so, irgendwem gehört das Fleckchen Erde von dem aus du startest. Wohin du fliegst ist eine andere Sache. Normal kräht da kein Hahn wenn du nichts beschädigst, mit deinem Auto keinen Weg versperrst, du keine Tiere verschreckst und nicht durch Saat latscht. Hat man einen Absturz auf freiem Feld kann es übel genommen werden, wenn man einfach da drauf geht um das Gerät zu bergen.

      Daher ist es nicht von Nachteil, sich im Vorfeld zu erkundigen, wem das was gehört. Am Besten ist zu fragen : Darf ich dort parken, starten, fliegen und ggf. betreten. Oft gibt es sehr aufgeschlossene Grundeigentümer. Man kann ja auch mal hilfreich sein bei Sturmschäden, Wild- und Hagelschaden.

      Das viele einfach vieles machen heißt nicht, das es auch erlaubt ist.

      Geht etwas schief, muss ich dafür gerade stehen und hoffen, das die Modellhaftlicht einspringt.

      Über Sichtflug müssen wir ja nicht diskutieren. Dieser Begriff besteht nun mal, wie man den auslegt muss man dann selber verantworten.

      Ebenso sollte man die erlaubten Flughöhen wissen, ich stelle neuerdings fest, das Kollegen in CTR Räumen die erlaubten 30m
      um das 5-6 fache überschreiten. So setzt man gewonnene Freiheit dann aufs Spiel.

      Aber das ALLES ist nichts Neues.

      Es darf getrollt werden.
    • Hallo,

      herzlichen Dank an alle, die sich bemüht haben, mir meine Fragen zu beantworten. Es ist schön zu sehen, dass es in diesem Forum auch Mitglieder gibt, die sich die Zeit nehmen einen verunsicherten Anfänger den Start ins neue Hobby zu erleichtern. Also nochmals ‚Danke‘ an alle die mir wertvolle Tipps und sogar konkrete Gesetzauszüge zu diesem Thema gepostet haben.

      Ganz offenbar ist diese Materie doch recht schwammig und lässt sich nicht in wenigen Sätzen zusammen fassen. Anlass für meine Frage war ein lieber Mitmensch vom Typ „Oberlehrer“, der mich vor meinen eigenen Grundstück regelrecht zur Rede gestellt und mir alle möglichen Vergehen und Strafen bis hin zu einen halbjährigen Gefängnisaufenthalt aufgezählt hat, nur weil ich meinen Kopter auf und rund um das eigene, ca. zwei Hektar große, Grundstück am Ortsrand habe fliegen lassen. Sein Hauptargument war die von ihm angenommene Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und Intimsphäre und dies, obwohl ich in einer Höhe zwischen 50 m und 100 m geflogen bin und dabei einige angrenzende Grundstücke nur rasch während des Rundfluges überflogen habe. Da mir in meiner ersten Verblüffung hier die -oben erfragten- Regelungen und Argumente zur Entgegnung gefehlt haben, hat er mir eine halbe Stunde später auch noch eine (glücklicherweise sehr verständnisvolle) Polizeistreife ins Haus geschickt.

      Ich werde jetzt also auf Grund dieses Vorfalles bei Gelegenheit einmal unsere Polizeistation besuchen und ausloten, wie die die offizielle Meinung der Behörde zu derartigen Anzeigen von Privatleuten in diesem Zusammenhang ist.

      Also nochmals vielen Dank an Euch und möglichst bald gutes Flugwetter.

      Frank
    • Pehaha schrieb:

      Ebenso sollte man die erlaubten Flughöhen wissen, ich stelle neuerdings fest, das Kollegen in CTR Räumen die erlaubten 30m

      um das 5-6 fache überschreiten.
      Wie hast du denn das festgestellt?
      Viele wissen ja gar nicht wie hoch sie fliegen, wenn sie kein OSD dran haben. Ist ja nicht mal Pflicht einen Höhenmesser an Bord zu haben. Insofern sind die 30m doch nur zu schätzen, wenn man nicht gerade im Besitz einer DJI rundum sorglos Drohne ist.
    • @ RC Role...fangen wir nun an, sich gegenseitig in Frage zu stellen, wenn es um Sicherheit und darum geht den Ruf der Zunft nicht restlos zu ruinieren.

      Die 30m Diskussion hatten wir beiden schon mal.

      30m ist eine Höhe die man gut vergleichen kann.

      Eine Buche hat ausgewachsen 30-35m . 4 geschossige Wohnhäuser 15-20m Masten von Überlandleitungen sind 250bis 40m.

      P3 Piloten sollten schon wissen wie hoch sie sind.

      Wenn ich zB in Dortmund am alten Phönix Hochofen fast 100m , den satt überfliege oder Leute die in Köln durch die Domspitzen fliegen. (Es gibt noch höhere Kirchtürme :D )

      Dafür brauche ich kein OSD.

      Belassen wir es dabei. Runter kommen sie alle........

      @ fr aus...... man sieht anhand deiner späteren Schilderung, der typische Nachbarschafts Streit.

      Da ist aber aber jeder Nachbar auch anders. Es gibt die durch Medien aufgeheizten ewig Gestrigen, die sind gegen alles, die kann man meist auch nicht für sich gewinnen. Aber aufklären. Wenn das allerdings schon eine Streife machen muss, ist da schon einiges im Argen.

      Auf 2ha könntest ebenso schon schön mit einer Fläche fliegen, ob die ihm auch Angst machen würde ?

      Jedenfalls hat dein Nachbar gute Augen wenn er in 50-100m den P3 noch erkennt.

      Frohe Feiertagen allen hier.
    • fraus schrieb:

      Da mir in meiner ersten Verblüffung hier die -oben erfragten- Regelungen und Argumente zur Entgegnung gefehlt haben, hat er mir eine halbe Stunde später auch noch eine (glücklicherweise sehr verständnisvolle) Polizeistreife ins Haus geschickt.
      Was haben diese Beamten denn gesagt? Kannten sie die Rechtslage? Bin mal wieder neugierig auf die Aussage der Dienststelle.
    • @ coani
      Danke für den Tipp mit dem DMFV. Ich bin da zwar schon seit 2007 Mitglied und wegen der Neuanschaffung meines P3P zusätzlich zur normalen Haftpflicht auch für das Fliegen „auf der grünen Wiese“ versichert, von deren Newsletter war bislang allerdings nichts bekannt. Hab‘s natürlich gleich abonniert.

      @ Pehaha
      Den etwas queren „Nachbarn“ kenn ich überhaupt nicht, ich weiß nicht wo der herkam!
      Fläche fliegen wäre bei mir sicher kein Problem, aber ich will ja wirklich niemand ärgern oder Angst machen. Ich bin zuvor hier auch meinen Hubi geflogen, wegen der deutlich stärkeren Geräuschkulisse aber nur innerhalb meiner Grundstücksgrenzen.

      @ duke-f
      Zu dem Gespräch zwischen Beamten und mir, möchte ich mich -aus rein diplomatischen Gründen- hier in keiner Weise äußern, man weiß ja nie, wer mitliest und wie so manche gut gemeinte Aussage von dritter Seite ausgelegt werden wird. Ich kann aber mitteilen, dass diese sich sehr korrekt und trotzdem freundlich verhalten haben. Zu meinem angekündigten Besuch in der hiesigen Polizeidienststelle werde ich aber erst nach den Feiertagen kommen - falls gewünscht, werde ich natürlich davon berichten.

      Allgemein
      Ich habe eben festgestellt, dass hier im Forum im Mitgliederprofil Punkte angegeben werden. Woher und wofür gibt’s die denn? Verzeiht bitte einen Forumsneuling derart profane Fragen. Oder gibt es irgendwo eine Art Gebrauchsanweisung fürs Forum?