Hallo,
da sich ja bekanntermaßen die rechtlichen Bestimmungen rund um unsere Kopter dauernd ändern, bin ich derzeit etwas verunsichert. Hier im Forum unter der Rubrik Luftrecht wurde ja auch ausführlich behandelt, wo man prinzipiell nicht fliegen darf bzw. wo Einschränkungen herrschen. Weniger wurde darauf eingegangen, wo man überhaupt noch fliegen darf. Deutlich war nur der Beitrag von ‚rcchriss‘ ., der folgendes aussagt:
Hallo,
nur um nochmal sicher zu gehen. Sofern es sich nicht um einen gesperrten Luftraum handelt kann ich privat unter 5kg auch in der Stadt (z.B. um mein Grundstück) fliegen, ohne jegliche Genehmigung.
Gewerblich benötige ich die Aufstiegsgenehmigung und fertig.
In beiden Fällen empfiehlt mg1980 der örtlichen Polizei Bescheid zu geben um unnötigem Aufwand von ggf. besorgten Leuten zuvorzukommen. Verpflichtend ist es jedoch privat und gewerblich nicht.
Richtig?
Gruss rcchriss
Da ich auf diese Frage hier keine abschließende Antwort bzw. Bestätigung gefunden habe und diese Aussage auch schon vom Juli 2014 stammt, bitte ich höflich um Aufklärung:
Herzliche Grüße aus Seligenstadt
Frank
da sich ja bekanntermaßen die rechtlichen Bestimmungen rund um unsere Kopter dauernd ändern, bin ich derzeit etwas verunsichert. Hier im Forum unter der Rubrik Luftrecht wurde ja auch ausführlich behandelt, wo man prinzipiell nicht fliegen darf bzw. wo Einschränkungen herrschen. Weniger wurde darauf eingegangen, wo man überhaupt noch fliegen darf. Deutlich war nur der Beitrag von ‚rcchriss‘ ., der folgendes aussagt:
Hallo,
nur um nochmal sicher zu gehen. Sofern es sich nicht um einen gesperrten Luftraum handelt kann ich privat unter 5kg auch in der Stadt (z.B. um mein Grundstück) fliegen, ohne jegliche Genehmigung.
Gewerblich benötige ich die Aufstiegsgenehmigung und fertig.
In beiden Fällen empfiehlt mg1980 der örtlichen Polizei Bescheid zu geben um unnötigem Aufwand von ggf. besorgten Leuten zuvorzukommen. Verpflichtend ist es jedoch privat und gewerblich nicht.
Richtig?
Gruss rcchriss
Da ich auf diese Frage hier keine abschließende Antwort bzw. Bestätigung gefunden habe und diese Aussage auch schon vom Juli 2014 stammt, bitte ich höflich um Aufklärung:
- darf ich, wenn ich auf meinem, am Ortsrand liegenden großen Privatgrundstück meine Phantom 3 prof. fliege, auch die angrenzenden bebauten Privatgrundstücke (Wohnhäuser, Einkaufsmärkte, Straßen) überfliegen. Dies selbstverständlich unter Beachtung der Flugverbotszonen, der Haftpflichtversicherung, des vorgeschriebenen Sichtkontaktes und in ausreichender Höhe. Oder kann ich hier eventuell z.B. wegen Verletzung der Privatsphäre von Anwohnern oder Grundstückseigentümer belangt werden?
- darf ich bei derartigen Flügen über Privatgrundstücke -zur zusätzlichen Orientierung- die Videokamera (Privatsphäre?) benutzen ?
- darf ich ohne explizite Genehmigung beispielsweise von einem einsamen Parkplatz oder einer anderen öffentlichen Freifläche aus starten und landen und mit dem Kopter von hier aus Wiesen, Felder oder andere Landschaften überfliegen und filmen bzw. fotografieren?
- Falls die vorgenannten Fragen verneint werden, wo darf ich dann, abgesehen von (genehmigten) Flügen auf Privatgrundstücken oder vom Modellfluggelände aus, überhaupt noch fliegen.
Herzliche Grüße aus Seligenstadt
Frank
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