Die ersten Aufnahmen - FFM bei Nacht

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  • FlightCam schrieb:

    Acrylium schrieb:

    Der war ganz sicher deutlich höher als 30 Meter. Das geht schon eher Richtung 100 Meter würde ich sagen...
    Und dann ist da noch die Kleinigkeit mit dem Verbot von Drohnenflügen bei Nacht... ;)
    Ih glaube nicht dass Nachtflug an sich verboten ist, wenn man das Flugobjekt und die Lage mit blosem Auge noch erkennen kann.In meiner AE steht nichts von Nachtflug, nur Sichtflug muss gewährleistet sein.
    in der ae von hessen steht eindeutig, das flüge nur von sonnenaufgang bis sonnenuntergang genehmigt werden.
  • Angaben in der AE gelten nicht für Flüge zum Zwecke des Sports und des Freizeitgedankes mit Flugmodellen bis max. 5kg und ohne Verbrennungsmotor. Darüber hinaus sind diese teilweise von ausstellender Stelle zu ausstellender Stelle auch innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich.
  • @Superheld: Da hast Du schon recht, es ging jetzt aber nicht um die Flughöhe im Luftraum D (CTR) sondern vielmehr um die Behauptung des generellen Verbotes des Fliegens bei Nacht. Das hätte ja auch außerhalb eines solchen Luftraumens Geltung. Leider kann @Acrylium mir da auch nicht weiter helfen woher er dieses Gebot hat.
  • @quadle, du schreibst doch selber das Gebot :
    Beachte aber, dass Du bei Nachtflügen nach SERA DVO 923/2012 Punkt 3215 entsprechende Positionslichter brauchst.

    In anderen Quellen, wird das anbringen der vorgeschreibenen Positionslichter als fast unmöglich eingestuft, was wiederum heißt, es ist sehr warscheinlich verboten.
    Oder siehst du das anders?
    Gruß
    Karl-Hermann
  • Superheld schrieb:

    Also... im eigenen Interesse des Knipsers sollten die (schön anzuschauenden) Bilder hier gelöscht warden.
    Also ... im Interesse eines Threaderstellers, der sich selber nicht zur Diskussion äußert, lösche ich hier zunächst nichts. Hat verschiedene Gründe, die ich schon mal angedeutet habe und hier nicht diskutieren will.

    Wenn jemand meint, er müsse dem Poster helfen, eine mögliche Verletzung von geltenden Regelungen zu verhindern, kann ihn per PM kontaktieren.

    Dann zur Spekulation hinsichtlich der "Regelverletzung": Gehe im ersten Post auf die Angabe des zugehörigen Ortes, dann ist das das Dach eines Hochhauses. Ich schließe mich jetzt nicht der Diskussion an, gebe aber mal die Anregung zum Nachdenken, ob die Entstehungsgeschichte der Aufnahmen nicht vielleicht sogar komplett ohne fliegen stattgefunden haben mag.

    Allein das wäre jetzt für mich ein Grund, das Bild zu löschen - es animiert eventuell Neulinge, das nachzumachen. Und diese Fliegen dann wirklich solche riskanten Routen. Dann sind wir aber schon wieder so weit, dass ich auch den Sonntags-Abend-Krimi verbieten müsste....
  • Ist immer schön, wenn ein anderer eine Behauptung aufstellt und jemand anders die Antwort liefert. Mir ist schon klar, das die Durchführungsverordnung lt. SERA 923/2012 Punkt 3215 sehr wohl eine Möglichkeit gibt, einen Nachtflug durchzuführen.

    Ich habe auch diese Durchführungsverodnung eingehend studiert. So wie wohl Deine anderen Stellen angeben, dass eine solche Beleuchtung nicht möglich ist, wohl auch ohne Begründung warum, sehe ich im Lösungsansatz für Drehflügler sehr wohl eine Möglichkeit dieser Verordnung gerecht zu werden.

    Von PolarPro gibt es da jedenfalls einen schönen LED-Kit der schonmal in die Richtung geht. Ich bin aktuelle sowohl mit DJI, mit PolarPro aber auch mit dem DMFV in Verbindung, um dahingehend eine Einschätzung zu bekommen. Ich wehre mich jedoch gegen solche Aussagen, wo etwas mal Pauschal als Verboten ausgegeben wird, obwohl es z.B. im Infoblatt des DFS hierzu eine eindeutige Aussage gibt, das der Nachtflug eben unter den oben angegebenen Randbedingungen möglich ist.

    Oder gibt es in Deiner Quelle, welche Du offenbar nicht nennen möchtest, eine nachvollziehbare Begründung warum es eben für die Drohne nicht möglich sein soll. Eine Beleuchtung gemäß der bis Nov. 2015 geltenden Anlage 1 zur LuftVO entspricht nach wie vor noch den Anforderungen SERA DVO 923/2012 Punkt 3215. Vielmehr sehe ich in den Anforderungen nach dieser Durchführungsverordnung einen erweiterten Interpretationsspielraum.

    Den möchte ich aber auch erst ein,al weiter abgestimmt wissen, bevor ich Behauptungen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung in die Welt setze.
  • Schon komisch, dass das Thema Nachtlug immer wieder hoch kommt.
    Nein, Nachtflug ist nicht kategorisch verboten. Nur ist Nachtflug mit dem Kopter nicht möglich, jedenfalls nicht ohne gehörigen und vollkommen sinnfreien finanziellen EInsatz.

    Erforderlich sind Kollisionswarnlichter und Positionslichter. Wer glaubt, dass man da einfach was an seinen Kopter nageln kann und alles ist gut, irrt natürlich.
    Es sind zahlreiche Verordnungen zu beachten und im privaten und kleingewerblichen Rahmen kaum zu erfüllen. Selbstverständlich sind Bauverornungen inzwischen auch nirgends mehr in bundesdeutschen Gesetzen oder Verordnungen nachlesbar, so man darf man sich auch hier alles aus dem entsprechenden EU und EG-Sammelsurium heraussuchen. Wer das auf sich nehmen möchte, bitte hier: Luftfahrtgerät-Betriebsordnung LuftBO, §21 Absatz 4).

    Die Lichtausrüstung muss darüber hinaus selbstredend den entsprechenden Lufttüchtigkeitsanforderungen entsprechen, was eine Musterprüfung zum Nachweis der Verkehrssicherheit erforderlich macht. Unterstrichenes Fettgedrucktes bitte selbst googeln.

    Und wer ohne entsprechende Lichtanlagen aufsteigt, handelt wider der Luftverkehrssicherheit, mit den an verschiedenen Stellen ausreichend erörterten strafrechtlichen Kosequenzen.
  • Ich komme selbst aus Frankfurt und kenne die Gegend. Die hell beleuchtete Straße auf Bild 1 und 3 die Mainzer Landstraße, knapp außerhalb der Galluswarte. Bild 1 fotografiert in Richtung Westen (stadtauswärts), Bild 3 Richtung Osten (Richtung Innenstadt). Gut zu erkennen am linken Bildrand das "krakenartige" Gebäude der Deutschen Bahn. Die Drohne dürfte etwa über der Katholischen Kirchengemeinde St. Gallus gestanden haben.

    Dort gibts keine Häuser, die ansatzweise so hoch sind wie die Position, aus der das Bild aufgenommen wurde.
  • Es dürfte auch Dir aufgefallen sein, dass ich das Wort "wahrscheinlich" benutzt habe.
    Auch dann, wenn ich einen sicheren Beweis habe, würde der mir zunichte gemacht, da es immer Interpretationsspielraum gibt.
    Deine Aussage "Oder gibt es eine Quelle, welche Du offenbar nicht nennen willst..." finde ich nicht glücklich, da Du genau weißt, dass es hier einen Spielraum gibt.
    Dass du aber selber Thesen aufstellst und andere Maßregelst so etwas nicht zu behaupten und zu Guter Letzt selber von Deinen Thesen wieder Abstand nimmst, kann ich dann nicht wirklich nachvollziehen.
    Werde mir aber in Zukunft nicht mehr erlauben, als Tiefflieger einem Drohnen-Guru zu wiedersprechen :)
    Gruß
    Karl-Hermann
  • duke-f schrieb:

    Superheld schrieb:

    Also... im eigenen Interesse des Knipsers sollten die (schön anzuschauenden) Bilder hier gelöscht warden.
    Also ... im Interesse eines Threaderstellers, der sich selber nicht zur Diskussion äußert, lösche ich hier zunächst nichts. Hat verschiedene Gründe, die ich schon mal angedeutet habe und hier nicht diskutieren will.
    Wenn jemand meint, er müsse dem Poster helfen, eine mögliche Verletzung von geltenden Regelungen zu verhindern, kann ihn per PM kontaktieren.

    Dann zur Spekulation hinsichtlich der "Regelverletzung": Gehe im ersten Post auf die Angabe des zugehörigen Ortes, dann ist das das Dach eines Hochhauses. Ich schließe mich jetzt nicht der Diskussion an, gebe aber mal die Anregung zum Nachdenken, ob die Entstehungsgeschichte der Aufnahmen nicht vielleicht sogar komplett ohne fliegen stattgefunden haben mag.

    Allein das wäre jetzt für mich ein Grund, das Bild zu löschen - es animiert eventuell Neulinge, das nachzumachen. Und diese Fliegen dann wirklich solche riskanten Routen. Dann sind wir aber schon wieder so weit, dass ich auch den Sonntags-Abend-Krimi verbieten müsste....

    Ein Frage zum Verständnis habe ich noch, da ich deine Antwort nicht verstehe:
    Du löscht nichts, ok das ist Deine Entscheidung.
    Man soll hier nicht mehr über die Nacht (Nachtflug) diskutieren, auch klar verständlich.
    Dann nimmst du an, er könnte die Aufnahmen vom Dach ohne fliegen gemacht haben, was ja kein Problem darstellt.
    Aber dennoch wäre das dann ein Grund das Bild zu löschen, da es eventuell Neulinge zum nachmachen animiert ?

    Über dein Beispiel Sonntagskrimi, muss ich mir noch länger Gedanken machen, dem kann ich aktuell leider nicht folgen!
    Gruß
    Karl-Hermann
  • Meine Güte was Kindergarten Diskussionen.
    Es wurde doch auf die Problematik der Aufnahmen ausreichend hingewiesen. Was der TE dann daraus macht ist doch alleine seine Sache. Muss da wirklich so ein Wind drum gemacht werden? Irgendwann traut sich überhaupt keiner mehr, hier irgendwas zu posten.
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