Zuerst mal meine persönliche Auslegung:
Fliegen nur in Sichtweite.
Das heißt, die Fluglage muss noch klar zu erkennen sein und nicht der kleine Punkt am Horizont mit "Sichtkontakt". Schließlich gehts ja um Sicherheit und nicht ums grenzenlose Vergnügen. Je kleiner der Kopter, desto geringer die Distanz.
Fliegen mit Handy/Tablet zur Bildübertragung.
Hier gilt das selbe, nämlich nur in Sichtweite zu fliegen. Wobei das Handy nur zur Bildkontrolle dient um den Kopter auszurichten oder allenfalls ein kurze Strecke nach dem Display zu fliegen um Aufnahmen zu machen. Danach wieder der Flug mit direktem Sichtkontakt und in Sichtweite.
Fliegen mit FPV-Brille.
Alleine nie, weil zu recht verboten. Und jetzt gehts los:
Da kein direkter Sichtkontakt vorliegt, muss eine zweite Person, der Spotter, den Flug überwachen. Wie sind dann aber diese Zeilen in unserer "Drohnen-Checkliste" zu deuten?
Das bedeutet, dass dein Fluggerät – ohne Hilfsmittel wie Ferngläser – vom Boden aus zu sehen sein muss.
FPV-Equipment, dass dir das Kamerabild auch in Entfernungen von bis zu zwei Kilometern auf einem Smartphone oder einem FPV-Monitor / einer FPV-Brille anzeigt, ist davon ausgeschlossen.
Du musst deinen Multikopter stets mit bloßem Auge erkennen können. Benutzt du beispielsweise eine FPV-Brille, ist es ratsam den Flug zu zweit durchzuführen, so dass eine zweite Person den Multikopter im Auge behalten kann.
Ist eine FPV-Brille kein Hilfsmittel?
Muss der Spotter nicht ebenfalls die Sichtweitenregelung beachten?
Was heißt "stets mit bloßem Auge erkennen"? Den kleinen Punkt am Horizont kann ich erkennen. Aber was kann ich im Ernstfall damit anfangen?
Ist es nur "ratsam" eine 2. Person dabei zu haben, oder sogar vorgeschrieben? Und wenn Ja, kann kann die über eine Distanz von 2 km die Fluglage besser erkennen als der Pilot?
Ist die Technik so zuverlässig, dass es niemals zu einer Übertragunsunterbrechung vom Bild kommen kann? Denn dann ist der Kopter in 2 km Entfernung verloren.
Mit der angestrebten Sicherheit hat das nichts zu tun.
Ganz kurios äußert sich das BMVBS gegenüber dem DMFV zum Thema FPV-Flug mit Brille und hat Folgendes festgelegt:
„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“
Das heißt, FPV-Flug mit Brille, nur noch in der Variante "doppeltes Lottchen"? Oder wurde hier nur unklar formuliert?
Wie auch immer, denke ich, dass auf unserer "Drohnen-Checkliste" die Aussage "FPV-Equipment, ... ist davon ausgeschlossen." nicht stimmt. Denn egal wie mans dreht und wendet, man darf nicht die Sichtweite überschreiten. Auch nicht per FPV-Brille. Denn was für den Piloten gilt, gilt auch für den Spotter.
Fliegen nur in Sichtweite.
Das heißt, die Fluglage muss noch klar zu erkennen sein und nicht der kleine Punkt am Horizont mit "Sichtkontakt". Schließlich gehts ja um Sicherheit und nicht ums grenzenlose Vergnügen. Je kleiner der Kopter, desto geringer die Distanz.
Fliegen mit Handy/Tablet zur Bildübertragung.
Hier gilt das selbe, nämlich nur in Sichtweite zu fliegen. Wobei das Handy nur zur Bildkontrolle dient um den Kopter auszurichten oder allenfalls ein kurze Strecke nach dem Display zu fliegen um Aufnahmen zu machen. Danach wieder der Flug mit direktem Sichtkontakt und in Sichtweite.
Fliegen mit FPV-Brille.
Alleine nie, weil zu recht verboten. Und jetzt gehts los:
Da kein direkter Sichtkontakt vorliegt, muss eine zweite Person, der Spotter, den Flug überwachen. Wie sind dann aber diese Zeilen in unserer "Drohnen-Checkliste" zu deuten?
Das bedeutet, dass dein Fluggerät – ohne Hilfsmittel wie Ferngläser – vom Boden aus zu sehen sein muss.
FPV-Equipment, dass dir das Kamerabild auch in Entfernungen von bis zu zwei Kilometern auf einem Smartphone oder einem FPV-Monitor / einer FPV-Brille anzeigt, ist davon ausgeschlossen.
Du musst deinen Multikopter stets mit bloßem Auge erkennen können. Benutzt du beispielsweise eine FPV-Brille, ist es ratsam den Flug zu zweit durchzuführen, so dass eine zweite Person den Multikopter im Auge behalten kann.
Ist eine FPV-Brille kein Hilfsmittel?
Muss der Spotter nicht ebenfalls die Sichtweitenregelung beachten?
Was heißt "stets mit bloßem Auge erkennen"? Den kleinen Punkt am Horizont kann ich erkennen. Aber was kann ich im Ernstfall damit anfangen?
Ist es nur "ratsam" eine 2. Person dabei zu haben, oder sogar vorgeschrieben? Und wenn Ja, kann kann die über eine Distanz von 2 km die Fluglage besser erkennen als der Pilot?
Ist die Technik so zuverlässig, dass es niemals zu einer Übertragunsunterbrechung vom Bild kommen kann? Denn dann ist der Kopter in 2 km Entfernung verloren.
Mit der angestrebten Sicherheit hat das nichts zu tun.
Ganz kurios äußert sich das BMVBS gegenüber dem DMFV zum Thema FPV-Flug mit Brille und hat Folgendes festgelegt:
„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“
Das heißt, FPV-Flug mit Brille, nur noch in der Variante "doppeltes Lottchen"? Oder wurde hier nur unklar formuliert?
Wie auch immer, denke ich, dass auf unserer "Drohnen-Checkliste" die Aussage "FPV-Equipment, ... ist davon ausgeschlossen." nicht stimmt. Denn egal wie mans dreht und wendet, man darf nicht die Sichtweite überschreiten. Auch nicht per FPV-Brille. Denn was für den Piloten gilt, gilt auch für den Spotter.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Mr. Gru ()