FPV - Rechtslage unklar / Fehler in "Drohnen-Checkliste"

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  • FPV - Rechtslage unklar / Fehler in "Drohnen-Checkliste"

    Zuerst mal meine persönliche Auslegung:
    Fliegen nur in Sichtweite.
    Das heißt, die Fluglage muss noch klar zu erkennen sein und nicht der kleine Punkt am Horizont mit "Sichtkontakt". Schließlich gehts ja um Sicherheit und nicht ums grenzenlose Vergnügen. Je kleiner der Kopter, desto geringer die Distanz.

    Fliegen mit Handy/Tablet zur Bildübertragung.
    Hier gilt das selbe, nämlich nur in Sichtweite zu fliegen. Wobei das Handy nur zur Bildkontrolle dient um den Kopter auszurichten oder allenfalls ein kurze Strecke nach dem Display zu fliegen um Aufnahmen zu machen. Danach wieder der Flug mit direktem Sichtkontakt und in Sichtweite.

    Fliegen mit FPV-Brille.
    Alleine nie, weil zu recht verboten. Und jetzt gehts los:
    Da kein direkter Sichtkontakt vorliegt, muss eine zweite Person, der Spotter, den Flug überwachen. Wie sind dann aber diese Zeilen in unserer "Drohnen-Checkliste" zu deuten?

    Das bedeutet, dass dein Fluggerät – ohne Hilfsmittel wie Ferngläser – vom Boden aus zu sehen sein muss.
    FPV-Equipment, dass dir das Kamerabild auch in Entfernungen von bis zu zwei Kilometern auf einem Smartphone oder einem FPV-Monitor / einer FPV-Brille anzeigt, ist davon ausgeschlossen.
    Du musst deinen Multikopter stets mit bloßem Auge erkennen können. Benutzt du beispielsweise eine FPV-Brille, ist es ratsam den Flug zu zweit durchzuführen, so dass eine zweite Person den Multikopter im Auge behalten kann.

    Ist eine FPV-Brille kein Hilfsmittel?
    Muss der Spotter nicht ebenfalls die Sichtweitenregelung beachten?
    Was heißt
    "stets mit bloßem Auge erkennen"? Den kleinen Punkt am Horizont kann ich erkennen. Aber was kann ich im Ernstfall damit anfangen?

    Ist es nur
    "ratsam" eine 2. Person dabei zu haben, oder sogar vorgeschrieben? Und wenn Ja, kann kann die über eine Distanz von 2 km die Fluglage besser erkennen als der Pilot?
    Ist die Technik so zuverlässig, dass es niemals zu einer Übertragunsunterbrechung vom Bild kommen kann? Denn dann ist der Kopter in 2 km Entfernung verloren.

    Mit der angestrebten Sicherheit hat das nichts zu tun.

    Ganz kurios äußert sich das BMVBS gegenüber dem DMFV zum Thema FPV-Flug mit Brille und hat Folgendes festgelegt:

    Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.

    Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.


    Das heißt, FPV-Flug mit Brille, nur noch in der Variante "doppeltes Lottchen"? Oder wurde hier nur unklar formuliert?

    Wie auch immer, denke ich, dass auf unserer "Drohnen-Checkliste" die Aussage "FPV-Equipment, ... ist davon ausgeschlossen."
    nicht stimmt. Denn egal wie mans dreht und wendet, man darf nicht die Sichtweite überschreiten. Auch nicht per FPV-Brille. Denn was für den Piloten gilt, gilt auch für den Spotter.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Mr. Gru ()

  • Da muss aber mal jemand reagieren. Unverantwortlich.

    Freue mich aber auf die zukünftigen reinen FPV Flüge. Wird kommen, früher oder später ;)

    Aktuell ist es selbstverständlich verboten (ohne Spotter).

    ---Nur meine Meinung---
    "Große Menschen der Erde, schauet in den Himmel der klaren Nacht und erfasset wie klein und dumm ihr seid"

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aLpHa ()

  • Kopie aus dem ursprünglichen Thread:

    @Mr Gru, das finde ich jetzt ebenfalls Fragwürdig bzw. vermutlich unglücklich formuliert. Vermutlich soll sich das auf die Sichtweite beziehen.

    Ich habe da jetzt den Autor angeschrieben um den Sachverhalt klären zu lassen.

    Besten Dank jedenfalls für den Hinweis.

    Meines Wissens wird mit Hilfe von FPV die Sichtweitenregelung nicht außer Kraft gesetzt. Bei Betrieb mit FPV bedarf es meines Wissens eines sogenannten "Spotter" der das Flugmodell sowie das Flugumfeld immer im Blick hat und gegebenfalls die Steuerung jederzeit übernehmen und das Flugmodell kontrollieren kann. Manche Versicherungen verlangen hierzu auch eine separate, parallel betriebene Flugsteuerung wie z.B beim Inspire 1.

    Ich werde das Thema mal in die Rubrik - Rechtliche / organisatorische Themen verschieben.
  • Ghostbusters schrieb:

    ist davon nicht ausgeschlossen."
    Ja klar. Kannste mal sehen wie ein kleines Wörtchen zwischen legal und illegal entscheiden kann.
    Die Brülle ist auchn Brüller. Aber ein guter Kompromiss. Vielleicht DIE Lösung aller FPV-Probleme? Zumal für blendsichere und kontrastreiche Sicht ausgeführt. Hoff ich zumindest.
  • Mal abgesehen, von dürfen und nicht dürfen.
    Fakt ist, selbst wenn ich in 100 Meter einen Absturtz habe und die Drohen zerstört ein paar Photovoltaik Panel für z.B. 2000€, dann wird die Versicherung immer einen Bericht verlangen und meist einen Gutachter schicken. Nun geht es oft um Sichtweisen des Sachbearbeiters und um Kompetenzen des Gutachters, ob der das alles überhaupt beweisen, nachvollziehen und oder belegen kann.
  • Ghostbusters schrieb:


    ...
    Eine weitere Möglichkeit trotzdem alleine Flüge mit der FPV Brille zu machen, ist eine einäugige FPV-Brille :)
    Ich habe mich da vergangenes Jahr an einem Kickstarter- Crowdfunding-Projekt von Vufine beteiligt.

    vufine.com/

    Das ist auch so eine "einäugige" Lösung.






    Sollte im November 2015 zur Auslieferung kommen. Gab jedoch Probleme mit der FAA-Zulassung. Soll jetzt ende diesen Monat kommen. Bin auch schon gespannt was das taugt.
  • Die Rechtslage ist eindeutig, Modellflug ist dadurch definiert, daß er u.a. in Sichtweite des Steuerers durchgeführt wird. Die weiteren Bestimmungen präzisieren das noch einmal, in dem da festgelegt wird, das nur das als Sichtweite gilt, was ohne tehcnische Hilfsmittel möglich ist.

    FPV mit geschlossener Brille und Spotter ist eine Krücke. Das wird akzeptiert, weil der Spotter ja jederzeit die Kontrolle haben kann und das Fluggerät in Sichtweite haben muß. Damit ist die Voraussetzung in Sichtweite des Steuerers prinzipiell erfüllt. Man kann nun darüber philosophieren, ob der Spotter nun der wirkliche Steuerer ist, weil er dem, der mit der FPV Brille lenkt, ja jederzeit die Kotrolle entziehen kann. Oder ober der mit der Brille nun der Steuerer ist, weil er ja steuert.

    Letztlich kann man ja jedem als Spotter die Fernsteuerung in die Hand drücken. Es ist keine Qualfikation vorgeschrieben. So wie der Anfänger sich einen Kopter kaufen und seine ersten Flugversuche machen darf, ohne irgend eine Ausbildung oder Qualifikation.

    Ghostbusters schrieb:

    Mal abgesehen, von dürfen und nicht dürfen.
    Fakt ist, selbst wenn ich in 100 Meter einen Absturtz habe und die Drohen zerstört ein paar Photovoltaik Panel für z.B. 2000€, dann wird die Versicherung immer einen Bericht verlangen und meist einen Gutachter schicken. Nun geht es oft um Sichtweisen des Sachbearbeiters und um Kompetenzen des Gutachters, ob der das alles überhaupt beweisen, nachvollziehen und oder belegen kann.
    Letztlich ist es immer eine Frage, wie das Ganze abgelaufen ist. Fliegt man 500m weit per FPV, verliert die Kontrolle und verursacht einen Schaden, wird die Versicherung grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Fliegt man in 50m Entfernung, verliert die Kontrolle und der Kopter haut 450m weit ab, ehe er abstürzt, ist das am Ende das Gleiche, aber wohl keine grobe Fahrlässigkeit.
  • Na ja, ich befürworte nicht unbedingt den risikoreichen Flug. Das heißt, wenn ich in der Nähe solche Panels sehen würde, würde ich nicht starten. Anders wärs, wenn ich trotz Absturz auf diese Dinger glaubhaft darlegen kann, dass mein Kopter vorher ganz woanders geflogen ist, aber durch einen Zwischenfall in die Richtung abtrieb und genau dort abstürtzte. Evtl. kann ich das auch noch mit Aufnahmen belegen.
    Anders rum könnte ich mir so ein Märchen auch ausdenken und belastendes Material verschwinden lassen.