Keine Genehmigung in Bayern mehr nötig ab 2016 ?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich danke erst mal dem TE und denjenigen, die diesem Thread mit weiteren Infos und Links gefüllt haben.

      Heute habe ich mich hingesetzt und die Sache umgesetzt. Meine Erfahrungen kurz zusammengefaßt:

      Es gibt getrennte Verfügungen für Mittelfranken und Oberbayern. Wenn man also in ganz Bayern als ULS (unbemanntes Luftfahrtsystem) unterwegs sein will, muß man eine Erklärung an das Luftamt Südbayern und eine an das Luftamt Nordbayern schicken. Die sind zwar fast identisch, aber es sind unterschiedliche Formulare.

      Man erklärt damit, daß man die Verfügung nutzen wird. Das heißt, ab dem Zeitpunkt der Erklärung sollte man vor dem ersten Flug im Geltungsbereich auch seine Versicherung auch auf ULS (i.d.R. geweblich) erweitert haben. Es gibt keine Bestätigung, das man die Erklärung abgegeben hat, sie gilt 3 Tage nach Absenden als zugestellt. Wer sicher gehen will, macht es per Einschreiben. Ich sende so was als Einwurfeinschreiben und drucke mir die Sendugsverfogung dann aus.

      Es gibt einige Einschränkungen, die in der Verfügung aufgeführt sind. Z.B. Katastrophengebiete und Einsatzgebiete von Poliei und Rettungskräften oder Menschenmengen. Dafür braucht man eine Einzelerlaubnis. Oder Naturschutzebiete. Dort ist in der Regel Modellflug verboten, aber nicht der Flug eines UAS. In der Verfügung ist vorgegeben, daß man vor dem Flug sich mit der zuständigen Naturschutzbehörde abstimmen muß. Damit ist grundsätzlich ein Kopterflug in Naturschutzgebieten als UAS möglich, aber die Behörde kann es im Einzelfall auch untersagen oder von Auflagen abhängig machen. Ebenso Anlagen zur Energieerzeugung und Verteilung. Hier braucht man die Erlaubnis des Betreibers der Anlage. Also bevor man über ein Kraftwerk oder Umspannwerk fliegt, muß man sich vom Betreiber eine Erlaubnis holen. Also im Zweifel nicht über die Hochspannungsleitung drüber hinweg fliegen (sondern drunter durch?).

      Man muß Aufzeichnungen über seine Flüge führen und diese 2 Jahre aufbewahren.
    • Eigentlich sollte es doch reichen, wenn man auf der Allgemeinverfügung beide Felder ankreuzt (einmal Regierung von Oberbayern und einmal Regierung von Mittelfranken) und es dann ans Luftamt Südbayern in München schickt. Dann hat man mit einer Sendung beides abgedeckt.

      Bezüglich der Zustellung sollte es ja auch ausreichend sein, wenn ich das per Fax übermittle. Als Nachweis habe ich dann meinen Fax-Sendebericht.
    • Bei dem Formular aus Oberbayern kann man ankreuzen, danke für den Hinweis. Bei meinem Formular aus Mittelfranken gibt es das nicht. Also besser das aus Oberbayern nehmen und beides ankreuzen.

      Man muß dann eine ausgefüllte und unterschriebene Kopie des Formulares mitführen sowie die üblichen Sachen, also Versicherungsbestätigung und Flugbuch.
    • Also ich fasse mal zusammen was zum Mitführen ist:

      - Allgemeinverfügung / ggf. Einzelerlaubnis
      - Erklärung zur Nutzung der durch Allgemeinverfügung erteilten Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen
      - Flugbuch
      - Haftpflichtversicherungsbestätigung
      - Ausweis
    • Zu eurer Info:

      Ich hatte die Aufstiegserlaubnis per Fax an das Luftfahrtamt Südbayern geschickt. Ein paar Minuten später kam der Anruf, dass es per Post benötigt wird. Ebenso müsse man (auch wenn man, wie ich, beide Kreuze setzt, also für Regierung Oberbayern und Regierung Mittelfranken) das bei beiden Ämtern einreichen. Ich habe mir dann nochmal das ganze für die Regierung Mittelfranken rausgesucht und ausgedruckt und dort auch hingeschickt (das Formular von Mittelfranken sieht etwas anders aus, inhaltlich aber sehr ähnlich).

      Also die wollen das definitiv per Post (keine Ahnung warum, Fax ist im Rechtsgeschäft genau so gültig) und beide Ämter wollen separat informiert werden.
    • In irgendeinem Dokument steht aber, dass das dreiseitige Dokument unterschrieben per Post ODER Fax an entsprechende Behörde zugesandt werden MUSS.
      Ich hatte bisher keinen Anruf erhalten, verg. Woche habe ich es an beide Behörden zugefaxt.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • borg schrieb:

      In irgendeinem Dokument steht aber, dass das dreiseitige Dokument unterschrieben per Post ODER Fax an entsprechende Behörde zugesandt werden MUSS.
      Ich hatte bisher keinen Anruf erhalten, verg. Woche habe ich es an beide Behörden zugefaxt.
      Wir reden schon von den gleichen Luftfahrtämtern in Bayern? Also das mit dem Fax muss ich dann überlesen haben, stand das tatsächlich drinnen, dass es auch per Fax geht?
      Vom Luftfahrtamt Nordbayern hatte ich bislang auch noch keinen Anruf bekommen, vielleicht reicht es denen per Fax. Habe es aber sicherheitshalber auch nochmal mit der Post geschickt.
    • Ich grabe das mal wieder aus. Ich habe im Februar die Sondererlaubnis, die dem Lesen nach, etwa den A2-Bestimmungen entspricht, für Südbayern beantragt. Bekommen habe ich die Genehmigung für ganz Bayern und ich darf das Gleiche machen, als hätte ich einen A2-Schein. Das Abfluggewicht ist immer noch auf 25 kg begrenzt. Das Ganze kostet 60 Euro und gilt zwei Jahre. Eine Verlängerung ist gemäß dem Sachbearbeiter möglich. Wie weit das mit den Aussagen im neuesten Video zur FPV-Drohne kollidiert, weiss ich nicht. Für zwei Jahre bin ich nun erst mal save.
      Vielleicht geht Bayern mal wieder einen Sonderweg.
      Schreibt mir doch mal, ob ich da was komplett falsches sehe.

      Und noch eine andere Frage: Wie trage ich die Sondererlaubnis in die Datenbank meiner Mavic Air 2 ein?

      Danke und guten Flug
    • kelin schrieb:

      Bekommen habe ich die Genehmigung für ganz Bayern und ich darf das Gleiche machen, als hätte ich einen A2-Schein.
      Das ist extrem unwahrscheinlich. Normen, die von der EU-Verordnung vorgegeben sind (bspw Mindestabstände zu Wohngebieten usw. in der Kategorie A3 oder die Voraussetzungen für einen Betrieb in A2) kann keine deutsche Allgemeinverfügung aushebeln. Gegenläufige EU-Normen haben immer Anwendungsvorrang.

      Wenn Du magst, kannst Du eine (geschwärzte) Kopie mal irgendwo hoch laden und hier verlinken, dann kann man das checken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das würde mich auch brennend interessieren.

      Die letzte Info vom Luftamt Nordbayern, die ich auf Anfrage per Mail vor wenigen Wochen bekommen habe, war die dass aktuell noch nichts alternatives zur Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung steht.
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