kelin schrieb:
Schreibt mir doch mal, ob ich da was komplett falsches sehe.
"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
kelin schrieb:
Schreibt mir doch mal, ob ich da was komplett falsches sehe.
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skyscope schrieb:
(also für Drohnen, die zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden)
Jens Wildner schrieb:
M.W. unterscheidet die EU-VO doch gar nicht mehr zw. privater und gewerblicher Nutzung von UAS. Und die gab es m.W. doch zuletzt - seit 2017 - doch auch in D nicht mehr?
RC-Role schrieb:
Das heißt z.B., dass gewerbliche Nutzung seitens der LuftVO in Naturgebieten nicht verboten ist aber für Freizeitpiloten schon.
Pinkcream69 schrieb:
Hätte ich mir als Hobbypilot der nur zu Freizeitvergnügen seine Drohne betreibt sparen können.
RC-Role schrieb:
oder b) der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt...
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