Absturz keine kulanz von DJI

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    • Old fart schrieb:

      Kann der Vision Plus überhaupt "Logfiles?" aufzeichnen... Mir war so, das es immer wieder Lipoprobleme(Kontaktschwierigkeiten) gab. und die Dinger des öfteren ohne ersichtlichen Grund zu Boden gingen..
      Ja, kann sie. In Verbindung mit der Litchi-App. Die benutze ich sowieso nur noch. Allerdings gibt es da sicher nicht so viele Daten wie bei der P3. Aber Höhe, Geschwindigkeit etc. schon.
      Carsten
      Man wird nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden teurer :-)
    • Michael Jess schrieb:

      Da er sich vorm absturz überschlagen hat mal krass gesagt und dann zu boden gestürzt ist .
      Der Phantom überschlägt sich in der Luft nicht nur bei Ausfall eines einzelnen Motors (oder ESCs), sondern auch, wenn alle Motoren gleichzeitig abstellen. Bist Du dir sicher dass die Motoren beim Aufschlag noch gelaufen sind? Wenn nein, dann könnte tatsächlich auch der Akku ausgefallen sein.

      Gruß Gerd
    • Michael Jess schrieb:

      Da er sich vorm absturz überschlagen hat mal krass gesagt und dann zu boden gestürzt ist . Siehe fotos so sah er aus nach dem absturz . Und im kosten voranschlag von dji ist auch ein motor auf geliestet zwecks austausch bei der reperatur .
      Ahmmmm, habe ich was überlesen ? Das Foto nach dem Absturz....da fehlt ein Propeller.

      Das hat noch keiner erwähnt...oder ?

      Hat aber nichts mit gequollenen Akkus zu tun, aber mit Absturz.
    • MiGGe97 schrieb:

      Michael Jess schrieb:

      wie ist es eigentlich mit der rechtlichen nachweispflicht im Garantie fall wie bei mir jetzt . Kennt sich da jemand aus .Dji sagt ja die akkus bzw der akku war schuld ich sage aber das ein Motor versagt hat.Da er sich vorm absturz überschlagen hat mal krass gesagt und dann zu boden gestürzt ist . Siehe fotos so sah er aus nach dem absturz . Und im kosten voranschlag von dji ist auch ein motor auf geliestet zwecks austausch bei der reperatur .
      In den ersten sechs Monaten muss DJI dir die Schuld am Defekt beweisen, danach du ihnen.
      Man darf Garantie und gesetzliche Gewährleistung nicht verwechseln. Die gesetztliche Pflicht hat der Verkäufer. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung. Der Hersteller braucht gar keine Garantie geben oder er kann Garantie an Bedingungen knüpfen.

      Bei der Gewährleistung des Verkäufers gilt: In den ersten 6 Monaten ab Kauf muß der Verkäufer bewesien, daß er ein fehlerfreies Produkt geliefert hat, aber auch da gibt es ein paar Ausnahmeregelungen. Nach Ablauf der 6 Monate muß der Käufer beweisen, daß das Produkt fehlerhaftwar.

      Der Motor ohne Propeller macht auf mcih den eindruck, als hätte der sich so ohne Porpeller in den Boden gebohrt. Für mich sieht das sehr danach aus, als hätte der Kopter im Flug einen Propeller verloren.
    • Ja sorry, habe natürlich die Gewährleistung gemeint. War etwas missverständlich von mir.
      Aber wenn bei DJI direkt gekauft wurde, muss DJI doch als Händler auch die Gewährleistung übernehmen, oder wie läuft das da?
      Bei Yuneec liegt beispielsweise ein Zettel bei, dass man sich in allen Belangen an sie direkt wenden soll.