_Markus_ schrieb:
...
Mit der MA2 (>500g aber <2kg) dürfte er mit EU-Fernpilotenzeugnis und Einverständnis des Eigentümers oder der Bewohner über das Grundstück fliegen, ABER dann nur innerhalb der Übergangszeit und auch nur mit 50m Abstand zu Menschen...
Das passt bei gr0ßen Grundstücken schon.
Gruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
GThomas
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