Tipp: Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wie soll denn so eine Abstimmung in der Praxis aussehen? Klopfe ich da in Bernhausen an die Tür vom Tower oder rufe an und lasse mir einen Slot geben? Dem Controller, der da gutmütig sein o.k. gibt, würde ich gerne ein Bier ausgeben...
      Wozu Signatur?
    • Photograph schrieb:

      Wie soll denn so eine Abstimmung in der Praxis aussehen? Klopfe ich da in Bernhausen an die Tür vom Tower oder rufe an und lasse mir einen Slot geben?
      Du möchtest also wissen, wie man telefoniert? Na gut:

      - tuuut... tuuuut.... *klick* "Tower Coburg, Müller, guten Tag"

      - "Schönen guten Tag, Coburg Tower, mein Name ist Photograph. Request for Approval Aufstieg UAS im Nahbereich der Veste Coburg auf der flugplatzabgewandten Seite, wenn möglich jetzt gleich, geht das?"

      - "Können Sie machen, gehen Sie aber maximal auf Gebäudehöhe der Veste"

      - "vielen Dank, mache ich."

      - "guten Flug, tschüß".

      Matthias
    • Tja... In Coburg haben sie wohl ein paar Flugbewegungen weniger als in Stuttgart... die sind vielleicht froh, wenn mal einer bei ihnen anruft. Notizen aus der Provinz.
      Wozu Signatur?
    • Photograph schrieb:

      Tja... In Coburg haben sie wohl ein paar Flugbewegungen weniger als in Stuttgart... die sind vielleicht froh, wenn mal einer bei ihnen anruft. Notizen aus der Provinz.
      Stuttgart ist ein DFS-Tower, da gilt die 1,5-Kilometer-Regel. Die Nummer des Towers steht vermutlich in der Aufstiegserlaubnis. In meiner brandenburgischen Erlaubnis stehen die Kontaktdaten des Schönefelder Towers.

      Matthias
    • Manche meinen, die Welt besteht nur aus schwarzen und weißen Blöcken, die scharf abgegrenzt sind. So wie @ComDrone, weiß ist privat, das ist alles, was man in der Freizeit macht und schwarz ist gewerblich, das ist alles, wo man Geld bekommt. Die Grenze zwischen AE Pflicht und AE frei läuft aber nun mal sowohl durch den weißen, als auch durch den schwarzen Block, und es ist keien Grenze, es gibt da einen breiten Bereich mit vielen grautönen. Das ist dann für Leute wie ComDrone nicht Ermessensspielraum und Bereich, den man gestalten kann, das ist dann unzulässig kompliziert. Damit ist er überfordert, er will das weg haben, das darf so nicht sein.

      So sieht das auch ein wenig beim Photograph aus. Das die AE das Fliegen in der 1,5km Zone gestattet, wäre nur dann was Wert, wenn es ein weißer BLock wäre, ein Bereich, in dem man dan uneingeschränkt und jederzeit was dürfte. Das ist aber nicht so. In der nähe eines Sportflugplatzes, an dem nur an wenigen Tagen Flugbetrieb ist, nutzt die Regel viel, dort wird man sehr oft uneingeschränkt fliegen dürfen. Bei einem Flughafen mit hohem Verkehrsaufkommen nutzt das wenig, weil man da eher selten eine Freigabe bekommt. Das ist dann kompliziert. Aber Freiheit und Eigenverantwortung bringt das nun mal mit sich.
    • @balloonix

      Jep, man denke dabei nur an die Ausnahmen wie z.B. ED-R 146 in Berlin, in denen du selbst als Hobbypilot eine EAE benötigst, wenn du mal ganz allein für dich nur über die Dächer gucken willst ohne das du irgend etwas gewerblich verkaufen, veröffentlichen oder bewerben willst. Ähnliches gilt auch für das Überfliegen von Bundeswasserstraßen, auch wenn du dich nur ganz privat mal an Bildern und Videos von Schiffen ergötzen willst. Wenn ich grüble fallen mir wahrscheinlich noch zig andere ein, aber ich habe keine Lust dazu.
    • biber schrieb:

      @balloonix

      Jep, man denke dabei nur an die Ausnahmen wie z.B. ED-R 146 in Berlin, in denen du selbst als Hobbypilot eine EAE benötigst, wenn du mal ganz allein für dich nur über die Dächer gucken willst ohne das du irgend etwas gewerblich verkaufen, veröffentlichen oder bewerben willst. Ähnliches gilt auch für das Überfliegen von Bundeswasserstraßen, auch wenn du dich nur ganz privat mal an Bildern und Videos von Schiffen ergötzen willst. Wenn ich grüble fallen mir wahrscheinlich noch zig andere ein, aber ich habe keine Lust dazu.
      Wo steht was von Bundeswasserstraßen ?

      Wo steht etwas von einer EAE für ED-R 146 ? Es gibt eine Allgemeinverfügung !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von flexim ()

    • Es steht in einigen Bundesländern sogar in der AE, dass Bundeswasserstraßen ausgenommen sind und man dafür eine extra EAE benötigt. Ich habe z.B. für den NOK eine benötigt um dort ganz privat Aufnahmen machen zu dürfen. Aber wo nix steht ist es für euch anscheinend alles weiß (wie balloonix so schön schreibt). Da genügt selbst eine AE nicht, du benötigst dafür immer eine spezielle EAE. Bund ist Bund, Land ist Land.
    • In Berlin darf doch gewerblich mit einer Drohne geflogen werden. Die Polizei muss nur eine Stunde vorher informiert werden. ?(

      Aber hey, der letzte Kommentar von balloonix hat mir gezeigt, mit "wem" ich hier diskutiere.

      Ich kann doch echt nix dafür, wenn es in Bayern alles schön blau oder weiß ist, und in anderen Bundesländern eher grau in grau.. 8o
    • biber schrieb:

      Es steht in einigen Bundesländern sogar in der AE, dass Bundeswasserstraßen ausgenommen sind und man dafür eine extra EAE benötigt. Ich habe z.B. für den NOK eine benötigt um dort ganz privat Aufnahmen machen zu dürfen. Aber wo nix steht ist es für euch anscheinend alles weiß (wie balloonix so schön schreibt). Da genügt selbst eine AE nicht, du benötigst dafür immer eine spezielle EAE. Bund ist Bund, Land ist Land.
      Aber zum Sport- und Freizeitzweck und somit als Flugmodell, unterliege ich doch nicht den Restriktionen einer AE, egal ob Einzel- oder Allgemein-AE. Das ist dasselbe Thema wie die max. 100 m Höhe die in vielen AE's steht. Wenn das jetzt automatisch auch für alle Flugmodelle abgeleitet wird, verstehe ich nicht, was der DMFV für ein gedöns mit der Petition macht.
    • ComDrone schrieb:

      In Berlin darf doch gewerblich mit einer Drohne geflogen werden. Die Polizei muss nur eine Stunde vorher informiert werden. ?(
      Für Berlin gibt es meines Wissens wegen der besonderen Situation der Stadt, keine "Allgemeine-AE". Heißt alle Flüge als UAS, also nicht zu Sport- und Freizeitzwecken und in jedem Fall unter gewerblichen Gesichtspunkten, bedürfen jedes Mal eine Einzel-AE.
    • biber schrieb:

      Es steht in einigen Bundesländern sogar in der AE, dass Bundeswasserstraßen ausgenommen sind und man dafür eine extra EAE benötigt. Ich habe z.B. für den NOK eine benötigt um dort ganz privat Aufnahmen machen zu dürfen. Aber wo nix steht ist es für euch anscheinend alles weiß (wie balloonix so schön schreibt). Da genügt selbst eine AE nicht, du benötigst dafür immer eine spezielle EAE. Bund ist Bund, Land ist Land.
      Also in der AE von Schleswig-Holstein find ich nix bezüglich Bundeswasserstraßen, Niedersachsen auch nicht.
    • quadle schrieb:

      ComDrone schrieb:

      In Berlin darf doch gewerblich mit einer Drohne geflogen werden. Die Polizei muss nur eine Stunde vorher informiert werden. ?(
      Für Berlin gibt es meines Wissens wegen der besonderen Situation der Stadt, keine "Allgemeine-AE". Heißt alle Flüge als UAS, also nicht zu Sport- und Freizeitzwecken und in jedem Fall unter gewerblichen Gesichtspunkten, bedürfen jedes Mal eine Einzel-AE.
      So ist es. Die wird aber wunschgemäß auch für einen gewissen Zeitraum erteilt, zum Beispiel zwei Wochen, um wettermäßig flexibel zu sein.

      Matthias
    • Nachdem es hier jetzt so oder so OT läuft.

      Dieselfan schrieb:

      Haltet mal kurz ein.

      Ich muß mir neues Popcorn und Cola holen. :D

      GEZ hab ich abgemeldet - viel zu interessant hier. :rolleyes:
      Hast Du keine Pausetaste? :D Oder sollen wir jetzt noch Werbeblöcke einbauen für die P....pause. ;(