Tipp: Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

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    • Ich hätte mal dazu eine generelle Frage zur Verwendung meiner Aufnahmen. Dazu kurz der Sachverhalt:
      Vor einiger Zeit machte ich mit meinem Kopter eine Luftaufnahme von einer Kapelle in unserem Ort, alles im Rahmen des Rechtlichen. Dieses Bild sandte ich an unsere örtl. Presse, die das Bild mit Namensnennung veröffentlichte.
      Jetzt versandte ein örtlicher Verein Weihnachtskarten mit diesem Bild als Motiv. Ich habe mich ja darüber gefreut, aber meine Frage wäre nun, ob der Verein mein Bild aus der Presse für seine Zwecke verwenden darf?
    • Diese Frage ist ja vollkommen unabhängig von der Art und Weise, wie das Foto aufgenommen wurde, also ob nun mit Copter oder bodengebunden mit jeder anderen Kamera. Du musst mal prüfen, unter welchen Bedingungen Du der Zeitung das Foto überlassen hast. Womöglich hast Du da unbemerkt irgendwelchen Bedingungen zugestimmt, also nicht nur dass die Zeitung das Foto nutzen darf, sondern es auch weitergeben darf.

      Ansonsten müsste der Verein nachweisen können, wer ihm die Rechte zur Nutzung des Fotos eingeräumt hat, da hast Du einen Anspruch drauf.

      Letztendlich ist es eine Unsitte, Fotos kostenlos zur Verfügung zu stellen und sich zu freuen, wenn sie irgendwo verwendet werden. Sowas gibt es echt in keinem anderen Bereich des Wirtschaftslebens. Und andersrum ist es natürlich auch eine Unsitte, Fotos zu nutzen, den Fotografen nicht zu honorieren und die Fotos obendrein noch weiterzugeben.

      Matthias
    • Natürlich nicht. An sich hätte sich die Zeitung erkundigen müssen, auf welches Konto sie das Honorar überweisen soll. Und wenn ein Verein bei der Zeitung nachfragt, ob er das Foto nutzen darf, hätte die Zeitung den Verein an Dich verweisen müssen.

      Was machst Du eigentlich beruflich? Wenn Du nicht entlohnt werden möchtest, gibt es bestimmt etliche Leute, die ganz viel Arbeit für Dich haben. Ist ja total praktisch.

      Matthias
    • Also ich würde mich so wie du freuen, wenn andere mein Bild würdigen und es für die genannten Karten verwenden, zumal es vermutlich ein gemeinnütziger Verein ist. Was ich aber ganz schön fände, wenn auf den Karten steht, von wem das Foto kommt. Ist wie beim Applaus den der Künstler bekommt. Außerdem nehme ich an, auch wenn hier unterschwellig gesagt wird, mit seinem Foto nimmt er anderen den Auftrag weg, auch eine begründete Vermutung, dass sich so ein Verein den Auftrag nicht leisten kann/wird.

      Mir ist das viel zu viel Geschiss um das Recht am Bild, wenn sie von Privatpersonen kommen. Ich meine die Leute, die die unmöglichsten Fotos von sich und ihrer Familie in den asozialen Medien posten und wenn es jemand druckt, dann wird Zeter und Mordio gerufen, als wären sie beklaut worden. Ganz anders ist natürlich die Situation, wenn jemand seine Brötchen mit Film und Fotos verdient, aber dann ist auch ein Copyright drauf und alles ist gut und dann sollte sich jeder gut überlegen, ob man das geistige Eigentum einfach so benutzt. Das kann zu Recht kräftig ins Auge gehen.

      Gruß

      Nik

      Lass doch mal dein Werk sehen.
      Angst und Geld hatte ich noch nie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nik11 ()

    • nik11 schrieb:

      Ganz anders ist natürlich die Situation, wenn jemand seine Brötchen mit Film und Fotos verdient, aber dann ist auch ein Copyright drauf und alles ist gut und dann sollte sich jeder gut überlegen, ob das geistige Eigentum einfach so benutzt.
      Es gibt in Deutschland kein "Copyright". Ein Urheber ist automatisch Urheber, und zwar ganz egal, ob er das beruflich macht oder nicht. Und das Urheberrecht ist ein unveräußerliches Recht. Von daher bleibt der Urheber immer der Urheber.

      Matthias
    • Servus :)

      Wenn man Foto/Videoaufnahmen zb. per Kreisflug vom eigenen Grundstück/Haus anfertigen möchte, muss ich meine Nachbarn um Einverständnis fragen da ich unweigerlich über deren Grundstücke fliege/hinwegfliegen je nach Abstand zum eigenen Haus?

      Gruß Jan
    • Angenommen die Drohne fliegt über dem eigenen Grundstück und weiterhin angenommen, die Kamera ist ausschließlich auf das eigene Grundstück ausgerichtet und filmt nicht Nachbars Grundstück - warum muss man "selbstverständlich" den Nachbarn fragen?
      Mal von Höflichkeitsregeln abgesehen, welche rechtliche Komponente entgeht mir hier?
    • Bis 01.01.2023 gilt dafür folgende Übergangsregelungen.


      Kopter <250g ODER
      Kopter >250g aber <500g m. Kompetenznachweis
      nach Unterkategorie A1:

      Flug auch in der Nähe von Menschen möglich. Kein Flug über Menschenansammlungen im Freien und kein Flug direkt über unbeteiligten Personen. Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muß dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden.



      Kopter >500g aber <2kg mit Fernpilotenzeugnis
      nach Unterkategorie A2:

      Flug nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (Abstand mindestens 50 Meter).


      In jedem Fall muss beim Überfliegen des fremden Grundstückes die Erlaubnis des Eigentümers oder Bewohner eingeholt werden.

      Die Persönlichkeitsrechte (Bildrechte) sind ebenso einzuhalten.

      (Auszug der Daten von drohnen.de plus Ergänzung.)

      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      DJI Air 3 Fly More Combo
    • skyscope schrieb:

      Kennedy01 schrieb:

      Angenommen .... warum muss man "selbstverständlich" den Nachbarn fragen?
      Weil deine Annahmen nicht zutreffen, denn der Fragesteller gab bereits an, dass er für sein Vorhaben "unweigerlich über deren Grundstücke fliege/hinwegfliegen" muss.
      Richtig da der Flug aus ca. 20-30m Entfernung ums Haus herum statt findet.
      Alle betroffenen Nachbarn haben ihr Einverständnis gegeben.

      _Markus_ schrieb:

      Bis 01.01.2023 gilt dafür folgende Übergangsregelungen.


      Kopter <250g ODER
      Kopter >250g aber <500g m. Kompetenznachweis
      nach Unterkategorie A1:

      Flug auch in der Nähe von Menschen möglich. Kein Flug über Menschenansammlungen im Freien und kein Flug direkt über unbeteiligten Personen. Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muß dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden.



      Kopter >500g aber <2kg mit Fernpilotenzeugnis
      nach Unterkategorie A2:

      Flug nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (Abstand mindestens 50 Meter).


      In jedem Fall muss beim Überfliegen des fremden Grundstückes die Erlaubnis des Eigentümers oder Bewohner eingeholt werden.

      Die Persönlichkeitsrechte (Bildrechte) sind ebenso einzuhalten.

      (Auszug der Daten von drohnen.de plus Ergänzung.)

      Mit freundlichen Grüßen
      Markus
      Vielen Dank Markus für die Antwort :)
      Es geht um Mavic Air 2 die in der A3 fliegt.
      Somit sind Flüge über Wohngebiet verboten. Nur mit Abstand von 150m.
      Aber wie es das geregelt wenn die Einverständnis der Nachbarn vorliegt. Ist es dann erlaubt da Erlaubnis?
    • Stimmt nicht ganz.

      Mit der MA2 (>500g aber <2kg) dürfte er mit EU-Fernpilotenzeugnis und Einverständnis des Eigentümers oder der Bewohner über das Grundstück fliegen, ABER dann nur innerhalb der Übergangszeit und auch nur mit 50m Abstand zu Menschen.


      @Puppet
      Aktuell wäre für Flüge innerhalb von Wohngebieten die DJI Mini 2 zu empfehlen.

      Selbst mit EU-Fernpilotenzeugnis dürftest du mit deiner MA2 nicht so viel wie mit der Mini 2.
      DJI Air 3 Fly More Combo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von _Markus_ ()