Tipp: Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • balloonix schrieb:

      @RC-Role: Der erste Schritt wäre, eine Löschung zu fordern. So wie Michael das dagte, war es das erst einmal. Einen Anspruch auf Übetragung der Rechte an dem Bild hat aber der Fotografierte nicht. Besteht aber Wiederholungsgefahr, weil der Fotograf uneinsichtig ist, dann kann man ihn auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das wird aber so gut wie nie gemacht, weil es mit erheblichem Kostenrisiko verbunden ist.

      @Michael Stenger: Loona hat nicht nur gute Anwälte, die hat auch gute Freunde, z.B. Leute wie mich. Ich habe nicht nur das Bild selber und mit ihrem Einverständnis gemacht, auch das "Kunstwerk" in ihrer Hand ist eine Schöpfung von mir. Sie hat schon mehrmals vor meiner Kamera posisert. Von daher also alles im grünen Bereich. Noch so am Rande: Das war ein netter Blödsinn, sozusagen der Wunsch fürs EM Endspiel: Oranger Teddy, also Nationalfarbe Hollands und schwarz-rot-goldene Tulpen für Deutschland. Aber ein Endspiel Deutschland - Niederlande war auf Grund des Verlaufes der EM gar nicht möglich gewesen.
      Du sagt es Bolloonix,
      Sie hat die Erlaubt ein Foto zu machen....sonst nix :)
      Hast Du es schriftlich, dies auch veröffentlichen zu dürfen?
      Bei jedem Model (selbst meiner Frau!!) mach ein immer ein TFP bzw. Pay- Vertrag, sobald ich vor habe die Bilder auch öffentlich zu nutzen (egal ob Internet, oder Print etc)
      Da kannst Du noch so sehr "der beste Freund" ( :D ) sein, hast Du nix in der Hand, kannst Du dran sein und Punkt!
      Selbst jeder Kindergarten,Schule, Verein etc etc muß eine schriftliche (!) Einverständnisserklärung haben um Bilder zu nutzen und zu veröffentlichen.
      ...nur so als Info


      PS: Ich würde KEINE Bilder (absolut KEINE!!) im Netz verwenden von denen ich keine Nutzungslizens habe ;)
    • Ist das jetzt nicht ein bißchen realitätsfremd? Bei vielen Einsätzen hast du als Pressefotograf gar keinen direkten Kontakt zum Fotografierten, da bist du im Pressegraben, machst deine Bilder und gehst wieder. So habe ich das bei Udo Lindenberg, Manfred Man, Glasperlenspiel, Christina Stürmer und zuletzt vor ein paar Tagen bei David Guetta erlebt. Ein paar Ausnahmen waren mal Culcha Candela, Felix Kröcher, Discoboys oder eben Loona. Bei denen, die dann auf nicht ganz so großen Veranstaltungen sondern eher im Festzelt oder dem Partystadl anzutreffen sind, wie Almklausi oder Markus Becker ist es schon eher üblich, dass man sich Backstage oder auch mal an der Theke auf ein Bier trifft. Aber eine Vereinbarung über die Bilder wird dir keiner von denen unterschreiben. Eine Presseakkreditierung, die du ja brauchst, um mit der Fotoausrüstung rein zu kommen, beinhaltet ja auch schon, daß die Bilder veröffentlicht werden. Und dann bist du ja letztlich auch genau deswegen da, um Bilder zu machen, die du veröffentlichst.
    • Das hat mit Realität nix zu tun.
      Wenn ich Akkreditierungen bekomme, dann meist auch mit entsprechenden Vertragstexten, Regelungen und Unterschriften.
      Peter Maffay zb. hätte Dich längst in Grund und Boden verklagt! Der ist da seeehr streng, und es gibt seitenweise Vertragstext.
      Autorisiert für diese Verträge ist immer das Managment, da brauchst Du kein "Autogramm" der Stars und Sternchen auf Deinem Vertrag.
      Bei den Ehrlich Brothers zb habe ich "Privat/Gewerblich" bei denen zu Hause Bilder gemacht, aber NUR mit deren Kamera (gleiche wie ich habe) weil dann auf den Originalen die EXIF Daten drauf sind.
      Danach 10mal Freigaben geholt von den fertigen Bilder um diese veröffentlichen zu können! Sooooo einfach ist das alles nicht wie sich das die Leute immer vorstellen.
      Gerade bei den VIPs wird das immer schlimmer, eben weil jeder mit Handy & Co meint Bilder immer und wer auch immer veröffentlichen zu dürfen.
      Ist schade...ich kann´s aber auch irgendwo verstehen.
      Du kannst mit denen Bier trinken wie Du willst, Fotos nutzen (welche auch immer) darfst Du lange nicht. Viele VIP´s haben sogar Verträge mit Fotografen (zb. Guido Karp mit ACDC) das NUR Seine Bilder veröffentlicht werden dürfen. Alle anderen Bilder sind "theoretisch" illegal im Netz. Und wenn es hart auf hart kommt, gibt es Ärger.
      Daran solltest Du Dich auch halten, ist einfach billiger ;)


      ...boahh was schweifen wir ab....(sorry Admin´s)
      :D
    • Grundsätzlich gilt, Personen des öffentlichen Lebens, die sich öffentlich präsentieren, dürfen ungefragt fotografiert werden. Z.B. der Politiker, der eine Rede hält. Das geht auch gar nicht anders, sonst wären da ja keine Bild- und Fernsehnberichte möglich. Gibt ACDC ein Konzert und der Veranstalter verbietet das Fotografieren, dann ist das bindend. Ich kann das akzeptieren oder weg bleiben. Das begründet sich aber im Hausrecht des Veranstalters. Sehe ich einen Promi privat beim Einkaufen, dann lasse ich die Kamera in der Tasche, weil der auch ein Recht auf Privatsphäre hat.
      Stimme ich bei der Akkreditierung Bedingungen zu, sind die bindend, das hat aber nichts mit der Rechtslage übers Fotografieren zu tun. Und bin ich als Pressevertreter ohne weitere Bedingungen zugelassen, dann veröffentliche ich die Bilder auch.
    • Das Fotografieren bei einem Konzert ist quasi überall verboten, nur ....mit den Handys hält sich keiner dran.
      Das liegt daran daß 99,99% der Leute nicht wissen wie ein einigermaßen venünftiges Bild bei den mangelenden Lichtverhältnissen entstehen könnte.
      So sagt sich der Veranstallter/Managment, ok....von den Bilder die gemacht werden ist 99% Müll, und vom Rest gehen evt.0,2% Online.
      Also wird es "geduldet", erlaubt ist es immer noch nicht. Weil, ja auch weil das Bühnenbild dem Künstlerichen Recht unterliegt ... was Ablichtung angeht.
      Hört sich blöd an, ist aber so....
      Daher bin ich gern mit guter Technik, Erlaubniss und immer kostenlos mit Akkreditierung bei solchen Events.
      Meine Frau muß als Technikträger natürlich meist mit..., also könnt Ihr davon ausgehen, was ich veröffentliche sind Musiker die meine Frau gern mag .... hahah ! :D :D :D

      Ich gebe gern mein Wissen weiter, was dann andere machen ist mir schnuppe. Nur gewisse Dinge falsch öffentlich zu behaupten kann für andere (die es lesen und denken es wäre so) eine teure Sache werden.
      Bis zu einem gewissen Grad versuche ich das zu vermeiden.
      Ansonsten wünsch ich jedem: Viel Spaß beim Knipsen und Posten ;)
      Grüße

      Bernd;
      200 € würde ich auch nieeee ausgeben! Da gebe ich Dir 100% Recht.
      Höchsten bei Helene Fischer, wenn die Ihre 2 Stunden Show im Bikini absoliviert....daaaaaan vielleicht 8o
    • "Es ist quasi verboten..." Das trifft es. Es ist nicht per Gesetz und allgemein verboten, sondern der Veranstalter macht von seinem Hausrecht Gebrauch und verbietet das Fotografieren in seinen Räumen. Verbietet er es nicht ausdrücklich (und rechtswirksam) dann darf man fotografieren.

      So wie in vielen Museen, Schlössern, Burgen, Kirchen, etc. Da geht es eben auch auf Grund des Hausrechtes.

      Aber bleiben wir bei den Personen. Personen von öffentlichem Interesse, die sich öffentlich präsentieren, dürfen fotgrafeirt werden. Wer in einem Karnevalsumzug als Teilnehmer mitmacht, darf ungefragt Fotografiert werden. Sind ein paar Zuschauer mit drauf, braucht man deren Erlaubnis ebenalls nicht. Fotografiert man einen Zuschauer einzeln, sollte man besser vorher sein Einverständnis haben. Greift sic heine Hexemgruppe jemand aus dem Publikum, kann die PErson damit zut Person in öffentlichem Interesse werden.

      Mein Grundsatz, den ich noch vor der rechtlichen Betrachtung habe, ist, das berechtigte Interesse des Betroffenen zu berücksichtigen. Merke ich, das jemand nicht fotografiert werden will, dann lasse ich es, selbst wenn ich es dürfte. Uns stellt ein Photo den Betroffenen unvorteilhaft dar, wird es nicht veröffentlicht, auch wenn ich es dürfte. Ich habe nie eine schriftliche Vereinbarung getroffen, aber veröffentliche seit über 35 Jahren Bilder und habe noch nie mit einem Anwalt deswegen zu tun gehabt. Wahrscheinlich deswegen, weil ich erst mal prüfe, was ich darf und was nicht und dann am Ende auch nur das mache, was ich für gut halte.
    • balloonix schrieb:

      Merke ich, das jemand nicht fotografiert werden will, dann lasse ich es, selbst wenn ich es dürfte. Uns stellt ein Photo den Betroffenen unvorteilhaft dar, wird es nicht veröffentlicht, auch wenn ich es dürfte. Ich habe nie eine schriftliche Vereinbarung getroffen, aber veröffentliche seit über 35 Jahren Bilder und habe noch nie mit einem Anwalt deswegen zu tun gehabt. Wahrscheinlich deswegen, weil ich erst mal prüfe, was ich darf und was nicht und dann am Ende auch nur das mache, was ich für gut halte.
      Dann ist es, wie beim Drohnen fliegen. Solange der Pilot mit seinem gesunden Menschenverstand vorsichtiger ist, als es das Gesetz erlaubt ist alles im grünen Bereich.
    • Tja balloonix,
      jetzt näherst Du Dich dem was ich von Anfang an sage. Warum erst 10 Beiträge ? ;)

      Grundsätzlich: Wo kein Kläger, da kein Richter. ODER man könnte auch oft sagen: Glück gehabt!
      Es gibt aber auch das Gegenteil, wenn ich denke wenn ich auf versch. Musik-Events Fotografiert habe, und die Leute es nicht abwarten konnten sich in Galereien am nächsten Tag im Internet wieder zu finden.
      Dann habe ich bis morgens ca. 3.00 Uhr Fotografiert, anschließend 2 Stunden Bildsortierung und grobes Qualitätsmanagment, Galerie erstellt und hochgeladen. (meist etwa 250-300 Bilder)
      Denen wars meist sogar egal wie und in welchen Situationen die Leute zu sehen waren. Je ausgefallener desto besser. Das macht dann richtig Spaß ...als Fotograf.

      Aber wie Ihr schon sagt, mit Kopp einschalten und ein wenig Menschenkenntnis kommt man am weitesten :thumbup:
      Grüße
    • @Michael Stenger
      @balloonix

      Mein Resümee eurer interessanten Unterhaltung ist. Es ist kompliziert, vielleicht zu kompliziert geworden, weil eigentlich und irgendwie jeder recht hat und viele Vorschriften auch Auslegungssache sind, die dann im Streitfall, irgendein Richter nach seinem Ermessen Urteilt.

      Das heißt beim nächsten fotografieren, sei es mit Kamera oder mit Drohne...für den Hausgebrauch...ok.

      Für die eigene ( Private) Website.... Viel Glück.
      :saint:
    • Etwas kompliziert ist es bei der Panoramafotografie.

      Ich stand einmal an einem See und fotografierte mit Stativ und Panokopf meine Rundumbilder. Auf einer Bank in der Nähe saß ein Pärchen. Nachdem ich sie auch auf einem Einzelbild abgelichtet hatte, verlangte der junge Mann, dass ich diese Aufnahme von meiner Speicherkarte lösche.

      Nun ist das Pärchen im Panorama eigentlich "Beiwerk", also nicht Mittelpunkt der Aufnahme.

      Ich habe dem Wunsch dennoch entsprochen und die Aufnahme in seinem Beisein gelöscht.

      Ich hätte lieber die beiden vorher informieren müssen, dass sie fotografiert werden und sie kurz aus dem Bild gehen könnten.

      Leider konnte ich den Ausschnitt dann wegen veränderter Lichtverhältnisse nicht noch einmal fotografieren und das Gesamtpanorama war damit nicht mehr zusammen zu setzen.
    • Naja, so schwierig ist es eigentlich nicht.
      Die Sachlagen sind zu 95% klar geregelt. Ich bin bisher bei meinen Verfahren (ich als Kläger..den geklaut wird auch ohne Ende) und den daraus resultierenden "was darf ich und was nicht" balblabla der Anwälte und Richter
      immer als "Sieger" hervorgegangen.
      Eigentlich kommen diese Verunsicherungen nur daher, das viele Anwälte versuchen die Sachlagen immer wieder zugunsten Ihrer Mandanten zu biegen. Dann gibt es diese Unmengen von "Meinungen" im Internet.
      Wie gesagt, sind es aber nur Meinungen, und keine geltende Rechtssprechung.
      Wie oft hatte ich das das Anwälte Seitenweise / Briefweise versucht haben irgendetwas zu finden....und am Ende mußten diese sich doch den klaren Gesetzen beugen.
      Ich würde immer wieder behaupten, daß das "Internetwissen" ein sehr gefährliches "Wissen" ist wenn man sich darauf verläßt, oder andersrum...es einem einem das leben unnötig schwer machn kann.

      @aerofan
      natürlich ist es löblich das Bild zu löschen (zugleich lächerlich..ist ja noch da :P ), aber icj lasse mir von so Leuten mit "Internetwissen" doch keine einmalige Aufnhame versauen!
      Ich hätte es den Leuten erklärt, und meine Visitenkarte gegeben. Können mich beruhigt verklagen....kosten die nur ein Haufen Geld :)
      Es muß ja erstmal geklärt werden wofür das Bild ist, wo es zu sehen ist, wie es geschnitten wird etc etc.
      Ich kann die Leute doch in 1 min. rausstempeln und gut ist...
      Sind die Leute nicht eindeutig zu erkennen, können die sich im Kreis drehen, rechtlich haben die keine Handhabe!

      Eigentlich habe ich da nur sehr positive Erfahrung, indem ich den Leuten (also wenn es klar sein wird das die einzeln auf einem schönen Bild zu sehen sind) meine Visitkarte gebe und Ihnen anbiete nach Kontaktaufnhame von Ihnen das Bild zukommen zu lassen. Viele Frage ich auch, denn die haben oft auch Interesse daran und schon einige Kunden habe ich dadurch bekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DS7 ()

    • Wenn "geklaut" wird, ist das docheine ganz andere Sache. Da wird dann nicht gefragt, dufte der Fotograf fotografieren, sondern hat er die Rechte am Bild.

      Wenn ein Fotograf oder Drohnenflieger sich sagt, ich fotopgrafiere, weil ich Freude an meinen Bildern habe und wenn andere die dann weiter verbreiten, zeigt mir das, das meine Bilder Freude machen und ich finde das gut, dann ist dieser ganze rechtliche Bereich doch komplett überhaupt kein Thema. Viele meiner Bilder veröffentliche ich mit CC-BY Lizenz. Das heißt, ich gebe jedem, der die Bilder benutzten möchte, das unwiderrufliche Recht, das zu tun. Leute, die meine Bilder nutzen, freuen sich daran, ich freue mich daran und alle sind glücklich. Außer vielleicht Anwälte, die haben dann nämlich nuchts zu tun. Nach dem Motto: "Wie geht's" - "Schlecht, ich kann nicht klagen"

      Die Frage, ob man jemanden in einer bestimmten Situation fotografieren darf, ist eine andere. Das kann nicht allgemein rechtlich geklärt werden, weil jede Situation ist anders. Bei jedem Bild ist die Interessenlage etwas anders. Ist das eine Bild Teil eines Panoramas, kann man argumentieren, das das abgebildete Paar nur Beiwerk ist. Aber auf dem Einzelbild ist es das nicht. Hat das Paar nun ein Recht, eine Löschung des Einzelbildes zu verlangen? ODer hat es ein Recht, sicher zu stellen, daß dieses Einzelbild nicht einzeln dverwendet werden kann? ODer muß das Einzelbild dann nach fertigstellen des Panoramas gelöscht werden? Da kann man sich dann durch mehrere Instanzen streiten. Aerofan hat das genau richtig gemacht, Vernunft walten lassen und die Sache ohne Anwälte und Richter geklärt. Die Zeit, die er nun nicht mit Anwälten und im Gerichtsaal verbringen mußte, kann er bestimmt feü ein paar andere gute Fotos nutzen.

      Ich sehe keinen Grund, stolz darauf zu sein, als Sieger bei vielen Prozessen hervor gegangen zu sein. Ich bin stolz darauf, noch nie in einen Prozeß verwickelt zu sein. Und ich bin stolz darauf, daß ich es immer wieder mal erlebe, daß Fotografen allgemein unerwünscht sind, aber man mich zum Fotografieren einlädt. Das zeigt mir, das ich Vertrauen gewonnen habe. Das ist mir wichtiger als im Recht zu sein!
    • balloonix schrieb:

      Wenn "geklaut" wird, ist das docheine ganz andere Sache. Da wird dann nicht gefragt, dufte der Fotograf fotografieren, sondern hat er die Rechte am Bild.



      Ich sehe keinen Grund, stolz darauf zu sein, als Sieger bei vielen Prozessen hervor gegangen zu sein. Ich bin stolz darauf, noch nie in einen Prozeß verwickelt zu sein. Und ich bin stolz darauf, daß ich es immer wieder mal erlebe, daß Fotografen allgemein unerwünscht sind, aber man mich zum Fotografieren einlädt. Das zeigt mir, das ich Vertrauen gewonnen habe. Das ist mir wichtiger als im Recht zu sein!
      Zu 1
      Doch es wird zuerst gefragt, durfte Er das ??

      Zu2
      Ich meine das nicht mit Stolz erfahren zu haben, sondern daß ich dabei jede Menge Erfahrungen machen konnte. Bei solchen Streitigkeiten kommst Du jedesmal mit allen Facetten der Gesetzeslagen rund um die Fotografie in Kontakt. Es wird viel gesprochen und besprochen.
      Erstaunlich: Es gibt auch echt super Anwälte der Gegenseite, welche nicht nur Geld verdienen wollen, und mann kann mit denen ganz toll Reden und Sachlagen auch am Telefon bequatschen.
      Im Endeffekt geht es aber auch hier eigentlich nur noch um Preisverhandlungen, sprich: Höhe der Nachlizensierung ^^
      Aber man lernt halt sehr viel, und vorallem wie im Endeffekt die Richtschaft das so sieht. Weil da gebei ich Dir recht Ballo, es wird viel je nach Stimmung in den Medien und Volksdenken entschieden.
    • Mal ne Frage zu dem Thema, was mir bisher nicht eindeutig geklärt erscheint.

      Angenommen, ich starte in der Stadt auf einem öffentlichen Gelände wie einem Sportplatz. Fliege mit meiner Drohne 100m rauf und filme dann im 360° Panorama meine Stadt in 4k Auflösung.

      Nach meinem Verständnis dürfte ich gegen keine Regeln verstossen haben, da ich weder über ein privates Grundststück fliege, ich von einem öffentlichen Platz aus starte und die Personen in ihren Gärten usw.. nicht zu erkennen sind, da wie gesagt 100m Flughöhe.

      Sehe ich das richtig? Denn ich sehe dann dennoch mehr als von der Strasse aus, aber eben keine Gesichter und alles sehr klein.

      Sind solche Aufnahmen als problematisch zu erachten, wenn ansonsten die Randbedingungen legal waren, wie Flughöhe etc..

      Was darf ich mit solchen Aufnahmen machen?

      1. Gar nicht, verboten da...
      2. Für private Zwecke in Ordnung.
      3. Darfst Du im Internet auf Youtube veröffentlichen.
      4. Kann Du sogar kommerziell ohne Probleme nutzen.